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Bereich: „Naturschutz“ – Herr Herbst
ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Naturschutz“ – Herr Herbst 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
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Eckdaten der Fördermaßnahme
Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins Eckdaten der Fördermaßnahme Fördergegenstände A Managementpläne B Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und für FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie C Umweltbewusstsein (nicht-investive Vorhaben) D Natürliches Erbe (investive Vorhaben) E Besucherinformationszentren (investive Vorhaben) F Freizeitinfrastruktur für Natura 2000-Arten und -Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert
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Eckdaten der Fördermaßnahme
Ausschlüsse Bedingungen / Besonderheiten Bewilligungsstelle ILB Finanzielle Ausstattung (ELER-Mittel für Förderzeitraum) € 28 Mio. Bagatellgrenze € 5.000,- (neu)
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Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014
Nur bzgl. Förderkulisse (ländlicher Raum) Konsequenzen/Auswirkungen auf die Förderung
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Stand der Förderrichtlinie und beabsichtigte Fristen
Stand der Erarbeitung der Förderrichtlinie Ressortabstimmung mit MdF Veröffentlichung: voraussichtlich Mitte August 2015 Teile B - F gehen in Notifizierung (bis voraussichtlich 01/2016) Festlegung von Antragsfristen A Managementplanung => 09/2015 B – F => Sonstige Hinweise zum Antragsverfahren 2015/2016 Anträge können mit Veröffentlichung der Richtlinie bereits eingereicht werden.
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Projektauswahlkriterien
Naturschutzfachliche Kriterien im Mittelpunkt (außer bei BIZ) Keine Mindestpunktzahl (außer beim Umweltbewusstsein) K.O.-Kriterien (kein Punktegleichstand) Veröffentlichung mit der Richtlinie im Internet
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Richtlinie des MLUL zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten Ausschlüsse Bedingungen / Besonderheiten Bewilligungsstelle LVLF (über Agrarförderantrag) Finanzielle Ausstattung € 32 Mio.
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Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung
Grünlandnutzung Die Zuwendung beträgt jährlich für extensive Grünlandnutzung a) kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln Euro/ha b) zusätzlich zu Buchstabe a kein Einsatz von Mineraldünger 41 Euro/ha c) zusätzlich zu Buchstabe a kein Einsatz von Gülle Euro/ha d) zusätzlich zu Buchstabe a kein Einsatz von Dünger aller Art 52 Euro/ha
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Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung
Grünlandnutzung Die Zuwendung beträgt jährlich für späte und eingeschränkte Nutzung a) nicht vor dem 16. Juni Euro/ha b) nicht vor dem 1. Juli Euro/ha c) Nutzung vor dem 15. Juni und nach dem 31. August 96 Euro/ha d) nicht vor dem 16. August Euro/ha
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Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung
Grünlandnutzung Die Zuwendung beträgt jährlich für hohe Wasserhaltung a) oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April 52 Euro/ha bis zum 30. Mai 132 Euro/ha bis zum 30. Juni 200 Euro/ha
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Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung
Höchstbetrag von 200 Euro/Hektar Bagatellgrenze: 250,00 Euro/Unternehmen und Jahr
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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
Detlef Herbst Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 43
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