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Veröffentlicht von:Bella Flater Geändert vor über 8 Jahren
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Historische und philosophische Grundlagen des Strafrechts
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Pawlik LL.M. WS 2014/15
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Historische und philosophische Grundlagen des Strafrechts
§ 2: Grundmodelle der Strafbegründung
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Aufgabe der Straftheorien: Legitimation der Ausübung von Strafzwang
A. Bedeutung der Philosophie für die Frage nach der Legitimität von Strafe Aufgabe der Straftheorien: Legitimation der Ausübung von Strafzwang Funktion der Straftheorien: Übersetzungsmedien zwischen Welt- und Menschenbildern einerseits und den gegebenen strafrechtlichen Regelungen andererseits
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Aristoteles: Mensch als von Natur aus politisches Wesen
A. Bedeutung der Philosophie für die Frage nach der Legitimität von Strafe Unterschiedliche Ausformungen dieser Aufgabe: Aristoteles und Hobbes im Vergleich Aristoteles: Mensch als von Natur aus politisches Wesen Abgrenzung guter von schlechter Staatsformen Parallele in der Straftheorie: Differenzierung nur nach gerechten und ungerechten Strafen Hobbes: Mensch als von Natur aus apolitisches Wesen Staat als solcher ist legitimationsbedürftig Parallele in der Straftheorie: Ist Strafe überhaupt zu rechtfertigen?
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Strafzwang und bürgerliche Freiheit
A. Bedeutung der Philosophie für die Frage nach der Legitimität von Strafe Strafzwang und bürgerliche Freiheit Kant: Unterscheidung zw. Tugend- u. Rechtspflichten: Spannungsverhältnis zw. Freiheit und Strafzwang Feuerbach: Strafe = „Art des Zwangsmittels“, „das aber als eine Beschränkung […] gegen ein berechtigtes Subjekt nur dann angewendet werden [kann], wenn ein Rechtsgrund zu demselben vorhanden ist; denn sonst ist dieser Zwang widerrechtlich“ Tugendpflichten beruhen alleine auf freiem Selbstzwang Rechtspflichten äußerer Zwang möglich
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A. Bedeutung der Philosophie für die Frage nach der Legitimität von Strafe
Friedrich Julius Stahl: Strafe wegen ihres Zwangs-charakters überhaupt nur durch göttliche Einsetzung legitimierbar Dieser Erklärungsversuch ist für eine säkularisierte Gesellschaft ausgeschlossen
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B. Grundmodelle der Strafbegründung
Präventionstheorien Vergeltungstheorien Teleologische Ethikansätze Wertigkeit des Handelns bestimmt sich nach den Zielen Zukunftsbezogen Deontologische Ethikansätze Handlung muss in sich berechtigt sein Vergangenheits-bezogen
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B. Grundmodelle der Strafbegründung
Kritik der Straftheorien Gegen die Präventionslehren: Legitimation der Strafe über die erwarteten Handlungsfolgen ist mit der Menschenwürde des Bestraften unvereinbar Gegen die Vergeltungslehren: Zweckfreie Strafen lassen sich nach Maßgabe einer säkularen Staatsauffassung nicht legitimieren
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C. Straftheorien und Zeitgeist
Akzeptanz der verschiedenen Straftheorien ist von bestimmten gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängig Bsp.: Das Resozialisierungsideal in den 1960er und 1970er Jahren bezog seine Attraktivität aus dem Gedanken des Wohlfahrtsstaates Eine überzeugende Straftheorie muss daher dem Stand der Zeit angepasst sein
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