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Veröffentlicht von:Gisela Werle Geändert vor über 9 Jahren
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Diskutieren Sie, ob es von rechtsstaatlichen Normen abhängt, ob Länder die Todesstrafe vorsehen und vollstrecken.
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Fakten Rechtsstaatliche Norm Religion Politische Situation Todesstrafen
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Kein säkularer Staat (Religion und Staatspolitik nicht getrennt, „Scharia“) Über 360 Hinrichtungen, davon 156 per Gesetz (Stand 2011) Angespannte politische und gesellschaftliche Situation (Völkergruppen, Provinzen, Splittergruppen) Eigene geltende Moralvorstellungen (Scharia, Selbstjustiz)
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ehemalige Monarchie durch den „Schah von Persien“, dann Islamische Revolution bzw. Putsch durch Ajatollah Chomeini Ajatollah Chomeini machte gerade so weiter wie sein Vorgänger Es hat sich nicht viel geändert seitdem Heutiges Staatsoberhaupt „P.Diddy Dschad“ alias Mahmud Ahmadinedschad ist ebenfalls radikal, fundamentalistisch orientiert
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geltende Gesetzeslagen durch religiöse Motive (kein säkularer Staat) keine konkrete Exekutive (staatsauführende Gewalt ist nicht genau definiert, teilweise Selbstjustiz auch durch Splittergruppen) Nicht-Gläubige haben schlechte Karten Eigene Moralvorstellungen Strafen nach Scharia-Gesetz, wie z. B. Steinigung bei Untreue / Ehebruch, Freizügigkeit (sog. „Hadd“)
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Kopf- oder Herzschuss Tod durch den Strick Enthauptung Alle Strafen nach der Scharia, wie z. B. Steinigung auch für Minderjährige ist die Vollstreckung fällig
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