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Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli 2015.

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1 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV
Market, Juni bis Juli 2015

2 NetConnect Germany im Überblick
Firmierung NetConnect Germany GmbH & Co. KG Shareholder Open Grid Europe GmbH 35%, bayernets GmbH 18%, Thyssengas GmbH 17%, Fluxys TENP GmbH 10%, GRTgaz Deutschland GmbH 10%, terranets bw GmbH 10%, Sitz Ratingen Geschäftsführung Dr. Thomas Becker, Torsten Frank Geschäftsaufnahme 01. Oktober 2008 Anzahl Mitarbeiter ca. 55 (Anfang 2015) Kerngeschäft Regelenergiemanagement Bilanzkreismanagement Bereitstellung und Betrieb des VHP „NCG“ Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

3 Ihre Ansprechpartner im Bereich Market
Leitung Markus Sammut Hotline Market  +49 (0) Referenten Market Stephan Alaerds  +49 (0)2102 / Jan Albin  +49 (0)2102 / Ina Domin  +49 (0)2102 / Claudia Hesse  +49 (0)2102 / Michael Kutz  +49 (0)2102 / Pascal Tagaz  +49 (0)2102 / Referenten Kundenbeziehungen Julia Friedersdorf  +49 (0)2102 / Monika Ikemann  +49 (0)2102 / Galina Schreiner  +49 (0)2102 / Carolin Tuppat  +49 (0)2102 / Referenten Datenanalyse Dmitriy Mangul Dr. Claus-Michael Scheyda Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

4 Agenda Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
Weitere Neuerungen im Überblick Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

5 Agenda Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
Weitere Neuerungen im Überblick Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

6 Wegfall der Deklarationen für (Bio-)ENTRY/EXIT
Wegfall der Deklarationen für die Zeitreihentypen: EntrySo Entry Biogas physisch Entry Wasserstoff physisch ExitSo Deklarationslisten für Monate beginnend mit Oktober 2015 dürfen keine Deklarationen für obige Zeitreihen mehr beinhalten Allokationen für EntrySo, bzw. ExitSo dürfen unvollständige Tagesreihen beinhalten (z.B. 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Anpassung der Transparenzliste notwendig Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

7 RLM MMMA  Differenzmengenabrechnung (1/2)
RLM Allokation an M+12WT (korrigierte RLM-Allokation) Zwei Allokationen je NB/BK-Kombination (auch bei Biogas-BK): Ersatzwertkorrigierte Allokation Ersatzwert- und brennwertkorrigierte Allokation Erhält der MGV keine mit Abrechnungsbrennwert umgewertete Allokation (2.) oder gar keine M+12-Meldung, so wird der Wert aus (1.) oder der Wert aus der D+1-Meldung für beide Werte verwendet Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zum Differenzmengenpreis zwischen BKV und MGV Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch Somit  Wegfall der heutigen RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung  Brennwertkorrektur wird bilanzierungsrelevant Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

8 RLM MMMA  Differenzmengenabrechnung (2/2)
Mehr-/Mindermengen für RLM werden bilanzkreiswirksam: Preisbestimmung Mehr-/Mindermengen: Mengenmeldung der Mehr-/Mindermengen: Aktuell GaBi 2.0 Abrechnungskette: MGV ↔ NB ↔ TK MGV ↔ BKV ↔ TK Monatsscharfer Preis als Mittelwert aus den Durchschnittspreisen der täglichen Ausgleichsenergie-Entgelte Tagesscharfer Preis als mengengewichteter Durchschnittspreis der Day-Ahead- und Within-Day-VHP-Börsengeschäfte für den jeweiligen Gastag Aktuell Ausgestaltung in KoV RLM-Mehr-/Mindermengenmeldung per SSQNOT von NB an MGV NB sendet an M+12 zwei RLM-Mengenmeldungen: Ersatzwert- und Brennwertkorrigiert Nur Ersatzwertkorrigiert Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

9 Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen
Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert (X6G): Netzkontokennzahlen NKSALD und NETZKONTO0 Netzkontoabrechnung (bis Gastag ) NETZKONTO0 Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert (X7G): NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2 Netzkontoabrechnung (ab Gastag ) NETZKONTO1 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

10 Änderungen bei Clearing von RLM-Allokationen
(BKV/Netzbetreiber) Clearing Jedes Clearing muss immer beide Werte beinhalten: ALOCAT X6G umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert Gleiche Clearingnummer in beiden ALOCATs Fehlt eine der beiden ALOCATs wird kein Clearing durchgeführt Netzbetreiber-Clearing Regelfall: Clearing in Absprache mit dem BKV und BKV-Clearingnummer Bei nicht-übermittlung einer Clearingnummer vom BKV an den NB, kann der NB eine NB-Clearingnummer im Portal beantragen Unterschiede zwischen NB-Clearingwert und endgültigem (oder korrigiertem) Wert werden dem BKV zum Differenzmengenpreis abgerechnet Härtefall-Clearingprozess analog dem NB-Clearing Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

11 Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern in der Marktgebietsüberlappung
Bisherige Definition wurde innerhalb des Hauptteils der KoV und im Leitfaden Bilanzkreismanagement konkretisiert Keine vollständige Änderung der bisherigen Definition Aufnahme der Definition in den Hauptteil der KoV KoV VIII Definition MGÜ liegt vor, wenn strömungsmechanische Möglichkeit besteht, Gasmengen aus verschiedenen Marktgebieten zu beziehen Möglichkeit muss nicht aktiv genutzt werden MGÜ besteht auch, wenn obige Bedingung nur auf ein Teilnetz zutrifft Wenn ein vorgelagertes Netz als Netz in der MGÜ gilt, so gilt auch ein nachgelagertes Netz als in der MGÜ liegend Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

12 Agenda Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
Weitere Neuerungen im Überblick Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

13 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3)
Anpassung des Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung (zum ) Stärkerer Fokus auf Börsenbeschaffung Beschaffungsplattform der MGV nur noch für lokalen Bedarf und Langfristlose Änderung des MOL Rangs von 2 auf 3 (standardisierten Kurzfristprodukte) bzw. von 3 auf 4 (standardisierte Langfristprodukte) Beibehaltung der MGV-Plattform zur Regelenergiebeschaffung als Interimsmaßnahme bis (Verlängerung bis maximal gemäß NC BAL möglich) Neues Ausgleichsenergie-Preissystem (zum ) Wegfall des bisher angewendeten Preiskorbes Positiver Ausgleichsenergiepreis: höherer Preis „höchster RE-Einkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis +2%“ Negativer Ausgleichsenergiepreis: niedrigerer Preis „niedrigster RE-Verkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis -2%“ Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

14 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3)
Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis positiver AE-Preis Höchster Preis der RE-Kaufgeschäfte Möglicher AE Preis Niedrigster Preis der RE-Verkaufsgeschäfte NC BAL erlaubt sog. „Kleine Anpassung“; Beschluss der BNetzA: ±2 % Preis Zeit Ende des Gastages negativer AE-Preis Regelenergie-Einkauf (MGV) Regelenergie-Verkauf (MGV) Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

15 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3)
Zwei Umlagekonten für Kosten und Erlösen getrennt nach Verursachung durch RLM- und SLP-Ausspeisestellen (zum ) Getrennte Bilanzierungsumlagen (und Umlagekonten) für SLP und RLM Bilanzierungsumlagen werden auf bilanzrelevante Ausspeisemengen für SLP und RLM Zeitreihen von BKV gezahlt Gleichbehandlung aller RLM-Fallgruppen in Bezug auf die Umlage Dauer der Umlageperiode ab 10/2016  Ein Gaswirtschaftsjahr Verkürzung der Nominierungsfrist am VHP (zum ) Die Vorlaufzeit für Nominierungen wird auf 30 Minuten zur vollen Stunde verkürzt (Aktuell Vorlaufzeit von 2 Stunden zu der nächsten vollen Stunde) Initiales Matching weiterhin um 14 Uhr des Vortages (D-1) Verkürzung betrifft ausschließlich den virtuellen Handel und hat keine Auswirkungen auf Nominierung physischer Punkte Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

16 Veröffentlichungspflichten des MGV
Ausgleichsenergieentgelte: Unverzüglich nach jedem Handelsgeschäft die Entwicklung des Grenzankaufs- bzw. -verkaufspreises (inkl. aller zugehöriger Daten) Stündlich aktualisiert die voraussichtlichen Ausgleichsenergieentgelte Rückwirkend auf täglicher Basis für 12 Monate die finalen Ausgleichsenergieentgelte Untertägige Anreize: Flexibilitätsregelenergiemengen und zugehöriger Kosten/Erlöse Täglich: Flexibilitätskostenbeitrag Regelenergie: Täglich und rückwirkend für 12 Monate interner und externer Regelenergieeinsatz inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.) Bilanzierungskonten: Monatliche Kontostände und Kosten/Erlöse Bilanzierungsumlagehöhe Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

17 Agenda Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
Weitere Neuerungen im Überblick Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

18 Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM-Verfahren
Verfahrenswahl abhängig vom Ableseverfahren und der Verfügbarkeit von Einzelallokationsdaten Rollierendes Verfahren Aggregiertes jährliches Abgrenzungsverfahren Aggregiertes monatliches Abgrenzungsverfahren Einzelkundenscharfes monatliches Abgrenzungsverfahren Aggregiertes Stichtagsverfahren Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren Hinweis: Gegenüber dem MGV erfolgt grundsätzlich eine aggregierte Abrechnung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

19 Eckpunkte des neuen Verfahrens
Lieferstellenscharfes, rollierendes Verfahren als einziges gültiges MMM- Abrechnungsverfahren Bisherige MMM-Abrechnungsverfahren werden vollständig abgelöst Stichtags- und rollierende Ablesung weiterhin möglich Abrechnungsverfahren ist unabhängig vom Ableseverfahren Zielverfahren MGV erhält grundsätzlich 12 Mengenmeldungen Netznutzungsabrechnung ist Auslöser für Mehr-/ Mindermengen-abrechnung Anwendung des neuen Verfahrens ab initialem Rechnungsstellungsdatum Korrekturen von MMM mit initialer Rechnungs-stellung vor im Altverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

20 Umgang mit Allokationsersatzwerten
Bisherige Regelung Regelung gemäß Zielverfahren Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte NB übernimmt Ersatzwert in sein System Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte Ersatzwert muss durch NB lieferstellenscharf aufgeteilt werden: Berechnung Ersatzwertfaktor: 𝐸𝑟𝑠𝑎𝑡𝑧𝑤𝑒𝑟𝑡𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 𝐵𝐾,𝐷= 𝐴𝑙𝑙𝑜𝑘𝑎𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑒𝑟𝑠𝑎𝑡𝑧𝑤𝑒𝑟𝑡 𝐵𝐾,𝐷 𝐴𝑙𝑙𝑜𝑘𝑎𝑡𝑖𝑜𝑛 𝐵𝐾,𝐷 Berechnung der neuen bilanzierten Menge: 𝑏𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑖𝑒𝑟𝑡𝑒 𝑀𝑒𝑛𝑔𝑒 𝑛𝑒𝑢 𝐿𝑆= 𝐸𝑟𝑠𝑎𝑡𝑧𝑤𝑒𝑟𝑡𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 𝐵𝐾,𝐷 𝑏𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑖𝑒𝑟𝑡𝑒 𝑀𝑒𝑛𝑔𝑒 𝑎𝑙𝑡 𝐿𝑆,𝐷 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

21 Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2)
Berechnung der MMM je Lieferstelle: Bilanzierte Menge - Entnahmemenge = lieferstellenscharfe Mehr-/Mindermenge Maßgebliche Zeiträume zur Ermittlung: Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der Entnahmemenge ist der Netznutzungszeitraum Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der bilanzierten Menge ist der zugehörige Bilanzierungszeitraum Mehr-/Mindermengenzeitraum Frühester Starttermin und spätester Endtermin der beiden Zeiträume „Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum“ Asynchrone Zeiträume werden berücksichtigt Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

22 Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2)
Fall 1: Synchrone Zeiträume Fall 2: Asynchrone Zeiträume Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

23 Mehr-/Mindermengenpreise (1/2)
Unabhängig von der Länge des Abrechnungszeitraumes wird der „12-Monats-MMM-Preis“ angewendet Preis wird vom MGV berechnet und bundesweit einheitlich bis M+15WT* veröffentlicht ( Änderungen der Preisgrunddaten werden bis M+10WT berücksichtigt) Veröffentlichung mit 6 Nachkommastellen in €/kWh Basis für SLP MMM Preise  Tägliche Differenzmengenpreise je MG Preis für Mehrmengen und Mindermengen ist symmetrisch Ermittlung und Veröffentlichung am 15 WT im Kalkulationsmonat *Aktueller Diskussionsstand Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

24 Mehr-/Mindermengenpreise (2/2)
Preisgrundlage Mehr-/Mindermengenpreis (ab ): Bildung des „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreises“ anhand der täglichen Differenzmengenpreisen (= täglicher mengengewichteter Gasdurchschnittspreis) Bildung des „Monatsdurchschnittspreises“ als arithmetisches Mittel der beiden „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreise“ Berechnung des „Mehr-/Mindermengenpreises“ als arithmetisches Mittel der letzten 12 „Monatsdurchschnittspreise“ Für Monate ohne Differenzmengenpreise (vor 10/2015) werden die monatlichen RLM-Mehr-/Mindermengenpreise zur Durchschnittsbildung nach Ziff. 3. herangezogen Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

25 MMMA zwischen NB und LF (1/2)
Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden Netzbetreiber Anforderung der lieferstellenscharfen Allokationsliste (tages- & lieferstellenscharfe Aufstellung der Mengen) sofern gewünscht. Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden Lieferant Übermittlung erfolgt monatlich im dritten Monat nach Liefermonat und vor Versand der MMMA Übermittlung der angeforderten Allokationsliste (für alle Lieferstellen, die dem LF in dem Liefermonat zugeordnet sind). 10 WT vor Übermittlung der MMMA Übermittlung der bilanzierten Menge durch den NB (sofern Bilanzierung stattgefunden hat) Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

26 MMMA zwischen NB und LF (2/2)
In M+3M Erstellung der lieferstellenscharfen Mehr-/ Mindermengenabrechnung durch den NB auf Basis der ermittelten und ausgetauschten Werte Netzbetreiber Lieferant Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Übermittlung der bilanzierten Menge Übermittlung der Rechnung/ Gutschrift durch den NB Unverzüglich Prüfung der MMMA durch den LF Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Rechnungseingang Übermittlung (Nicht-) Zahlungsavis durch den LF Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

27 MMMA zwischen MGV und NB (1/2)
NB meldet dem MGV initial und bei Änderung das Ableseverfahren (ggf. inkl. Stichtag) SLP Mehr-/Mindermengenmeldung und -abrechnung erfolgt aggregiert Mengenmeldung (und Abrechnung) erfolgt monatlich Rollierende Ablesung führt zu monatlichen Mengenmeldungen ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlichen Abrechnung Stichtagsablesung führt zu monatlicher Mengenmeldung ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlicher Abrechnung Meldung erfolgt im dritten Monat nach Ende des Monats, in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet  Frühestens nach Ablauf von M+2M, spätestens M+3M Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

28 MMMA zwischen MGV und NB (2/2)
MGV kann zur Plausibilisierung der Mengenmeldung lieferstellenscharfe Aufstellung der Allokations- und Verbrauchsdaten fordern  Prüfroutine des MGV wird veröffentlicht MMM-Abrechnung wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift)  Frist: 10 Werktage nach Übermittlung der Mengenmeldung Abrechnung erfolgt zunächst in Papierform, eine elektronische Abrechnung wird angestrebt Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

29 Übergangsszenarien – Allgemeines
Bisherige MMMA-Verfahren müssen vor dem beendet sein Ab dem dürfen MMM nur noch nach den neuen Prozessen abgerechnet werden (unabhängig vom Leistungszeitraum!) Ausnahme  Korrekturen von Mehr-/Mindermengen-abrechnungen, deren initiale Rechnungsstellung vor dem erfolgte NB müssen den MGV schriftlich und vor Umstellung über den Umstellungszeitpunkt informieren Umstellungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass MMM nach dem Altverfahren bis zum abgerechnet werden Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

30 Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle
NB rechnet MMM mit LF vor dem ab, nicht aber mit dem MGV NB rechnet MMM mit MGV vor dem ab, nicht aber mit den LF NB rechnet MMM nicht mit allen LF vor dem ab NB sendet SSQNOT vor dem , nicht aber die Rechnung NB sendet SSQNOT vor dem , MGV sendet aber keine Gutschrift MMM erscheint/ist unplausibel und wird vor dem nicht abgerechnet NB beendet das Altverfahren nicht fristgerecht Weitere Fehlerfälle? Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

31 Umstellungszeitpunkt 01.01.2015
Monatsverfahren Umstellungszeitpunkt Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2014 2015 2016 Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Übergangszeitraum Abrechnung LZ Dezember 2014 nach Altverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung LZ Januar nach Zielverfahren Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-raumes nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

32 Mengenabgrenzung je Lieferstelle - Beispiel Turnus Januar
NB mit Monatsverfahren und Umstellungszeitpunkt Netznutzungsmengen werden zum abgegrenzt Mengen bis einschließlich gehen in MMMA nach Altverfahren Durch Abgrenzung des Turnus zum entsteht ein Übergangszeitraum je Lieferstelle vom bis zum Zeitpunkt der Turnusablesung (z.B ) Rumpfabrechnung beinhaltet Mengen vom bis zum Der folgende Turnus endet am Abrechnung erfolgt im April 2016 nach Zielverfahren und beinhaltet Mengen vom bis zum Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

33 Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2)
Umstellungszeitpunkt Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 2016 2017 Übergangszeitraum Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren Abrechnung LZ Januar nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-raumes nach Zielverfahren jeweils an M+3M Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

34 Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2)
Umstellungszeitpunkt Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 2016 2017 Übergangszeitraum 1 Übergangszeitraum 2 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren Abrechnung des Übergangszeitraumes 10-12/2015 nach Zielverfahren Abrechnung LZ Oktober 2016 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-raumes 2 nach Zielverfahren jeweils an M+3M Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

35 Stichtagsverfahren (1/2)
Umstellungszeitpunkt Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 2016 2017 „Übergangszeitraum“ Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren Abrechnung LZ Dezember 2016 nach Zielverfahren „…“ Abrechnung LZ November 2016 nach Zielverfahren Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung LZ Februar 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

36 Stichtagsverfahren (2/2)
Umstellungszeitpunkt Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 2016 2017 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Übergangszeitraum 1 Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren Abrechnung des Übergangszeitraumes 10-12/2015 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

37 Rollierendes Verfahren
Umstellungszeitpunkt Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 2016 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abrechnung LZ Dezember 2015 nach Altverfahren Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

38 Auswirkungen auf die monatliche NKA – Netzbetreiber mit Stichtagsablesung
Netzbetreiber wendet Stichtagsablesung (31.12) an Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016 Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016, aber: hier nur Lieferantenwechsel bzw. Ein-/ Umzüge erfasst Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März Hier: Mengen aufgrund der Stichtagsablesung erfasst Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe der geleisteten Abschlagszahlung Eingang SSQNOT (Dezember 2016) Stichtag Jan Feb Mrz Apr Mai v Dez Jan Feb Mrz Apr NKA für Jan 2016: € Gutschrift des gezahlten Abschlags 2016 2017 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

39 Auswirkungen auf die monatliche NKA – Netzbetreiber mit rollierender Ablesung
Eingänge SSQNOT Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr NKA für Jan 2016: € 2016 2017 Je 1/12 Gutschrift des gezahlten Abschlags Netzbetreiber wendet rollierende Ablesung an Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016 Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016 Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe von jeweils 1/12 der geleisteten Abschlagszahlung auf die nächsten 12 Monate Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

40 Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2)
Systematik Pönalsystem bleibt bestehen Im Falle von fehlenden SSQNOT-Meldungen wird durch MGV nach Fristablauf Abrechnung erstellt. Abrechnung stellt Pönalzahlung dar und erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Mehr- oder Mindermenge handelt Pönalhöhe Abhängig von Größe der Ausspeiseallokation des Vor(kalender)jahres und dem Zeitraum des Verzugs der Meldung Klein: SLP-Allokation < 200 Mio. kWh  Initial: 100 € Wiederkehrend: 600 € Mittel: SLP-Allokation < Mio. kWh  Initial: € Wiederkehrend: € Groß: SLP-Allokation ≥ Mio. kWh  Initial: € Wiederkehrend: € Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

41 Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2)
Erste Pönalisierung im Zielverfahren Januar 2016 SSQNOT für den LZ Januar 2016 muss im April 2016 beim MGV eingehen Erfolgt bis M+5M+1WT (hier: ) kein Versand der SSQNOT erfolgt die Pönalisierung Pönalisierung der Rumpfzeiträume Die Rumpfzeiträume müssen (z.T.) spätestens bis zum (hier: M+3M)an den MGV gesendet werden Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: ) kein Versand der SSQNOT erfolgt die Pönalisierung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

42 Agenda Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
Weitere Neuerungen im Überblick Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

43 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3)
Fallgruppen RLM Beschränkung auf zwei RLM Zeitreihentypen RLMmT RLMoT RLMmT wird grundsätzlich als Standard für alle Entnahmestellen (zum werden alle Entnahmestellen auf RLMmT umgestellt) RLMoT auf Wunsch des BKV/TK RLMNEV ohne Sonderrechte; keine eigene Zeitreihe Fallgruppenwechsel ( ) Keine Einbeziehung des MGV mehr notwendig Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

44 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3)
Einführung von untertägigen Verpflichtungen Anreizsystem für Händler: Einspeisungen und Ausspeisungen sollen untertägig im Gleichgewicht sein Bei gegenläufigem RE-Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von Toleranzüberschreitungen Flexibilitätskostenbeitrag erhoben Flexibilitätskostenbeitrag [€/MWh] = ½ x Preisspread (Ankauf - Verkauf) Informationsbereitstellung bei RLM-Entnahmestellen Netzkodex fordert mindestens zwei untertägige RLM Datenbereitstellungen Zweifach untertägige Bereitstellungen von vorläufigen RLM-Daten: Daten von 06:00-12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an MGV; bis 16:00 Uhr an BKV Daten von 06:00-15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

45 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3)
Anreizmechanismus SLP-Prognosegenauigkeit (Netzkontenabrechnung auf Tagesbasis) Umstellung der Netzkontenabrechnung von monatlicher auf tägliche Systematik Tägliche Gegenüberstellung des täglichen Netzkontosaldos 1 (unter Berücksichtigung der RLM-Differenzmengen) und der täglichen SLP-Ausspeisungen Bei Überschreitungen eines noch zu definierenden Schwellenwertes: Unterspeisungen  Abschlagszahlung des NB an den MGV Überspeisungen  Abschlagsgutschrift für den NB Weiterhin keine Pönale: Erstattung bei Vorliegen der relevanten SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung „Abrechnung“ wird monatlich rückwirkend durchgeführt Meldesystem an die Bundesnetzagentur sowie Veröffentlichungssystematik bleiben vom Grundsatz aber mit Anpassungen erhalten Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

46 Backup Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

47 Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen mit Bilanzierungsbrennwert
Ausgleichsenergie BKSALD, BKSALDNACH Netzkontokennzahlen NKSALD und NETZKONTO0 Netzkontoabrechnung (bis Gastag ) NETZKONTO0 Strukturierungsbeitrag (bis Gastag ) BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH Untertägige Verpflichtungen (ab Gastag ) BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH, BKKUM, BKKUMÜBER, BKKUMNACH, BKFLEX, BKFLEXNACH Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen

48 Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen mit Abrechnungsbrennwert
Differenzmengenabrechnung Konvertierung BKRLMDIF, BKRLMDIFÜBER, BKRLMDIFNACH HSALD, LSALD, KONVHL, KONVLH, BIOKONVHL, BIOKONVLH Bilanzkreissaldo Netzkontokennzahlen Keine ZRT für Erdgas-BK in KoV 8 BIOSALD, BIOSALDNACH NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2 Biogas-Abrechnungszeitreihen Netzkontoabrechnung (ab Gastag ) BIOABRSALD, BIOFLEX, BIOFLEXMAX, BIOFLEXSALD, BIOUEBERTR NETZKONTO1 Umlage RLMUMLÜBER Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen


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