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Realschule Hohenhameln
Eigenverantwortliche Schule und neue Schulverfassung in Niedersachsen ab dem Änderungen durch die Schulgesetznovelle vom
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Eigenverantwortliche Schule
Umfassendes Qualitätsmanagement Grundlage des Unterrichts: Bildungsstandards – Kerncurricula - fachbezogene Kompetenzen Schulprogramm – Leitbild – Entwicklungsziele – Verbesserungsmaßnahmen – Priorisierung Regelmäßige Bilanzierung - intern (z.B. SEIS) - extern (Schulinspektion) Budgetplanung – Kontoführung - Budgetverantwortung Neue Schulverfassung Gesamtkonferenz – Schulvorstand – Schulleiter/in
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Schulverfassung Bisher galt: „Allzuständige“ Gesamt-konferenz als höchstes Entscheidungsgremium Teilkonferenzen Schülerrat und Schulelternrat Schulleiter/in Ab gilt: Gesamtkonferenz als Entscheidungsgremium „in pädagogischen Angele-genheiten“ (§ 34) Teilkonferenzen Schülerrat und Schulelternrat Schulleiter/in (§ 43) Schulvorstand zur Gestaltung der Qualitäts-entwicklung (§ 38)
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Gesamtkonferenz – Schulvorstand (1)
entscheidet über Schulprogramm Schulordnung Geschäfts- und Wahlordnungen Nutzung der Spielräume zur Deregulierung Haushaltsmittel Entlastung der SL‘in/des SL Stundentafel Schulpartnerschaften Schulische Mitwirkung an der Namensgebung Anträge zur Genehmigung von Schulversuchen Anträge zur Genehmigung besonderer Ordnungen
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Gesamtkonferenz – Schulvorstand (2)
stellt Grundsätze auf für Leistungsbewertung und Beurteilung Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung Projektwochen Werbung und Sponsoring Jährliche Überprüfung der Arbeit schlägt vor Schulprogramm Schulordnung
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Schulvorstand: Zusammensetzung
12 stimmberechtigte Mitglieder an der Realschule Hohenhameln 3 Eltern, gewählt vom Schulelternrat 3 Schüler/innen, gewählt vom Schülerrat SL als Vors., 5 weitere Lehrkräfte, gewählt von den Lehrkräften in der GK
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Schulleiter/in (1) Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Dienstvorgesetzter – Besuch und Beratung von Lehrkräften im Unterricht – Personalwirtschaft – Personalentwicklung Laufende Verwaltungsgeschäfte – Sorge für Einhaltung der Rechtsvorschriften und der Schulordnung – Einspruchsrecht
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Schulleiter/in (2) Budgetplanung - Verwendung der Haushaltsmittel - Rechenschaft Vertretung der Schule nach außen Vorsitz in Gesamtkonferenz und Schulvorstand Entscheidung in allen Angelegenheiten, für die keine Konferenz oder der Schulvorstand zuständig sind (z.B. Anrechnungsstunden)
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Neue Schulverfassung SCHUL VORSTAND Gesamt- konferenz Schulleiter/in
Teilkonferenzen: Klassenkonferenzen Fachkonferenzen Lehrkräfte in der GK Lehrkräfte und Mit- arbeiter/innen Schul- elternrat Schüler- rat
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Weitere wichtige Neuerungen (1)
Jährliche Evaluation, Planung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen (§ 32, 3) Übergangsregelungen für die interne Evaluation (§ 178) – Externe Evaluation (§ 123) Beratung und Unterstützung durch die Schulbehörde (§120 a) „Pädagogische Verantwortung“ der Lehrkräfte ( §§ 50 und 33), nicht mehr die „methodische und didaktische Freiheit“
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Weitere wichtige Neuerungen (2)
Vorrang der Viertagesschule bei Ganztagsschulen Verpflichtende Teilnahme von Lehrkräften, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen an Erhebungen (v. a. zur Schulqualität)
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Realschule Hohenhameln
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