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Veröffentlicht von:Anneliese Aders Geändert vor über 10 Jahren
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COMENIUS- Sprachassistenz Assistenzzeiten für angehende Lehrkräfte als COMENIUS- Assistenten
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Was sind die Ziele und Hauptmerkmale? Für die Assistenzkräfte Für die Assistenzkräfte Angehende Lehrkräfte aller Fachrichtungen sollen die Gelegenheit bekommen, in Schulen aller Schulformen und -stufen sowie vorschulischen Einrichtungen ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern, praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln und ihre pädagogischen Fähigkeiten auszubauen. Angehende Lehrkräfte aller Fachrichtungen sollen die Gelegenheit bekommen, in Schulen aller Schulformen und -stufen sowie vorschulischen Einrichtungen ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern, praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln und ihre pädagogischen Fähigkeiten auszubauen.
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Was sind die Ziele und Hauptmerkmale? Für die Einrichtungen Für die Einrichtungen In den Einrichtungen sollen die Assistentinnen und Assistenten dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, deren Motivation zum Erlernen von Fremdsprachen zu erhöhen und Interesse an Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken. In den Einrichtungen sollen die Assistentinnen und Assistenten dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, deren Motivation zum Erlernen von Fremdsprachen zu erhöhen und Interesse an Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken. Die Assistenzkräfte sollen außerdem bei der Vermittlung von Kontakten in ihre Heimatländer helfen und die europäische Zusammenarbeit im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften unterstützen. Die Assistenzkräfte sollen außerdem bei der Vermittlung von Kontakten in ihre Heimatländer helfen und die europäische Zusammenarbeit im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften unterstützen.
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Wer kann teilnehmen? angehende Lehrkräfte aller Fächer und Schulformen angehende Lehrkräfte aller Fächer und Schulformen Personen, die einen Abschluss als Lehrkraft haben, aber noch nicht im Schuldienst tätig sind Personen, die einen Abschluss als Lehrkraft haben, aber noch nicht im Schuldienst tätig sind
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Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen bisher noch nicht in einem festen Berufsverhältnis als Lehrkraft beschäftigt worden sein dürfen bisher noch nicht in einem festen Berufsverhältnis als Lehrkraft beschäftigt worden sein müssen bei Antritt ihrer Assistentenstelle mindestens vier Semester des betreffenden Fachstudiums an eine Hochschule absolviert haben müssen bei Antritt ihrer Assistentenstelle mindestens vier Semester des betreffenden Fachstudiums an eine Hochschule absolviert haben dürfen noch keinen Zuschuss als COMENIUS- Assistentin bzw. -Assistent erhalten haben dürfen noch keinen Zuschuss als COMENIUS- Assistentin bzw. -Assistent erhalten haben dürfen sich nicht gleichzeitig für eine Einsatz als Fremdsprachenassistenzkraft im bilateralen Programm des Pädagogischen Austauschdiensts beworben haben dürfen sich nicht gleichzeitig für eine Einsatz als Fremdsprachenassistenzkraft im bilateralen Programm des Pädagogischen Austauschdiensts beworben haben
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Verlauf der Assistenzzeit COMENIUS-Assistenzkräfte verbringen mindestens drei bis maximal zehn Monate an einer Gastschule, vorschulischen Einrichtung oder einer Einrichtung der Erwachsenenbildung (keine Hochschule) in einem der am Programm teilnehmenden Staaten COMENIUS-Assistenzkräfte verbringen mindestens drei bis maximal zehn Monate an einer Gastschule, vorschulischen Einrichtung oder einer Einrichtung der Erwachsenenbildung (keine Hochschule) in einem der am Programm teilnehmenden Staaten An den Gasteinrichtungen werden die Assistenzkräfte von einer qualifizierten und erfahrenen Lehrkraft betreut An den Gasteinrichtungen werden die Assistenzkräfte von einer qualifizierten und erfahrenen Lehrkraft betreut Die Assistenzkräfte sollen, im Rahmen eines mit der Gasteinrichtung abgesprochenen Plans, 12 bis 16 Stunden in der Woche unterrichten Die Assistenzkräfte sollen, im Rahmen eines mit der Gasteinrichtung abgesprochenen Plans, 12 bis 16 Stunden in der Woche unterrichten
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Welche Zuschüsse sind möglich? Die Assistenzkräfte erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungsindex des teilnehmenden Staats orientiert, sowie eine Fahrtkostenerstattung. Die Assistenzkräfte erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungsindex des teilnehmenden Staats orientiert, sowie eine Fahrtkostenerstattung. Beim Einsatz in einem Land, in dem eine weniger verbreitete Sprache gesprochen wird, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zur sprachlichen Vorbereitung zu erhalten Beim Einsatz in einem Land, in dem eine weniger verbreitete Sprache gesprochen wird, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zur sprachlichen Vorbereitung zu erhalten
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Wie werden Anträge gestellt? Anträge von angehenden Lehrkräften müssen beim PAD bis zum 31. Januar 2008 (Poststempel) eingereicht werden. Anträge von angehenden Lehrkräften müssen beim PAD bis zum 31. Januar 2008 (Poststempel) eingereicht werden.
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Weitere Informationen Beim zuständigen Kultusministerium oder beim PAD unter Tel.: 0228 / 501-224 bzw. -257 Frau van Kerkom Beim zuständigen Kultusministerium oder beim PAD unter Tel.: 0228 / 501-224 bzw. -257 Frau van Kerkom Informationen auch im "Merkblatt des PAD für COMENIUS-Assistenzkräfte" und im "Leitfaden der guten Durchführungspraxis“ Informationen auch im "Merkblatt des PAD für COMENIUS-Assistenzkräfte" und im "Leitfaden der guten Durchführungspraxis“ im Internet: im Internet:www.kmk-pad.org
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