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Veröffentlicht von:Ortwin Booher Geändert vor über 10 Jahren
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Inhaltsverzeichnis: Bundestag Bundesregierung Bundespräsident
Bundesverfassungsgericht Bundesrat Schaubild Diskussion/Rollenspiel
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Bundestag Sitz im Reichstag Abgeordnete erhalten Immunität
Vorsitz: Bundestagspräsident und sechs Stellvertreter Wird alle vier Jahre gewählt 5%-Hürde für Parteien Erststimme: Direktmandat Zweitstimme: Wahl der Partei Kontrolliert Bundesregierung Wählt Bundeskanzler
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Bundestag: Machtgefüge im Gesetzgebungsprozess
Rat, Regierung oder Bundestag schlagen Gesetzesinitiative vor Bundestagspräsident stellt diese vor Ausschuss setzt sich mit Initiative auseinander und gibt Beschlussempfehlung Folgt Debatte mit Änderungsvorschlägen In 3 Lesung findet endgültige Abstimmung statt
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Bundestag: Machtgefüge im Gesetzgebungsprozess
Gesetzinitiative wird Regierung und Rat vorgelegt Wenn diese zustimmen, unterzeichnet Bundespräsident das Gesetz Wenn es abgelehnt wird, entsteht Vermittlungsausschuss und Kompromissfindung Wenn dann zugestimmt wird, unterzeichnet Präsident Bei erneutem Ablehnen verfällt Gesetzinitiative
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Bundesregierung Besteht aus Bundeskanzlerin und Bundesministern
Ist Regierung der Bundesrepublik Exekutivgewalt auf Bundesebene Kann Gesetze in Bundestag bringen, also auch Einfluss auf Legislative Spricht über Gesetzentwürfe und Verordnungen Erlaubt Gesetzvorlagen in Bundestag einzubringen
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Bundesregierung: Bundeskanzler
Vorsitz der Bundesregierung Bestimmt und entlässt Bundesminister mit Zustimmung des Bundespräsidenten Organisationsgewalt der Regierung
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Bundesregierung: Bundesminister
Anzahl im Grundgesetz nicht festgelegt Haben Bereiche (Ressorts) Erarbeiten und schlagen Gesetze vor Sind fester Bestandteil der politischen Führung Amtszeit endet mit der, des Kanzlers
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Bundesregierung: Arbeitsprinzipien
Kanzlerprinzip: Bundeskanzler bestimmt Richtlinien der Politik und trägt dafür Verantwortung Ressortprinzip: Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort unter eigener Verantwortung Kollegialprinzip: Regierung spricht über Gesetzentwürfe und beschließt diese Kabinett muss mit Mehrheit entscheiden
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Bundespräsident Staatsoberhaupt Amtssitz: seit 1994 Schloss Bellevue
Repräsentative Wirkung Vertritt Deutschland Ernennt und entlässt Bundeskanzler und Minister Prüft und unterzeichnet Gesetze Wird alle fünf Jahre gewählt Einmalige Wiederwahl möglich
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Bundesverfassungsgericht
Hauptsitz in Karlsruhe Gegründet am 28.September 1951 Oberste rechtliche Instanz Entscheidungen sind für alle Verfassungsorgane bindend BVerfG nur an Grundgesetz gebunden Aufteilung in 2 Senate und 7 Kammern Präsident ist Vorsitzender der Zweiten Kammer
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Bundesverfassungsgericht
Richter müssen mindestens 40 Jahre alt sein Alle 12 Jahre wird neu gewählt, Wiederwahl nicht möglich Greift ein, wenn es angerufen wird Kann von sich aus nicht aktiv werden
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Bundesrat Seit Reichsgründung 1871 69 Mitglieder
Besteht aus Ministerpräsidenten und Ministern der 16 Bundesländer Stimmengewicht hängt von Bevölkerungszahl ab Legislativgewalt Prüft auch verfassungsrechtliche Zulässigkeit Kann Gesetze vorschlagen und beschließen
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Bundesrat Hat einen Präsidenten
Unterschied zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen Länder dürfen Stimme nur als Einheit abgeben Besitzt Vetorecht
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Danke für eure Aufmerksamkeit!
Quelle:
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