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Vorzeitige Einschulung
Aufnahme in die Grundschule vor Beginn der Schulpflicht
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Vorzeitige Einschulung
Der Beginn der Schulpflicht orientiert sich an einem Stichtag
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Vorzeitige Einschulung
„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres.“ SchulG § 35
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Vorzeitige Einschulung
Die genannte Regelung tritt stufenweise in Kraft: 2007/ 2008/ 2009/ 2010/ 2011/ 2012/ 2013/ 2014/
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Vorzeitige Einschulung
„Kinder, die nach dem..... genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern .... in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; ....“
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Vorzeitige Einschulung
„....sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.“
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Vorzeitige Einschulung
individuelle Entscheidung Keine Prestigefrage Rat der Erzieherinnen Frage sollte nicht sein: „Schafft mein Kind das?“ sondern: „Wann sind die Chancen für den Schulstart und die schulische Entwicklung (voraussichtlich) besser ?“
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