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Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Hochschule Merseburg „ (Akut)traumatisierte Kinder und Jugendliche in Pädagogik und Jugendhilfe“ Fachtagung.

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Präsentation zum Thema: "Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Hochschule Merseburg „ (Akut)traumatisierte Kinder und Jugendliche in Pädagogik und Jugendhilfe“ Fachtagung."—  Präsentation transkript:

1 Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Hochschule Merseburg „ (Akut)traumatisierte Kinder und Jugendliche in Pädagogik und Jugendhilfe“ Fachtagung am 17./ Beitrag Dipl.-Psych. Gabriele Kluwe-Schleberger Psychotherapeutische Praxis Gründerin des Thüringer Traumanetzwerk-Zentrums (ThüTZ) Rohr-Erfurt „ Opfer bleiben ist nicht schwer“ Von den Schwierigkeiten und Lösungsansätzen im institutionellen Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2006

2 Trauma (Psychotrauma)
Ein traumatisierendes Ereignis greift die Psyche an und bedroht bzw. verletzt ihre Integrität. Ein Trauma kann die Biographie des Betroffenen nachhaltig beeinflussen. Wenn nicht schnell und effektiv interveniert wird, kann es zu einer Persönlichkeitsveränderung oder einer somatischen Krankheit kommen. Die American Psychiatric Association definiert Psychotrauma als Ergebnis „eines psychischen Stress auslösenden Ereignisses außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung“. Derartige Ereignisse übersteigen in der Regel die Möglichkeiten bewährter Bewältigungsstrategien. Ein traumatisierendes Ereignis ruft große Angst, Hilflosigkeit und Entsetzen hervor. © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005 © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

3 Traumatische Situation
Verlauf eines Traumas Lebensgeschichte Tagesverfassung, obj. Situations- faktoren, subjektive Bewältigungs- möglichkeiten Traumatische Situation Z e i t SCHOCK / AUFSCHREI Zusätzliche schützende Faktoren Zusätzliche Belastungen Traumatische Reaktion (Einwirkung) Traumatischer Prozess -Chronifizierung- Erholung © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

4 © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

5 Trauma und Kinder Monotraumafolgen bei Kindern 1. Schockzustand:
emotionale Gefühllosigkeit, Verwirrtheit, unter Umständen Zittern, Frieren, Übelkeit © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

6 Monotraumafolgen bei Kindern 2. Langzeitfolgen:
Angst, Verletzbarkeit, Depression, Pessimismus, Reizbarkeit und Wut, Schlafstörungen extreme Müdigkeit, Konzentrationsstörungen wiederholtes und unkontrolliertes Wiedererleben (intrusive Flashbacks); depressive Kinder sind häufig aktiv und ruhelos. © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

7 Minderwertigkeitsgefühle Selbstzweifel
Hilflosigkeit Sprachbarrieren Unfähigkeit zur Detailschilderung Wut Kulturschock Schuldgefühle Angst Panik Zerstörte Bindungen Wut Minderwertigkeitsgefühle Selbstzweifel Gedächtnisstörungen Verständnis-losigkeit Selbsthass Gereiztheit Verletzbarkeit © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

8 Gesellschaftli-ches Umfeld
Kulturelle Bildung Gutachter (div. Spezialitäten Freundinnen & Freunde Gesellschaftli-ches Umfeld (mit Vorurteilen) Wohlfahrts- einrichtungen Therapeuten Psychotherap. Täter Ärzte Parlamente, Ministerien, Verwaltungen, Parteien Schule Gerichte, Staatsanwalt-schaften Gesundheitsamt, (Amtsarzt) Hilfsorganisationen Kita Landes- verwaltungsamt Verwandte Polizeibehörden Eltern Rechtsanwälte (div. Spez.) Nachbarn Kindergarten Jugendamt, Sozialamt Medien, Presse © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

9 Mit welchen Gewalterfahrungen kommen Opfer in die Behörde?
Überfall, Raub, Mord Kidnapping, Misshandlungen, Folter schwerer Unfall sexuelle Gewalt und Vergewaltigung rituelle Gewalt © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

10 Macht und Kontrolle Formen menschlicher Gewalt Sexuelle Gewalt
Nötigung Zwang Vergewaltigung, gegen den Willen zu sexuellen Handlungen nötigen, sexuell angreifen, als Sexobjekt behandeln Physische Gewalt Ökonomische Gewalt Zwang zu arbeiten, Arbeitsverbot, um Geld bitten lassen, Geld zuteilen, verweigern oder wegnehmen stoßen, schlagen, treten, würgen, festhalten, fesseln, mit Gegenständen und Waffen bedrohen und Verletzungen zufügen, Essensentzug, Schlafentzug Macht und Kontrolle Erniedrigung Drohung schlecht machen sozialen Umfeld benutzen, sie/ihn im Kinder als Druckmittel alle Entscheidungen treffen, sie/ihn wie eine Bedienstete behandeln, Männliche Privilegien ausnutzen, drohen, die Kinder wegzunehmen sie/ihn für verrückt erklären, wen sie/er trifft, mit wem sie/er spricht Schuldverschiebung, wohin sie/er geht kontrollieren, was sie/er tut einsperren zerstören, Gesten, Handlungen ihr/sein Eigentum Angst machen durch Blicke Drohungen aussprechen/ausführen, einschüchtern, beleidigen, Emotionale Gewalt Soziale Gewalt Demütigung Isolation Psychische Gewalt THÜTZ / G. Kluwe-Schleberger

11 Gespräche, Umgang und Begleitung mit/von traumatisierten Menschen
verlangen spezielle Kenntnisse über Trauma und Traumaverarbeitung denn herkömmliche Methoden können bei Menschen mit Posttraumatischer Belastungsstörung flashbacks und Folgeschäden auslösen © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

12 Umgang mit den Opfern: „Herunterfahren“ des Stressprogrammes
Unterbinden des Täterkontaktes „Herunterfahren“ des Stressprogrammes Sicherheit, Schutz und Geborgenheit geben als Zuhörer zur Verfügung stehen keine Schuldzuweisungen © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

13  Eine wichtige Hilfe für das Opfer: als Zuhörer zur Verfügung zu stehen
Werten Sie als Zuhörer das Gehörte nicht! Akzeptieren Sie die Geschichte und die Gefühle! Fangen Sie die Reaktionen angemessen auf!

14 Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde
Aufforderungen wie „Beruhigen Sie sich doch!“ „Konzentrieren Sie sich auf die Befragung!“ „Nehmen Sie das doch nicht so tragisch!“ sind schädlich für das Opfer ! © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

15 Was tun bei … ? Kontrollverlust: für Transparenz des Geschehens sorgen (immer kommentieren, was geschehen wird, wo man hinfahren wird, wie lange es dauern wird etc.) Sicherheitsbedürfnis: Erstsicherung am Tatort, Trost geben, immer beim Opfer oder in seiner Nähe bleiben, nach besonderem Trostspender fragen (z. B. Kuscheltier bei Kindern) Hilflosigkeit: für Transparenz der Abläufe sorgen; Stärkung der Ressourcen, Kompetenz und Autonomie des Opfers; nicht mit Bürokratie und Formularen überfrachten Wahrnehmungsstörungen: (diese sind im Trauma begründet) Geduld, Akzeptanz, auf weiterführende Hilfen verweisen, Beschränkung auf die –ohne Druck- erhaltenen Ergebnisse © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

16 keine Täuschungsabsicht oder Wunschdenken, sondern traumabedingt
Besonderheiten bei Vernehmungen / Zeugenaussagen von traumatisierten Gewaltopfern widersprüchliche Aussagen mangelnde Homogenität der Aussagen keine Täuschungsabsicht oder Wunschdenken, sondern traumabedingt © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

17 Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (1)
Äußere Bedingungen: heller, geschützter, übersichtlicher und ruhiger Raum keine Störungen von außen kein Zeitdruck Versorgung des Opfers mit Essen und Trinken © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

18 Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (2)
Anbieten einer Vertrauens- bzw. Begleitperson Opfer nicht ungefragt anfassen Opfer fragen, ob ein männlicher oder weiblicher Befragter gewünscht wird © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

19 Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (3)
keine Suggestivfragen stellen keine abwertenden Bemerkungen über Reaktionen des Opfers machen (z.B. über Hin- und Herlaufen, eigenartige Bewegungen u. Ä.) © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

20 Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (4)
keine Personalwechsel, wenn das Opfer den Befrager als Vertrauensperson angenommen hat Informationen über Hilfsangebote geben, spezialisierte Traumatherapeuten kontaktieren © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

21 „Fehltritte“ im Opferschutz
Kind nicht zum Arzt schicken, damit nichts „rauskommt“ bzw damit das Kind nicht „belastet“ wird (Eltern) Erzwingen des Täterkontaktes (Jugendämter) überall Opfer sehen fehlende oder lückenhafte Dokumentation falsch verstandener „Täterschutz“ Veröffentlichung des vollen Namens des Opfers in der Presse © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

22 Fakten und Zahlen Ausschluss der Öffentlichkeit: in 2/3 der Fälle vom Gericht veranlasst, wird immer stattgegeben, wenn es das Opfer beantragt Begleitung der Kinder bei Vernehmungen: in knapp 2/3 der Vernehmungen durch eine Vertrauensperson (zu 80% sind dies Elternteile) nur 18,8 % der Gerichte bieten echte Beratung für Kinder an nur 6% der Gerichte verfügen über kindgerechtes Informationsmaterial für die Vorbereitung der Kinder als Zeugen Entfernung des Angeklagten in der Hauptverhandlung in 28,6% der Fälle nur in 5,7% der Fälle wird eine Konfrontation des Kindes mit dem Angeklagtem grundsätzlich vermieden Mehrfachvernehmungen: 10,3% wurden gar nicht vernommen, 52,8% nur einmal befragt, mehrfach vernommen wurden 36,9% Quelle: Kipper, Oliver: Der Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie, Internet-Erstausgabe © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

23 Fakten und Zahlen 66,6% der Verfahren wegen sexuellem Missbrauchs werden eingestellt bei zunehmender Nähe zwischen Täter und Opfer steigt die Zahl der Einstellungen in 45% aller Fälle weigerte sich das Opfer gegen Familienangehörige auszusagen in 15% aller Fälle weigerte sich das Opfer gegen Bekannte auszusagen (bei Fremden 0%) nur in 2/3 aller Fälle werden die Betroffenen von der Einstellung der Verfahren schriftlich benachrichtigt Quelle: Kipper, Oliver: Der Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie, Internet-Erstausgabe © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger


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