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VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
Konzept und Massnahmen zur Verhinderung von unrechtmässigem Leistungsbezug in der Sozialhilfe VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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Ausgangslage Missbrauchsbekämpfung ist ein Sozialziel gemäss § 1 Sozialgesetz. Als Sanktionen stehen heute vor allem Massnahmen zur Verfügung, die im Nachgang zu einem Missbrauch zum Zuge kommen. Es ist weder auf Gesetzesebene näher geregelt Noch war im Rahmen eines spezifischen Konzepts dargestellt, wie unrechtmässiger Leistungsbezug verhindert werden soll. Deshalb hat der Regierungsrat den Auftrag zur Entwicklung eines Konzepts und von Massnahmen gegeben. VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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Arbeitsgruppe Als Vertretung für VSEG und für die Sozialregionen:
– Herr Kurt Boner, Sozialdienst Oberer Leberberg – Herr Martin Brügger, Soziale Diensten mittlerer und unterer Leberberg – Herrn Thomas Blum, Geschäftsführer VSEG – Herr Olaf Wirtz, Sozialdienst Wasseramt Ost – Herr Christian Thalmann, Kantonsrat und Präsident Subkommission Breitenbach der Sozialregion Thierstein Als Vertretung des Kantons: – Frau Claudia Hänzi, Amt für soziale Sicherheit – Frau Anne Birk, Fachstelle Projekte und Innovationen, Amt für soziale Sicherheit. Fachreferat: – Herr Peter Mösch, Fachhochschule Luzern VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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Gegenstand der Untersuchung
Vollständigkeit und Qualität der rechtlichen Grundlagen Sind Instrumente für Anspruchs- und Sachverhaltsabklärung vorhanden? Kann der laufende Anspruches überprüft werden? Kann die Subsidiarität durchgesetzt werden? Kann unrechtmässiges Verhalten ausreichend sanktioniert werden? Vollständigkeit und Qualität der Rahmenbedingungen und Strukturen Wir eine saubere Anspruchs- und Sachverhaltsklärung durchgeführt (Intake, Expertise, Netzwerk, Amtshilfe, Datenaustausch)? Wird der laufende Anspruchs überprüft und bestehen dazu die nötigen Ressourcen sowie Methoden (Sozialinspektorat, Hausbesuche, internes Kontrollsystem) Wird die Subsidiarität durchgesetzt? Wird richtig und griffig sanktioniert? VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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Fazit zu den gesetzlichen Grundlagen
Das nötige gesetzliche Instrumentarium ist in guter Qualität bereits vorhanden. Festgestellte Lücken sind lediglich: Eine gesetzlichen Grundlage, die eine Verrechnung mit der laufenden Sozialhilfe erlaubt, soweit eine Rückerstattung gemäss § 164 SG zu vollziehen ist. Transparente Regelung der Voraussetzungen, Rahmen-bedingungen und Finanzierung bei zusätzlichen Ermittlungen (Sozialdetektive, Sozialinspektorat). Beizug von Vertrauensärzten zur Abklärung, ob eine unterstützte Person eine bestimmte Auflage erfüllen kann. VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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Fazit zu den Strukturen und Rahmenbedingungen
In diesem Bereich besteht grösserer Entwicklungsbedarf: Es fehlt ein Rahmenkonzepts „Intake“ für alle Sozialregionen; Mängel bei den Strukturen für eine rasche und zuverlässige arbeitsmarktliche Integration; Es braucht Hilfestellung zur Klärung von Sozialversicherungsfragen und Ansprüchen gegenüber Dritten; Mängel beim Netzwerkes für Amtshilfe und Datenaustausch; Abschluss einer gesamtkantonalen Leistungsvereinbarung mit einer Sozialdetektei böte eine Erleichterung; Rahmenkonzept zur Durchführung von Hausbesuchen fehlt; Rahmenkonzept für ein IKS in den Sozialdiensten fehlt; Personals ist teilweise über die Erteilung von Auflagen und Weisungen sowie über das Sanktionieren schlecht informiert; Sanktionen, welche durch die Strafverfolgungsbehörden auszusprechen sind, werden kaum angewendet. VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
Aufgaben des Kantons Entwicklung von Strukturen für eine wirkungsvolle arbeitsmarktliche Integration; Klärung Bedarf einer Fachstelle Sozialversicherungen; Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit einer Sozialdetektei; Klärung der Voraussetzungen für strafrechtliche Sanktionen; Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Verrechnung; Transparente Regelung für die Durchführung von Sozialinspektionen; Aufbau eines Vertrauensarztsystems. VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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Aufgaben der EWG u. Sozialregionen
Schaffung eines verbindlichen Intake-Konzepts und Aufbau solcher Strukturen bei allen Sozialregionen; Schaffung eines verbindlichen IKS-Konzepts und Einführung eines IKS bei allen Sozialregionen; Aufbau und Stärkung Netzwerk; Schaffung eines verbindlichen Konzepts für Hausbesuche und Einführung dieses Instruments bei den Sozialregionen; Verbesserung der Personalschulung. VSEG-Vorstandssitzung vom 26. März 2015
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