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Schwangerschaftsabbruch

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Präsentation zum Thema: "Schwangerschaftsabbruch"—  Präsentation transkript:

1 Schwangerschaftsabbruch

2 § 218 StGB Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich ein Straftatbestand → Unterscheidung zwischen: Nicht rechtswidrig (Indikationen) Rechtswidrig (Beratungsregelung)

3 Nicht rechtswidrig Und damit erlaubt, wenn:
Schwerwiegende körperliche oder seelische Erkrankung der Schwangeren so dass nur durch den Abbruch akute Gefahr für das Leben der Schw. abgewendet werden kann = Abbruch jederzeit möglich Nach sexuellem Missbrauch / Vergewaltigung = Abbruch bis 12. SSW Kosten werden von KV übernommen

4 Rechtswidrig aber straffrei
Unter folgenden Voraussetzungen: Abbruch wird vom Arzt vorgenommen Die Schw. verlangt den Abbruch und Lässt sich mind. 3 Tage vorher (ergebnisoffen) beraten Nicht später als 12 Wochen seit der Empfängnis Kosten müssen selbst übernommen werden; außer bei wirtschaftlichen Gründen die Länder

5 § 219 StGB Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
Dient dem Schutz des Ungeborenen Soll zur Fortsetzung der SS ermutigen und Perspektiven für Leben mit d. Kind eröffnen Soll helfen, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen im Bewusstsein, dass das Kind ein Recht auf Leben hat

6 Schwangerschaftskonfliktgestz (SchKG)
Es besteht Rechtsanspruch auf Beratung während der SS bei Schwangerschaftskonflikt + Sämtlichen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Die Schwangere sollte die Gründe für den Abbruchwunsch mitteilen, ist aber nicht gezwungen

7 Schwangerschaftskonfliktberatung
Umfasst: medizinische, soziale und juristische Informationen (z. B. Rechtsansprüche, praktische Hilfen) Angebote zur Unterstützung bei Geltend- machung von Ansprüchen, Wohnungssuche, Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, Fortsetzung der Ausbildung Beratung / Nachbetreuung nach dem SS -Abbruch

8 Durchführung SS - Abbruch
Methode hängt vom Alter der SS ab Immer: Prostaglandin zur Erweichung der Zervix vor Dilatation Alle Frauen erhalten postoperativ zur Förderung der Uteruskontraktion Oxytocin

9 Mifegyne® = „Abtreibungspille“
Bis 49. Tag = 7. SSW (= 63 Tage nach Beginn der letzten Regel) Orale Einnahme eines Antigestagens + nachfolgend lokale Prostaglandingabe Frucht stirbt ab und wird ausgestoßen In Deutschland selten

10 Absaug - Methode Bei SS- Abbruch vor der 12. SSW Aufdehnung des CK mit Hegar-Stiften, dass eine Saugkürette oder stumpfe Kürette eingeführt werden kann Fruchtanlage wird abgesaugt oder herausgekratzt Eingriff in Vollnarkose

11 Eingeleitete Fruchtausstoßung
Nach der 12. SSW wird mit Prostaglandin eine geburtsähnliche Fruchtausstoßung eingeleitet Danach (wie bei Fehlgeburt) Nachabrasio um Gewebereste aus dem Uterus zu entfernen Nach der 16. SSW Milcheinschuss medikamentös unterdrücken (z. B. Dostinex®)

12 Empfehlungen für die Pflege nach einem Schwangerschaftsabbruch
Moralische oder religiöse Bedenken der Pflegenden können ein Problem sein → Entscheidung und Einstellung der Frau respektieren, Verhalten nicht verurteilen; → bei Bedenken andere Pat. pflegen … Betroffene können Schuldgefühle, Trauer oder Angst vor Verurteilung durch andere haben → bei Erhebung der Pflegeanamnese und Pflege besonders taktvoll und sensibel vorgehen

13 Bei Rh-negativen Frauen Rhesus- Prophylaxe durchführen
Bei medikamentöser Austreibung Toilettenstuhl oder Steckbecken benutzen lassen um Abgang des Fetus kontrollieren zu können Pat. beraten: Vollbäder oder GV erst nach Versiegen der vaginalen Blutung (10-12 Tage) - Gyn. Untersuchung nach 4 Wochen

14 In allen Phasen der Betreuung Gesprächsbereitschaft zeigen; auf Wunsch auch den Partner einbeziehen; aber Gespräch nicht erzwingen, auch Schweigen akzeptieren Unabhängig von der Ursache des Abbruchs mit einer Trauerreaktion der Frau rechnen; diese kann auch noch viel später auftreten Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe kann bei der Verarbeitung helfen

15 Ethische Aspekte zum SS - Abbruch
Unterschiedliche Positionen, die mit der Auffassung von Lebensbeginn und Menschen-bild verknüpft sind. Jeder der in der Betreuung Betroffener tätig ist muss sich über die eigenen moralischen und religiösen Einstellungen klar werden.

16 Fragen zur eigenen Position
Wann fängt menschliches Leben an? Ist es nicht Anmaßung, zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben zu unterscheiden? Könnten nicht kranke und behinderte Menschen unter einer Verschiebung der moralischen Werte leiden (z. B. Trisomie 21) Ist es nicht Hauptaufgabe der Medizin, Leben zu retten?

17 Wenn absehbar ist, dass ein Kind nach wenigen Lebensstunden bis –jahren sterben wird, welchen Sinn hat es, solches Leiden zuzulassen, wenn medizinische Maßnahmen es verhindern könnten? Hat eine werdende Mutter das recht abzu-treiben, wenn das Kind momentan nicht in ihr Leben passt oder sie glaubt, das Kind trotz der vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten nicht großziehen zu können?

18 Kein Außenstehender kann beurteilen, wie es in der Frau aussieht und an Situationen, die die eine Frau meistert kann die andere zerbrechen


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