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Veröffentlicht von:Annaliese Schmotzer Geändert vor über 10 Jahren
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Delegiertenver-sammlung 24. September 2010
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
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Gendiagnostikgesetz – GenDG
Ziel des Gesetzes ist es, die mit der Unter-suchung genetischer Eigenschaften ver-bundenen möglichen Gefahren und gene-tische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Delegiertenversammlung am
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Entstehungsgeschichte
Erste Expertenvorschläge: Frühjahr 2002 Erster Gesetzentwurf: Herbst 2006 Erster Referentenentwurf: Verabschiedung im Bundestag: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Inkrafttreten: Delegiertenversammlung am
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Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Aufbau Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2: Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken Abschnitt 3: Genetische Untersuchungen im Versuchsbereich Abschnitt 4: Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich Delegiertenversammlung am
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Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Aufbau Abschnitt 5: Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben Abschnitt 6: Allgemein anerkannter Stand der Technik Abschnitt 7: Straf- und Bußgeldvor- schriften Abschnitt 8: Schlussvorschriften Delegiertenversammlung am
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Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäfti- gungsverhältnisses § 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz § 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot § 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Delegiertenversammlung am
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Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Beschäftigte sind nach § 3 Nr. 12: - Bewerber - im Arbeitsverhältnis stehende Arbeitnehmer - Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist - die zu ihrer Berufsaus bildung Beschäftigte - Rehabilitanden Delegiertenversammlung am
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Arbeitsrechtliche Auswirkungen
§ 19 umfassendes Verbot: für die Durchführung genetischer Untersuchungen; Verwertung von genetischen Untersuchungsergeb-nissen; Verlangen der Mitteilung von Ergebnissen bereits vor-genommener genetischer Untersuchungen oder Ana-lysen, solche Ergebnisse entgegennehmen oder ver-wenden; Verlangen der Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen. Delegiertenversammlung am
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Arbeitsrechtliche Auswirkungen
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz - Einleitung - Genetische Untersuchungen - Blutuntersuchungen bei Einstellungsunter- suchungen - Arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- suchungen - Ausnahmen vom Verbot Delegiertenversammlung am
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Arbeitsrechtliche Auswirkungen
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteili-gungsverbot - Schadensersatzanspruch - Schmerzensgeld - Ordnungswidrigkeit - Beweisfragen Delegiertenversammlung am
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Gendiagnostikgesetz – GenDG
Das GenDG ist unter folgender Internetadresse zu finden: Delegiertenversammlung am
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Gendiagnostikgesetz – GenDG
Danke für eure Aufmerk-samkeit !!! Delegiertenversammlung am
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