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Referenten: Monika Weiß Sebastian Kaiser

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Präsentation zum Thema: "Referenten: Monika Weiß Sebastian Kaiser"—  Präsentation transkript:

1 Referenten: Monika Weiß Sebastian Kaiser
Analyse des Spartentrennungsprinzips von Versicherungsunternehmen: Historische Entwicklung und internationaler Vergleich Referenten: Monika Weiß Sebastian Kaiser Zum Proseminar für Versicherungsbetriebslehre am Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft

2 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit
Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3 „Spartentrennung“ der Versicherungen:
1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß „Spartentrennung“ der Versicherungen: d.h. ein VU betreibt nur einen Versicherungszweig Auf dem Versicherungsmarkt gibt es Spezial-VU und Mehrbranchen-VU Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

4 Spartentrennung festgelegt durch das VAG für die:
1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß In Deutschland: Spartentrennung festgelegt durch das VAG für die: Lebensversicherung Krankenversicherung Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

5 1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Vorteil: der für die Versicherten bestehende und besonders hoch zu bewertende Gläubigerschutz wird gewahrt ! Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

6 Versicherungen nicht „aus einer Hand“ Ertragsausgleich
1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Nachteile: Höhere Kosten für Versicherungs-unternehmen (Komposit-VU wirtschaftlich effektiver) Versicherungen nicht „aus einer Hand“ Ertragsausgleich Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

7 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit
Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

8 2. Historische Entwicklung
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1.1 Entstehung und Entwicklung 1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt 1.3 Spartentrennung heute 1.4 Zukunft nach Solvency II Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

9 2.1 Entstehung und Entwicklung
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Deutsches VAG vom 12. Mai 1901 ohne Spartentrennung Trennung von Lebens- und Sachversicherung durch das Kaiserliche Aufsichtsamt 1903 als direkte Folge Schon 1918 erste grundsätzliche Kritik Alternativvorschlag: Getrennte Verwaltung Nach VAG vom 6. Juni 1931 Beibehaltung der Spartentrennung vor allem in der Lebensversicherung aufgrund besonderer sozialer Bedeutung Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

10 2.1 Entstehung und Entwicklung
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung Einführung der Spartentrennung in der Krankenversicherung 1927 (ähnliche Begründung wie bei der Lebensversicherung) Kreditversicherung ab 1934 (ausschlaggebend war das hohe Risiko in dieser Sparte vor allem in der Wirtschaftskrise) 1937 Spartentrennung in der Rechtsschutz- versicherung zur Vermeidung von Interessenskonflikten Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

11 2.1 Entstehung und Entwicklung
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Aktiengesetz 1965 Versicherungsunternehmen haben auf die Spartentrennung mit der Bildung von Konzernen reagiert. Im Aktiengesetz von 1965 wurden die Rahmenbedingungen für solche Konzerne (Regelungen für Beherrschungsverträge) festgelegt und somit das Fortbestehen der Spartentrennung gesichert. Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

12 Koordinierungsarbeiten zum gemeinsamen Markt in Europa
1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Koordinierungsarbeiten zum gemeinsamen Markt in Europa Ab 1961 erste Gespräche; Einhaltung des Zeitplans (1965 für Nicht-Lebensversicherung und 1967 für Lebensversicherung) für erste Richtlinienentwürfe aber nicht möglich. Spartentrennung wegen sehr unterschiedlicher Handhabung in den einzelnen Mitgliedsländern ein zentrales Thema Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

13 Hauptsächlich wurden 4 Möglichkeiten diskutiert:
1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Hauptsächlich wurden 4 Möglichkeiten diskutiert: Spartentrennung in allen Ländern Aufhebung der Spartentrennung Spartentrennung für neue Unternehmen und getrennte Verwaltung für bereits bestehende Beibehaltung des Status Quo mit einer Rahmengesetzgebung zur Regelung der Niederlassungsfreiheit Die verschiedenen Vorschläge wurden in Direktiven- entwürfen vorgelegt aber immer wieder verworfen Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

14 1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Gegen Ende der siebziger Jahre wurde vor allem im Richtlinienentwurf für die Lebensversicherung die Spartentrennung als Lösung für alle EWG Länder vorgeschlagen. Zwar wurden weitreichende Ausnahmen anerkannt, für Neugründungen wurde die Spartentrennung jedoch als obligatorisch gesehen. In den Sparten der Nicht-Lebensversicherung zeichnet sich aber auch hier schon ein Abweichen vom Prinzip der Spartentrennung an. Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

15 1.3 Spartentrennung Heute
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1985 Kehrtwende der EWG Im Weißbuch wurde das Prinzip der Mindestnormen festgehalten, welches jedem Land ein Wahlrecht zur Beibehaltung seiner bisherigen Regelung gab. Festlegung von Rahmenbedingungen, um Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten Regelmäßige Überprüfung der Regelung und Umsetzung der Veränderungen in den Versicherungsrichtlinien der Durchführungsgesetze Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

16 1.3 Spartentrennung Heute
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Wahl zur Erhaltung der Spartentrennung in der Lebensversicherung und der Krankenversicherung Aufhebung der Spartentrennung in der Kreditversicherung und der Rechtsschutzversicherung (Spartentrennung wurde durch andere Sicherheitsmechanismen z.B. Garantiefond ersetzt) Beobachtung der Umsetzung der Durchführungsgesetze und Nachbesserungen im Zuge der Einführung des europäischen Binnenmarktes Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

17 Allgemeine Akzeptanz der Spartentrennung
1.3 Spartentrennung Heute Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Allgemeine Akzeptanz der Spartentrennung Abschaffung der Spartentrennung würde eine Unsicherheit am Versicherungsmarkt nach sich ziehen, die es zu vermeiden gilt. Nachteile durch Konzernbildung weitgehend ausgeglichen: Allbranchenangebot möglich Gemeinsame Verwaltung und Vermarktung der Produkte der Unternehmen eines Konzerns Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

18 Solvency II wie Basel II nur für Versicherungen (3-Säulen-System)
1.4 Zukunft nach Solvency II Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Modernisierung der Solvenzaufsicht Solvency II wie Basel II nur für Versicherungen (3-Säulen-System) Neue Anforderungen an Solvabilitätsreserve und neue aufsichtsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten Konkursabsicherung (Hauptaufgabe der Spartentrennung) als großes Plus Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

19 1.4 Zukunft nach Solvency II
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Konsequenzen Neue Diskussion um Spartentrennung Prof. Helten sehr aktiv Mögliche Abschaffung der Spartentrennung zur vollständigen Harmonisierung Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

20 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit
Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

21 3. Internationaler Vergleich
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 3.1 Schweiz 3.2 Frankreich 3.3 Großbritannien 3.4 USA 3.5 Übersicht 3.6 Überlegungen der EU Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

22  Mögliche Verluste sollen sich nicht auf die LV auswirken
3.1 Schweiz Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Spartentrennung für VU  Art. 13 des schweizerischen VAG Vorgaben zur Trennung: 1. Trennung zwischen Lebens- und Nicht- Lebensversicherung  Mögliche Verluste sollen sich nicht auf die LV auswirken  LV-Verträge sollen dauernd erfüllbar sein Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

23  Vermeiden eines Interessenskonflikt
3.1 Schweiz Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Vorgaben zur Trennung: 2. Trennung der Rechtsschutzversicherung gegenüber den anderen Sparten  Vermeiden eines Interessenskonflikt Vorgabe für ausländische Versicherer:  Entweder Zulassung für Nicht-LV oder Gründung einer Tochtergesellschaft Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

24 Spartentrennung für VUs  Artikel R 321-4 des Code des Assurances
3.2 Frankreich Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Spartentrennung für VUs  Artikel R des Code des Assurances Vorgabe zur Trennung: LV-Unternehmen dürfen nur die LV als Hauptbranche betreiben Aber: LV-Unternehmen dürfen zusätzlich das Individualitätsrisiko mitversichern (durch ministeriellen Beschluss) Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

25 Trends hin zur Lockerung erkennbar:
3.2 Frankreich Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Trends hin zur Lockerung erkennbar: Seit kurzem betreiben LV-Unternehmen zusätzlich die Unfall- und Krankenversicherung Außerdem: VU dürfen in Frankreich (nach entsprechender Zulassung) auch für andere zugelassene VU als Vermittler auftreten und VV anderer Branchen abschließen Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

26 Versicherungsgeschäfte werden unterschieden in:
3.3 Großbritannien Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Versicherungsgeschäfte werden unterschieden in:  Long-term business (Unterteilung aller langfristigen VV in 7 Klassen, u.a. LV, Rentenversicherung)  General business (Unterteilung aller anderen Versicherungssparten in 17 Klassen, u.a. Unfall-, Kasko-, Transportversicherung) Gemäß Insurance Companies Act 1982 gibt es keine Zulassungen mehr für long-term und general business für ein und dasselbe VU Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

27 3.3 Großbritannien Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Ausnahmen:  Das long-term business bezieht sich rein auf das Rückversicherungsgeschäft  VU kann beide Zulassungen beantragen  VU hat bereits früher die Zulassung für beide Bereiche erhalten. Bereits existierende Komposit- VU haben einen besonderen Bestandsschutz und fallen nicht unter die Spartentrennung  VU kann beide Zulassungen behalten  Alle anderen VU müssen jeweils selbständige Gesellschaften gründen, wenn sie in beiden Bereichen gleichzeitig tätig sein wollen Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

28 3.3 Großbritannien Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Die Literatur zeigt, dass die Spartentrennung in der Vergangenheit oft zur Diskussion stand:  Am Anfang war Spartentrennung in der Praxis üblich  Diesen Grundsatz gab man jedoch wieder auf, es reichte, wenn ein Allbranchen-VU für bestimmte Sparten (LV, Spar- und Arbeitgeberhaftpflicht versicherung) getrennte Fonds bildete  Der Entwurf des Insurance Companies Act 1973 sah Spartentrennung zwar vor, die Idee wurde aber wieder fallengelassen Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

29 Die meisten Staaten befolgen heute den Grundsatz der Spartentrennung
3.4 USA Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Die meisten Staaten befolgen heute den Grundsatz der Spartentrennung Vorgaben zur Trennung: 1. Trennung zwischen LV und Nicht-LV 2. Trennung der Kautionsversicherung 3. Trennung der Hypothekenausfall- versicherung Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

30 3.4 USA Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Aber: strengere Spartentrennung in der Vergangenheit:  Trennung von „fire and marine“ (Feuer- und Transportversicherung) von casuality insurance (alle anderen Sach-, Haftpflicht- und sonstige Schadensversicherungen)  Grund: neuere Versicherungsarten wurden aufgrund des höheren Risikos von den traditionellen Sparten getrennt  Im Laufe der Zeit und mit größerer Erfahrung wurde diese Spartentrennung überflüssig  verschiedene Formen der Komposit-VUs entstanden Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

31 3.4 USA Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Auch die scharfe Trennung zwischen LV und Nicht-LV wurde in den einzelnen Bundesstaaten gelockert, z.T. sogar aufgegeben Gründe: Interesse der LV-Unternehmen an Diversifikation, Sorge um Angebotslücken auf dem Markt, Kapitalmittel der LV-Unternehmen bringen Wettbewerb in Schwung Trotzdem: Sicherung der Ansprüche aus LV-Verträge muss gewahrt bleiben! Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

32 Schweiz: Großbritannien:
3.5 Übersicht Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Schweiz: Großbritannien: Spartentrennung für die LV Spartentrennung für long-term und Rechtsschutzversicherung und general business Frankreich: USA: Spartentrennung für die LV Spartentrennung für die LV, Kautions- und Hypotheken- ausfallversicherung Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

33 3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Durch die unterschiedlichsten Ausprägungen der Spartentrennung entstehen:  Probleme für die EU bei ihrem Streben nach Harmonisierung der EU-weiten aufsichts-rechtlichen Grundsätze  Probleme für den gemeinsamen Markt, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

34 Verschiedenste Ansätze führten zu folgender Lösung:
3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Verschiedenste Ansätze führten zu folgender Lösung:  Länder können das strikte Spartentrennungsgebot beibehalten oder sogar einführen (siehe Deutschland)  Bereits bestehende Mehrbranchen-VU dürfen in strikt spartengetrennte Mitgliedsstaaten eintreten, Erteilung der Zulassung obliegt dem jeweiligen Staat Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

35 3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß  Diese Mehrbranchen-VU dürfen nur die LV-, Kranken- und Unfallversicherungszweige betreiben  Voraussetzung für derartige Mehrbranchen-VU: Mitgliedsstaat macht von dieser Option der Zulassung Gebrauch und für jede Sparte wird eine getrennte Verwaltung eingerichtet Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

36 3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Ergebnis:  Am Grundsatz der Spartentrennung (was die Verwaltung betrifft) wird festgehalten  Aber: es kann passieren, dass bestimmte Sparten, wie z.B. die Lebensversicherung, innerhalb eines Mehrbranchen-VUs im Falle einer Insolvenz für mögliche Verluste aus anderen Sparten haftet Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

37 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit
Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

38 4. Fazit Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Unterschiedlichste Ausprägungen der Spartentrennung auf den verschiedenen Versicherungsmärkten  mit unterschiedlichen Begründungen Noch konnte Deutschland an seinem Grundsatz der Spartentrennung festhalten, doch es bleibt abzuwarten, ob er zukünftig noch Bestand haben wird Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

39 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Danke für Ihre Aufmerksamkeit Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre


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