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Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach

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Präsentation zum Thema: "Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach"—  Präsentation transkript:

1 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Vorbemerkung: Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung in New York die Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Diese Konvention wurde von der Bundesregierung ratifiziert und ist somit für Deutschland bindend. Im Kern geht es darum, dass Menschen unabhängig von ihrer religiösen, sozialen oder ethnischen Herkunft die gleichen Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten sollen. Das schließt auch Menschen mit einer Behinderung ein.

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WTG § 1 Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz hat den Zweck, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bürge-rinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten und ihre Rechte zu sichern. Es soll die Transparenz über das Wohnen, die Abläufe und Angebote in Betreuungs-einrichtungen fördern, das selbstbestimmte Leben der Bewohner und deren Mitwirkung und Mitbestimmung in der Betreuungseinrichtung unterstützen und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. Die zuständigen Behörden sollen sich bei der Anwendung von Rechtsvorschriften von der Lebenswirklichkeit älterer Menschen, pflegebedürftiger volljähriger Menschen und volljähriger Menschen mit Behinderung leiten las-sen. (2) Die Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen sollen 1. ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können, 2. vor Gefahren für Leib und Seele und 3. in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden, 4. eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten, 5. umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden, 6. Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaft-lichen Leben teilhaben, 7. ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und 8. in Würde sterben können. (3) Die Betreiber haben die Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die den Bewohnern ihrem Alter, ihrer Behinderung oder ihrer Pflegebedürftigkeit entsprechend eine gleichberech-tigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Sie haben die personelle, sachliche und bauliche Ausstattung vorzuhalten, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und dem jeweiligen Stand der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Deckung des individuellen Bedarfs der Bewohner erforderlich ist.

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I. Basis der Hilfeplanung 1. Eckpfeiler der Hilfeplanung Im Prozess der Hilfeplanung werden folgende 4 Eckpfeiler berücksichtigt: 1.Selbstbestimmung 2. Vereinbarung 3. Unterstützungsbedarf und Ressourcen 4.Transparenz

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1. Eckpfeiler: Selbstbestimmung In der individuellen Hilfeplanung rückt die Selbstbestimmung behinderter Menschen in den Mittelpunkt. 2. Eckpfeiler: Vereinbarung Die Hilfeplanung wird in einem Verständigungs- und Verhandlungsprozess gemeinsam mit dem Bewohner entwickelt. 3. Eckpfeiler: Unterstützungsbedarf und Ressourcen In der Hilfeplanung werden gemeinsam mit dem Bewohnern vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen, aber auch bestehende Beeinträchtigungen, aus denen ein Unterstützungsbedarf resultiert, reflektiert. 4. Eckpfeiler: Transparenz In der Hilfeplanung werden der bestehende Bedarf und die einzelnen Schritte der Hilfeplanung für alle direkt und indirekt Beteiligten nachvollziehbar. Eine solide Grundlage sowohl für die praktische Arbeit als auch für eine Kostenübernahme der erforderlichen Leistungen entsteht.

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Elemente der Hilfeplanung: 1. Basisdaten / Grunddaten Prozessdaten Allgemeine Angaben Angaben zum lebensgeschichtlichen Hintergrund des Bewohner Aktuelle Angaben

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2. Bedarfsfeststellung Lebensbereiche In dem Verfahren werden sieben Lebensbereiche mit insgesamt 27 Unterpunkten angesprochen. • Alltägliche Lebensführung • Individuelle Basisversorgung • Gestaltung sozialer Beziehungen • Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben • Kommunikation und Orientierung • Emotionale und psychische Entwicklung • Gesundheitsförderung und -erhaltung Zu jedem Unterpunkt werden in der Hilfeplanung der Unterstützungsbedarf und die Ressourcen des Bewohner festgehalten.

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Hilfearten Zu jedem Unterpunkt der Lebensbereiche wird eine Hilfeart ausgewählt. Hilfeart: Keine Hilfe Eine Unterstützung wird in diesem Bereich nicht benötigt. Die Hilfeart „Keine Hilfe“ ist auch dafür vorgesehen, die Ressourcen des Bewohner zu benennen (siehe auch Eckpfeiler Unterstützungsbedarf und Ressourcen). Hilfeart: Hinweisen, beraten, informieren („Wissen“) Hinweisen: kurzer einseitig geführter Verweis auf verschiedene Sachverhalte Beraten: dialogisches Informationsgespräch Informieren: Daten und Fakten weitergeben Hilfeart: Erklären und Motivieren („Wollen“) Einen Prozess in dem Bewohner anregen, sich auf eine gemeinsam vereinbarte Veränderung einzulassen. Hilfeart: Stellvertretend erledigen Kann nur in bestimmten Unterpunkten als Form der Hilfe benannt werden, z.B. wenn eine Übernahme von bestimmten Angelegenheiten erforderlich ist. Hilfeart: Begleiten, anleiten, trainieren Begleiten: den Bewohner direkt bei einer Aktivität begleiten Anleiten, Trainieren: Mit dem Bewohner zusammen fortlaufend gemeinsam vereinbarte Tätigkeiten und/oder Verhaltensweisen üben bzw. einüben.

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Zielvereinbarung Was ist ein Ziel und wozu werden Ziele gebraucht? Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Zielen: • Veränderungsziele • Stabilisierungsziele (Erhaltungsziele) Neben diesen Zielarten gibt es Zielebenen: • Globalziel • Schwerpunktziele Davon getrennt werden die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Im Hilfeplanprozess ist eine Verständigung der Beteiligten darüber notwendig, welche Ziele verfolgt werden sollen. Es werden gemeinsame, von allen akzeptierte und mitgetragene Ziele vereinbart. Globalziele : Globalziele stellen den Handlungsrahmen dar. Mit Hilfe von Globalzielen erfolgt eine gemeinsame Verständigung mit dem Bewohner „wohin“ der Hilfeprozess geht. Beispiele: • Erhalt der selbständigen Lebensform in der eigenen Wohnung. • Erreichen einer höheren Selbständigkeit im Bereich der sozialen Kontakte. • Höhere Eigenverantwortung in der Verwaltung des Geldes. • Selbständiges Leben in der eigenen Wohnung ohne Unterstützung durch eine ambulante Betreuung. Schwerpunktziele: In der Schwerpunktplanung werden gemeinsam mit dem Bewohner i.d.R. bis zu drei konkrete und überprüfbare Ziele vereinbart. Die Beschränkung auf drei Schwerpunktziele verhindert eine Überbelastung des Bewohner (und auch des Leistungserbringers! ). Bei den Inhalten der Schwerpunktziele ist es wichtig, dass sie in den Kontext der Globalziele eingebettet sind. Im Gegensatz zu den Globalzielen sind diese Schwerpunktziele konkret formuliert.

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SMART-Kriterien Die SMART Kriterien stellen eine Hilfe dar zur Reflektion der vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Schwerpunktziele: Spezifisch (konkret, klar, präzise, schriftlich, eindeutig definiert) Vorsicht bei „schwammigen“ Formulierungen! Messbar (mit entsprechenden Kriterien, überprüfbar) Vorsicht bei unbestimmten Begriffen – höher, besser! Attraktiv (akzeptabel, attraktiv, motivierend, anspruchsvoll) Vorsicht: Ziel ohne den Bewohner formuliert? Realistisch (widerspruchsfrei, erreichbar) Vorsicht vor Überforderung des Bewohner! Terminiert (zeitlich eingegrenzt) Vorsicht bei unbestimmten Zeitbegriffen! Tipps für die Praxis: • Trennung zwischen Maßnahmen und Zielen • Entwickeln von Kriterien / Indikatoren für die Überprüfung von Zielen • Positivformulierungen bevorzugt verwenden

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Zielprüfung Fortschreiben der Hilfeplanung Der Hilfeplan wird immer für einen festgelegten Zeitraum vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Hilfeplan „fortgeschrieben“. Bei der Fortschreibung der Hilfeplanung sind zwei Schritte notwendig: • Zielprüfung • Vereinbarung von aktuellen Zielen Im Hilfeplangespräch ist dies i.d.R. ein Prozess, der Überschneidungen beinhaltet – zur Nachvollziehbarkeit (auch für Dritte) ist es aber notwendig, diese beiden Prozesse getrennt schriftlich festzuhalten. Struktur: Die Lebensbereiche ermöglichen eine umfassende Betrachtung des Unterstützungsbedarfes und der Ressourcen des Bewohner. Die einzelnen Lebensbereiche und Unterpunkte sind strukturgebend. Sie dienen dazu, dem Bewohner und allen anderen Beteiligten ein umfassendes und verständliches Bild des Hilfebedarfes zu vermitteln. Die Reihenfolge der Lebensbereiche beinhaltet keine Wertigkeit. Für das Hilfeplangespräch ist die Reihenfolge der Lebensbereiche nicht zwingend gemäß dem Vordruck einzuhalten. Es kann mit jedem der Lebensbereiche begonnen werden. Es ist auch möglich, im Hilfeplangespräch zwischen den einzelnen Lebensbereichen zu wechseln.

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Ressourcenorientierung: Zu den einzelnen Unterpunkten werden in der Hilfeplanung die Ressourcen (eigene Ressourcen des Bewohner, Ressourcen im sozialen Umfeld) und der Unterstützungsbedarf ermittelt. Es gibt Bereiche, in denen der Klient keinen Unterstützungsbedarf hat. Im Sinne einer Ressourcenorientierung und zur Motivation des Bewohner ist es sinnvoll, hier seine Fähigkeiten und Stärken festzuhalten (Vorsicht vor einer „Defizitorientierung“ / Hilfeplan in dem nur die „Schwächen“ des Bewohner auftauchen).

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Beispiel: !Vorsicht vor fehlender Ressourcenorientierung! Herr X. ist nicht genügend motiviert in der Wäschepflege. Beispiel: Ressourcenorientierung: Grundsätzlich hat Herr X. Kenntnisse und Fähigkeiten in der Wäschepflege. Er schafft es aber nicht, seine Wäsche regelmäßig selber zu waschen. Um dies zu schaffen, benötigt Herr X. wöchentlich Motivation.

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Privatsphäre: Der Klient hat ein Recht auf Privatsphäre. Der Klient stellt einen Antrag auf Hilfen und benennt dazu seinen privaten Unterstützungsbedarf (siehe Eckpfeiler Selbstbestimmung und Transparenz). Die Benennung des Bedarfes erfordert nicht eine detaillierte Beschreibung intimster persönlicher Probleme (bspw. Klient benennt einen Unterstützungsbedarf in Partnerschaftsfragen, er selbst bestimmt über die Art und Form und Intensität der Dokumentation). Einschätzungen: Im Hilfeplan werden unterschiedliche Einschätzungen festgehalten - das Hilfeplanverfahren ist ein Aushandlungsprozess mit einer einvernehmlichen Lösung (siehe Eckpfeiler Vereinbarung und Transparenz). Beispiel: Bereich Gesundheitsfördernder Lebensstil: Frau M. benötigt nach Einschätzung der am Hilfeplan beteiligten Personen grundsätzlich Unterstützung in allen folgenden Teilbereich: • Ernährung: Frau M. isst in Stresssituationen und aufgrund von auftretenden Stimmungsschwankungen sehr wenig bzw. nimmt mehrere Tage keine Nahrung zu sich. Hier besteht zeitweise die Gefahr einer latenten Unterernährung. Sie benötigt hier Unterstützung, um regelmäßige Mahlzeiten zu sich zu nehmen; • Rauchen (Frau M. ist starke Raucherin); • ärztl. Vorsorge (Frau M. nimmt die Krebsvorsorge nicht in Anspruch). Frau M. ist bereit, in dem Teilbereich "Ernährung" Unterstützung anzunehmen. Die anderen Bereiche treten auf Wunsch von Frau M. zunächst in den Hintergrund - in diesen wünscht sie keine Unterstützung.

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Hilfen im Umfeld: In der Hilfeplanung werden Hilfen im Umfeld des Bewohner miteinbezogen, zum Beispiel Hilfen von Angehörigen. Hat der Klient einen gesetzlichen Betreuer, wird in der Hilfeplanung aufgenommen, welche Hilfen der gesetzliche Betreuer und welche der Mitarbeiter leistet. Der gesetzliche Betreuer erledigt i.d.R. stellvertretend für den Bewohner bestimmte Angelegenheiten, z.B. behördlichen Schriftverkehr. In der ambulanten Betreuung werden gemeinsam mit dem Bewohner die Angelegenheiten erledigt mit dem Ziel der größtmöglichen Selbständigkeit. Die Hilfen im Umfeld werden im Text zu den einzelnen Unterpunkten festgehalten.

16 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Hilfeart: Keine Hilfe Eine Unterstützung wird in diesem Bereich nicht benötigt. Dies kann verschiedene Ursachen haben: • Eine Unterstützung wird tatsächlich nicht benötigt (Klient hat entsprechende Fähigkeiten) • Nicht jede Störung oder Beeinträchtigung hat eine Hilfe zur Folge. • Der Klient wünscht keine Hilfe. • Es sind Ressourcen im Umfeld vorhanden. • Unterstützung wird außerhalb einer Eingliederungshilfemaßnahme gewährt. • In einer bestimmten zeitlichen Periode einer Hilfeplanung steht der entsprechende Bereich im Hintergrund, weil andere, wichtigere Dinge im Vordergrund stehen. Die Hilfeart „Keine Hilfe“ ist auch dafür vorgesehen, die Ressourcen des Bewohner zu benennen (siehe auch Eckpfeiler Unterstützungsbedarf und Ressourcen). Beispiel: Herr X. ist starker Raucher von Zigaretten. Ihm sind die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens bewusst. Er wünscht in diesem Bereich keine Hilfe. Hilfeart: keine Hilfe

17 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Hilfeart: Hinweisen, beraten, informieren Hinweisen: kurzer einseitig geführter Verweis auf verschiedene Sachverhalte Beraten: dialogisches Informationsgespräch Informieren: Daten und Fakten weitergeben Beispiel: Hilfeart: Hinweisen, beraten, informieren Herr X. ist starker Raucher von Zigaretten. Herr X. sind die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens nur in Ansätzen bewusst. Er möchte zu den Folgen des Rauchens für seine Gesundheit Informationen. Er weist deutlich darauf hin, dass er, um zu einer Entscheidung über ein mögliches Aufhören des Rauchens zu kommen, zunächst mehr Informationen benötigt. Er will die Entscheidung über sein weiteres Rauchverhalten dann selber treffen.

18 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Hilfeart: Erklären und Motivieren (intentionale Ebene-„Wollen“) Einen Prozess in dem Bewohner anregen, sich auf eine gemeinsam vereinbarte Veränderung einzulassen. Beispiel: Herr X. ist starker Raucher von Zigaretten. Herr X. sind die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens bewusst. Er will das Rauchen von Zigaretten einschränken. Dazu will er von den Mitarbeitern motiviert werden.

19 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Hilfeart: Stellvertretend erledigen Kann nur in bestimmten Unterpunkten als Form der Hilfe benannt werden, z.B. wenn eine Übernahme von bestimmten Angelegenheiten erforderlich ist. Erforderlich kann es sein, wenn der Klient tatsächlich nicht in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten auszuführen (lesen/blind) bzw. mit den auszuführenden Tätigkeiten momentan überfordert ist. Dies darf nicht dazu führen, dass der Bedarf danach festgestellt wird, wer die Tätigkeit am schnellsten ausführen kann (nach dem Motto „alleine kann ich es schneller“). Beispiel: Herr X. muss morgens und abends Medikamente gegen diverse Krankheiten einnehmen. Bisher sind die Medikamente in der stationären Einrichtung stellvertretend gestellt worden. Für Herrn X. stehen momentan andere Lebensbereiche in der Hilfeplanung im Vordergrund. Momentan benötigt er das weitere stellvertretende Stellen der Medikamente durch die Mitarbeiter. Bei der nächsten Hilfeplanung in ½ Jahr möchte er das Thema wieder aufgreifen und dann gemeinsam überlegen, ob und wie er die Medikamente selbst stellen kann. Hilfeart: Stellvertretend erledigen

20 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Hilfeart: Begleiten, anleiten, trainieren Begleiten: den Bewohner direkt bei einer Aktivität begleiten Anleiten, Trainieren: Mit dem Bewohner zusammen fortlaufend gemeinsam vereinbarte Tätigkeiten und/oder Verhaltensweisen üben bzw. einüben. Beispiel: Herr X. ist starker Raucher von Zigaretten. Herr X. sind die gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens bewusst. Er will das Rauchen von Zigaretten einschränken. Dazu will er gemeinsam mit den Mitarbeitern einen „Aktionsplan“ aufstellen. Zum Beispiel: Führen einer Strichliste über gerauchte Zigaretten, Kontaktaufnahme zur Krankenkasse....

21 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Beispiel: • Die Mitarbeiter informieren den Bewohner über eine Tanzveranstaltung. Sie haben die Intention, ihn zu motivieren, dass er dorthin geht - Klient wünscht und benötigt Motivation. Hilfeart: Erklären und Motivieren • Die Mitarbeiter geben dem Bewohner die reine Information über die Tanzveranstaltung - der Klient geht ohne weitere Motivation der professionellen Begleiter dorthin. Hilfeart: Hinweisen, Beraten, Informieren.

22 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Zielvereinbarung Was ist ein Ziel und wozu werden Ziele gebraucht? Zunächst ist eine Verständigung darüber notwendig, was ein Ziel sein kann. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten von Zielen: Veränderungsziele: • Das Ziel ist auf die Veränderung eines bestehenden Zustandes ausgerichtet. Das Ziel bezeichnet dann den Unterschied zwischen dem Zustand wie er besteht (im Hier und Jetzt) und dem Zustand wie er sein sollte (dem erstrebenswerten Zustand in der Zukunft). Stabilisierungsziele: • Das Ziel ist auf die Stabilisierung eines bestehenden Zustandes ausgerichtet. Das Ziel bezeichnet dann die Erhaltung des bestehenden Zustandes, z.B. wenn bereits eine zufrieden stellende Lebenssituation erreicht wurde und diese erhalten werden soll.

23 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Schwerpunktziele: Bedarfsvereinbarung und Schwerpunktplanung sind untrennbar miteinander verknüpft und beinhalten eine gegenseitige Wechselwirkung. In der Schwerpunktplanung werden gemeinsam mit dem Bewohner i.d.R. bis zu drei konkrete und überprüfbare Ziele vereinbart. Die Beschränkung auf drei Schwerpunktziele verhindert eine Überbelastung des Bewohner (und auch des Leistungserbringers!). Bei den Inhalten der Schwerpunktziele ist es wichtig, dass sie in den Kontext der Globalziele eingebettet sind. Im Gegensatz zu den Globalzielen sind diese Schwerpunktziele konkret formuliert.

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!Vorsicht vor UnSMARTen Zielen ! z.B.: Klient soll schnell eine bessere vollkommen eigenständige Grundversorgung erlernen: Schwammig: Was bedeutet Grundversorgung? Unbestimmt: Was bedeutet „bessere“? Mit welchen Kriterien wird das Ziel überprüft? Ohne Klient: Würde der Klient das Ziel auch mit „soll... erlernen“ formulieren? Überforderung: Kann der Klient die „vollkommen eigenständige“ Versorgung erreichen? Unbestimmt: Was bedeutet „schnell“?

25 Fortbildung IHP Lebenshilfe Mönchengladbach
Beispiel: SMARTes Ziel: Innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr will Herr X. erreichen, dass er einmal in der Woche auf dem Wochenmarkt eigenständig die von ihm benötigten Lebensmittel einkauft. Spezifisch: Ein konkretes Ziel ist benannt – selbständiger Einkauf von benötigten Lebensmitteln. Messbar: Nach einem halben Jahr ist überprüfbar, ob Herr X. die Lebensmittel eigenständig einkauft. Attraktiv: Herr X. ist an der Zielvereinbarung beteiligt, er „will“ das Ziel erreichen. Realistisch: Das Ziel ist eingegrenzt auf einen Bereich der Grundversorgung. Terminiert: Das Ziel ist vereinbart für den Zeitraum von einem halben Jahr. Trennung zwischen Maßnahmen und Zielen: In der Hilfeplanung werden Ziele von Handlungsschritten/Maßnahmen getrennt! Hier sind Hilfskonstruktionen nützlich: • Formulierung der Ziele mit „Ich will...“ oder „Klient will erreichen.....“ oder „Klient möchte es schaffen....“. • Das Schwerpunktziel kann mit einem „indem“ verbunden werden, damit erfolgt fast automatische eine Trennung von der Maßnahme. ! Vorsicht bei fehlender Trennung von Ziel und Maßnahme ! Schwerpunktziel: Unterstützung beim selbständigen Einkauf. Was ist das Ziel? Was ist die Maßnahme?

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Elemente der Hilfeplanung – Zielvereinbarung Das Ziel wird erst bei einer Trennung von Ziel und Maßnahme deutlich: Beispiel: Schwerpunktziel: Innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr will Herr X. erreichen, dass er einmal in der Woche auf dem Wochenmarkt eigenständig die von ihm benötigten Lebensmittel einkauft. Dies erreicht er, indem er zunächst mit Unterstützung der Mitarbeiter überprüft, welche Lebensmittel er benötigt; den Einkaufszettel gemeinsam erstellt; gemeinsam prüft, wie viel Geld zur Verfügung steht und gemeinsam den Einkauf durchführt. Es ist geplant, die Begleitung schrittweise abzubauen (Zeitplan z.B.: in den ersten drei Monaten jede Woche gemeinsamer Einkauf, in den folgenden drei Monaten 2x im Monat, in den nächsten 3 Monaten 1x im Monat).

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Indikatoren: Es kann sinnvoll sein, Kriterien oder Indikatoren für die Überprüfung von Zielen zu entwickeln und diese im Hilfeplan festzuhalten. Dies ist insbesondere hilfreich bei Zielen, die nicht mit konkreten alltagspraktischen Dingen zu tun haben, sondern eher eine emotionale Befindlichkeit des Bewohner betreffen. Beispiel: Herr X schafft es, sein Leben aktiv zu gestalten. Das bedeutet für ihn, seine Störungen im Antrieb „in den Griff zu bekommen“. Indikatoren dafür sind für ihn: • Pünktlich zur Arbeit zu gehen • Produktiv zu arbeiten • Freizeitgestaltung bewusst zu erleben (zum Gitarrenunterricht zu gehen, Tischtennis spielen, Bücher zu lesen) • Lust haben, bestimmte Dinge auszuführen Formulierung: Bei der Zielvereinbarung ist es wichtig, auf die Art der Formulierung zu achten. ! Vorsicht vor Formulierungen mit „soll“ ! Herr X. soll lernen Positivformulierung bevorzugen! Herr X möchte erreichen …./ ICH möchte erreichen ….

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Elemente der Hilfeplanung – Zielvereinbarung Hilfreich ist es, bei der Formulierung der Ziele direkt zu überlegen, ob das Ziel nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes überprüft werden kann – ist dies nicht der Fall, hilft es, das Ziel mit den SMART-Kriterien noch einmal zu „durchleuchten“ und umzuformulieren. Zielprüfung Fortschreiben der Hilfeplanung Der Hilfeplan wird immer für einen festgelegten Zeitraum vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Hilfeplan „fortgeschrieben“. Bei der Fortschreibung der Hilfeplanung werden gemeinsam mit dem Bewohner die im davor liegenden Hilfeplan vereinbarten Ziele überprüft. Dabei sind folgende Fragestellungen wichtig: • Was ist im zurückliegenden Zeitraum erreicht worden? • Ist das Ziel vollständig erreicht? • Wenn das Ziel nicht oder nur zum Teil erreicht worden ist: Aus welchen Gründen ist das Ziel nicht erreicht worden? (z.B. Ziel war zu hoch gesetzt)

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Bei der Fortschreibung der Hilfeplanung sind zwei Schritte notwendig: • Zielprüfung • Vereinbarung von aktuellen Zielen Im Hilfeplangespräch ist dies i.d.R. ein Prozess, der Überschneidungen beinhaltet – zur Nachvollziehbarkeit (auch für Dritte) ist es aber notwendig, diese beiden Prozesse getrennt schriftlich festzuhalten. Zum einen wird also eine Zielprüfung durchgeführt und festgehalten, zum anderen werden aktuelle Ziele vereinbart und aufgeschrieben.

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Beispiel: Innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr will Herr X. erreichen, dass er einmal in der Woche auf dem Wochenmarkt eigenständig die von ihm benötigten Lebensmittel einkauft. Zielprüfung: Was ist erreicht worden? Herr X . geht selbständig einmal in der Woche auf dem Wochenmarkt einkaufen, er weiß, wo die einzelnen Stände mit den Lebensmitteln sind und kann selber die Lebensmittel auswählen. Er benötigt für den direkten Einkauf keine Hilfe mehr. Er benötigt weiterhin Beratung, um für sich zu klären, welche Lebensmittel er für die Woche benötigt. Aktuelle Zielvereinbarung: Herr X. will nach einem halben Jahr einen Überblick darüber haben, welche Lebensmittel er für eine Woche benötigt. Indikator für die Zielerreichung: Dass er sein Ziel erreicht hat, merkt Herr X daran, dass es ihm gelingt, den Einkaufszettel für den wöchentlichen Einkauf selbständig zu erstellen und mit den eingekauften Lebensmitteln auszukommen..

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Elemente der Hilfeplanung – Zeiteinschätzung Beispiel: ! Fehlende Transparenz ! Frau X. braucht Begleitung beim Einkauf. Hilfeart: Anleiten, Begleiten, Trainieren Aus dieser Beschreibung lässt sich eine zeitliche Einschätzung zum Bedarf nicht ableiten. Für eine Nachvollziehbarkeit einer zeitlichen Einschätzung fehlen Informationen (z.B. ob bei allen Einkäufen Begleitung benötigt wird oder nur beim Einkauf von besonderen Waren).

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Beispiel: !Transparenz! Frau X. kauft selbständig ihre Lebensmittel und Dinge des alltäglichen Bedarfes ein. Sie ist sich unsicher beim Bekleidungseinkauf. Als ein Schwerpunktziel hat sie mit der Betreuung vereinbart, dass sie den Bekleidungseinkauf zukünftig selbständig planen und erledigen möchte. Notwendig und von Frau X. gewünscht ist dabei zu Anfang eine direkte Begleitung beim Einkauf. Hilfeart: Anleiten, Begleiten, Trainieren

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Oder Notwendig und von Frau X. gewünscht ist dabei eine Beratung, welche Kleidungsstücke aussortiert werden können und welche sie neu kaufen kann. Den Bekleidungseinkauf erledigt sie selbständig. Hilfeart: Hinweisen, Beraten, Informieren Herr X. ist grade in seine erste eigene Wohnung gezogen. Er hat noch nie selbständig für sich Lebensmittel eingekauft und kennt auch noch nicht die Geschäfte im Umfeld seiner Wohnung. Er benötigt zunächst Begleitung beim Einkauf, geplant ist diese im Verlauf von 12 Monaten schrittweise zu reduzieren. Hilfeart: Anleiten, Begleiten, Trainieren Aus der Hilfeart in Verbindung mit dem Unterstützungsbedarf und den Ressourcen lässt sich eine zeitliche Einschätzung nachvollziehen (Transparenz). Dabei kann bei der gleichen Hilfeart ein unterschiedliches Zeitkontingent benötigt werden.

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Anlage: Merkblatt Mögliche Hilfebedarfe und Betreuungsinhalte

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Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!!!!


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