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Möglichkeiten und Probleme
Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen unter Einbeziehung privater Anschlussleitungen Möglichkeiten und Probleme Dipl. Ing. (FH) Ronald Förstner ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Grundlagen Ergebnis des Vormittags: Das Kanalnetz hat drainierende Wirkung Fremdwasser reduziert den Wirkungsgrad der Kläranlage und der Regenwasserbehandlung Fremdwasser kostet Geld bei der Abwasserabgabe Fremdwasser kann man messen, die maßgeblichen Ursachen und Quellen finden ...und dann ?? ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Am Einfachsten: Messergebnisse ins Archiv, von nichts wissen, 49 % Fremdwasseranteil erklären und den Kopf in den Sand stecken, denn... ..es läuft doch weg..?! ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Besser.... Ein Fremdwasserbeseitigungskonzept erstellen... Bisher lief das in der Regel dann so ab: aus TV-Untersuchungen, Messungen, geologischen Gutachten,Grundwasserdaten, Begehungen, etc. wird ein Maßnahmenkatalog entwickelt, beginnend mit.... ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen
Beseitigung von Undichtigkeiten durch Kanalsanierung im öffentlichen Kanal Abtrennen von Bächen, Gräben, Quellen und Grundwasserabsenkungen vom öffentlichen Kanal Planerische Berücksichtigung von getrennter Ableitung der Grundstücksdrainagen in Neubaugebieten Das sind die einfachen Dinge, deren Erfolg auch meist direkt messbar ist. ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Beseitigung von Undichtigkeiten durch Kanalsanierung im öffentlichen Kanal Fremdwasserbeseitigung deckt sich meist mit den Forderungen der Eigenkontrollverordnung Jede Kanalsanierungsmaßnahme ist eine potentielle Fremdwasserbeseitigungs-massnahme Verfahren: Reparatur örtlich begrenzter Schäden (Abdichtung, Injektion, Ausbesserung) Renovierung unter Nutzung vorhandener Substanz (Beschichtung, Relining) Erneuerung (offene oder geschlossene Bauweise) ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Beispiel Fremdwasser ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Sanierung durch Erneuerung
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Undichtigkeiten Muffen, Risse, Anschlussstutzen
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Undichte Muffe ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Handsanierung im begehbaren Bereich
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Undichter Schacht ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Sanierter Schacht ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Abtrennen von Bächen, Gräben, Quellen und Grundwasserabsenkungen vom Kanal Beispiel: Ableitung eines in den Mischwasserkanal eingeleiteten Baches Ursprüngliche Lösung: Neubau Kanal bis DN 1000 Unkonventionelles Provisorium seit 6 Jahren: Leitung DN 150 in Mischwasserkanalscheitel aufgehängt (Kosten DM) ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Fremdwasserableitung im Mischwasserkanal
Länge ca. 300 m Querschnittsverlust ca. 5 % ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Beispiel: Grundwasserabsenkung einer Bahnunterführung
Ansatz Schwelle erhöhen, soweit unschädlich möglich Druckleitung zum Vorfluter (Abpumpen) ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Planerische Berücksichtigung von getrennter Ableitung der Grundstücks-drainagen in Neubaugebieten oder bei Auswechslungen ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Danach.... Hat man diese Punkte alle gewissenhaft erledigt wird man feststellen... ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Folgen der Kanalsanierung
Öffentlicher Kanal ist dicht Insbesondere Abtrennungsmaßnahmen zeigen meist auch eine Fremdwasserreduktion Grundwasserspiegel steigt, soweit keine Drainagesammler mitgelegt werden ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Folgen der Kanalsanierung
Es gibt neue Fremdwasserquellen: Vorher nicht im Grundwasser liegende potentiell undichte Anschlussleitungen liefern jetzt neues Fremdwasser Höher liegende Drainagen werden beaufschlagt Ggf. Vernässungserscheinungen ...sollte man es da nicht besser sein lassen...? ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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NEIN, denn... ...bei undichten Kanälen kann auch Abwasser exfiltriert werden (Umweltverschmutzung ist ein Straftatbestand) ...allein schon die Eigenkontrollverordnung verlangt dichte öffentliche Kanäle ...es ist einfacher, private Eigentümer zu Maßnahmen zu überzeugen, wenn erkenntlich ist, dass die Kommune auch das öffentliche Netz in Ordnung bringen will ...es ist erforderlich, bereits erfolgte Investitionen, z.B. in die Regenwasserbehandlung, auch ihrem Zwecke nutzbar zu machen ...es gibt kein Recht des Bürgers auf undichte Kanäle (bzgl. Vernässung von Kellern durch ansteigenden GW-Spiegel) ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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ABER.. Man hat fast immer die privaten Anschlussleitungen nicht in das Konzept mit einbezogen !!! ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Problem: Anschlussleitungen
Fremdwasserbeseitigungskonzepte müssen die Grundstücksentwässerungen mitbetrachten, möglichst von Anfang an Warum???? ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Fremdwasser und Grundstücksgrenze
„Fremdwasser kennt keine Grenzen“ In Baden-Württemberg stehen ca km öffentlicher Kanäle geschätzten km Grundstücksentwässerung entgegen Deshalb kann Fremdwasserbeseitigung nicht an der Grundstückgrenze enden, wenn ein signifikanter Erfolg erzielt werden soll ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Wissen über den Kanalzustand
Öffentliche Kanalisation: TV-Untersuchungsstand ca. 80 % Privatkanalisation: geschätzter Untersuchungsstand < 10 % (Umfrage unter Kommunen in NRW) d.h. bekannte Kanalsituation bei < 30 % des Gesamtleitungsnetzes bei vorhandenen Anteilen öffentlich/privat ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Wer ist zuständig für die Grundstücksentwässerung ?
Grundstückseigentümer ab Stutzen, Grundstücksgrenze, je nach Satzung Einfluss der Kommune ? ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Abwassersatzung (Satzungsmuster Gemeindetag)
§ 8 Einleitungsbeschränkung Abs.3 „Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde“ § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den a.a.R.d. T. herzustellen und zu betreiben. DIN 1986 Teil 30: „..in betriebsbereiten und betriebssicherem Zustand zu halten“ DIN EN 752 Teil 2: „Wasserdichtheit...entsprechend den Prüfungsanforderungen.. ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Abwassersatzung (Satzungsmuster Gemeindetag)
§ 17 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster Abs.2 „Die Gemeinde / Stadt ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen.“ d.h. die Kommune dürfte jederzeit die Privatkanäle prüfen lassen ! ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Vollzugsmöglichkeiten
Baurechtliche Sanierungsverfügung durch die Kommune, soweit Einleitung satzungsrechtlich untersagt Kommune untere Bauaufsichtsbehörde ist ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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„Genehmigter“ Drainageanschluss ?
Anschluss vor satzungsrechtlichem Verbot und im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens genehmigt: Kein Bestandsschutz Umbaukosten gehen zu Lasten der Kommune (Quelle: Arbeitsbericht KA 10/2004: „Erfassung, Verhinderung und Beseitigung von Fremdwasser am Beispiel eines ländlichen Mischwasserkanalnetzes“(Maus,Kleegraf,Donner)) ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Kommune, Satzung und Bürger
..Interessenskonflikte.. Gemeinde-/Stadträte und -Verwaltung will für den Bürger da sein, nicht gegen ihn vorgehen. Bei bekannten Zuständen kritische Haftungsfrage... Soll man da überhaupt untersuchen? Kommunen haben kein Geld und sollen sich ein zusätzliches „Fass aufmachen“?! ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Beispiel Trennentwässerung: Sollzustand: Schmutzwasser an Mischwasserkanal, Regenwasser etc. direkt zum Bach Zustand: 9 Anwesen, 19 Anschlüsse an den Kanal, meist mit Fremdwasseranfall, Trennsystem ??? Hauptsammler stand zur Sanierung an, gleichzeitig Untersuchung Anschlüsse ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Grundlagenermittlung
Bestandspläne der Entwässerung ? NEIN Entwässerungsplan aus Baugesuch ? Teilweise, aber anders ausgeführt zugänglicher Hausanschlussschacht ? Bei 6 von 19 Anschlüssen Ergebnis: mager ! ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Bestand erfassen TV-Untersuchung Hauptkanal TV- Untersuchung Anschlüsse über Sattelitenkamera TV- Untersuchung Anschlüsse über Schiebekamera o.ä. bei vorh. Hausanschlussschacht Meist endet alles bald am ersten größeren Bogen Ergebnis: oft unbefriedigend ! ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Weitere Möglichkeiten
Benebelung zur Feststellung der Anschlüsse Recherche bei Eigentümern (trägt sehr oft auch zur Verwirrung bei) Färbversuche Aufgraben Ergebnis: oft unvollständig, vor allem aufwändig ! ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Anschlußsituation vorher
5 Fehlanschlüsse Regenwasser/Drainagen 3 Fehlanschlüsse Hydrantenschachtentwässerung 5 Fehlanschlüsse Mischwasser 6 Schmutzwasseranschlüsse Zustand teilweise nicht nachvollziehbar, da unzugänglich ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Maßnahmen Abtrennen von Fehlanschlüssen direkt zu Bach Sanierung von Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich Ggf. Stillegung alter, nicht mehr nachvollziehbarer Anschlüsse Anregung von Maßnahmen der Grundstückseigentümer ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Schmutzwasserschacht mit Drainageanschluss
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Hausanschlussleitung
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Anschlusssituation nachher
3 Fehlanschlüsse Hydrantenschachtentwässerung 5 Fehlanschlüsse Mischwasser 4 Schmutzwasseranschlüsse > Nur noch 9 Anschlüsse aus 9 Anwesen, jedoch Auftrennung nicht konsequent im privaten Bereich durchgeführt ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Wie kann man das optimieren ?
Beispiel „Göttinger Modell“ Flächendeckende Einbeziehung der Grundstücksentwässerung in die Sanierungsmassnahmen Lückenlose Dichtheitsprüfungen, es gibt kein „optisch dicht“ Öffentlichkeitsarbeit Netzbetreiber übernimmt die Verantwortung für das gesamte Netz ab der Fallleitung Stadtentwässerung bezahlt die Untersuchung Beratung der Eigentümer bei Ausführung der Maßnahmen ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Ansätze zur Lösung des Fremdwasserproblems aus privaten Grundstücken:
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Lösungsansätze I Optimierung der Bauleitplanung Information von Architekten und Bauherren über entwässerungstechnische Gegebenheiten ( Wer z.B. weiß, dass der Anschluss von Drainagen gemäß Satzung nicht zulässig ist?) Drainagen auf dem Grundstück müssen separat an die Grundstücksgrenze gebracht werden, auch wenn im Moment keine direkte, separate Vorflut vorhanden ist Überprüfung des Entwässerungsplanes von Baugesuchen auf planmäßige Drainageanschlüsse ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Lösungsansätze II Konsequente Kontrolle und Abnahme von Neubaumaßnahmen Einfordern von Bestandsplänen für Grundstücksentwässerungen Konsequente Stillegung nicht nachvollziehbarer alter Leitungen ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Lösungsansätze III Bei Kanalsanierungen in offener Bauweise immer in Abstimmung mit der Behörde Drainagesammler mitlegen, um einen Anstieg des Grundwasserspiegels zu vermeiden, Vorflut anbieten Bei Kanalsanierungen immer so weitgehend wie möglich die Anschlüsse mitbetrachten (vgl. Göttinger Modell), untersuchen, prüfen, sanieren in Kooperation mit den Eigentümern Analog Wasser, Strom und Gas könnte die Hausanschlussleitung bis zum Gebäude in die Verantwortlichkeit des Abwasserbetriebes übergehen ATV-03-06 INGENIEURBÜRO BÄUERLE & PARTNER
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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