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Veröffentlicht von:Lanzo Blumhagen Geändert vor über 10 Jahren
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BANKEN-KOLLEG Grundlehrgang Bankkaufmann
Kreditgeschäft und Sicherheiten Johannes Frei
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FINISHED FILES ARE THE RE- SULT OF YEARS OF SCIENTIF-
IC STUDY COMBINED WITH THE EXPERIENCE OF YEARS
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Einleitung- Inhalte des Vortrages
Begrüßung und Vorstellung Inhalte des Vortrages Organisationsinstrumente in der Kreditpraxis Wichtige Rechtsquellen Grundzusammenhänge des Kreditgeschäfts Engagementbearbeitung (Risikosteuerung) Erstbearbeitung (Entscheidung) Folgebearbeitung (Überwachung) Zusatzbearbeitung (Beendigung) Praxisbeispiel und Diskussion
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Einleitung- Inhalte des Vortrages
Kreditprodukte Einteilung Arten Bearbeitung Kreditsicherheiten Systematik Beurteilung Gestion Verwertung
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Einleitung- Bilanzstruktur einer Geschäftsbank
Aktiva Prozent Passiva Prozent 1. Barreserve (Forderungen an Nationalbank) ca. 6 2. Forderungen an Kreditinstitute ca. 25 3. Forderungen an Nichtbanken ca. 65 4. Beteiligungen (Forderungen an Wirtschaftsunternehmen) ca. 1 5. Sonstige Aktiva (z.B. Ralvermögen) ca. 3 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ca. 24 2. Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken ca. 50 3. Inhaberschuldverschreiben im Umlauf ca. 15 4. Eigenkapital ca. 4 5. Sonstige Passiva ca. 7
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Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
1. Beratungsphase Ermittlung des Kapitalbedarfes (wie viel Geld wird benötigt?) Auswahl der Finanzierungsformen (welche Finanzierungsquellen) Entwicklung eines optimalen Finanzierungspaketes (Finanzierungs-Mix) Beratungsgespräch (Kreditgespräch) 2. Antragsphase - Einholung der Unterlagen (Bilanzen, Kostenvoranschläge, KSV- Auskünfte, usw.) Erstellung des Kreditantrages 3. Aufbereitungsphase Auswertung der Bilanzen Einholung von Bank- und Handelsauskünften Kontenanalyse und Darstellung des Gesamtobligos
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Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
4. Beurteilungsphase Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit Beurteilung der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit Beurteilung der Sicherheiten (Wert, rechtliche Haltbarkeit) Berechnung des Blankoanteiles Erarbeitung der kreditwirtschaftlichen Stellungnahme 5. Entscheidungsphase Kreditreferat Beratung (ev. in einem Gremium) Kreditentscheidung durch den zuständigen Pouvoirträger
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Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
6. Gestionierungsphase Erstellung der Kreditverträge Erstellung der Sicherheitenverträge Formale Kontrolle der Kreditkorrespondenz Einholung der Kundenunterschriften Hereinnahme der bedungenen Kreditsicherheiten Aktenanlage und Kontoeröffnung 7. Kontrollphase Formalkontrolle des Kreditaktes Kontrolle der bedungenen Sicherheiten Bei Mängeln – Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle 8. Auszahlungsphase Krediteröffnung in der EDV (Aktivierung) Mitteilung an den Kunden über die Verfügungsmöglichkeiten
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Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
9. Abwicklungsphase Kontoführung Kontomäßige Durchführung der Kundendispositionen Erstellung von Kontoabschlüssen Sicherheitenverwaltung Erstellung von Mahnungen 10. Überwachungsphase Überwachung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse Überwachung der Kreditbedingungen Überwachung der Sicherheiten Überwachung des Verwendungszweckes Laufende Kontobeobachtung (Überziehungen, Mahnungen, usw.)
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Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
11. Beendigungsphase Saldoprüfung Berechnung der Abschlussposten Aktenschließung (Kontolöschung) Rückgabe der Sicherheiten Kundenverständigung
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Einleitung- Wichtige Rechtsquellen
Zivilrechtliche Quellen kein einheitliches Kreditgeschäft ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 983 Darlehen § 1063 Kauf auf Borg § 151ff , 865 f Geschäftsfähigkeit UGB Unternehmergesetzbuch KSchG Konsumentenschutzgesetz § 1 Verbraucher § 6 unzulässige Vertragsbestandteile § 13 Terminsverlust AGB-Bankgeschäfte Öffentlichrechtliche Quellen BWG Bankwesengesetz GebG Gebührengesetz
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Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Kreditgeschäftes
Engagementbearbeitung (kundenbezogene Tätigkeiten) Engagementerstbearbeitung Kundengespräch Kreditfähigkeit Kreditwürdigkeit Kreditantrag Kreditentscheidung EDV - Eingaben Engagementfolgeberatung laufende Überwachung (Überziehungen, Bonität) Prolongation der Linien Änderung von Kunden- stammdaten Engagementzusatzbearbeitung Sondergestion Fälligstellung Klagen Betreibungen EWB Produktgestion (produktbezogene Tätigkeiten) Vertragsausfertigung Kreditauszahlung 3 Grundformen: Kontokorrentkredit Einmalkredit Avalkredit Sicherheitengestion (sicherheitenbezogene Tätigkeiten) Sicherheitenprüfung Sicherheitenbestellung Sicherheitenüberwachung Sicherheitenverwertung Einteilung der Sicherheiten Personalsicherheiten: Haftungen (Bürgschaft, Garan- tie, Patronatserklärung) Sicherungszession Realsicherheiten: Pfandrecht (bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte) Sicherungsübereignung Einlösung des vorbehaltenen Eigentums
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Grundsätze des Kreditgeschäftes
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Kreditgespräch Gesprächsvorbereitung Die 5 „W“ des Kreditgespräches Wer Stammdaten (Name, Adresse,..... bereits Kunde?) Informationen zur Kreditfähigkeit Informationen zur Kreditwürdigkeit Abhängigkeit zu anderen Kreditnehmern, Bürgen Wofür Verwendungszweck Wie viel Kredithöhe Wie lange Laufzeit Wogegen Kreditsicherheiten
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Kreditgespräch Nachweise verlangen amtlicher Lichtbildausweis Meldezettel Ausländer: Aufenthalterlaubnis, Arbeitsbewilligung, Staatsbürgerschaftsnachweis Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag Einkommen, Vermögen, etc. Beratung Kundenbedürfnisse Kundennutzen Produktauswahl Konditionen Einwandbehandlung Konkurrenzangebote Abschluss Folgegespräche
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Kreditfähigkeit bei natürlichen Personen Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können Rechtsfähigkeit:Träger von Rechten und Pflichten Beginn: vollendete Geburt (bedingte R.: vorher) Ende: Tod Handlungsfähigkeit: Geschäftsfähigkeit: Berechtigung oder Verpflichtung durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln Alter unter 7: vollkommen geschäftunfähig 7 - 14: beschränkt (schwebend unwirksam) : Lebensbedürfnisse nicht gefährdet 18. Lebensjahr: voll geschäftsfähig Geisteszutand Geisteskrank, -schwach:bis zu wie unter 7 auch vorübergehende Trunkenheit, Medikamente
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Sachwalter: Gerichtsbeschluss, flexibel, rechtliches Interesse wg. Auskunft Rechtsfolgen: im Zweifel: Teilungültigkeit Rückabwicklung: Rückzahlung des übersteigenden Betrages Herabsetzung der Raten (Laufzeitverlängerung) Bank erhält für den übersteigenden Betrag keine Zinsen Deliktsfähigkeit: Schadenersatzpflicht aus eigenem rechtwidrigem Verhalten Alter: 14. Lebensjahr Geisteszustand: nicht für die Dauer des Zustandes (außer: eigenes Verschulden) Hinweis: §36 BWG Geschäftsbeziehungen zu Jugendlichen Bankomat- und Scheckkartenausgabe Strafe: EUR 2000,--
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
§ 36. Kreditinstitute haben in ihren Geschäftsbeziehungen zu Jugendlichen (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben) folgende Sorgfaltspflichten zu beachten: Liegt bei Jugendlichen eine ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht vor, ist die Ausgabe von Karten für den Bargeldbezug sowie die Ausgabe von Scheckkarten nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Vorliegen von regelmäßigen Einkünften nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres des Jugendlichen zulässig; der Geldbezug von Jugendlichen durch Geldausgabeautomaten ist auf wöchentlich 400 Euro zu begrenzen; Z 1 und 2 gelten nicht für Karten, die lediglich zur Abhebung beim ausgebenden Kreditinstitut dienen, sofern dieses die Möglichkeit hat, im Einzelfall über die Berechtigung zur Abhebung zu entscheiden, wenn dadurch eine Kontoüberziehung erfolgen würde; vor der Ausgabe von Scheckformularen an Jugendliche hat das Kreditinstitut die Ordnungsgemäßheit der bisherigen Kontogestion, insbesondere den gegenwärtigen Kontostand, zu prüfen.
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Kreditfähigkeit bei juristischen Personen Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können Geschäftsfähigkeit wird durch Organe hergestellt Beginn: Eintragung im Firmenbuch AG: Vorstand, Prokuristen GmbH: Geschäftsführer, Prokuristen genaue Regelung ist dem Firmenbuch zu entnehmen Ende: häufig durch Konkurseröffnung
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Definition der Kreditwürdigkeit: Wahrscheinlichkeit mit welcher der oder die Kreditnehmer willens und in der Lage sein wird/werden den eingegangenen Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen persönliche Kreditwürdigkeit (qualitativ) subjektive Einschätzung durch den Betreuer Charakter, Fähigkeiten, Verhalten, Arbeitsbereitschaft, Familienverhältnisse Unternehmenssituation: kaufmännische, fachliche Qualifikation, Offenheit, Privatentnahmen vs. Gewinn , Einschätzung der Unternehmens-bereiche und der Branchenentwicklung Quellen: persönlicher Eindruck, Auskünfte
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
wirtschaftliche Kreditwürdigkeit (Bonität, quantitativ) Einnahmen (Ertrag) Ausgaben (Aufwand) Vermögen (Aktiva) Verbindlichkeiten (Passiva) Quellen: mehrere Gehaltsabrechnungen -/bestätigung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Miet- /Pachtverträge Steuererklärungen- /bescheide mehrere Bilanzen Selbstauskunft Grundbuchs- /Depot- /Kontoauszüge Bankauskunft Handelsauskunft (KSV, Kreditreform, D&B) KSV(KKK), UKV (Warnliste) Exekutionsdatei
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Kreditantrag Definition: schriftliche Zusammenfassung des Kreditwunsches und aller entscheidungsrelevanten Faktoren Inhalte: persönliche Verhältnisse wirtschaftliche Verhältnisse Einkommens- und Vermögensverhältnisse Konzern Branche Konjunktur Kreditwunsch Kreditart, Kredithöhe, Laufzeit, Konditionen, Rückführung, Verwendungszweck Sicherheiten Art Bewertung Stellungnahme und Votum
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Folgen der Kreditentscheidung
Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Folgen der Kreditentscheidung Verlust (real) Der Ausfall der offenen Kreditpo- sition sowie alle weiteren für die- ses Engagement aufgewendeten Kosten sind reale Verluste. Gewinn (real) Die Zinserträge aus diesen Ge- schäften überwiegen alle dafür aufgewendeten Beträge und pro- duzieren einen realen Gewinn. Verlust (real und rechnerisch) Die für die Bonitätsprüfung aufge- wendeten Kosten sind reale, die entgangenen Zinserträge rechne- rische Verluste für die Bank. Gewinn (rechnerisch) Die realen Kosten der Bonitäts- prüfung sind zwar verloren, die rechnerischen Opportunitätsge- winne überwiegen jedoch. NEIN JA JA NEIN RÜCKZAHLUNG KRED I TVERGABE 4 3 2 1
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Engagementbearbeitung- Folgebearbeitung
Kreditüberwachung laufend (EDV- Frühwarnsystem, Kontogestion) anlassbezogen (Prolongation, Rückstände, Überziehungen, Zinsenzahlungen, Mahnungen, Wertveränderungen von Sicherheiten) Änderungen während der Laufzeit Kreditnehmer (Kundenstammdaten, Schuldnerwechsel, Schuldbeitritt, Entlassung eines Mitkreditnehmers, Rechtsformwechsel, Tod eines Kreditnehmers oder Bürgen) Kredit (Aufstockung, Stundung, vorzeitige Rückführung) Sicherheiten (Sicherheitenfreigabe, Sicherheitentausch, Nachbesicherung)
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Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung
ordnungsgemäße Beendigung Abrechnung des Kreditkontos Schlusszahlung des Kreditnehmers Herausgabe der Sicherheiten ev. Verständigung des Bürgen Rückgabe der Originalgarantie oder Haftungsentlassungsschreiben einverleibungsfähige Löschungsquittung Rückgabe von Faustpfändern; Freigabe von Guthaben, Wertpapieren und Versicherungen Rückübereignung (bei Sicherungsübereignung) Rückzession und Drittschuldnerbenachrichtigung (bei offener Zession) Rückgabe der entwerteten Blankowechsel ev. Meldung der Rückzahlung an den KSV Kreditkontolöschung und Aktarchivierung
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Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung
Bearbeitung ausfallgefährdeter Engagements Überprüfung des Engagements (Verträge, Sicherheiten) Einholung weiterer Informationen (intern, extern, Kundengespräch) kurzfristige Maßnahmen (Nachbesicherung) Übergabe an Sondergestionsabteilung ? Ausfallsrisikokalkulation Entscheidung sanierbar (Überwachung der Maßnahmen, Schwachstellenbeseitigung) nicht sanierbar Kündigung des Kreditvertrages Fälligstellung des offenen Obligos Sicherheitenverwertung EWB
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Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung
Exekution Einzelexekution Exekutionstitel staatliche Zwangsgewalt einzelne Vermögensgegenstände beschlagnahmt, versilbert und der betreibende Gläubiger befriedigt Ausgleich Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubigern, die teils Schuldenerlass und teils Stundung gewährt; Konkursgründe (kein Nachweis); Antrag des Schuldners Mindestquote im Ausgleichsvorschlag (40 % in 2 Jahren) ev. Anschlusskonkurs: Eröffnung von Amts wegen; nach Einstellung des Ausgleichs oder Ausgleich nicht bestätigt
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Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung
Zwangsausgleich nach Konkurseröffnung Antrag des Schuldners Konkurs als Ausgleich zu beenden Mindestquote: 20 % in 2 Jahren Annahme durch die Konkursgläubiger Unternehmensreorganisation Antrag des Unternehmers Vermutung des Reorganisationsbedarfs (EK-Quote < 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre) Insolvenz darf nicht eingetreten sein Vorlage eines Reorganisationsplanes Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen Kreditunfähigkeit zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung (Drittvergleich; Notwendigkeit der Liquidation) wird im Konkurs wie Eigenkapital behandelt (kein Anspruch auf Rückgewähr; kein Verzinsungsanspruch)
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Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung
Konkurs Verfahren, bei dem das gesamte pfändbare Vermögen auf einmal verwertet wird (Gesamtexekution); gleichmäßige Gläubigerbefriedigung (Quote) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (negative Fortbestehensprognose, Kapitalgesellschaften); Antrag durch Schuldner oder Gläubiger (Mehrheit); kostendeckendes Vermögen Privatkonkurs: Zahlungsplan (Ausgleichsvorschlag ohne Mindestquote); Abschöpfungsverfahren (Ausgleichsmittel gescheitert, Gericht setzt auch ohne Zustimmung der Gläubiger auf Antrag des Schuldners fest, sieben Jahre den pfändbaren Teil der Einkünfte zur Gläubigerbefriedigung heranzuziehen, dann Schuldbefreiung) Anfechtung: Benachteiligungsabsicht (§28 Z 1- 3 KO): 10 Jahre Vermögensverschleuderung (§ 28 Z 4 KO): 1 Jahr Begünstigung; inkongruente Deckung (§ 30 KO): 1 Jahr; Sicherstellung oder Befriedigung; nicht, nicht in der Art oder Zeit; Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 31 KO) : 6 Monate; Sicherstellung oder Befriedigung; kannte oder kennen musste
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Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung
Kunde bekannter Rechtsanwalt, Kanzlei im ersten Bezirk Kunde der Bank seit 1968 Alter: 66 Jahre sehr schwierige Kommunikationsbasis Kreditwunsch Kontokorrentkredit über EUR ,-- wirtschaftliche Verhältnisse Steuerbescheid (2 Jahre alt) Einkünfte aus selbständiger Arbeit: EUR ,-- stark schrumpfender Kundenstock Sicherheiten Hinterlegung einer einverleibungsfähigen Pfandurkunde bei der kreditgebenden Bank über 6 unbelastete Liegenschaften Gesamtfläche: m² Preis/m²: ca. EUR 1,--
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Kreditprodukte- Einteilung
Kreditnehmer Kreditgeber Verwendungszweck Besicherung Laufzeit Bereitstellung Währungen Konditionengestaltung
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Kreditprodukte- Einteilung
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Kreditprodukte- Einteilung
Kreditnehmer Private Konsum- oder Immobilienfinanzierung niedrige Einzelvolumina Massengeschäft Unternehmer • erheblich höhere Summen • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung öffentliche Hand • sehr hohe Beträge • öffentliche Investitionen • geringes Risiko • geringere Unterlegungskosten • geringere Margen
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Kreditprodukte- Einteilung
Kreditgeber Banken Förderstellen Lieferanten (Zahlungsziele) Kunden (Anzahlungen) Private (z.B.: Gesellschafterdarlehen) mehrere Kreditgeber ( Konsortialkredit)
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Kreditprodukte- Einteilung
Verwendungszweck - Verbraucherkredit • Wohnbaukredit • Einrichtungskredit • Autokredit - Unternehmerkredit • Betriebsmittelkredit • Investitionskredit
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Kreditprodukte- Einteilung
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Besicherung Kreditprodukte- Einteilung Blankokredite
Kollektive Personalkredite Realkredite
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Kreditprodukte- Einteilung
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Laufzeit Kreditprodukte- Einteilung - Kurzfristig – bis zu einem Jahr
- Mittelfristig – ein bis fünf Jahre - Langfristig – über 5 Jahre
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Kreditprodukte- Einteilung
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Bereitstellung Kreditprodukte- Einteilung - in einer Summe - Autokauf
- in Teilbeträgen – Fertigteilhaus - variable Bereitstellung – „Baukonto“
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Kreditprodukte- Einteilung
Währung EUR andere Währungen CHF JPY USD
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Konditionengestaltung - fix
Kreditprodukte- Einteilung Konditionengestaltung - fix - variabel - indikatorgebunden
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Kreditprodukte- Gebührenrechtliche Bestimmungen
Rechtsquelle: § 33 GebG Bürgschaftserklärungen und Schuldbeitritt (TP 7) vom Wert der vergebührten Verbindlichkeit 1 % Darlehensverträge (TP 8) vom Wert der dargeliehenen Sache 0,8 % Hypothekarverschreibungen (TP 18) 1 % vom Wert der Verbindlichkeit Kreditverträge (TP 19) Kredtnehmer kann über die Kreditsumme nur einmal verfügen oder innerhalb von 5 Jahren mehrmals verfügen: 0,8 % alle anderen Kreditverträge 1,5 % gebührenfreie Sicherungsgeschäfte (§ 20/ Z. 5)
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Kreditprodukte- Arten
Geldleihgeschäfte Bank stellt dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag für eine bestimmte Zeit zur Verfügung Kreditleihgeschäfte Bank stellt dem Kreditnehmer ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung Übernahme von Zahlungsverpflichtungen im Auftrag des Kunden (Kreditnehmers) gegen Provisionszahlung gegenüber Dritten; wenn der Kunde seinen Verpflichtungen diesen gegenüber nicht nachkommt Innenverhältnis: Pflicht zum Leistungsersatz bei Inanspruchnahme wird aus der Kreditleihe eine Geldleihe (wenn keine ausreichende Deckung)
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GELDLEIHGESCHÄFTE KONTOKORRENTKREDIT LOMBARDKREDIT
WECHSELDISKONTKREDIT EINMALKREDIT DARLEHEN PAUSCHALRATE ENDFÄLLIG KAPITALRATE
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Kreditprodukte- Arten
Geldleihgeschäfte Kontokorrentkredit Definition Varianten: korrespondiert nicht korrespondiert (ÜZ-Rahmen, Disporahmen) Rechtsquellen Abwicklung Kundennutzen Banknutzen (Konditionen)
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Kreditprodukte- Arten
Geldleihgeschäfte Einmalkredit Varianten: Tilgungsformen Zinssatzfixierung Verbraucher - Nichtverbraucher Ankaufsfinanzierung mit EV-Abtretung
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Kreditprodukte- Arten
Geldleihgeschäfte Darlehen Effektenlombarddarlehen
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Kreditprodukte- Arten
Darlehen. § 983 ABGB. Wenn jemanden verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergeben werden, dass er zwar willkürlich darüber verfügen könne, aber nach einer gewissen Zeit eben so viel von derselben Gattung und Güte zurück geben soll; so entsteht ein Darlehensvertrag. Er ist mit dem, obgleich ebenfalls verbindlichen Vertrage (§ 936), ein Darlehen künftig zu geben, nicht zu verwechseln.
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Kreditprodukte- Arten
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Kreditprodukte- Arten
Bausparfinanzierung: Kreditinstitute mit einer Konzession nach dem BWG Entgegennahme von Einlagen 4 Bausparkassen in Österreich Gewährung von Gelddarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke, bzw. Aus- und Weiterbildung sowie Pflege Belehnung bis höchstens 80 % des Verkehrswertes Grundbücherliche Besicherung Bestimmte Ersatzsicherheiten erlaubt Ohne Besicherung für Darlehen bis EUR ,-- Zuteilung = Bereitstellung der Vertragssumme (Ansparguthaben inklusive staatlicher Prämie + Bauspardarlehen)
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Zuteilung
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= Bereitstellung der Vertragssumme
Zuteilung = Bereitstellung der Vertragssumme das Recht auf Behebung der Eigenmittel den prinzipiellen Anspruch auf ein Darlehen Damit erwirbt der Bausparer:
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Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Zuteilungskriterien Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Ablauf der Mindestwartezeit seit 1. Einzahlung Erreichung der Mindestansparung Erreichung der Leistungszahl unabhängig von der steuerlichen Bindungsfrist
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Zuteilungsverständigung 5 Wochen vor Zuteilungstermin
ca. 5 Wochen Zuteilungsverständigung 5 Wochen vor Zuteilungstermin 3 Monate 1. Zuteilungsanwartschaft 3 Monate vor Zuteilungstermin Juni März April Mai Juli 3 . Antrag auf Zuteilung bis 25. des Zuteilungs- monats von Bausparer !
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Darlehen
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§ 1 ABfB widmungswidrig widmungsgemäß bauliche Maßnahmen zur
Verwendungszwecke widmungsgemäß bauliche Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Wohnraum, Aus- bzw. Weiterbildung sowie Plege Ankauf von Wohnraum § 1 ABfB z.B. Elektrogeräte widmungswidrig Autokauf Urlaub
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Tilgungsraten monatlich sowohl Kapital- als auch Zinsentilgung
Höhe abhängig von Darlehenslaufzeit Darlehenshöhe und Art der Finanzierung Darlehenslaufzeit: mind. 10 Jahre – max. 30 Jahre
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Tilgungsrate: Ab nächstem Werktag nach Eingang des Betrages
Verzinsung Tilgungsrate: Ab nächstem Werktag nach Eingang des Betrages Zinsanlastung mit nächstem Quartalsende (365/360) 7.Jän., Einzahlung 8.Jän., Valutierung Dezember März Jänner 31. März., Zinsanlastung
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Anzahl und Höhe der Tilgungsraten Darlehenslaufzeit und
Tilgungsplan beinhaltet: Effektivzinssatz Anzahl und Höhe der Tilgungsraten Darlehenslaufzeit und Gesamtrückzahlungsbetrag
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SPAR DARLEHEN VERTRAGSSUMME
Zwischendarlehen SPAR Sparverzinsung 0 % DARLEHEN Darlehensverzinsung zwischen 3 – max. 6 % (je nach Euribor jährl. Anpassung) VERTRAGSSUMME Verzinsung 3.0 % p.a. ( % KBK/Quartal) €
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Bauspardarlehenskonto Zwischendarlehenskonto
Zuteilung Zwischendarlehen Gegenverrechnung Differenz Bauspardarlehenskonto Bauspardarlehen Zwischendarlehenskonto Zwischendarlehen inkl. aufgelaufener Zinsen abzüglich geleisteter Zahlungen Zuzügl. Bereitstellungsgebühr € Bausparkonto Eigenmittel
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Verw.zweck: Ankauf von Miet- + Gen.wohnung
Bauspardarlehen ohne Grundbuch Rahmenbedingungen: bis max. EUR ,- pro Person Laufzeit max. 15 Jahre nur für Kunden bester Bonität Verw.zweck: Ankauf von Miet- + Gen.wohnung Sicherstellung: offene Bezugsverpfändung Vinkulierung Ablebensrisikoversicherung Abtretung des Miet- + Genossenschaftsanteiles
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Löschungsquittung = Urkunde für Löschung des Pfandrechtes im Grundbuch Ausstellung nach gänzlicher Rückzahlung Beglaubigungskosten sind abhängig vom Pfandrechtsbetrag
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Kreditprodukte- Arten
Geldleihgeschäfte Wechseldiskontkredit • Ankauf von Wechseln vor Fälligkeit • Sowohl Aussteller als auch Bezogener haften der Bank • bis 1999 günstige Refinanzierungsmöglichkeit für die Bank • heute daher geringere Bedeutung
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Kreditprodukte- Arten
KREDITLEIHGESCHÄFTE AVALKREDIT AKZEPTKREDIT AKKREDITIV BÜRGSCHAFT GARANTIE
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Kreditprodukte- Arten
Kreditleihgeschäfte Avalkredit Übernahme von Haftungen (Bürgschaft, Garantie) durch die Bank (Garant) gegen Provisionszahlung (Avalprovision, Ausfertigungs-, Änderungsgebühren) im Auftrag und für Verpflichtungen des Kunden (Kreditnehmer) gegenüber Dritten (Begünstigter) im In- oder Ausland ( nur Geldleistungen) Zweck: weitreichender Sicherungsvertrag; Haftungen gelten unabhängig vom Deckungs- verhältnis zwischen Bank und Kunde Avalkreditvertrag Einzelaval- oder Rahmenavalkreditvertrag Vertragspartner; Kredithöhe; Laufzeit; Konditionen; Ausnützung; Sicherheiten gebührenfrei
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Kreditprodukte- Arten
Haftungen Bürgschaften Rechtsquelle: § ABGB Akzessorietät (Einwendungen - Grundgeschäft) gebührenpflichtig Schriftform (Gläubiger muss schriftlich annehmen; außer: Vollkaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbe; § 350 f UGB) Garantien Rechtsquelle: § 880 a ABGB Abstraktheit Präambel; Bedingungen (eher selten); Garantieleistung; Einwendungsverzicht; Dauer; Inanspruchnahme; Abtretungsverbot direkte und indirekte (ausl. Bank übernimmt Garantie, österr. Bank übernimmt Rückgarantie) gebührenfrei Schriftform (wie Bürgschaft; aber: in Praxis häufig stillschweigende Annahme)
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Kreditprodukte- Arten
Inanspruchnahme von Garantien Form: meist Schriftlichkeit vereinbart; ist exakt einzuhalten (z.B.: eingeschr. Brief - kein Fax); Behauptung, daß der Garantiefall eingetreten ist Zeitpunkt: 0.00 h des Ablauftages (ggf. sind Dokumente vorzulegen) extend or pay: Verlängerung oder Zahlung Einwendungen des Garanten grundsätzlich gilt Einredeausschluß aus Auftragsverhältnis (Kunde - Bank): niemals aus Grundverhältnis (Kunde - Begünstigter): offensichtlicher Rechtsmißbrauch (garantierter Sachverhalt ist nachweislich - liquide und eindeutige Beweismittel - nicht eingetreten; Beweislast beim Garanten) aus Garantieverhältnis (Bank - Begünstigter): nicht frist- oder formgerechte Inanspruchnahme; ungültige Garantie; Fälschung; Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen; Inhalt der Garantie
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Kreditprodukte- Arten
Kreditleihgeschäfte Akzeptkredit • Bank akzeptiert einen auf sie gezogenen Wechsel • kurzfristig
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Kreditprodukte- Arten
Kreditleihgeschäfte Dokumentenakkreditiv vertragliche Zusicherung einer Bank für Rechnung ihres Auftraggebers innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an einen bestimmten Empfänger unter der Voraussetzung der Einreichung vorgeschriebener Dokumente einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen vom zugrunde liegenden Warengeschäft vollständig losgelöst Bank muss bei Einreichung ordnungsgemäßer Dokumente zahlen, unabhängig von der Deckung durch den Auftraggeber
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Beispiel Ein Kunde erscheint in der Bank und teilt Ihnen mit, dass er den Ankauf eines Fertigteilhauses zum Preis von EUR ,-- beabsichtigt. Hiefür benötigt er zum Teil langfristige Fremdmittel. Ein Baugrund wurde vor Jahren aus Eigenmitteln angeschafft. Der Kunde bewohnt derzeit eine Eigentumswohnung, die er binnen eines Jahres nach Fertigstellung des Hauses veräußern möchte. Er erwartet einen Verkaufserlös von EUR ,--. Die Fertigteilhausfirma möchte vom Kunden zur Absicherung des Kaufpreises eine Bankgarantie haben. Der Kunde hat bereits einen örtlichen Baumeister mit der Errichtung des Kellers (Fixpreis EUR ,--) beauftragt. Der Kunde verfügt über Eigenmittel von EUR ,--.
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Aufgabe Welche Kreditprodukte bieten Sie dem Kunden an?
Wie könnte der mögliche Finanzierungsmix aussehen?
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Kreditsicherheiten- Systematik
Sicherungsmittel Personalsicherheiten Definition: weitere Person haftet unmittelbar oder mittelbar für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites Arten: Bürgschaft Garantie Patronatserklärung Sicherungszession Realsicherheiten Definition: bestimmte Sachwerte haften für die ordnungsgemäße Rückführung des Kredites Pfandrecht (beweglich, unbeweglich, Rechte) Sicherungseigentum Einlösung des vorbehaltenen Eigentums
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Kreditsicherheiten- Systematik
Sicherungsmaßnahmen Blankowechsel Kreditrestschuldversicherung Vereinbarungen mit dem Kreditnehmer Konzentrationsklausel (nur eine Bank) Negativerklärung (Grundstücke nicht belasten oder veräußern; keine weiteren besicherten Kredite aufzunehmen) Gleichstellungserklärung (Pari Passu) (Bilanz) - Covenants (bei Eintreten bestimmter Bilanzverhältnisse ==> Nachbesicherung)
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Kreditsicherheiten- Beurteilung
bankmäßige Sicherheiten nachhaltiger Verkehrswert (während der gesamten Laufzeit) jederzeitige rasche Verwertbarkeit möglichst geringe Kosten (Bestellung, Verwaltung und Verwertung) rechtlich einwandfreie Bestellung (Titel, Modus) muss zumindest teilweise zur Abdeckung des offenen Kredites führen
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Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten
Bürgschaft Definition: einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich ein Dritter verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt Rechtsquelle: §§ ABGB Prinzipien, Besonderheiten: Akzessorietät (Höhe der Verpflichtung, Einwendungen) Subsidiarität (nicht bei Bürge- und Zahlerhaftung) Solidarhaftung bei mehreren Bürgen Sittenwidrigkeit (grobes Missverhältnis, Verharmlosung, seelische Zwangslage, geschäftl. Unerfahrenheit, kein Eigeninteresse, sinnlos für die Bank; mehrere Merkmale) Wechselbürgschaft: wie Bürge- und Zahlerhaftung Rückgriffsanspruch des zahlenden Bürgen (gegen den Hauptschuldner; bei mehreren Bürgen und Mehrzahlung als im Innenverhältnis verpflichtet ==> Rückgriff auf Mitbürgen) Beurteilung: Bonitätsprüfung wie beim Hauptschuldner Bestellung: schriftl. Bürgschaftsvertrag (außer: § 350 UGB) Verwertung: schriftliche Inanspruchnahme; Exekutionsführung in das Vermögen des Bürgen
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Arten der Bürgschaft Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten
Bürge- und Zahlerhaftung gewöhnliche Bürgschaft Ausfallbürgschaft Ehegattenbürgschaft
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Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten
§ 1356 ABGB Der Bürge kann aber, selbst wenn er sich ausdrücklich nur für den Fall verbürget hat, dass der Hauptschuldner zu zahlen unvermögend sei, zuerst belanget werden, wenn der Hauptschuldner in Konkurs verfallen, oder wenn er zur Zeit, als die Zahlung geleistet werden sollte, unbekannten Aufenthaltes, und der Gläubiger keiner Nachlässigkeit zu beschuldigen ist.
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Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten
§ 1357 ABGB Wer sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, haftet als ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld; es hängt von der Willkür des Gläubigers ab, ob er zuerst den Hauptschuldner, oder den Bürgen oder beide zugleich belangen wolle (§. 891).
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GLÄUBIGER KREDITGEBER
Personalsicherheiten GLÄUBIGER KREDITGEBER HAUPTSCHULDNER KREDITNEHMER BÜRGE SICHERUNGSGEBER LEGALZESSION (CESSIO LEGIS) GRUNDSATZ DER AKZESSORIETÄT HAUPTFORDERUNG AUS DEM KREDITVERTRAG BÜRGSCHAFTS- FORDERUNG AUS DEM BÜRGSCHAFTSVERTRAG Graphische Darstellung der Bürgschaft
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Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten
Garantie Definition: einseitig verbindliche, abstrakte Verpflichtung, für den Erfolg einer Unternehmung oder die Erfüllung eines Vertrages (hier: Kreditvertrag) einzustehen Rechtsquellen: § 880 a ABGB Prinzipien, Besonderheiten selbständiges Rechtsgeschäft (unabh. vom Grundgeschäft) Einwendungen (Garantieerklärung, Rechtmissbrauch) es kann nur Geldzahlung verlangt werden vergl. Kreditbesicherungsgarantie beim Avalkredit Rückgriffsanspruch des zahlenden Garanten (cessio legis) Beurteilung: Bonitätsprüfung wie beim Hauptschuldner Bestellung: schriftlicher Garantievertrag oder Empfang eines Haftbriefes (Formvorschriften analog Bürgschaft) Verwertung: schriftliche Inanspruchnahme unter Behauptung des Eintrittes des Garantiefalles.
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Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten
Graphische Darstellung der Sicherungszession KREDITVERTRAG ZESSIONSVERTRAG ZESSIONAR ZEDENT ABTRETUNG DRITT- SCHULDNER- VERSTÄNDIGUNG ZAHLUNG DEBITOR ZESSUS FORDERUNG AUS LIEFERUNG
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Kreditsicherheiten- Zession
Formen der Forderungszession: Offene Zession (Modus ist die Drittschuldnerverständigung) Stille Zession (Modus ist der Buchvermerk)
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Kreditsicherheiten- Zessionsverträge
1) Mantelabtretungsvertrag - Rahmenvertrag - sinnvoll bei regelmäßig wiederkehrenden Zessionen - laufend offene Buchforderungen abgetreten - Anbot und Annahme 2) Einzelabtretungsvertrag - Abtretung einer einzelnen Forderung - Abtretung nach Drittschuldnerverständigung oder Buchvermerk 3) Globalzessionsvertrag - sämtliche bestehenden und zukünftigen Forderungen
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Übersicht Realsicherheiten REALSICHERHEITEN PFANDRECHT SICHERUNGSEIGENTUM EIGENTUMSVORBEHALT an beweglichen an unbeweglichen an Forderungen od. Sachen (Faustpfand) Sachen (Hypothek) Rechten wenn möglich: Festbetrags- Einlagen körperl. Übergabe hypothek wenn unmöglich: Höchstbetrags- Spar- Übergabe durch hypothek bücher Zeichen Lebens. versicherungen oder: Simultan- Übergabe durch hypothek Erklärung Gehälter
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Pfandrecht Definition: dingliches (gegen jedermann wirkendes) Recht , welches dem Gläubiger eingeräumt wird, aus einer Sache Befriedigung zu erlangen, wenn die Verbindlichkeit zu einer bestimmten Zeit nicht erfüllt wird Rechtsquellen: §§ ABGB Prinzipien, Besonderheiten Akzessorietät (Ausnahme: forderungsentkleidete Eigentümerhyp.) Spezialitätsgrundsatz (nur individuell bestimmte Sachen) ungeteilte Pfandhaftung (gesamte Sache haftet für gesamte Forderung; teilweise Tilgung-keine Verpflichtung zur Teilfreigabe, Ausnahme: Geldpfand) Faustpfand-, Intabulationsprinzip Umfang: Schuldsumme, Nebengebühren, Zinsen, Prozeß- Exekutionskosten, Schadenersatz (Nichterfüllung, Vertragsstrafen) Gesetzl. Pfandrecht zu Gunsten öffentlicher Lasten (Grundsteuer) geht allen anderen vor Pfandgläubiger darf Sache nicht gebrauchen; keine Einräumung der Fruchtnießung (z.B.:Zinsen gehören Bank) Rangordnungsprinzip (Einlangen des Gesuches, Drittschuldnerverständigung; Übergabsakte)
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Gegenstand des Pfandrechtes: alle in Verkehr stehenden, verwertbaren Sachen incl. selbständige Bestandteile, Früchte und Zubehör bis zur Absonderung (Achtung: Verpfändungsverbote) bewegliche Sachen, Faustpfand (Geld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Auto, Kunstgegenstände, Gold) unbewegliche Sachen, Grundpfand (bebaute und unbebaute Grundstücke, Superädifikate, Baurechte) Rechte (Forderungen: Einlagen, Gehaltsforderungen, Buchforderungen, Lebensversicherungen; Gesellschafts-Anteile;Fruchtgenuß; Patente) Beurteilung: nachhaltig erzielbarer Verkehrswert (Belehnungswert je nach Sache und Kreditlaufzeit) Bestellung: Titel (Pfandvertrag) u. Modus (Erwerbungsart) Modus bei beweglichen Sachen: tatsächliche Übergabe (für jedermann ersichtlich, nicht: Typenschein); wenn nicht tunlich: Zeichen (Pfandtafeln; Erklärung,wenn schon im Besitz des Gläubigers; Besitzanweisung, wenn im Besitz eines Dritten, Mehrfachverpfändung) Modus bei unbeweglichen Sachen: Eintragung im Lastenblatt der Grundbuchseinlage; Superädifikate: durch Hinterlegung der Pfandurkunde Modus bei Rechten: Drittschuldnerverständigung; Buchvermerk
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Verwertung: nach Fälligkeit der Schuld Schuldklage (wenn Pfandsache vom Schuldner), Pfandrechtsklage (wenn Pfandsache von Drittem); Exekutionstitel; Zwangsvollstreckung (auch in das eigene Pfand); Verwertung; Schuld getilgt, Hyperocha herausgeben, Teilforderung noch offen außergerichtliche Verwertung teilweise zulässig (berechtigter Sensal, Markt- oder Börsenpreis, Sparbuchrealisat)
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Gehaltsverpfändung: Wie kommt die Gehaltsverpfändung zustande? Titel Pfandvertrag Modus Verständigung des Arbeitgebers
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Berechnung des pfändbaren Betrages: Als Basis wird das Nettogehalt herangezogen. Dem Arbeitnehmer steht ein unpfändbarer Freibetrag (=Existenzminimum) zu: EUR 747,-- pro Monat Gewährt der Verpflichtete der Ehefrau und seinen Kindern gesetzlichen Unterhalt, so erhöht sich der unpfändbare Betrag für jede unterhaltspflichtige Person um EUR 149,-- pro Monat. Höchstens jedoch das fünffache dieser Beträge
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Obergrenze des Nettoeinkommens: - EUR 2.980,-- pro Monat Beträge, die diese Grenze übersteigen sind voll pfändbar.
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Allgemeiner Steigerungsbetrag: Verbleibt nach Abzug der erwähnten Freibeträge noch eine Differenz zum Nettobezug, so verbleiben - dem Verpflichteten von dieser Differenz 30% (allg. Steigerungsbetrag) für jede unterhaltsberechtigte Person 10 % (Unterhaltssteigerungsbetrag) des Mehrbetrages, maximal aber 50 % Das bedeutet, dass 20 % des Mehrbetrages auf jeden Fall der Exekution unterliegen.
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Kreditsicherheiten- Realsicherheiten
Beispiel: Ein allein verdienender verheirateter Mann mit zwei Kindern verdient monatlich netto EUR 2.500,--. Wieviel ist von diesem Betrag pfändbar?
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Grundbuch Einteilung - die Liegenschaft = EZ
Was versteht man unter einem Grundbuchskörper? - die Liegenschaft = EZ - kann aus einem oder mehreren Grundstücken bestehen - Umfang kann durch Zu- oder Abschreibungen verändert werden - jeder Grundbuchskörper ist als Ganzes zu betrachten - wird mit einer fortlaufenden Zahl (=EZ) versehen
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Grundbuch Einteilung - aus dem Hauptbuch (A-, B- und C-Blatt)
Woraus besteht das Grundbuch? - aus dem Hauptbuch (A-, B- und C-Blatt) - aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen - aus der Urkundensammlung - aus den Hilfsverzeichnissen (Tagebuch, Grundbuchsmappe, Grundstücksverzeichnis, Straßenverzeichnis, Personenverzeichnis)
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Grundbuch Einteilung Welche Grundsätze kennt das Grundbuch?
1) Grundsatz der Öffentlichkeit Jedermann kann in das Grundbuch Einsicht nehmen. 2) Eintragungsgrundsatz grundbücherliche Rechte können grundsätzlich nur durch Einverleibung erworben, beschränkt, übertragen oder aufgehoben werden 3) Ranggrundsatz grundsätzlich richtet sich der Rang grundbücherlicher Eintragungen nach dem Einlangen des Gesuches bei Gericht entsprechend der Tagebuchzahl (TZ) (Achtung Vorzugspfandrechte: Betriebskosten)
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Grundbuch Einteilung 4) Antragsgrundsatz Eintragungen im Grundbuch bedürfen grundsätzlich eines Antrages 5) Vertrauensgrundsatz Was im Grundbuch steht darf man für wahr halten und sich darauf verlassen 6) Grundsatz der Bestimmtheit (Spezialitätsprinzip) jeder Grundbuchskörper ist als Ganzes zu betrachten Eintragungen über Rechte und Lasten müssen genau bestimmt sein
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Grundbuch Einteilung Gutsbestandsblatt (A-Blatt)
Das Gutsbestandsblatt besteht aus zwei Abteilungen (A1 und A2) - Die erste Abteilung enthält die Aufschrift und die Bestandteile des Grundbuchskörpers. - In die zweite Abteilung ist zunächst als erste Eintragung jene aufzunehmen, aus der entnommen werden kann, auf welche Weise der Grundbuchskörper entstanden ist (Zu- und Abschreibungen) Sonstige Eintragungen: Ersichtlichmachung eines Superädifikates, Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, Anmerkung des Maschineneigentums
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Grundbuch Einteilung Eigentümer Blatt (B-Blatt)
Sowohl natürliche als auch juristische Personen, prot. Einzelkaufleute und Personenhandels- bzw. Erwerbsgesellschaften können im Grundbuch eingetragen werden. Prot. Einzelkaufleute können nur ihrem bürgerlichen Namen (nicht Firma) eingetragen werden. Alleineigentum Miteigentum zu ideellen Anteilen Wohnungseigentum Anmerkung Konkurs
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Grundbuch Einteilung Lastenblatt (C-Blatt)
Pfandrechte (Darlehens-, Höchstbetrags- und Rentenpfandrechte) Gesetzliche Pfandrechte (öffentliche Abgaben) Exekutive Pfandrechte (FA, GKK) Baurechte Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung (gilt 1 Jahr) Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Grunddienstbarkeiten) Reallasten (Ausgedinge) Bestandsrechte (Mietvertrag) Belastungs- und Veräußerungsverbot
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Grundbuch Sicherstellung
Welche Pfandrechte (Hypotheken) unterscheidet man? Vertragliches Pfandrecht: Titel ist Pfandurkunde, Modus ist die Einverleibung Gesetzliches Pfandrecht: Pfandrecht für öffentliche Abgaben (Grundsteuer), vorrangig befriedigt, haften ohne Einverleibung auf der Liegenschaft Exekutives Pfandrecht: Titel ist ein rechtskräftiges Urteil, bedarf zur Rechtswirksamkeit der Einverleibung im Grundbuch
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Grundbuch Sicherstellung
Was ist eine Singularhypothek? Ein Pfandrecht auf einer Einlage (EZ) Was ist eine Simultanhypothek? Ein Pfandrecht für ein- und dieselbe Forderung ist auf zwei oder mehreren Liegenschaften (EZZ) einverleibt. Eine Einlage dient als Haupteinlage (HE), die übrigen als Nebeneinlagen (NE) Ungeteilte Haftung: Befriedigung der Forderung aus einer EZ oder mehreren oder aus allen zusammen. In der Haupteinlage sind sämtliche Nebeneinlagen angemerkt In den Nebeneinlagen aber nur die Haupteinlage
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Grundbuch Sicherstellung
Was ist eine Darlehens- (Festbetrags-)hypothek? Pfandrecht bezieht sich auf eine bestimmte Forderung Nur einmal ausnützbar Zinsen (Z), Verzugs- und Zinseszinsen (VuZZ) und die Nebengebührensicherstellung (NGS) werden gesondert ausgewiesen
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Grundbuch Sicherstellung
Was ist eine Höchstbetragshypothek? Pfandrecht, das bis zu einem ziffernmäßigen angeführten Höchstbetrag eingetragen ist. Keine Extra-Ausweisung von Zinsen, etc. Dient zur Besicherung von bestehenden und zukünftig zu gewährenden Krediten Wieder ausnützbar
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