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Vergütungsvereinbarung in der Strafverteidigung

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Präsentation zum Thema: "Vergütungsvereinbarung in der Strafverteidigung"—  Präsentation transkript:

1 Vergütungsvereinbarung in der Strafverteidigung
KAV-Seminar Vergütungsvereinbarung in der Strafverteidigung

2 Wozu? um dem Vermögensverfall (§ 14 Abs. 2 Nr.7 BRAO) vorzubeugen (Berufspflicht) um effektive Verteidigung betreiben zu können (das sog. Zweitmandat) um Unabhängigkeit vom Mandanten und von der Justiz zu erhalten – schlimmstenfalls zu erlangen (RVG VV 4141)

3 Wann? möglichst früh BGH Urt. V – IX ZR – = BeckRS 2013, 06891: erstmaliges Verlangen vor Gerichtstermin mit Androhung Mandatsniederlegung kann widerrechtliche Drohung enthalten (Anfechtung/Schadensersatz auf Befreiung von Vergütungsversprechen) – ggfs. Verlust des Anspruches auf gesetzliche Vergütung des geleisteten Teils bei Wahrmachen der Kündigung BGH Urt – IX ZR 170/10 – (Interessewegfall nach § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB)

4 Wann? (beim inhaftierten Mandanten)
Überraschungsmoment/Sittenwidrigkeit (nicht sofort / mit „Überlegung“) Kautionsrückzahlungsanspruch als Sicherheit? BGH BRAK-Mitt. 2009, 88: Verrechnung verstößt ge- gen Sicherungscharakter der Zweckbindung. Damit ist Modifikation der Sicherungsvereinbarung nicht ausge- schlossen (instr.: Sefrin KammerForum 2014, 116ff.)

5 Warum? Weil die Vergütungsvereinbarung das strafrechtliche Mandat „verrechtlicht“

6 Welche? Erfolgsabhängig Erfolgsunabhängig Pauschalvereinbarung
Stundensatz Tarifgebunden Nachträgliche Vergütungsvereinbarung

7 Vereinbarung über erfolgsabhängige erfolgsunabhängige Vergütung
(von einem als „Erfolg“ (Normalfall der dienst- definierten Ereigniseintritt leistungsbezogenen abhängige Vergütung) Vergütung) „Erfolg“ z.B. Freispruch Einstellung d. Verf. günstige Entsch. i. Haftverf. Vermeidung HV (VV 4141) u.a.

8 RVG ist Berufsgesetz i.S.d. § 43 BRAO als Transportnorm
Abbedingung durch Vergütungsvereinbarung nur in den Grenzen der §§ 3 ff. RVG möglich Gesetzliche Voraussetzungen der erfolgsabhängigen Vergütungsvereinbarung (§ 4a Abs. 1 RVG): wirtschaftliche Insuffizienz des Mandanten (keine RS-VS, anderw. Kostenträger und keine notwendige Verteidigung) ohne Erfolgsvereinbarung Zugang zum Recht versperrt Darlegung Höhe gesetzlicher/erfolgsunabh. Verg. (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG), Erfolgsdef., Höhe der Erfolgsverg. (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 RVG) und der vom Mandanten geschilderten Gegebenheiten für die Erfolgsaussicht (§ 4a Abs. 3 RVG)

9 Gesetzliche Erfolgsvergütung
Klassisch: VV (vgl. auch z.B. VV ) Erhöhung dieser Gebühren durch Vereinbarung ohne die Voraussetzungen des § 4a RVG möglich (§ 49b Abs. 2 Satz 3 BRAO) Nur für die Tatbestände in VV 4141 (also nicht für Freispruch, günstige Haftentscheidungen pp.) und nicht in Kombination mit weiteren RVG-Bestimmungen modifizierenden Vereinbarungen „ohne weitere Bedingungen“

10 Wie hoch? Unangemessenheit /„Mäßigungsgebot“
BGHZ 162, 98ff. = NJW 2005, 2142ff.: das Fünffache der Höchstgebühr erzeuge eine Vermutung für Unangemessenheit der Vergütung weil der Gebührenordnung ein „Mäßigungsgebot“ innewohne. Überholt nach BVerfG NJW-RR 2010, 259ff. = StV 2010, 89 durch: BGH NJW 2010, 1364; BGH AnwBl. 2011, 148: rückblickende Kontrollrechnung nach fiktivem Stundensatz – substantiierte Darlegung erforderlich

11 Pauschalvereinbarung
Höhe: Aufwandskalkulation + Zuschlag oder Ideenvergütung

12 Stundensatzvereinbarung
Höhe: RAK Köln hält in Gebührengutachten Stundensätze zwischen 150,00 € und 500,00 € OLG Koblenz Beschl. v – 5 U 1409/09 – = BeckRS 2010, 12986

13 Mindeststandards Für alle Gestalten von Vergütungsvereinbarungen:
Trennungsprinzip, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG Abstufung nach Verfahrensabschnitten (Bestimmtheit und Praktikabilität) Textform, § 3a Abs. 1 S. 1 RVG Hinweispflichten § 3a Abs. 1 S. 3 möglichst wenig kautelarjuristische Bemühungen (AGB) Gerichtsstandklausel bei Wohnsitz des Mandanten im Ausland

14 Fallstricke (1) Pauschale Verfallklausel
nach OLG Köln Urt – 24 U 103/10 – = BeckRS 2012, berufswidrig (u.B. auf BGHSt 27/366 zu früheren Standesrichtlinien – führt zu Unwirksamkeit der Klausel und Anwendung ges. Regel des § 628 Abs. 1 S.1 BGB: Abrechnung des geleisteten Teils) unzureichende Beschreibung des Abgeltungsbereichs (Bestimmtheit) fehlende Dokumentation (nachträgl. Rechtf. Angem.)

15 Fallstricke (2) Stundensatzvereinbarung Zeittakt Zulässigkeit str. :
OLG Düss., Urt – I – 24 U 183/05 – (unzul.); OLG Karlsruhe Urt. v – 2 U 2/14 – zulässig, wenn vereinb. BGH Urt – IX ZR 37/10 – offen gelassen unzureichende Abgrenzung von Anwaltszeitaufwand zu Wartezeiten, Fahrtzeiten fehlende Fälligkeitsregel fehlende zeitliche Eingrenzung des Geltungsbereichs Fehlende Mindestgebühr für Tätigkeiten im gerichtlich anhängigen Verfahren (unzulässige Gebührenunterschreitung – §§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO, 4 Abs. 1 RVG)

16 Fallstricke (3) Tarifgebundene Vereinbarung
§ 4 Abs. 3 Satz 2 RVG: Bleibt die Bestimmung der Vergütung dem RA überlassen, ist nur die gesetzliche Gebühr geschuldet. Deshalb führen Bestimmungen wie „das Doppelte der gesetzlichen Gebühr“ nur zu deren einfachem Satz. Möglich: Vielfaches der Höchst-/Mindest-/Mittelgebühr

17 Leistungsstörungen Keine Verrechnung zweckgebundener Zahlungen
Zurückbehaltung von Leistungen kein Zurückbehaltungsrecht im Dienstvertrag Mandat niederlegen Vorzeitige Beendigung/Mandatsniederlegung Bei Pauschalvereinbarungen Abrechnungsmodus (z.B. Stundensatz) vereinbaren

18 Rechtsfolgen fehlerhafter Vergütungsvereinbarungen
Kein Gegenleistungsanspruch aus sittenwidriger Vereinbarung (Wucher, Überrumpelung – Vorsicht beim inhaftierten Mandanten!) formfehlerhafter Vereinbarung (Reduzierung auf ges. Gebühr als vertr. Anspruch BGH Urt – IX ZR 137/12 – ) Vereinbarung ohne ausreichende Hinweise BGH Urt. v – 4 StR 586/13 – Betrug d. Unterl. Es gilt zur Rückabwicklung ausschließlich Bereicherungsrecht (§ 4b Satz 2 RVG) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln gilt § 306 Abs. 2, 3 BGB

19 Vergütungsvereinbarung bei Pflichtverteidigung
Im Gegensatz zum PKH-Mandat (§ 3a Abs. 3 RVG) möglich Zu beachten: Anrechnung, § 58 Abs. 3 RVG gesteigerte Hinweisanforderungen (doppelte Kostenbelastung bei Verurteilung) Keine Drohung mit „Dienst nach Vorschrift“

20 Vergütungsvereinbarung mit Dritten/Abrechnung mit RS-VS
Besonderheiten ergeben sich aus Verschwiegenheitspflicht (z.B. detaillierte Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber) und Leistungsstörung im Verhältnis zu Vergütungsschuldner Im Zweifel: gesamtschuldnerische Haftung vereinbaren Sonderproblem: Vorsteuerabzugsberechtigung des versicherten Unternehmens führt nicht zu Nettovergütung beim Verteidiger des mitversicherten AN: EUGH (1. Kammer) vom – C-104/12 – (Verteidigung keine umsatzbezogene Tätigkeit)

21 Vergütungsvereinbarung bei Beratung/Erstberatung
Gesetzliche Empfehlung § 34 Abs. 1 RVG Folgen bei Mißachtung: § 612 BGB Vergütung nach dem Discount des Beratungsmarktes Anrechnung § 34 Abs. 2 RVG Formfrei wirksam, § 3a Abs. 1 Satz 4 RVG

22 Nachträgliche Vergütungsvereinbarung
Die nach Abschluss des Mandats getroffene Vergütungsvereinbarung (freiwilliger Aufschlag/Erfolgsbonus pp.) ist ebenfalls an die Anforderungen des § 3a RVG gebunden (Wortlaut § 3a RVG) str. dafür: OLG Hamm Urt. V – 28 U 237/09 - = BeckRS 2010, 22728 dagegen: Hartung/Schons/Enders RVG § 3a, Rdnr. 25


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