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Klicksafe-Handreichung für Referent/innen zur Durchführung von Elternabenden Begleitende Präsentation Die nachfolgende Präsentation ist eine direkte.

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Präsentation zum Thema: "Klicksafe-Handreichung für Referent/innen zur Durchführung von Elternabenden Begleitende Präsentation Die nachfolgende Präsentation ist eine direkte."—  Präsentation transkript:

1 klicksafe-Handreichung für Referent/innen zur Durchführung von Elternabenden Begleitende Präsentation Die nachfolgende Präsentation ist eine direkte Ergänzung der klicksafe-Handreichung „Elternabende Internet + Handy – Handreichung für Referentinnen und Referenten" (als PDF-Download zu finden auf im Bereich „Service / Familie“). Die Inhalte der Präsentation sind angelehnt an das Kapitel 5 der Handreichung „Die Inhalte“. Dort finden sich entsprechend vertiefende Informationen zu den Stichpunkten der Präsentation. Präsentation zu eigen machen Alle Referent/innen sind herzlich eingeladen, auf Grundlage dieser Präsentation, ihre eigenen “Folien” zu gestalten und an das Referat/den Vortrag zum jeweiligen Elternabend anzupassen. Lockern Sie einzelne Folien auf, indem Sie Grafiken, Fotos oder Links hinzufügen und entsprechend Text löschen. Der Text ist als Vorlage gedacht, kürzen Sie ihn so, dass er schlüssig für Sie ist. Nähere Infos dazu finden sich auch in der Handreichung. Zielgruppenorientierte Präsentation Zur einfachen Orientierung ist die PowerPoint-Präsentation vorbereitet, um „zielgruppenorientierte Präsentationen“ durchzuführen. Die einzelnen Unterkapitel der Bereiche „Internet“ und „Handy“ können so schnell nach eigenen Bedürfnissen zusammengestellt werden. Der entsprechende Menüpunkt zur Auswahl der gewünschten Themen findet sich im Programm „Microsoft PowerPoint“ unter dem Punkt „Bildschirmpräsentation / Zielgruppengerechte Präsentationen“. Einsatz von Bildern und Grafiken In der nachfolgenden Präsentation sind keine Fotos oder Grafiken enthalten. Hier ist jede Referentin und jeder Referent gefordert, entsprechend den eigenen Bedürfnissen und unter Beachtung der jeweils aktuellen Rechtslage eigenes Material bzw. Bilder mit entsprechenden Lizenzen und Quellennachweisen zu verwenden. Neben Fotos eigenen sich vor allem Grafiken aus Studien, um verschiedene Inhalte zu illustrieren. Hier sei vor allem auf die Ergebnisse der aktuellen Studien „JIM – Jugend, Information, (Multi-)Media“ und „KIM – Kinder und Medien, Computer und Internet“ des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs, verwiesen. Um den Einsatz dieser Grafiken zu erleichtern bietet klicksafe zwei weitere Präsentationen zum Download an, in der zentrale Grafiken aus diesen beiden Studien zu finden sind. Wir wünschen viel Erfolg für Ihre Elternabende! Ihr klicksafe-Team Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

2 Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Alleine ins Internet? Kinder und Jugendliche reagieren je nach Erfahrungshintergrund, Alter usw. unterschiedlich auf (problematische) Inhalte. Oft fehlen Heranwachsenden Erfahrung und Kritikfähigkeit, um Angebote richtig einzuschätzen. Kinder sollten beim (ersten) Erkunden des Internets nicht alleine gelassen werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

3 Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Alle genannten Nutzungszeiten sind nur Richtwerte! bis 3 Jahre: Kinder in diesem Alter interessiert das Internet nicht wirklich, das Flimmern des Bildschirms schon. Altersangemessene Kontakte mit Computer/ Internet schaden nicht, z.B. „gemeinsames Tippen auf Tastatur“ oder „Bildergeschichten ansehen“. Nutzungsdauer: Nicht täglich und wenn, sind 5 bis 10 Minuten genug. 4 bis 6 Jahre: Kinder möchten alles „ganz alleine!“ erkunden. Eltern müssen den Zugang ins Internet begleiten und sollten diesen durch Filtermaßnahmen regulieren. Nur vorher ausgewählte Seiten ansurfen! Nutzungsdauer: ca. 30 Minuten, nicht unbedingt täglich. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

4 Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
7 bis 8 Jahre: In diesem Alter steigt die Neugierde auf Unbekanntes. Kinder testen Grenzen aus, auch im Internet. Eltern sollten „in Hörweite“ sein und ab und zu dem Nachwuchs über die Schulter schauen. Browser kindgerecht konfigurieren und Filterprogramm einsetzen. Über den „Verlauf“ kann bei Bedarf das Webverhalten nachvollzogen werden. Nutzungsdauer: Zeitkontingent einrichten, das Kinder nach bestimmten Regeln selbst einteilen – z.B. 8 Stunden Bildschirmzeit pro Woche. 9 bis 13 Jahre: Kurz vor der Pubertät wollen Kinder unabhängig sein, alles erfahren. Das Mitmach-Netz „Web 2.0“ gewinnt an Bedeutung (Recherche, Musik- oder Filmdownloads, , Chat). Überprüfung durch Eltern wird immer schwieriger, klare Regeln und Gespräche sind umso wichtiger! Nutzungsdauer: Verhandelbar. Eltern müssen im Blick haben, dass PC und Internet immer häufiger für Schule genutzt wird (Zeiten einkalkulieren). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

5 Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
14 bis 17 Jahre: Kontrolle der Internetnutzung sehr schwierig. Jugendliche kennen die neuesten Dienste des Web (und Tricks, Filter zu umgehen) besser als ihre Eltern. Neuen Anwendungen begegnen sie meistens offen und interessiert. Oft fehlt die Lebenserfahrung, das Web in all seinen Facetten richtig einzuschätzen. Gefahr groß, auch auf schwer jugendgefährdende Inhalte zu stoßen oder sexueller Belästigung ausgesetzt zu werden. Eltern sollten aktiv dabei helfen, sicher im Internet zu surfen. Gemeinsam erstellte Internetvereinbarungen und kontinuierliche Gespräche sind eine gute Basis! Nutzungszeiten absprechen! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

6 Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Empfehlungen für Eltern - Der richtige Umgang mit dem Internet will gelernt sein! Kinder brauchen dabei Ihre volle Unterstützung. Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetcomputer – nicht im Kinderzimmer. Erstellen Sie einen Internetnutzungsvertrag und hängen Sie ihn sichtbar über dem Surfplatz auf! Was passiert bei Nichteinhalten? - Legen Sie eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder ( als Startseite fest. Speichern Sie ausgewählte Webseiten in der Favoritenliste. Lassen Sie die Kinder einen Internetführerschein machen, z.B. bei Nutzen Sie Filterprogramme und andere technische Jugendschutz-einstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle. Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes) Benutzerkonto ein. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

7 Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!
Empfehlungen für Eltern - Surfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind. - Tauschen Sie sich regelmäßig über Surferfahrungen aus. - Klären Sie Kinder auf über Verhaltensregeln (Chatiquette), Datenschutz, Urheberrechte und Problembereiche des Internets. Mit Älteren sollten Sie auch über Pornografie sprechen. Zeigen Sie ihnen gute Websites zum Thema Sexualität (z.B. oder Bleiben Sie offen für die Fragen und Themen Ihrer Kinder. Nehmen Sie die Gefährdungspotenziale wahr – aber sehen Sie auch die Chancen des Internets! Eine gute Übersicht und hilfreiche Surf-Tipps mit Altersempfehlungen bieten und Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

8 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Wer den Begriff „Porno“ googelt, bekommt über 200 Millionen Treffer. jugendschutz.net beschäftigt sich jährlich mit ca rechtsextremen Angeboten aus dem deutschen Sprachraum (Tendenz steigend). Bilder und Videos von extremen Gewaltdarstellungen kursieren im Web. Zahlreiche Plattformen verherrlichen autoaggressives Verhalten. Heranwachsende müssen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

9 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Jugendschutz im Internet Zentrale Aufsichtsstelle: KJM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann laut JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gegenüber Anbietern Beanstan-dungen aussprechen, Bußgelder verhängen oder Angebote untersagen. Enge Zusammenarbeit mit Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und jugendschutz.net. Selbstregulierung der Anbieter Internetanbieter übernehmen Verantwortung nach dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. Unternehmen und Verbände der Online-Wirtschaft haben die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) gegründet, um rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte zu verhindern. Maßnahmen u.a.: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärungen Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

10 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Jugendschutz im Internet Beschwerdestellen KJM, jugendschutz.net und die FSM sind (zusätzlich zu eigenen Recherchen) auf Hinweise von Nutzer/innen angewiesen und haben entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet: Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

11 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Beurteilungsmaßstäbe JMStV unterscheidet zwischen unzulässigen (§ 4) und entwicklungsbeeinträchtigenden (§ 5) Angeboten. Absolut unzulässig (verboten!) sind u.a.: - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Aufstachelung zum Rassenhass - Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden - Kriegsverherrlichung - Gewalt-, Tier und Kinderpornografie (gilt auch für virtuelle Darstellung) - Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung - Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

12 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Einfach pornografische, schwer jugendgefährdende und indizierte Angebote sind eigentlich auch unzulässig. Ausnahmeregelung: Anbieter dürfen solche Inhalte verbreiten, wenn sicher ist, dass sie nur für Erwachsene zugänglich sind („Altersverifikations-system“) Entwicklungsbeeinträchtigend sind Inhalte, ... ... „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ (§ 5 Abs. 1 JMStV). KJM stuft darunter viele Gewaltdarstellungen ein und Erotikangebote, die wegen ihrer zurückhaltenden Gestaltung keine Pornografie darstellen. Verbreitung erlaubt, wenn Kinder oder Jugendliche sie „üblicherweise nicht wahrnehmen“ können (z.B. Abfrage Personalausweisnummer). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

13 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Problematische Angebote Grundlegendes Problem Trotz der gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, den gefährdenden Netzinhalten einen absolut sicheren Riegel vorzuschieben. Das Internet ist extrem dynamisch. Viele problematische Angebote stammen aus dem Ausland und unterliegen damit einer anderen Rechtsgrundlage. Rechtsextremismus Das Internet wird von Neonazis verstärkt dafür genutzt, „Nachwuchs“ zu rekrutieren. Auf vielen Webseiten gibt es eine gezielt jugendaffine Ansprache (z.B. kostenlose Musik-Downloads, Spiele, Kontakt- und Communitymöglichkeiten). Auf den ersten Blick ist dieses Problem oftmals nicht erkennbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

14 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Pornografie Ein großer Teil des Datenverkehrs im Internet dreht sich um pornografische Inhalte. Videoportale wie YouPorn können kostenlos und ohne wirksame Zugangskontrolle genutzt werden, da sie ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Ausländische Anbieter zu belangen ist schwierig. Zugang „eigentlich“ erst ab 18 (doch durch einfachen Klick möglich). Für Jugendliche kann es zum Problem werden, wenn sie z.B. einen Film weitergeben oder anderen zeigen. Die Verbreitung pornografischer Schriften an Menschen unter 18 Jahren ist laut Strafgesetzbuch (§ 184) nämlich verboten! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

15 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Gewaltdarstellungen Extreme Gewaltdarstellungen werden online verbreitet: Tasteless-Angebote (engl. = geschmacklos), in denen verletzte, verunstaltete und getötete Menschen zu sehen sind. Rape-Sites (engl. = Vergewaltigung): Darstellungen von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen. Snuff-Videos (engl. = abkratzen, derber Ausdruck für Sterben): Aufnahmen von Folterungen, Tötungen. Brutalste Darstellungen von Kriegsgräueln (z.B. Hinrichtungsszenen aus historischem Material). Inhalte stammen aus unterschiedlichen Quellen, z.B. aus alten Dokumentarfilmen, Nachrichten aus Kriegsgebieten oder aus privaten Aufnahmen von Unglücksstätten und grausamen Misshandlungen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

16 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Autoaggression Wenn Kinder zu den Themen Magersucht, Bulimie, Selbstverletzung oder Suizid recherchieren, werden sie im Internet fündig. Leider gibt es einige Webseiten, die sich nicht kritisch mit dem Thema auseinandersetzen oder passende Hilfestellungen anbieten. Oftmals wird autoaggressives Verhalten glorifiziert und kultiviert. Problematisch bis bedrohlich für manche Jugendliche in instabilen Lebenslagen. Oft werden diese Seiten auch von Jugendlichen mit entsprechenden Krankheitsbildern betrieben. Häufig finden sich auch entsprechende Gruppen innerhalb einer Online-Community! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

17 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Kinderpornografie und Pädosexualität im Netz Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie stehen weltweit unter Strafe. Verkauf oder Austausch von kinderpornografischem Material findet zumeist über geschlossene Benutzergruppen und Tauschbörsen statt. Pädosexuelle sind aber offen im Internet unterwegs, um z.B. im Chat Kontakte zu Kindern zu knüpfen und ihr Vertrauen zu gewinnen. Wenn kinderpornografisches Material in irgendeiner Form entdeckt wird, sollte sofort die Polizei verständigt werden. Niemals selbst kinderpornografisches Material herunterladen/speichern, auch nicht zur Beweissicherung – das ist strafbar! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

18 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Empfehlungen für Eltern Sprechen Sie mit Ihren Kindern über problematische Seiten des Internets. Dies kann unter Umständen ein Aufhänger dafür sein, über grundlegende Fragen der Erziehung zu sprechen (z.B. Sexualität, Moral, Selbstbewusstsein). Begleiten Sie jüngere Kinder bei ihren Ausflügen ins Internet. Verabreden Sie mit älteren Kindern Regeln, seien Sie Ansprechpartner/in und schaffen Sie eine Vertrauensbasis. Überlegen Sie sich, wie Sie mit dem Verlaufsprotokoll des Browsers umgehen wollen. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass dieser Speicher nicht gelöscht werden darf! Extreme Gewaltdarstellungen und pornografische Darstellungen sind auch im Web nicht erlaubt. Jugendliche können sich durch Besitz und Weitergabe strafbar machen. Klären Sie Ihre Kinder darüber auf. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

19 Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co.
Empfehlungen für Eltern Reichen Sie Beschwerde ein, wenn sie ohne Zugangsbarrieren auf Pornoangebote, Gewaltpropaganda oder illegale Inhalte stoßen – oder wenn ihr Kind im Chat belästigt wurde. Geben Sie Ihrem Kind nicht die Schuld, wenn trotz aller Absprachen und Vorsichtsmaßnahmen Kontakte mit problematischen Inhalten oder gar mit Pädosexuellen entstanden sind. Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um weitere Kontakte auszuschließen. Nicht bewahren, sondern stärken! Bedenken Sie, dass eine gesunde Neugierde nicht gleich ein Grund zur Sorge sein muss. Bleiben Sie wachsam und seien Sie für Ihr Kind da. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

20 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Kommunikation im Netz „Chatten“ und „Instant Messaging“ (kurz: IM) gehören zu den beliebtesten Internetaktivitäten von Kindern ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche können so bestehende Freundschaften pflegen und neue Kontakte knüpfen, sich mit anderen zu wichtigen Themen austauschen, flirten oder sich verabreden – und das weltweit! Neben positiven Aspekten bergen Chats und IM auch Risiken: Wer wirklich am anderen Ende der Leitung ist, kann niemand genau wissen. Zudem sind Jugendliche mit der Weitergabe von persönlichen Daten unvorsichtig und möglicherweise auch Demütigungen und Beschimpfungen oder gar sexuellen Belästigungen ausgesetzt (oder tun dies selbst). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

21 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Instant Messaging heißt soviel wie „sofortige Nachrichtenübermittlung“ und ist für Jugendliche die beliebteste Internetanwendung überhaupt. Kurze Mitteilungen werden per IM – quasi nebenbei und während anderer Tätigkeiten am PC – an Freund/innen übermittelt. Software ist zumeist kostenlos (z.B. MSN von Microsoft, Yahoo-Messenger von Yahoo, ICQ von AOL). Individuelle Buddie-Liste mit Kontakten. Sobald sich ein/e Jugendliche/r einloggt, werden alle aus der Kontaktliste – sofern sie „online“ sind – darüber informiert. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

22 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Nur etwa die Hälfte der IM Nutzer/innen schützt sich bewusst vor möglichen Gefahren. Problem beim Messaging ist, dass Benutzer-Kennung über öffentliche Seiten ermittelt werden kann. Laut jugendschutz.net kommt es bei allen Messengern zu Kontaktversuchen von Fremden, die häufig jugendgefährdende Bilder und Videos in die Kinderzimmer schicken. Bei IM können Kinder und Jugendliche belästigt werden, ohne dass ggf. jemand helfend einschreiten kann. Zudem wird bei Messengern oftmals Werbung eingeblendet, denn hierdurch finanziert sich der kostenlose Internet-Dienst. Solche Werbeeinblendungen können meist nicht ausgeblendet oder weggeklickt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

23 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Chatten Chatten bedeutet übersetzt so viel wie „schwatzen“. Hierfür trifft man sich im Internet in Chaträumen. Chat-Plattformen werden von unterschiedlichen Anbietern meist kostenfrei zur Verfügung gestellt. Anmeldung mit einem frei wählbaren „Nickname“ (Spitzname). Chatten erfordert schnelle Reaktionsfähigkeit und verlangt einen zügigen Umgang mit Sprache und Schrift. Die Nachrichten sind sofort auf der Plattform sichtbar und können von allen im jeweiligen „Raum“ gelesen und kommentiert werden. Die Chatiquette definiert die Verhaltensregeln im jeweiligen Chat. Wer sich nicht daran hält, kann von Moderator/innen aus dem Chat verbannt werden. Moderator/innen nehmen auch inhaltlich an Gesprächen teil und entscheiden darüber, ob Chatbeiträge erscheinen sollen. Gute Kinderchats haben immer eine Moderation und (daher auch) feste Öffnungszeiten. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

24 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Chatten - Risiken Wüste Beschimpfungen und Beleidigungen sind oftmals an der Tagesordnung in Chats. Kinder wissen sich oft nicht zu wehren und schämen sich, worunter das Selbstbewusstsein leiden kann. Zudem geben Kinder mitunter Adressen, Telefonnummern oder andere Daten preis und begegnen jugendgefährdenden Inhalten. Kinder und Jugendliche können nie ganz sicher sein, wer sich hinter einem Nickname verbirgt. Erwachsene (oftmals pädosexuell veranlagt) schaffen es immer wieder, ein Vertrauensverhältnis mit Kindern und Jugendlichen aufzubauen, um sie vor einem sexuellen Hintergrund auszufragen oder ihnen pornografische Bilder zu senden. In seltenen Fällen kommt es zu realen Treffen oder gar zu körperlichem Missbrauch. Um den problematischen Kontaktversuchen auf lange Sicht einen Riegel vorzuschieben ist es wichtig, dass eine Melde-Kultur entsteht und entsprechende Vorfälle konsequent bei der Polizei oder einer Beschwerdestelle (z.B. jugendschutz.net) angezeigt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

25 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Empfehlungen für Eltern Verbieten Sie nicht generell den Umgang mit Chats und IM, denn Kinder chatten dann ggf. heimlich oder bei Freunden oder Freundinnen und haben im Falle von Problemen keine Ansprechpartner/innen. Suchen Sie (gemeinsam) geeignete Kinder- oder Jugendchats aus, in denen sich Ihre Kinder sicher fühlen. Gute Kinderchats erkennt man daran, dass Moderator/innen den Chat betreuen und die Gespräche überprüfen. Angebote sollten kindgerecht gestaltet und bedienbar sein. Begleiten Sie Ihre Kinder bei den ersten Chatversuchen und legen Sie (gemeinsam) Chat-Zeiten und -Regeln fest (z.B.: Niemals persönliche Daten oder Passwörter weitergeben! Keine Treffen mit Leuten aus dem Chat! Chatiquette beachten! Webcam auslassen! Kontakt beenden, wenn etwas merkwürdig erscheint!). Bei Problemen sollten die Kinder immer das Gefühl haben, offen mit ihren Eltern über unangenehme Erfahrungen sprechen zu können, ohne sich zu schämen oder gar ein Chat-Verbot befürchten zu müssen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

26 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Empfehlungen für Eltern Melden Sie Vorfälle, die den Kindern oder Ihnen ein unangenehmes Gefühl vermittelt haben beim Chat-Anbieter, oder bringen Sie diese bei der Polizei zur Anzeige. Beweissicherung ist wichtig!: Notieren Sie genaue Uhrzeit, Chatraum, Channel und Nickname. Die Konversation kann durch einen Screenshot festgehalten werden. Der Text im Chatfenster kann auch herauskopiert und in einer Textdatei gespeichert werden. Im Falle der Zusendung von Kinderpornografie sollten Sie alles so belassen wie es ist und sich umgehend bei der Polizei melden! In jedem Fall sollten Sie die Täter/innen nicht vorwarnen, damit evtl. belastendes Material nicht vorsorglich vom PC gelöscht werden kann. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

27 Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat
Empfehlungen für Eltern Beim Instant Messaging gelten grundsätzlich die gleichen Ratschläge. Zusätzlich hängt die Sicherheit beim IM sehr davon ab, welche Sicherheitseinstellungen am Programm vorgenommen werden: keine Nachrichten von Fremden annehmen, Aufnahme in die Kontaktliste nur mit Erlaubnis zulassen, öffentliche Statusanzeige abschalten und Nachrichtenverlauf automatisch speichern. Eltern sollten Kindern klar machen, dass sie ihre Benutzer-Kennung (ICQ-Nummer, Yahoo-ID etc.) nicht an fremde Personen weitergeben sollen, weder auf dem Schulhof noch in öffentlichen Foren oder Chaträumen. Sie sollen nur Freund/innen in die Kontaktliste aufnehmen und vor allem auch nur diesen erlauben, in deren Liste eingetragen zu werden. Die Kinder sollen außerdem alle öffentlich einsehbaren Messenger-Profile möglichst sparsam ausfüllen. Tipps rund um die Sicherheitseinstellungen verschiedener IM-Programme unter: Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

28 Web 2.0 – Neue Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Inhalte wie Fotos, Texte oder Videos im Internet zu veröffentlichen, ist inzwischen zu einem Kinderspiel geworden. Die dafür notwenigen Internetdienste stehen im Netz zur kostenlosen Nutzung bereit. User generated content (engl. = von Nutzer/innen erstellter Inhalt) Mit wenigen Klicks und etwas technischem Knowhow können Fotos, Videos, Links, Weblogs, Podcasts und mehr ins Netz gestellt werden. Web 2.0 Der Begriff Web 2.0 fasst all diese neuen Anwendungsmöglichkeiten im Internet zusammen. Das Internet ist zum Mitmach-Netz geworden. Neben technischen Weiterentwicklungen hat sich auch das Verhalten der Nutzer/innen geändert. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

29 Web 2.0 – Neue Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Soziale Software In einem Weblog schreiben Nutzer/innen ein Online-Journal bzw. Internet-Tagebuch und andere können die Beiträge kommentieren. Bei einem Wiki arbeiten viele Nutzer/innen an einer gemeinsamen Internet-Seite. Das bekannteste Wiki-Projekt ist das Online-Lexikon Wikipedia. Auch die verschiedenen Online Communities sind ein Beispiel für die neuen sozialen Möglichkeiten im Netz. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

30 Web 2.0 – Neue Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Bilder und Klänge Ständig verbesserte Hardware und schnellere Internet-Verbindungen machen es möglich, dass immer größere Datenmengen übertragen werden können. Viele Portale bieten kostenlosen Speicherplatz, um Bilder oder Videos zu veröffentlichen. Wer regelmäßig auf Sendung geht, kann auch einen Podcast (Ton) oder Vodcast (Video) betreiben. Multimediadaten werden „Tags“ (engl. = Schlagworte) zugeordnet, um sie zu ordnen. Infodienste Mit einem RSS-Feed können neue Inhalte einer bestimmten Webseite oder ein Podcast abonniert werden. Social Bookmarking-Angebote machen Linksammlungen online verfügbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

31 Web 2.0 – Neue Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Risiken des Web 2.0 Digitale Spuren Das Web 2.0 lebt davon, dass Nutzer/innen persönliche Fotos, aufregende Filme und aktuelle Nachrichten aus ihrem Leben veröffentlichen. Doch mit jeder Veröffentlichung werden digitale Spuren im Netz hinterlassen. Und gerade Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass diese Spuren sie ein ganzes Leben verfolgen können. Weitere Probleme der jugendlichen Web 2.0-Nutzung: Sexuelle Selbstinszenierung, Gewaltdarstellungen und -verherrlichung, Gangsta- und Porno-Rap, Pornografie, Nazipropaganda, Autoaggression, Persönlichkeitsverletzung und Entwürdigung, Missbrauch, illegale Tauschbörsennutzung. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

32 Web 2.0 – Neue Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Durch das Web 2.0 eröffnen sich viele kreative und sinnvolle Möglichkeiten der Mediennutzung. Mit einem gängigen Handy und einem Computer können heute Videos gefilmt, geschnitten und veröffentlicht werden. Auch Weblogs oder Podcasts können von Jugendlichen genutzt werden, um ihre Meinung zu artikulieren und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Die Mehrheit der Jugendlichen nutzt die Angebote im Web 2.0 allerdings vor allem passiv, wie bereits vor der Erfindung der vielen Mitmach-Möglichkeiten. Daher ist es wichtig, in medienpädagogischen Projekten und Aktionen – oder auch zuhause – Kindern das wohldosierte „Mitmachen“ schmackhaft und handhabbar zu machen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

33 Web 2.0 – Neue Möglichkeiten im Mitmach-Netz
Empfehlungen für Eltern Gehen Sie mit Neugierde ans Web 2.0. Interessieren Sie sich für die Möglichkeiten! Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Kind erklären, auf welche Weise das Mitmach-Internet genutzt werden kann. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken im Web 2.0. Machen Sie Ihrem Kind vor allem klar, dass einmal veröffentlichte Inhalte nicht so einfach wieder entfernt werden können. Beobachten Sie wie viel Zeit Ihr Kind im Web 2.0 verbringt. Schauen Sie was getan wird, und besprechen Sie wie sinnig oder vielleicht zeitverschwenderisch das Treiben ist. - Fordern Sie Ihr Kind auf, bei der Veröffentlichung von eigenen Inhalten möglichst wenig persönliche Daten preiszugeben. Setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind mit dem Thema „Rechte im Internet“ auseinander. Unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse im Internet. Ermuntern Sie Ihr Kind, Ihnen zu erzählen, wenn ihm etwas nicht geheuer ist oder bedrohlich vorkommt. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es keinen Ärger bekommt, wenn es Sie auf etwas aufmerksam macht. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

34 Online Communities: Neue Gemeinschaften
Das Internet wird zum sozialen Netz mit vielen Schnittstellen zum realen Leben: IM zeigt an, wer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis gerade online ist, Web 2.0 lädt dazu ein, eigene Inhalte hochzuladen. Besonders im Trend sind Social Networks (soziale Netzwerke) bzw. Online Communities (Netzgemeinschaften) wie schülerVZ, spickmich, MySpace, lokalisten oder Kwick. Social Networking wird immer mehr zu einem Bestandteil jugendlicher Alltagskultur. Dabei stellen viele Heranwachsende persönliche Daten ins Netz, um sich lebensnah zu präsentieren. Weitere Probleme sind Cybermobbing und die Verbreitung jugendgefährdender Inhalte. Kinder und Jugendliche müssen Kompetenzen und Werte entwickeln, um sich vorsichtig und respektvoll zu verhalten. Denn letztlich bestimmen sie die künftigen Umgangsformen in diesen neuen Gemeinschaften. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

35 Online Communities: Neue Gemeinschaften
Virtuelle Identität Grundidee einer Social Network-Seite: Nutzer/innen erstellen eigenes Online-Profil. Hier kann man Name, Geburtsdatum, Schule, Hobbys oder andere persönliche Angaben eintragen und ein Foto hochladen. Viele Jugendliche handeln nach dem Motto: „Je mehr ich im Netz über mein Leben verrate und meine Identität online abbilde, desto interessanter bin ich und desto eher treffe ich Leute mit ähnlichen Interessen.“ Vernetzung Nachdem ein Profil angelegt ist, können sich Nutzer/innen vernetzen. Es wird eine Liste der Freund/innen erstellt und immer weiter ausgebaut. Eine lange Freundesliste ist für viele Jugendliche ein Statussymbol. Außerdem können sich Nutzer/innen thematischen Gruppen zuordnen. Das können z.B. Basketballfans, Hasser/innen einer Musikgruppe oder Partygänger/innen sein. Sie können Nachrichten verschicken, Fotos hochladen und verlinken, Grüße auf „Pinnwänden“ hinterlassen u.v.m. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

36 Online Communities: Neue Gemeinschaften
Chancen und Risiken in Social Networks Über Social Networks ist es sehr einfach, sich zu inszenieren, sich auszuprobieren oder sich einer spezifischen Interessengruppe anzuschließen. Gerade für Jugendliche in der Pubertät ist Selbstinszenierung und die Anerkennung in der Peergroup sehr wichtig, um die eigene Persönlichkeit zu prägen und die soziale Identität zu finden. Selbstauskunft Viele Jugendliche – aber auch Erwachsene – veröffentlichen unbekümmert sehr persönliche Daten ohne sich bewusst zu sein, dass sie hierdurch digitale Spuren hinterlassen, die mitunter nur schwer zu entfernen sind. Über Fotos von Reisen und Partys, Angaben zu Hobbys und Interessen, Links zu Videos und Mitgliedschaften in diversen Gruppen lässt sich mit wenigen Klicks ein sehr aussagekräftiges Profil einer Person erstellen, das natürlich auch missbräuchlich genutzt werden kann. Sei es für Werbezwecke oder durch die Personalabteilung der Firma, bei der sich ein/e Nutzer/in beworben hat. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

37 Online Communities: Neue Gemeinschaften
Risiken in Social Networks Weiteres Problem ist die Verbreitung von pornografischen, rechtsradikalen und anderen jugendgefährdenden Inhalten durch einzelne Nutzer/innen. Betreiber der großen Sozialen Netzwerke haben Jugendschutz-Aktivitäten verstärkt. Jugendschutzbeauftragte kontrollieren Inhalte und entfernen wenn nötig Fotos und Gruppen oder sprechen Verwarnungen gegen Nutzer/innen aus. Jugendgefährdende Inhalte können dort gemeldet werden. Cyberbullying Einige Netzwerke haben einen Verhaltenskodex aufgestellt, der das respektvolle Miteinander regeln soll. Mit diesen Maßnahmen versuchen die Anbieter unter anderem den zunehmenden Problemen des digitalen Mobbings (Beleidigungen und „Fertigmachen“ im Netz) etwas entgegen zu setzen. Hier werden oftmals Konflikte aus dem realen Leben in die virtuellen Gemeinschaften hineingetragen und damit öffentlich gemacht. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

38 Online Communities: Neue Gemeinschaften
Empfehlungen für Eltern Informieren Sie sich über die Funktionsweise von Social Networks. Falls Ihr Kind bereits Mitglied bei einem Network ist: Lassen Sie sich von Ihrem Kind zeigen und erklären, wie das Ganze funktioniert und welche Daten online stehen. Dazu benötigen Sie die Hilfe der Kinder; bei vielen Communities ist Erwachsenen der Zugang nicht erlaubt. Falls Ihr Kind einen Zugang zu einer Community wünscht: Besprechen Sie mit Ihrem Kind die möglichen Risiken und die richtigen Verhaltensweisen. Erlauben Sie Ihrem Kind den Zugang nur dann, wenn es sich entsprechend verhält (auf findet sich z.B. ein Verhaltenskodex mit 13 Regeln). Fordern Sie Ihr Kind auf, bei den Einstellungen zur Privatsphäre im Online-Profil darauf zu achten, dass eingegebene Daten und Fotos nicht von allen (sondern nur von autorisierten Personen) gesehen werden können. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

39 Online Communities: Neue Gemeinschaften
Empfehlungen für Eltern Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Datenschutz. Machen Sie ihm klar, dass Dinge, die online veröffentlicht werden, nur schwer zu löschen sind. Versuchen Sie, das vermeintlich trockene Thema spielerisch anzugehen. Machen Sie Ihr Kind z.B. zum/zur Datenschutz-beauftragten für die Familie. Erklären Sie Ihrem Kind, dass auch künftige Arbeitgeber gerne online recherchieren, um mehr über eine/n Bewerber/in zu erfahren. Haben Sie ein offenes Ohr für Ihr Kind, falls es als Opfer von Cybermobbing Hilfe braucht. Wenden Sie sich in einem Mobbing-Fall an die Betreiber einer Social Network-Seite und fordern Sie diese zum Einschreiten auf. Hier kann es helfen, einen Screenshot als Beweis für einen bestimmten Vorgang anzufertigen. Seriöse Portale haben einen Melde-Button, um Mobbing, jugendgefährdende Inhalte o.ä. zu melden. Bei den Problemen rund um das Thema Mobbing geht es im Kern um mangelnden Respekt und Wertschätzung im Umgang miteinander. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Themen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

40 Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Dialer, Phishing oder ungewollte Abos Im Internet gibt es viele Kostenfallen, in die Jugendliche und Kinder tappen können. Phishing ... (engl. Kunstwort aus pin = Persönliche Identifikationsnummer und fishing = angeln) ... ist eine Form des Trickbetrugs. Nutzer/innen wird z.B. vorgetäuscht, eine offizielle von einer Bank zu bekommen. Darin werden sie aufgefordert, Kontodaten und Passwörter zu verraten. Mit gestohlenen Daten können Betrüger/innen dann reales Geld vom Konto abheben. Ähnliches passiert auf nachgebauten Seiten im Bereich Online-Banking. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

41 Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Dialer Computerprogramm zum Einwählen ins Internet. Grundsätzlich eine sinnvolle Erfindung. Über Anruf bei Sonderrufnummer kann sogenannter Mehrwertdienst abgerechnet werden. Bezahlmethode mit klaren Regelungen (z.B. dürfen max. 2 € pro Minute berechnet werden und 30 € pro Verbindungsaufbau). In Verruf gekommen, weil Anbieter überhöhte Preise genommen haben und vor allem, weil manche Dialer-Programme sich unbemerkt auf PCs installiert und selbständig teure Mehrwertnummern gewählt haben. Dialer können nur genutzt werden, wenn der Zugang ins Netz über eine Telefonverbindung aufgebaut wird. Da sich zunehmend DSL-Anschlüsse durchsetzen, ist diese Gefahr geringer geworden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

42 Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Kleingedruckte Kosten Hausaufgaben-Download, Intelligenztests, Ahnenforschung oder Gratis-SMS – Betrüger/innen werben mit angeblich kostenlosen Diensten. Aber im Kleingedruckten sind mitunter beträchtlichen Kosten aufgeführt. Aufkommende Forderungen müssen in der Regel nicht gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn Mahnungen/ Inkassoschreiben ins Haus flattern. Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern keinen Vertrag abschließen. Erwachsene haben bei Vertragsabschlüssen im Internet oftmals ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Links zu solchen Abzockseiten werden häufig als Spam-Mails und zunehmend auch über Instant Messenger verschickt. Online shoppen Auch beim Einkaufen im Netz lauern dubiose Anbieter/innen. Es gibt verschiedene Gütesiegel, an denen seriöse Shops zu erkennen sind. Eine Übersicht dazu und weitere Tipps auf Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

43 Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Empfehlungen für Eltern Klären Sie Ihr Kind auf über mögliche Kostenfallen und finanzielle Risiken, die im Internet lauern. Informieren Sie sich ggf. gemeinsam mit Ihrem Kind über dieses Thema. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass es bei Bestellungen im Internet und bei der Eingabe von persönlichen Daten vorsichtig sein soll. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind durch, was bei Diensten und Bestellungen im Internet zu beachten ist. Vereinbaren Sie je nach Alter des Kindes klare Regeln, dass Ihr Kind Sie z.B. bei jedem Download oder bei jeder vermeintlich kostenlosen Bestellung fragen muss bzw. Vorgang durch Screenshot dokumentiert. Stehen Sie Forderungen für angeblich kostenlose Dienste kritisch gegenüber. Legen Sie ggf. Widerspruch ein, verweigern Sie die Zahlung und lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale helfen. Versuchen Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind aus diesem „Tappen in die Kostenfalle“ zu lernen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

44 Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger
Empfehlungen für Eltern - Richten Sie den Computer sicher ein, damit Dialer oder Spionageprogramme sich nicht unbemerkt installieren können (Hilfe unter: Verbraucherzentralen helfen (siehe: Die Verbraucherzentralen kümmern sich auch um den Verbraucheralltag in der digitalen Welt. Sie informieren nicht nur darüber, was zu tun ist, nachdem man abgezockt wurde, sondern helfen auch bei der Durchsetzung von Interessen gegenüber Anbietern. Neben der Möglichkeit zur persönlichen Beratung in den örtlichen Stellen der Verbraucherzentrale, stehen z. B. auch einige Musterbriefe für Widerrufsschreiben im Netz zur Verfügung. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

45 Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Digitale Spuren Viele Jugendliche (aber auch Erwachsene) geizen nicht bei der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet: Sie stellen unbekümmert Fotos und Videos von sich und Freund/innen ins Netz und hinterlassen dabei allerlei digitale Spuren. Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Wer sich bei fremden Bildern bedient oder den aktuellsten (urheberrechtlich geschützten) Popsong zur Untermalung in die eigene Webseite einbaut, macht sich strafbar. Auch wer sich an Mobbing bzw. Cyberbullying beteiligt und andere über das Netz beschimpft und verunglimpft, macht sich strafbar. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich mit Rechten und Gesetzen im Internet auskennen. Denn vieles ist möglich, aber nicht alles, was geht, ist auch erlaubt oder tragbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

46 Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Gesetze im Internet Persönlichkeitsrecht / Datenschutz Name, Wohnadresse, , Geburtsdatum, Handynummer usw. sind persönliche Daten. Diese dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen Person weitergegeben werden. Informationelle Selbstbestimmung: Jede/r darf selbst entscheiden, welche Informationen über sie/ihn wo veröffentlicht werden (bzw. Erlaubnis von Erziehungsberechtigten). Recht am eigenen Bild Jede/r hat das „Recht am eigenen Bild“. Fotos oder Videos dürfen nur mit Einwilligung der gezeigten, erkennbaren Person veröffentlicht oder verbreitet werden (§ 22 Kunsturhebergesetz). Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und bei Kindern bis 12 Jahren entscheiden die Eltern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren entscheiden diese mit ihren Eltern gemeinsam. Ausnahmen: Prominente und öffentlichen Ansammlungen von Menschen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

47 Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Gesetze im Internet Höchstpersönlicher Lebensbereich In den eigenen vier Wänden oder anderen ähnlich privaten Situationen (z.B. auf der Schultoilette) darf niemand heimlich oder gegen seinen Willen fotografiert oder etwa gefilmt werden (§201a StGB). Urheberrecht Das Urheberrecht schützt „Werke“ wie z.B. Texte, Fotos, Musikstücke, Zeichnungen oder Filme. Wer fremde Werke online stellen will, muss bei den Rechteinhaber/innen nachfragen. Gilt auch für aufgezeichnete TV-Sendungen, die nicht einfach bei YouTube hochgeladen werden dürfen. Hier ist die private Nutzung eindeutig überschritten. Erlaubt ist es hingegen, eigene Inhalte im Netz zu veröffentlichen (solange bei Fotos keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden) oder auch Inhalte zu verwenden, die von den Urheber/innen explizit zur Verwendung freigegeben sind (z.B. bei Creative Commons Lizenzen). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

48 Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet
Empfehlungen für Eltern Informieren Sie Ihre Kinder über Rechte im Internet. Besprechen Sie, was legal ist und was nicht. Sprechen Sie über die Veröffentlichung persönlicher Daten im Netz. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass das Internet nie vergisst. Machen Sie (jüngeren Kindern) klar, dass Downloads nur in Absprache mit Ihnen (oder nach vorher festgelegten Regeln) erfolgen dürfen. Überlegen Sie gemeinsam, wer die Strafe bezahlt, wenn es zu einer Anzeige oder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommt. Zeigen Sie Grenzen auf – strafrechtliche Handlungen dürfen nicht toleriert werden! Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Ethik und Werte. Besprechen Sie wie es wäre, selbst Opfer allgemeiner Belustigung oder gar von Cyberbullying zu werden. Falls Ihre Kinder Opfer geworden sind, bewahren Sie Beweismaterial auf (z.B. Bilder oder Daten). Fordern Sie die Rechtsverletzer/innen schriftlich auf, sämtliche Daten (Fotos, Filme etc.) umgehend aus dem Netz zu entfernen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

49 Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
MP3 statt Langspielplatte MP3-Player, Handy, Computer – Jugendliche haben heute jede Menge Möglichkeiten, Musikdateien zu speichern und mit sich herumzutragen. Musik aus dem Netz Musik gibt es heutzutage im Internet. Einzelne Songs oder ganze Alben können schnell und unkompliziert von einem Musikportal oder einer Tauschbörse heruntergeladen werden. Allerdings sind die Songs in Tauschbörsen in den meisten Fällen nicht von dem/der Urheber/in freigegeben. Wer beim Musik-Download Urheberrechte missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer Musik oder Dateien aus dem Internet herunterlädt oder ins Internet stellt sollte die (rechtlichen) Spielregeln kennen und beachten! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

50 Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
Tauschbörsen Filesharing ... ... heißt soviel wie „Dateien teilen“: Weitergabe von Musik, Filmen oder Games innerhalb eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (P2P). Tauschprogramme heißen z.B. BitTorrent, eDonkey, Azureus, eMule oder Kazaa. Tauschbörsen zu nutzen ist grundsätzlich legal. Ein Verbot des Downloads besteht, wenn Dateien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen oder wenn urheberrechtlich geschützt Dateien weitergegeben werden. Wer Songs downloadet, ist meistens gleichzeitig „Uploader“. Die Musikfiles im sogenannten „Shared Folder“ auf dem heimischen Rechner werden zur Weitergabe bereitgestellt. Musikindustrie sucht systematisch Tauschbörsen ab und sucht nach illegal eingestellten Inhalten. Sehr häufig kommt es zu Anzeigen und Anklagen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

51 Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
Runterladen ohne Reinfall Internetradio Viele Jugendliche hören Radio über das Internet und speichern ganze Musiksendungen auf dem Computer. Das ist erlaubt, denn die Musik wurde „rechtskonform angeboten“. Lediglich das „öffentlich zugänglich machen“, z.B. auf der eigenen Webseite, in einem öffentlichen Podcast oder in einer Tauschbörse ist verboten, bzw. dazu bedarf es der Erlaubnis des/der Urheber/in. Privatkopien für Freunde oder Bekannte sind bedingt erlaubt. Legal ist besser Tipps für den legalen Umgang mit Musik aus dem Netz und konkrete Hilfestellungen zum Umgang mit Abmahnungen bietet der Info-Flyer „Mu§ik im Netz – Runterladen ohne Reinfall“, herausgegeben von der EU-Initiative klicksafe und der Verbraucherzentrale NRW. Auf steht der kostenlose Flyer als PDF-Download bereit. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

52 Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing
Empfehlungen für Eltern Klären Sie Ihre Kinder über Urheberrechte und rechtskonformes Verhalten im Netz auf. Fragen Sie Ihre Kinder, ob sie Musik aus einer Tauschbörse im Internet herunterladen. Lassen Sie sich den sogenannten „Share-Ordner“ (möglichst) von Ihren Kindern zeigen. Löschen Sie im Zweifelsfall gemeinsam die unerlaubten Dateien, evtl. auch das Filesharingprogramm. Erläutern Sie Ihrem Kind Ihre Befürchtungen – ohne Tauschbörsen-Nutzer/innen zu kriminalisieren. Haben Sie Verständnis dafür, wenn Ihre Kinder Musikstücke aus dem Netz herunterladen wollen. Zeigen Sie Ihrem Kind, wo es legale Musikdownloads gibt und wie teuer diese sind. Im Internet gibt es auch einige legale Angebote, kostenlos Musik herunterzuladen. Ist es zu einer Abmahnung gekommen, geben Sie die „Unterlassungserklärung“ nicht sofort ab. Prüfen Sie, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind und holen Sie sich Rechtsbeistand – z.B. bei der nächsten Verbraucherzentrale. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

53 Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Schutz vor Schmutz Wenige Klicks entfernt Problematische Inhalte wie Pornografie oder Rassismus sind im Netz oftmals nur wenige Klicks entfernt. Filtersysteme sollen helfen, Kinder vor unliebsamen Seiten im Internet zu schützen. Einen hundertprozentigen technischen Schutz gibt es allerdings nicht. Filterprogramme Filterprogramme können auf dem Einzelrechner zuhause eingerichtet werden – oder auch beim Provider. T-Online und AOL stellen z.B. kostenlose Filtersysteme zur Verfügung. Auch bei Windows Vista ist ein entsprechendes Programm integriert. Auf dem Markt gibt es viele verschiedene Filterlösungen, häufig in Kombination mit weiteren Jugendschutzoptionen wie Programm- oder Zeitsperren. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

54 Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Funktionen von Filterprogrammen Redaktionelle Klassifizierung mit Positiv-/Negativlisten: „Whitelists“ und „Blacklists“ mit Webseiten werden von einer Redaktion ausgewählt und stets aktualisiert. Positivliste lässt Seiten zu, die als kindgerecht eingestuft wurden. Negativliste blockiert jugendschutzrelevante Angebote. Dabei können nie alle aktuell vorhandenen Internetseiten erfasst werden. Automatische Klassifizierung Keyword-Blocking: Sobald eine Seite bestimmte Begriffe wie z.B. „Sex“, „Porno“ enthält, kann sie nicht aufgerufen werden. Problem des „Overblocking“ (z.B. „Staatsexamen“). Selbstklassifizierung der Anbieter: Anbieter einer Webseite versehen ihre Seite mit einem virtuellen Kennzeichen und klassifizieren damit die Inhalte (z.B. ICRA). Wird allerdings nur von einem kleinen Teil der Anbieter genutzt. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

55 Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Sichere Einstellungen Benutzerkonten Viele Programme können neben dem Zugriff auf das Web auch die gesamte Computernutzung beschränken. Ein „Administrator“ legt über Benutzerkonten fest, welches Familienmitglied wie viele Stunden täglich den Rechner nutzen darf und welche Programme oder Laufwerke dabei genutzt werden können. Internet-Browser einstellen Bei Firefox, Internet Explorer, Opera und Co. können ebenfalls Filterregelungen mit verschiedenen Sicherheitsstufen eingestellt werden. Verlaufsprotokolle (History / Chronik) zeigen, welche Seiten angesteuert wurden. Diese Liste kann allerdings nach dem Surfen gelöscht werden. Strengere Kontrolle gibt es durch die „Protokollliste“ in den meisten gängigen Filterprogrammen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

56 Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen
Empfehlungen für Eltern Die Kombination aus technischen Maßnahmen und erzieherischen Mitteln – abgestimmt auf das Alter der Kinder – bietet am ehesten Sicherheit. Eine Garantie für sicheres Surfen gibt es dennoch nicht. Begleiten Sie Ihr Kind. Jüngere Kinder brauchen besonderen Schutz und Eltern sind dabei der beste Filter! Ältere Kinder brauchen größere Spielräume, auch im Internet. Ein Jugendschutzfilter macht Sinn, denn Sie können (und sollten) das Kind nicht ständig beaufsichtigen. Treffen Sie klare Verabredungen und geben Sie klare Regeln vor. Dies sowohl hinsichtlich der Dauer der Nutzung als auch der Surfziele Ihrer Kinder. Erstellen Sie im Webbrowser eine Positivliste mit den Lieblingsseiten der Kinder. Stellen Sie bei Bedarf weitere Sicherheitsvorkehrungen (Zeitsperren) ein und erstellen Sie für Ihr Kind ein gesondertes Benutzerkonto mit eingeschränkten Rechten. Mehr Informationen zu Filterprogrammen und anderer Jugendschutzsoftware finden Sie auf Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

57 Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Orientierung im Internet Das Internet besteht aus Milliarden von Seiten und täglich kommen schätzungsweise eine Million neue Seiten hinzu. Um in dieser Fülle an Informationen nicht die Orientierung zu verlieren gibt es spezielle Suchwerkzeuge. Suchmaschinen ... ... durchsuchen das Web ständig nach neuen Informationen und speichern diese in Datenbanken ab. Gesucht wird bei einer Anfrage also nicht im gesamten Netz, sondern in dieser Datenbank. Die Rangfolge (Ranking) der Ergebnisse ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren, die von Suchmaschine zu Suchmaschine unterschiedlich bewertet werden. Werbung in Suchmaschinen ist nicht immer als solche gekennzeichnet, sie kann sich auch in der ganz normalen Ergebnisliste verstecken. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

58 Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Orientierung im Internet Web-Kataloge Webseiten zu einem bestimmten Sachgebiet werden von einer Redaktion erfasst und zu einer Linkliste zusammengestellt. Yahoo betreibt z.B. einen bekannten Web-Katalog mit Zusatzinfos zu jeder gelisteten Seite. Metasuchmaschinen ... ... starten eine parallele Suche in mehreren Suchmaschinen und führen die Ergebnisse dann in einer Liste zusammen (z.B. Ixquick.com). Suchmaschinen für Kinder Darin werden nur Links aufgelistet, die auf Seiten mit kindgerechtem bzw. unproblematischem Inhalt verweisen. Diese Spezialsuchmaschinen durchsuchen nicht das gesamte Internet, sondern eine redaktionell erstellte Liste von Seiten, die regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

59 Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Risiken der Suchmaschinen Wer (online) sucht, der findet. Neben wertvollen Informationen und guten Unterhaltungsangeboten sind auch viele zweifelhafte, jugendgefährdende und sogar kriminelle Inhalte nur einen Suchbegriff entfernt. Kinder und Jugendliche können ganz ungewollt auf problematische Seiten stoßen, z.B. wenn sie sich bei der Eingabe eines Suchwortes vertippen oder nach einem doppeldeutigen Begriff suchen (z.B. „Stute“). Wenn plötzlich Bilder mit Gewaltszenen oder Sexfotos erscheinen, können Kinder verstört und verängstigt reagieren. Suchkompetenz Der kompetente Umgang mit Suchwerkzeugen ist ein wichtiges Instrument, um an unserer Informationsgesellschaft teilzuhaben. Kinder und Jugendliche müssen lernen und verstehen, wie diese Werkzeuge funktionieren, um die Ergebnisse bewerten und die Gefahren einschätzen zu können. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

60 Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web
Empfehlungen für Eltern Richten Sie bei kleineren Kindern eine spezielle Suchmaschine für Kinder als Startseite ein! Aktivieren Sie den Jugendschutz- bzw. Familienfilter in den „Einstellungen“ Ihrer Suchmaschine. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind auf die Suche nach Wissenswertem. Üben Sie gemeinsam das Formulieren von Suchbegriffen. Die gefundenen Seiten können bewertet werden und bei Gefallen als Lesezeichen gespeichert werden. Suchmaschinen sind für Kinder und Jugendliche eine „Sprungschanze“ in die Welt. Das übt auf manche Kinder eine enorme Faszination aus. Haben Sie Verständnis dafür, aber schützen Sie Ihre Kinder vor zu viel Neugierde und bleiben Sie Ansprechpartner/in. Besprechen Sie Verhaltensregeln für den Fall, das problematische Seiten „erscheinen“ (z.B. sofort aufstehen und Eltern holen). Viele Suchmaschinen haben einen Service eingerichtet, bei dem man diese zweifelhaften Seiten melden kann. Beschwerden können auch bei jugendschutz.net eingereicht werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.


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