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Nordische Konsensdemokratie I

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Präsentation zum Thema: "Nordische Konsensdemokratie I"—  Präsentation transkript:

1 Nordische Konsensdemokratie I
Kernkurs/Proseminar „Die politischen Systeme Westeuropas“ Dozent: Frank Moshövel Schweden Thema der heutigen Sitzung... Nordische Konsensdemokratie I Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

2 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Gliederung Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Referentin: Jenny Tobien Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Referentin: Anne Hörig Teil 3: Parteien und Regierung Referentin: Judith Hoffmann Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Referentin: Yvonne Posdziech Teil 5: Die Verfassung Referentin: Heike Thienhaus Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Referent: David Rahn Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Referentin: Bettina Kaftan Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen Union Referentin: Alice Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

3 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Demographische Daten Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

4 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Demographische Daten Hauptstadt: Stockholm Fläche: km² Regionale Gliederung: 23 Provinzen Einwohnerzahl: 8.9 Mio Bevölkerungsdichte: 20/km² Städtische Bevölkerung: 83% Natürliches Bevölkerungswachstum:0,1% Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

5 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Arbeitslosenquote:6,5% Bruttoinlandsprodukt: 198,9 Mrd. EU-Beitritt: Wahlbeteiligung Europawahl 99: 38,7% Anzahl Europaabgeordneter: 22 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

6 Neuere Geschichte Schwedens Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Neuere Geschichte Schwedens Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

7 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Neuere Geschichte Schwedens Ende des 19. Jahrhunderts: Beginn der Industrialisierung des Landes Volksbewegungen setzen sich für eine zunehmende Demokratisierung des Landes ein Schweden zeichnet sich durch Neutralität aus. Diese Politik hält das Land auch während der beiden Weltkriege aufrecht Seit den 30er Jahren bilden die Sozialdemokraten die Mehrheit. Sie machen Schweden zu einem modernen Wohlfahrtsstaat, der schnell Modellcharakter gewinnt Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

8 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 1: Demographische Daten und neuere Geschichte Mit der Ölkrise von 1973 findet jedoch der Wohlstand Schwedens ein Ende. Nun ist auch das Musterland mit Problemen wie hoher Arbeitslosigkeit, hohe Staatsverschuldung und einem dickem Defizit im Haushalt konfrontiert. Annäherung Schwedens an den Westen: 1994 schließt sich Schweden dem Nato-Programm "Partnerschaft für den Frieden" an, am 1. Januar 1995 folgt der Beitritt zur EU. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

9 Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie
Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

10 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie 1 Schwedens Monarchie ist über 1000 Jahre alt und blickt auf über 50 Könige zurück Konstitutionelle Monarchie Seit 1544 Erbmonarchie Ab 1979 kognatische Thronfolge Seit 1818 regiert das Hause Bernadotte Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

11 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie 2 Sieg des Parlamentarismus bei den Wahlen 1917: Reichstag bestimmt Regierung Gustav V. ( 1907 – 1950 ) Gustav VI. Adolf ( 1950 – 1973 )  Der neue demokratische Typ des Königsreichs wurde geschaffen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

12 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Das Staatsoberhaupt Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

13 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Aufgaben des Königs Neues Grundgesetz von 1975 löst Regierungsform von 1809 ab: „ Alle Macht geht vom Volke aus“ König hauptsächlich repräsentative und zeremonielle Aufgaben genießt Immunität Muss Steuererklärung abgeben und wird durch Reichstag entlohnt Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

14 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie Carl XVI. Gustav Geboren am als jüngstes Kind von Erbprinz Gustav Adolf 1973 bestieg er mit 27 Jahren den Thron „Für Schweden – in der Zeit“ Verheiratet mit der Deutschen Silvia Sommerlath 3 Kinder, wovon Kronprinzessin Victoria Thronfolgerin ist Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

15 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung Die Parteien Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

16 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung Die Parteienlandschaft in Schweden derzeit sind im Reichstag 7 Parteien vertreten: Sozialdemokraten (Socialdemokratiska Arbetarepartiet) Moderate Sammlungspartei (Moderata Samlingspartiet) Linkspartei (Vänsterpartiet) Christlich-Demokratische Partei (Kirstdemokraterna) Zentrumspartei (Centerpartiet) Liberale Volkspartei (Folkpartiet Liberalerna) Die Grünen (Miljöpartiet de Gröna) Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

17 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung Wahlergebnisse u. Verteilung der Mandate 1998 Sozialdemokraten 36,4% (- 8,9%) 131 Sitze Moderate Sammlungspartei 22,9% (+0,5%) 82 Sitze Linkspartei 12,0% (+5,8%) 43 Sitze Christdemokraten 11,8% (+7,7%) Sitze Zentrumspartei 5,1% (- 2,6%) 18 Sitze Liberale Partei 4,7% (- 1,5%) 17 Sitze Die Grünen 4,5% (- 0,5%) 16 Sitze Neue Demokraten 0,1% (- 1,1%) Sitze insgesamt 349 Sitze Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

18 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung Die schwedischen Parteien werden traditionell in zwei Blöcke eingeteilt: sozialistischer Block (staatl. Einfluß auf die Wirtschaft) Linkspartei der Kommunisten Sozialdemokratische Arbeiterpartei bürgerlicher Block (freie Marktwirtschaft) Moderate Sammlungspartei Zentrumspartei (hervorgegangen aus dem Bauernbund) Liberale Volkspartei Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

19 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung „Europäisierung“ des schwedischen Reichstages? waren im Reichstag nur 5 Parteien vertreten, aufgeteilt in sozialistischen u. bürgerlichen Block 1988 Einzug der Grünen in den Reichstag 1991 Einzug der Christlich-Demokratischen Partei und der rechtsextremen Partei Neue Demokratie (Neue Demokratie bei den Wahlen 1994 und nicht mehr im Reichstag vertreten) Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

20 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung Die Regierung Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

21 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung Die Regierung An der Spitze der Regierung steht der Ministerpräsident. Sein Kabinett besteht aus 22 Ministern (11 Frauen und 11 Männer), davon 13 Fachminister und 7 ohne Geschäftsbereich. Aktueller Ministerpräsident ist seit 1996 Göran Persson, stellvertretende Ministerpräsidentin ist Lena Hjelm-Wallén Die Sozialdemokraten regieren zwar allein (Minderheitsregierung), sind aber auf Hilfe von anderen Parteien, vor allem der Linkspartei angewiesen, wenn sie Gesetze durchbringen wollen. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

22 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 3: Parteien und Regierung Die Regierung (Statsrat) wird geleitet vom Ministerpräsidenten, der wiederum die Minister ernennt steuert das Land als höchste Verwaltungsbehörde bringt Vorschläge als Propositionen in den Reichstag ein stellt Regeln zur Ausführung von Reichstagsbeschlüssen auf verfügt über die Mittel, die der Reichstag im Haushalt veranschlagt regelt die Arbeiten der Verwaltungsbehörden und prüft in gewissen Fällen Beschwerden gegen die Beschlüsse von Behörden repräsentiert Schweden im Rat der EU unterzeichnet Abkommen mit anderen Staaten Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

23 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Das Parlament Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

24 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Parlamentarische Demokratie Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischer Regierungsform. Der König, Carl XVI. Gustav, hat heute nur zeremonielle Aufgaben als Staatsoberhaupt. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

25 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Der Reichstag besteht seit 1971 aus einer Kammer wird durch direkte Wahlen gewählt 349 Mitglieder vierjährige Legislaturperiode Präsidium des Reichstages: ein Präsident, drei Vizepräsidentenelle Aufgaben als Staatsoberhaupt. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

26 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Jeder neugewählte Reichstag bildet mindestens 15 ständige Reichstagsausschüsse > Spezialisierung auf Fachgebiete > Die Parteien sind in den Ausschüssen im Verhältnis zu ihrer Stärke im Reichstag vertreten. > Alle behandelten Angelegenheiten werden dem Reichstag in einer Plenarsitzung vorgelegt. Es ist nicht möglich einen Vorschlag abzuwürgen, indem man in einem Ausschuss auf einer Regierungsvorlage sitzen bleibt. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

27 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Die Wahl Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

28 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Wahl allgemeines, gleiches, geheimes Wahlrecht 28 Wahlkreise alle Schweden über 18 sind wahlberechtigt alle Wahlen: Verhältniswahlrecht die Verteilung der Sitze unter den Parteien soll im Verhältnis zu den im ganzen Land abgegebenen Stimmen stehen. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

29 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Von den 349 Mandaten, die zu verteilen sind, sind 310 feste Wahlkreismandate und 39 Ausgleichsmandate für das gesamte Land. D.h. Stimmen, die eine Partei in einem Wahlkreis erhalten hat, die aber zu keinem festen Mandat geführt haben, kommen der Partei bei der Verteilung der Ausgleichmandate zugute. Hier zählt das ganze Land als Wahlkreis. Letztlich bekommen die Parteien die Anzahl Mandate, die jeweils der Anzahl der Stimmen im ganzen Land für die Partei entspricht. Um an der Mandatverteilung bzw. Platzvergabe im Reichstag teilzunehmen, braucht eine Partei 4% der Stimmen im ganzen Land, oder 12% der Stimmen in einem Wahlkreis. Diese Regel soll verhindern, dass der Reichstag sich eine Menge kleiner Parteien zersplittert. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

30 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Wahlbeteiligung traditionell sehr hoch. Siebziger/ Achtziger Jahre: über 90%; sinkt seit Anfang der Neunziger. Leute stimmen in erster Linie für eine Parteienliste und nicht für Individuen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

31 Was macht eigentlich der Reichstag?
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Was macht eigentlich der Reichstag? Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

32 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Was macht der Reichstag? Legislaturperiode beginnt 15 Tage nach Wahltag; er tritt am ersten Dienstag im Oktober zusammen und arbeitet bis Anfang Juni des folgenden Jahres; also acht Monate. Zu Beginn stellt der Ministerpräsident den Vorschlag der Regierung zur Politik für das kommende Jahr in der sog. Regierungserklärung vor. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

33 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen > Die wichtigste Aufgabe... Bildung einer Machtgrundlage für die Regierung. Er ernennt den Premierminister, der wiederum die anderen Minister beruft. Politische Initiativen kommen von der Regierung; die Reichstagsabgeordneten stimmen in wichtigen Fragen für die Position, auf die sich ihre Partei geeinigt hat. Sie entwickeln selten ein eigenes politisches Profil. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

34 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen > Gesetzgebung eine der Hauptaufgaben des Reichstages. die Regierung erlässt Gesetze und Verfassungen jedoch auch selbständig es gibt vier Grundgesetze und allgemeine Gesetze (können durch den Beschluss eines Reichtages modifiziert werden) Grundgesetze: 1. die Verfassung 2. die Sukzessionsordnung (legt fest,wie Thron innerhalb d. Hauses Bernadotte vererbt wird) 3.Pressegesetz 4.Freie Meinungsäußerung Sie dürfen nicht geändert werden, außer nach zwei gleichlautenden Beschlüssen von zwei Reichstagen mit einer dazwischenliegenden Wahl. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

35 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Neben den Grundgesetzen gibt es die Reichstagsordnung. Diese besitzt zwar keine formelle Stellung wie das Grundgesetz, beinhaltet aber Bestimmungen über die Organisation des Reichstages. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

36 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen > Geld Eine andere Hauptaufgabe des Reichstages ist es, die Einkünfte und Ausgaben des Staates zu bestimmen. Er bestimmt z.B. Steuern an den Staat usw. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

37 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen > Kontrolle der Regierung Die Beschlüsse des Reichstages werden von der Regierung vollstreckt. Der Reichstag kontrolliert die Regierung und die Behörden, ob die Beschlüsse befolgt und ausgeführt werden. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

38 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen ... Kontrollinstrumente des Reichstages sind: Der Verfassungsausschuss Das Ergebnis der Prüfung durch diesen Ausschuss wird jedes Jahr in einem Bericht vorgelegt. Dieser bildet den Ausgangspunkt für die sog. Entlastungsdebatte in der Kammer. Beanstandungen,die sich gegen Minister richten, werden hier behandelt. Das Misstrauensvotum ...gegen einen Minister. Wenn eine Majorität der Abgeordneten meint, der Minister genieße nicht das Vertrauen des Reichstages, muss dieser abtreten ...gegen den Ministerpräsidenten. Die gesamte Regierung muss abtreten. Große und kleine Anfragen an die Minister Reichstagsmitglied kann Minister in der Kammer einen Minister fragen, wie eine bestimmte Regierungssache gehandhabt worden ist. Große Anfrage: alle Mitglieder nehmen an Debatte teil; kleine Anfrage: nur Minister u. Fragesteller führen eine Debatte. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

39 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen > Kontrolle von Behörden Revisoren des Reichtags 12 Reichstagsabgeordnete, die die staatl. Tätigkeit prüfen sollen. Justizombudsmänner (JO) Das Amt sorgt dafür, dass alle Richter, Beamten und militärischen Vorgesetzten, die Gesetze und Verordnungen befolgen. Es ist vom Reichstag ermächtigt worden, selbst zu entscheiden, welche Fälle untersucht werden sollen. Völlige Autonomie im Verhältnis zum Reichstag, der nicht das Recht hat, Direktiven zu erteilen. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

40 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen ... Es gibt vier Justizombudsmänner. Wenn ein Bürger meint, gegen ihn sei ein Unrecht begangen worden, kann er eine schriftliche Klage beim JO-Amt einlegen. Jedes Jahr werden etwa 4000 Klagen dieser Art behandelt. Ungefähr ein Drittel der Klagen sind unbegründet. Man konzentriert sich auf die Fälle, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ansprüchen der Gesellschaft und der Freiheit des Einzelnen von Bedeutung sind. Von der Regierung ernannte Ombudsmänner > Verbraucherombudsmann > Gleichberechtigungsombudsmann > Ombudsmann gegen ethnische Diskriminierung > Presseombudsmann Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

41 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 5: Die Verfassung Die Verfassung Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

42 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 5: Die Verfassung Verfassung - 4 getrennte Grundgesetze: Gesetz der Regierungsform von 1974: Enthält die grundlegenden Regeln über die Staatsform, wichtigstes Gesetz der Verfass.-Gesetze Thronfolgegesetz von 1980: Regelt die Thronfolge Pressegesetz von 1949 (erstmals in der Verfassung): Schützt die Pressefreiheit und gibt der Allgemeinheit das Recht auf Einsichtnahme in öffentliche Schriftstücke Gesetz über Freiheit und Meinungsäußerung: Schützt die freie Meinungsäußerung in den Medien usw. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

43 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Die Gesetzgebung von Schweden Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

44 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Der Reichstag erläßt die Gesetze Gesetzentwürfe werden eingebracht von: Regierung Ministerien Enquete Kommissionen Abgeordneten Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

45 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie ENQUETE Kommissionen prüfen dann das Terrain für das jeweilige Gesetz. Dieser Text wird von dem zuständigen Ministerium und der jeweils betroffenen Organisation geprüft. Bei Billigung des Gesetzvorhabens erarbeitet das zuständige Ministerium eine Gesetzvorlage Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

46 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Der zuständige Ausschuß im Parlament macht Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. Daraus entsteht ebenfalls ein Bericht. Dieser Bericht und die Gesetzvorlage werden im Reichstag diskutiert. Wenn der Reichstag zustimmt, tritt das Gesetz in Kraft. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

47 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Diskussionen in Enquete-Kommissionen und Ausschuß werden schriftlich festgehalten, und dienen später als Gesetzauslegung und Interpretationshilfe. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

48 Der Begriff „Konsensdemokratie“
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Der Begriff „Konsensdemokratie“ Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

49 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Konsensdemokratie allgemein: Zentraler Begriff in Gesellschaft und Politik Nicht eindeutig abgrenzbar Keine politisch- soziale Einheit kann ohne ein bestimmtes Maß an Integration und Solidarität bestehen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

50 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Voraussetzung: Soziale Homogenität Sozial-und Systemintegration Übereinstimmung in den Grundwerten und Hauptzielen der gemeinsamen gesellschaftlichen Existenz Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

51 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Zehn Merkmale des Idealtypus der Konsensdemokratie: 1. Aufteilung der Exekutivmacht auf eine Vielparteienkoalition 2. Formelles und informelles Kräftegleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative 3. Vielparteiensystem 4. Verhältniswahlrecht 5. Koordinierte und korporatistische Interessengruppensysteme 6. Förderalistische und dezentralisierter Staatsaufbau 7. Zweikammersystem mit gleich starkem und unterschiedlich konstituierten Kammern 8. Eine nur schwer zu verändernde geschriebene Verfassung, deren Änderung die Zustimmung sehr großer Mehrheiten erfordert 9. Ausgebaute richterliche Nachprüfung der Gesetzgebung 10. Eine autonome Zentralbank Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

52 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Ein wesentlicher Aspekt der Konsensbildung kommt in Schweden den Organisationen zu. Anzahl der Organisationen: Anfang der siebziger Jahre über 900 Wirkungsfelder sind sehr groß Es herrscht “Einheitlichkeit” Auf gleichen Interessenfeldern gibt es nur eine Organisation, Konkurrenten schließen sich zusammen. Kompetenzen der lokalen Gliederungen nehmen ab zugunsten zentraler Reichsorganisationen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

53 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Bei 8,3 Mio. Einwohnern und 4,2 Mio. Beschäftigten sind etwa 3,3 Mio. in gewerkschaftlichen Organisationen. Man unterscheidet drei Verbände: 1. Volksbewegung 2. Interessenorganisationen 3. Wirtschaftliche Vereine Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

54 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Eigenheiten der Schwedischen Politik: Königliche Kommissionen Remis-Verfahren Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

55 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Die Königlichen Kommissionen bereiten alle wichtigen politischen Entscheidungen vor. Beispiel: Gesetzes- oder Verordnungsvorlagen Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

56 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Das Remis-Verfahren Das Remis-Verfahren sieht vor, dass „öffentliche Untersuchungen” der Kommissionen, sowie konkrete Gesetzesvorlagen den davon betroffenen Interessengruppen zur Begutachtung vorgelegt werden. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

57 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie ... Dies bedeutet: Im konkreten Fall können Gewerkschaften und Arbeitgeberverband ihre Meinung zu Protokoll geben, und können mit ernsthafter Beachtung rechnen. Das Remis-Verfahren ist wesentlicher Bestandteil der Gesetzgebung, und wird von den Organisationen besonders ernst genommen. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

58 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Fazit zur Konsensdemokratie Schwedens: Mehrheitsfähige Lösungen werden im Vorfeld gefunden Alle politischen Gruppen sind involviert Debatten im Parlament und entsprechenden Ausschüssen fallen weg. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

59 Geschichte der Pressefreiheit Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Geschichte der Pressefreiheit Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

60 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Geschichte der Pressefreiheit Schweden führt als erstes Land der Welt die Pressefreiheit ein Der schwedische Reichstag nimmt ein Pressegesetz in die Verfassung auf. Ende des 18. Jahrhunderts flackern Unterdrückung und Zensur noch mal auf. Verfassungsreform: Die unbeschnittene Pressefreiheit erhält Gesetzesform. Das Pressegesetz wird ein mit ausgiebigen konstitutionellen Garantien ausgestattetes Grundgesetz und gilt bis heute. Das Gesetz über die “Freiheit der Meinungsäußerung” bezieht auch Rundfunk, Fernsehen, Film und sonstige Medien mit ein und wird ebenfalls ein Grundgesetz Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

61 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Das schwedische Pressegesetz Alle allgemeinen Schriftstücke, die bei staatlichen oder kommunalen Behörden aufbewahrt werden, sind öffentlich und der Allgemeinheit zugänglich. Ausnahme: Geheimhaltung bestimmter Akten, die von außenpolitischer Bedeutung sind oder die Privatsphäre berühren. Absolutes Zensurverbot Grundsätzliches Verbot aller Formen von Druck- und Verbreitungsbehinderung Ausnahme: Private Unternehmen und Organisationen können die Herausgabe von Druckerzeugnissen erschweren oder gar verhindern Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

62 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Pflicht zur Ernennung eines “verantwortlichen Herausgebers” bei jeder Zeitung, der die Alleinverantwortung für den Inhalt aller Artikel und Beiträge trägt und ggfs. dafür angeklagt werden kann. Anonymität und Schutz für Informanten und Reporter, die den Massenmedien größtmöglichen Einblick in die gesellschaftlichen Geschehnisse ermöglichen sollen (umfasst auch Staats- und Gemeindebeamte). Ausnahme: Die Grenze der Anonymität liegt da, wo Staatsbeamte oder Militärangehörige die Staatssicherheit gefährden, ihre Schweigepflicht verletzen oder wo Informanten einem Strafverfahren dienen, sowie bei Hochverrat oder Spionage. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

63 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Überwachung der Pressefreiheit Die Einhaltung der Pressefreiheit überwacht der Justizminister mit einer Reihe von Bevollmächtigten. Ankläger in Pressefreiheitssachen ist der Justizkanzler. Der Presserat ist ein Presse-Ehregericht, das über eine “vernünftige journalistische Praxis” wacht (Gründung: 1916 von Verleger- und Journalistenorganisationen). Der Presse-Ombudsmann ist ein Beschwerdeinstanz für Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

64 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Massenmedien Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

65 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Die schwedische Medienlandschaft Zeitungen Der Zeitungskonsum in Schweden nimmt eine Weltspitzenposition ein. Traditionell macht sich die Presse für bestimmte ideologische Richtungen und Parteien stark Nach dem 2. Weltkrieg: Subventionierung kleinerer Zeitungen durch die Parteien Seit 1969: Subventionierung schwacher Zeitungen durch den Staat und Rückgang der Verbindungen zwischen Presse und Parteien Subventionierung erfolgt unabhängig von der politischen Richtung einer Partei, frei dem Motto: “Wenig Zeitungen, schlechte Demokratie” Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

66 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 7: Pressefreiheit und Massenmedien Radio Von staatlicher Seite landesweit drei Programme Auslandsprogramm des Schwedischen Rundfunks sendet auf 6 Sprachen Rundfunk finanziert sich allein aus Gebühren und sendet keine Werbung Seit 1993: zusätzlich viele Privatsender Fernsehen Bis 1987: nur zwei Fernsehprogramme in Schweden und staatliches Monopol Seit 1992: Fernsehnetz vollkommen dereguliert. Es gibt neben den durch Gebühren finanzierten Programmgesellschaften mit öffentlichem Auftrag auch kommerziell finanzierte. Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

67 Schwedens Rolle in der EU Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen Union Schwedens Rolle in der EU Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

68 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen Union Schwedens Rolle in der EU Weg zur Mitgliedschaft 1989 Diskussionen um Mitgliedschaft 1990 Bekanntgabe der Bemühungen um Mitgliedschaft 1991 Übergabe Beitrittsantrag in Den Haag 1994 Vereinbarung mit anderen Mitgliedstaaten (30. März 94) Beitrittsunterzeichnung in Korfu Volksabstimmung über Mitgliedschaft (13 November 94) Formelle Beschlussfassung des Reichstag (15 Dezember 94) 1995 Eintritt in die EU (1. Januar 1995) Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

69 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen Union Vertragspunkte mit der EU Institutionen der EU Haushalt der EU Umweltpolitik Strukturpolitik Militärische Bündnisfreiheit Landwirtschaft Monetäre Zusammenarbeit Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

70 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen Union Tendenz der schwedischen Regierung im Bezug auf ihre Rolle in der EU Beibehaltung von Sitten, Traditionen und Gebräuchen Betreibung aktiver EU-Politik in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern Förderung des Wirtschaftswachstums und des Freihandels, sowie Bestrebungen einer gemeinsamen Verbraucherpolitik Transparenz und Einsichtnahme in die Arbeit der EU Ausbau der regionalen Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten und Nordwestrussland Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

71 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen Union Aktuelle Entwicklungen EU-Ratspräsidentschaft: 1. Halbjahr 2001 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I

72 Schweden - Nordische Konsensdemokratie I
Quellenangaben Literatur: Petersen, Herbert: Schweden – Gewährte Demokratie und neue Zeit, 1981, Berend von Nottbeck Verlag Köln Tatsachen über Schweden, Schwedisches Institut, Stockholm 1993 Über Schweden, Hadeniu, Ann/ Lindgren, Ann, Schwedisches Institut, Helsingborg 1990 Der schwedische Reichstag, Produktion: Verwaltungsbüro des Reichstages, Falköping 1992 Manfred G.Schmidt: Demokratietheorien, 3.Auflage Claudius H.Riegler/Olaf Schneider: Schweden im Wandel - Entwicklungen, Probleme, Perspektiven, 1. Auflage 1999 Berlin Verlag Bernd Henningsen: Der Wohlfahrtsstaat Schweden, 1.Auflage Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft, 1986 Hanno Drechsler, Wolfgang Hilligen, Franz Neumann: Gesellschaft und Staat/Lexikon der Politik, 5.Auflage Signal-Verlag Baden-Baden Internet: URL: (Schwedisches Institut) URL: URL: URL: URL; Schweden - Nordische Konsensdemokratie I


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