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LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.

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Präsentation zum Thema: "LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe."—  Präsentation transkript:

1 LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.

2 Das Ziel der Zukunftsförderung
Die Anzahl und die Qualität der betrieblichen Ausbildungsplätze im Rahmen der Berufsausbildungsgesetze sollen durch ein System an betrieblichen Lehrstellenförderungen erhöht werden. Die grundlegenden Rahmenbedingungen und Ziele dieses Fördersystems sind im Berufsausbildungsgesetz geregelt.

3 Die Förderarten Basisförderung (~17.000 Fälle)
Zwischen und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (~3.800 Fälle) Weiterbildung der AusbilderInnen (~350 Fälle) Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen (~1.600 Fälle) Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (~100 Fälle) Auslandspraktikum (~50 Fälle) Vorbereitungskurse LAP (~1.500 Fälle) Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA (~100 Fälle) LAP Prüferzertifizierung (~600 Fälle) Prüfungsgebühr wiederholter Prüfungsantritt ( ~1.000 Fälle)

4 Basisförderung förderbar
jedes Lehrverhältnis, das über das ganze Jahr aufrecht war oder regulär - durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung bis maximal 10 Wochen vor dem Lehrzeitende - geendet hat bei Lehrzeitanrechnungen wird aliquotiert Förderung 1. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 3 Lehrlingsentschädigungen 2. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 2 Lehrlingsentschädigungen 3. und 4. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von je 1 Lehrlingsentschädigung Die Förderhöhe wird nach der kollektivvertraglich oder satzungsmäßig zustehenden Lehrlingsentschädigung oder - wenn beides nicht vorhanden - nach der tatsächlich bezahlten Lehrlingsentschädigung, maximal aber in Höhe des Referenzwerts des Förderausschuss, berechnet und im Nachhinein nach jedem Lehrjahr gewährt

5 2. Neue Lehrstellen 1/2 förderbar
die Aufnahme von Lehrlingen in neu gegründeten Unternehmen die Aufnahme von Lehrlingen in schon bestehenden Unternehmen, wenn für die Ausbildung gemäß § 3a BAG ein neuer Feststellungsbescheid erforderlich ist die Wiederaufnahme der Lehrlingsausbildung nach mindestens drei Jahren, in welchen kein Lehrling ausgebildet worden ist (Endigung des letzten Lehrvertrages) Förderung einmalig € 2.000,- pro Lehrling bei einem neu gegründeten Unternehmen, neuer Feststellungsbescheid, bis 5 Jahre ab Neugründung einmalig € 2.000,- pro Lehrling, wenn gemäß § 3a BAG ein neuer Feststellungsbescheid erforderlich ist, innerhalb eines Jahres ab Beginn des ersten Lehrverhältnisses einmalig € 2.000,- pro Lehrling, innerhalb eines Jahres ab Beginn des ersten Lehrverhältnisses nach der Ausbildungspause

6 2. Neue Lehrstellen 2/2 pro Lehrberechtigten kann unter diesem Titel nur einmal bis maximal 10 Lehrlinge gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung nach Neugründung ist die Vorlage des korrekt ausgefüllten NEUFÖ 1 - Formular die Förderung gilt für Lehrlinge, die vom neuen Feststellungsbescheid oder einem zusätzlichen Feststellungsbescheid erfasst sind mit einem Eintrittsdatum nach dem und bis zu einem Eintrittsdatum vor dem der Lehrling muss mindestens 12 Monate Ausbildung im Lehrbetrieb absolviert oder sein Lehrziel regulär erreicht haben und muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mit dem antragstellenden Unternehmen in einem Lehrverhältnis stehen oder sein Lehrziel regulär erreicht haben

7 3. Qualitätssicherung der Ausbildung Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit - Praxistest 1/4
Voraussetzung Führung einer Ausbildungsdokumentation (nach vorgegebenen Standards) zum Nachweis der im Betrieb vermittelten Kenntnisse des Berufsbilds Alle Ausbildungsdokumentationen auf positive Absolvierung eines Praxistests (von der Lehrlingsstelle nach Standards des Förderausschusses organisiert) alle im Betrieb ausgebildeten Lehrlinge eines Jahrgangs müssen an dem Praxistest teilnehmen (Doppellehre: einen gemeinsamen oder zwei Tests) bei Lehrzeitanrechnungen müssen zumindest 6 Monate Ausbildung in dem zu fördernden Betrieb stattgefunden haben - die Förderung wird aliquotiert

8 Internetplattform: www.lehre-foerdern.at

9 3. Qualitätssicherung der Ausbildung Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit - Praxistest 3/4
Förderung € 3.000,- bei negativem Praxistest und bestandener Lehrabschlussprüfung beim Erstantritt, sowie Vorlage erweiterter Ausbildungsdokumentationen ist die Gewährung der halben Förderung (€ 1.500,-) möglich Abwicklung Praxistest 1x jährlich (Stichtag 1. September) eine Liste aller Lehrlinge die zum Jahrgang zählen. Bitte umgehend zum Praxistest anmelden. Jahrgang: alle Lehrlinge, die die Mitte ihrer Lehrzeit im entsprechenden Kalenderjahr (1. Jänner Dezember) haben Prüfungsfenster: jeder Lehrling hat ein Prüfungsfenster, während dieser Zeit muss er den Praxistest ablegen zum Beispiel 3-jähriger Lehrberuf: Prüfungsfenster vom Beginn 12. bis Ende 24. Lehrmonat

10 3. Qualitätssicherung der Ausbildung Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit - Praxistest 4/4
Praxistestordnung für den Lehrberuf Einzelhandel a) Arbeiten und Ausbildung im Lehrbetrieb (zB Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, betriebliche Einrichtungen, Ausbildung im dualen System) b) Grundlagen der Warenbeschaffung und -lagerung (zB Kontrolle von Wareneingängen, Grundlagen der fachgerechten Lagerung) c) Grundlagen des Verkaufs (zB fachgerechter Umgang mit Kunden, Warenpräsentation und Verkaufsförderung) Die Kompetenzfeststellung durch die Juroren erfolgt im Rahmen eines Gesprächs mit dem Lehrling. Ausgangs-punkt des Gesprächs sind standardisierte Fragen, die der Lehrling vor dem Gespräch während einer 30-minütigen Vorbereitungszeit bearbeitet. Die Dauer des Gesprächs beträgt grundsätzlich zehn Minuten. Es ist jedenfalls nach 15 Minuten zu beenden.

11 Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen 1/2
förderbar verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmen freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das Berufsbild hinausgehen Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen der Besuch von Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung während oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit nicht förderbar sind reine Produktschulungen, Hobbykurse, Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für alle Mitarbeiter verpflichtende Grundausbildung Voraussetzung ist unter anderem eine Anrechnung auf die Arbeitszeit (unterschriebene Erklärung)

12 Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen 2/2
Förderhöhe Verbundmaßnahmen, Zusatzausbildungen und Vorbereitungskurse – 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb bei zwischenbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen zusätzliche Höchstgrenze von € 40,- pro Tag für a), b) und c) gilt eine Höchstgrenze € ,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlinge € ,- , je weitere 10 Lehrlinge jeweils plus € 1.000,-) für d) liegt die Gesamthöhe bei € 250,- pro Lehrling bei einem Lehrberechtigten und maximal € 2.500,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung - Abgeltung der Kosten für die Bruttolehrlingsentschädigung während der förderbaren Ausbildungszeit

13 Weiterbildung der AusbilderInnen
förderbar Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation zum Beispiel: Persönlichkeitsbildung Ausbildungsrecht Pädagogik/Psychologie Suchtprävention Umgang mit Migranten nicht gefördert werden beruflich - fachliche Ausbildungen Voraussetzung Ausbilderqualifikation, Kosten plus Fahrt- und Unterbringung vom Lehrbetrieb getragen Förderhöhe 75 Prozent der Kurskosten, maximal € 1.000,- pro AusbilderIn und Jahr,

14 Ausgezeichnete oder gute LAP
förderbar Lehrbetriebe mit Lehrabsolventen, deren Lehrabschlussprüfungsergebnisse (LAP) beim Erstantritt auf „mit Auszeichnung“ oder „gutem Erfolg“ lauten Förderhöhe € 200,- pro LAP mit gutem Erfolg € 250,- pro LAP mit Auszeichnung Voraussetzung Prüfung im erlernten Lehrberuf mindestens 12 Monate Lehrzeit des Kandidaten beim antragstellenden Unternehmen vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Lehre abgelegt

15 Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Förderziele Förderung bei Wiederholung einer Berufsschulklasse Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund Förderhöhe für Fälle gemäß Punkt a) - Bruttolehrlingsentschädigung, Internatskosten für Fälle gemäß b) und c) 100 Prozent der Kurskosten ohne allfällige Umsatzsteuer, maximal € 1000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb

16 8. Junge Männer/Junge Frauen
gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen förderbar Maßnahmen und Projekte zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen „Häufung“ von jungen Frauen oder jungen Männern in bestimmten Lehrberufen Projekte: Förderanträge über Lehrlingsstelle an Förderausschuss Jobcoaching

17 Ausbildungsverhältnisse nach §8b(2)BAG bzw. (§ 11b LFBAG)
Basisförderung drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen pro abgeschlossenem Lehrjahr Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb Weiterbildung der Ausbilder 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 1.000,- pro AusbildnerIn und Kalenderjahr Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten 100 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. € 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb

18 Auslandspraktikum Förderung der Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Auslandspraktikums Voraussetzung ist die Stellung eines Antrages und Beilage eines Nachweises über das absolvierte Praktikum (Praktikumsvereinbarung).

19 Vorbereitungskurse auf die LAP
Gegenstand dieser Maßnahme ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung. Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. zwölf Monate zurückliegt. Förderbar sind die gesamten Kosten der Teilnahmegebühr bis max. € 250,00 pro Kursteilnahme.

20 Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA
Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnene Ausbildung wird im Lehrbetrieb im selben Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf mit Anrechnung der gesamten bereits zurückgelegten Ausbildungsdauer fortgesetzt. Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des (neuen) im Lehrbetrieb. Es wird keine AMS-Förderung von Ausbildungsverhältnissen in Anspruch genommen. Einmalig Euro Förderung möglich

21 LAP Prüferzertifizierung
Kosten, die durch die Teilnahme an einer Schulung, die Prüfer in pädagogisch-didaktischer Hinsicht auf ihre Prüftätigkeit vorbereiten, entstehen, werden von der Lehrlingsstelle ersetzt. Förderbar sind Schulungskosten und Fahrtkosten

22 Prüfungsgebühr wiederholter Antritt LAP
Gemäß § 9 Abs. 7 BAG hat der Lehrberechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe für die Lehrabschlussprüfung für das erstmalige Antreten zu ersetzen. Durch diese Maßnahme entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Prüfungstaxe sowie der Kosten für die erforderlichen Prüfungsmaterialien für den Zweit- oder Drittantritt.

23 Verfahren, Beginn der Förderung
unterschriebener Förderantrag des Unternehmens (bevollmächtigten Vertreters) an die Lehrlingsstelle – Förderreferat des jeweiligen Bundeslandes erforderlich Bei einigen Förderungen (Basis, Lehrabschlussprüfung, Praxistest): Serviceleistungen Antragstellung bis 3 Monate nach Ablauf des betreffenden Lehrjahrs oder des förderbaren Ereignisses Voraussetzung für Förderungen im Zusammenhang mit bestimmten Lehrverhältnissen: protokollierter Lehrvertrag Beginn der Förderung Die Basisförderung gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem begonnen hat/beginnt.

24 Internetplattform www.lehre-foerdern.at

25 Internetplattform www.lehre-foerdern.at

26 Internetplattform www.lehre-foerdern.at

27 Internetplattform www.lehre-foerdern.at
Die Förderanträge:

28 Serviceleistung! Die 8 Förderarten Basisförderung Neue Lehrstellen
Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit Zwischen und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen Weiterbildung der AusbilderInnen Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen Serviceleistung! 28

29 Kontakt Internet: Lehrlingsstelle-Förderungen Wirtschaftskammer Niederösterreich Landsbergerstraße 1 | 3100 St. Pölten T | F E

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Stefan Paukowitsch Lehrlingsstelle - Förderungen

31 ...gerne beantworte ich Ihre Fragen nach dem weiteren Vortrag.
Mag. Michael Gassner Abteilung Bildung 31


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