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Veröffentlicht von:Gerlinde Monn Geändert vor über 9 Jahren
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Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) früher: Hauptschulabschluss Mittlerer Schulabschluss (MSA) früher: Realschulabschluss Abschlussprüfung 2015
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Rechtsgrundlagen Schulgesetz SH vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom , gültig ab Gemeinschaftsschulverordnung vom , gültig ab Zeugnisverordnung vom Abschlussprüfung 2015
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Zentrale Abschlussarbeiten
Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das Bildungsministerium für ESA und MSA 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘) In Englisch Aufgabenteil zur mündlichen Sprachkompetenz (30‘) Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der MSA-Prüfung teil Zur Teilnahme an der ESA-Prüfung in der 9. Klasse ist eine Anmeldung bis spätestens erforderlich Abschlussprüfung 2015
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Wiederholer/innen der 9
Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch Beschluss der Zeugniskonferenz zur Teilnahme an der ESA-Prüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint. Alle, die nicht an der ESA-Prüfung teilnehmen, werden auf MSA-Niveau (2. Halbj. 9. Kl.) benotet. Teilnehmer/innen an der ESA-Prüfung erhalten Vor- und Endnoten auf ESA-Niveau. Abschlussprüfung 2015
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Übergänge/Abgänge/ Wiederholung
Am Ende der 9. Klasse Versetzung in die 10. Klasse: Aufgrund des Notenbildes auf MSA-Niveau im Zeugnis 9.2 (max. 1 x „5“) dazu zählt auch die Projektarbeit (gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 GemVO) Aufgrund Beschluss der Klassenkonferenz (erfolgreiche Mitarbeit in 10. Klasse wird für möglich gehalten) (gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 GemVO) Aufsteigen in die 10. Klasse: Aufgrund des Notenbildes im ESA-Zeugnis (max. 1 x „4“ auf „HS-Niveau“) (gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 GemVO) Abschlussprüfung 2015
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Am Ende der 9. Klasse Entlassung aus der Schule:
Nach erfolgreicher ESA-Prüfung Auf Antrag der Eltern Wiederholung der 9. Klasse: Nach nicht bestandener ESA-Prüfung Abschlussprüfung 2015
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Am Ende der 10. Klasse Entlassung aus der BLS
Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung Übergang in die Oberstufe (z. B. BBZ): Notenbild auf MSA-Niveau: höchstens eine „4“, keine Note „5“ oder „6“ dazu zählt gleichwertig auch die Projektprüfung Abschlussprüfung 2015
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Mündliche Prüfung Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden. Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei Minderjährigen deren Eltern. Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dadurch die Endnote verbessert werden kann. Abschlussprüfung 2015
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Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern durchgeführt, pro Teilnehmer sind 10 Minuten vorzusehen und Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren. Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt. Abschlussprüfung 2015
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Berechnung von Endzensuren:
Vorzensur keine Prüfung VZ = Endzensur Fächer: Biologie, Chemie, WiPo usw. VZ : mdl. Prüfung = 2 : Endzensur VZ (∙2) mP(∙1) EZ (:3) Abschlussprüfung 2015
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Berechnung von Endzensuren: Fächer: Mathematik, Deutsch
ohne mündliche Prüfung VZ (∙2) Arb. (∙1) Endz. (:3) Abschlussprüfung 2015
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Berechnung von Endzensuren: Fächer: Mathematik, Deutsch und (Englisch)
mit mündlicher Prüfung Achtung: Rundung 2, Arb. (∙1) mP. (∙1) Prüfz. (:2) VZ (∙2) Prüfz. (∙1) Endz. (:3) Abschlussprüfung 2015
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Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses
In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der Prüfungsnote berücksichtigt. Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt die Note 2). Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis von Vorzensur zur Prüfungsnote zwei zu eins. Abschlussprüfung 2015
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Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die anderen Fach- oder Kursnoten.
Die Noten aller Fächer und WPU-Kurse der 9. und 10. Klasse sind für den MSA zu berücksichtigen. Die Noten aller Fächer und WPU-Kurse der 8. und 9. Klasse sind für den ESA zu berücksichtigen. Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer mangelhaften Note („5“). Bei einer ungenügenden Note („6“) kann der Abschluss nicht zuerkannt werden. Abschlussprüfung 2015
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Prüfung Krankmeldung nur vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben
Unverzügliche Vorlage eines Attestes Ausschluss von der Prüfung bei Störung oder Täuschung bzw. Täuschungsversuch „Versäumte“ oder unbearbeitete Prüfungsteile werden mit „6“ bewertet Abschlussprüfung 2015
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Prüfungstermine Mo. 18.05.15: Schriftliche Prüfung Deutsch (MSA)
Schriftliche Prüfung Mathematik (ESA) Mi : Schriftliche Prüfung Englisch (MSA) Schriftliche Prüfung Deutsch (ESA) Fr : Schriftliche Prüfung Mathematik (MSA) Schriftliche Prüfung Englisch (ESA) Di. 02. – Do : Sprachpraktischer Prüfungsteil Di. 16. – Do : Englisch (MSA und ESA) Abschlussprüfung 2015
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Prüfungstermine Mo. 08.06.15: Abgabe aller Vornoten und schriftlichen
Prüfungsnoten (MSA u. ESA) Do : Bekanntgabe der Vor-/Prüfungsnoten (MSA) Mo : Abgabe der Anträge zur mündl. Prüf. (MSA) Mi : Bekanntgabe der Prüfungsfächer (MSA) Mo : Mündliche Prüfungen (MSA) Prüfungsausschuss (ab Uhr) Abschlussprüfung 2015
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Prüfungstermine Ende! Viel Erfolg!
Do : Bekanntgabe der Vor-/Prüfungsnoten (ESA) Mo : Abgabe der Anträge zur mündl. Prüf. (ESA) Mi : Bekanntgabe der Prüfungsfächer (ESA) Mo : Mündliche Prüfungen (ESA) Prüfungsausschuss (ab Uhr) Ende! Viel Erfolg! Abschlussprüfung 2015
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