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Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden September 2006

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Präsentation zum Thema: "Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden September 2006"—  Präsentation transkript:

1 Walliser Kampagne zur Förderung der Organspenden 1.-16. September 2006

2 Zusammenhang und wesentliche Daten
Die Warteliste ist lang Personen warteten im Jahr 2005 auf ein Spenderorgan, doch nur 413 von ihnen erhielten ein Organ. 38 Menschen starben, weil nicht rechtzeitig ein geeignetes Organ zur Verfügung stand. Im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern ist die Spenderrate in der Schweiz tief, sie liegt bei 12 Spendern pro Million Einwohner. Im Jahr 2005 standen im Wallis 29 Organempfänger auf der Warteliste, 14 Transplantationen wurden an Wallisern durchgeführt und für den ganzen Kanton wurden nur drei Spender verzeichnet.

3 Patienten auf der Warteliste und transplantierte Patienten im Jahr 2005
Le nombre total de patients inscrits en liste d’attente et le nombre de patients transplantés sur l’année Quelle: Jahresbericht 2005 Swisstransplant

4 Organspender PME (Million Einwohner) - 2005
17.6 12.7 13.2 14.5 22.8 14.4 11.8 22.2 12.1 24.4 18.1 19.1 10.5 21 35.1 2 8.1 Quelle:Swisstransplant

5 Sechs Transplantationszentren in der Schweiz

6 Gründe für den Mangel an Organspendern
Gemäss Swisstransplant, besteht in der Bevölkerung ein starker Wille zum Organspenden, dennoch ist die Anzahl Organspender sehr gering, was sich wie folgt erklären lässt: Ein Mangel an Information über die Spendemodalitäten: Die Personen verwechseln z.B. Koma und Hirntod  Der erschwerte Zugang zu Spenderkarten.

7 Swisstransplant Swisstransplant wurde 1985 als nationale Stiftung gegründet. Die Ziele der Stiftung sind : Koordination der Transplantationsaktivitäten in der Schweiz Förderung der internationalen Zusammenarbeit Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, des Pflegepersonals und der Ärzte. Die Koordinationszentrale wurde 1992 geschaffen. Patienten, die auf ein Organ warten, werden in eine nationale Warteliste eingeschrieben, die von Swisstransplant koordiniert wird.

8 Kantonale Kampagne 1.-16. September 2006
16. September, nationaler Tag für Organspende und Transplantation

9 Organspenden innerhalb der Bevölkerung zu fördern, indem man:
Ziel der Kampagne Organspenden innerhalb der Bevölkerung zu fördern, indem man: besser über Organspenden informiert. die Anzahl an Walliser Organspendern erhöht, indem sie vermehrt eine Spenderkarte besitzen oder ihre Angehörigen klar über den Willen zur Organspende informieren.   die Anzahl gemeldeter Spender aller Spitäler erhöht.

10 Mittel Versand von 40’000 zweisprachigen Prospekten der Swisstransplant mit jeweils zwei Spenderkarten

11 Zwei Spenderkarten pro Prospekt
Mittel Zwei Spenderkarten pro Prospekt

12 Mittel An alle Ärzte und Apotheker im Wallis

13 Mittel Sowie an die Spitäler und die Dienststellen der Kantonalen Verwaltung

14 Mittel Die Spenderkarten können im Verkaufsständer zur Verfügung gestellt werden.

15 Speziell für diesen Anlass gefertigte Poster

16 Das für diesen Anlass von Inn-Yang Low entworfene Bildzeichen symbolisiert die Lebenslinie. Rechts in blau, gibt ein Mensch sein Herz einem Organempfänger, dann erwacht er zu neuem Leben. Symbolisch stehen das Blau und das Rot für die Adern und Arterien sowie für das Leben und den Tod.

17 Die Poster werden im Grossformat bei allen Ärzten, Apothekern und Spitälern aufgehängt

18 Datum der Kampagne Beginn der Kampagne 01.09.06
Was? Wann? Beginn der Kampagne Versand der Dokumentation, Spenderkarten und Poster der Swisstransplant an Apotheken, Ärzte, Spitäler Reportagen aller Medien auch Fernsehen und regionale Radiosender Förderungsaktionen der Vereine

19 Förderungsaktionen der Vereine
Wo? Wann? AVIRT (Association valaisanne des insuffisants rénaux et transplantés), Migros du Manoir, Martinach, Stand in Anwesenheit der Mitglieder der AVIRT , von 9h00 bis 16h00 AVIRT, Magasin Carrefour, Conthey, Stand in Anwesenheit der Mitglieder der AVIRT AVIRT, Placette, Siders, Stand in Anwesenheit der Mitglieder der AVIRT

20 Förderungsaktionen der Vereine
Wo? Wann? Association à Cœur Ouvert, Stand mit Transplantierten, Begegnung mit den Feuerwehr-Junioren, Place de la Planta, ganzer Tag Association à Cœur Ouvert, Stand und Anwesenheit Transplantierter am Stadtmarkt Sitten Association à Cœur Ouvert, Stand und Anwesenheit Transplantierter in den Eingängen der Spitäler des GNW Martinach, 4.09, St-Amé, 7.09, Monthey, 11.09, Sitten 13.09, Aigle, 14.09, Siders 19.09, Visp 21.09, Brig 22.09 Association à Cœur Ouvert, Stand und Anwesenheit Transplantierter auf der Place du Midi, Sitten für den Nationalen Tag

21 Kontaktpersonen für die Medien
Association à Cœur ouvert:Philippe Savioz, Präsident, Herztransplantierte, Postfach 58, 1951 Sitten, Tel. 079/ Association des insuffisants rénaux et transplantés (AVIRT):Jean-Marc Gaillard, Präsident, Rue des Retsons 27, 1957 Ardon, Tel. 027/

22 Aktivitätszeitschrift über Transplantationen in der Schweiz 2001-2005
Organspender Verstorbene Spender Source:Swisstransplant

23 Jährliche Organspender pro Millionen Einwohner (pmp):
Die Schweiz ist unter den letzten europäischen Ländern die Organspende betreffend mit 12.1 Spendern pmp Source:Swisstransplant

24 Organspender PME (Million Einwohner) - 2005
17.6 12.7 13.2 14.5 22.8 14.4 11.8 22.2 12.1 24.4 18.1 19.1 10.5 21 35.1 2 8.1

25 Potenzielle Organspender
Bei Swisstransplant angemeldete potenzielle Spender: 113 Organspender mit Explantation: 90 Nicht bei Swisstransplant angemeldete potenzielle Spender: 26 (Zentren haben den Ablehnentscheid allein getroffen) Total der Anzahl potenzieller Spender in der Schweiz: unbekannt Quelle:Swisstransplant

26 Herkunft der Organspender
Quelle:Swisstransplant

27 9.7 167.6 2005 52.2 11.9 130.3 64.9 31.2 109.4 In green the number of transplanted patiens pmp in each part of Switzerland, in dependance with their canton of residence 43.8 Quelle:Swisstransplant Organspender PME / Wohnkanton Patienten auf Warteliste PME / Wohnkanton Transplantierte Patienten PME / Wohnkanton

28 Entwicklung der Organspenden PME
Ici l’évolution des donneurs décédés par million d’habitants et les linéaires de tendance de ces dernier 5 années dans les 3 régions linguistiques. Source:Swisstransplant

29 Anzahl der Organspender in den Transplantationszentren
Quelle:Swisstransplant

30 Vergleich Lebendspender- verstorbene Spender
Quelle:Swisstransplant

31 Spenderkategorien Source:Swisstransplant

32 Todesursachen Sur ces dernières 5 années pas de évolution significatifs, sur les dernières 10 années une baisse des traumatismes crâniens et une augmentation des hémorragies cérébrales Source:Swisstransplant

33 Entwicklung des Spendealters
Quelle:Swisstransplant

34 Alter der Bevölkerung, der Organspender und Anzahl transplantierte Organe
50 31 10 9 Ce slide montre les groupes d’age des donneurs décédés en % par rapport aux mêmes groupes d’ages de la population Suisse de l’année 2004 Vous voyez ainsi le pourcentage d’organes transplantés par groupe d’age des donneurs Source:Swisstransplant

35 Verstorbene Spender in der Schweiz im Jahr 2005
Anzahl transplantierte Organe pro Spender: 3,5 Organe Durchschnittliches Alter der Spender: 48.6 Jahre Prinzipielle Todesursache: Hirnblutungen: 47 Spender Hirntraumen: Spender Einverständnis für Organentnahme : 10 Spenderkarten The number of procured and transplanted organs per deceased donor was about 3,5 organs per donor The mean age of organ donors was about 48,6 years, the younger one was 1 year old, the oldest one 83 The principal causes of brain death was cereral bleeding : 47 donors, and cerebral traumatism: 25 donors For the first time, 10 from 90 organ donors was given their consent for organ donation by donor card Last year none of the 91 donors was given a consent by donor card Quelle:Swisstransplant

36 Situation im Wallis Source:Swisstransplant

37 Gemeldete Spender in den nicht transplantierenden Spitälern 2001-2005
5 gemeldete Spender im Jahr 2003 in Sitten, 3 Spender im Jahr 2005. Source:Swisstransplant

38 Im Jahr 2005 waren im Wallis gemäss Swisstransplant :
Situation im Wallis Im Jahr 2005 waren im Wallis gemäss Swisstransplant : 3 Organspender 29 Personen auf der Warteliste 14 transplantierte Walliser Source:Swisstransplant

39 Aktionen von Freiwilligen im Spitalbereich
Im Jahr 2004 und 2005 haben von 100 Spitälern mit einer Intensivstation nur 15 Spitäler Spender gemeldet. Es bringt aber nur wenig, die Anzahl der Spender zu erhöhen, wenn man nicht gleichzeitig die notwendigen Mittel zur Feststellung des Todes und zur Entnahme der Organe bereitstellt. Dabei spielt der Koordinator zwischen den Spitälern, der gemäss neuem Gesetz über die Transplantation festgelegt werden muss, eine wichtige Rolle. Es müssten zudem die freiwilligen Aktionen in den Spitälern gefördert werden. In Bezug auf die Koordination im Spitalbereich befindet sich der Kanton Wallis gegenüber vielen anderen Kantonen im Vorsprung. Im Wallis ist Dr. Philippe Eckert, Chef der Intensivpflege vom CHCVs der Koordinator für Organspende. Zudem wurden ihm vom Kanton die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um einen Verantwortlichen anzustellen, der diese Aufgabe übernimmt.

40 Andere konkrete Massnahmen von der Dienststelle für Gesundheitswesen
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW

41 Allgemeine Bestimmungen
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Erster Artikel Gegenstand der Zusammenarbeit Das vorliegende Abkommen beinhaltet die Formalisierung der Betreuung der Walliser Patienten im Bereich der Organtransplantationen und die Festlegung der Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den westschweizer Universitässpitälern und der Walliser Dienststelle für Gesundheitswesen einerseits und dem Gesundheitsnetz Wallis anderseits.

42 BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW Artikel 2 Art der Zusammenarbeit Die westschweizer Universitätsspitäler für Transplantationen verpflichten sich, die Walliser Patienten ohne Benachteiligung zu übernehmen und sie in die gleiche Warteliste wie die Wadtländer und Genfer einzutragen.

43 Finanzierung der Behandlungen von Wallisern
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT bezüglich Transplantationen zwischen den Universitätsspitälern in der Westschweiz (universitäres Spitalzentrum in Lausanne (CHUV) und dem Universitässpital in Genf (HUG)), der Dienststelle für Gesundheitswesen und dem GNW Artikel 6 Finanzierung der Behandlungen von Wallisern 1. Die Rechnungen der Behandlungen von Walliser Patienten, durchgegführt von den Universitätsspitälern Genf und Lausanne, werden anhand der Kantonstarife verrechnet, in dem die medizinischen Eingriffe stattgefunden haben. D.h., die Abrechnung ist abhängig von den westschweizer Bestimmungen und den jeweiligen kantonalen Tarifen für ambulante Behandlungen. 2. Die Rechnungen werden direkt der Walliser Dienststelle für Gesundheitwesen zugestellt. 3. Die Reisekosten müssen von den Walliser Patienten selber übernommen werden, es sei denn, die Krankenversichung übernimmt dies.

44 Anzahl Transplantationen im Wallis nach Organ und Spital 2004
Herztransplantationen Lungentransplatationen Lebertransplantationen 3 Nierentransplantationen 7 12 Knochenmarktransplantationen Total Kosten zuhanden des Kanton Wallis : ≈ 2 Millionen/Jahr Spitäler : CHUV 21 HUG 9 Basel 2 Bern 1

45 Anzahl Transplantationen im Wallis nach Organ und Spital 2005
Herztransplantationen Lungentransplantationen Nierentransplantationen 10 17 Knochenmarktransplantationen Total Kosten zuhanden des Kanton Wallis: ≈ 2,3 Millionen/Jahr Spitäler : CHUV 21 HUG 6 Basel 3 Bern 4

46 Lebendspender in der Schweiz
Source:Swisstransplant

47 Verhältnis Spender - Empfänger
April 1993 bis Januar 2005 Andere familiäre Bindung (6%) Partner (30%) Eltern (31%) Sur ce slide les relations entre les donneurs et les receveurs des derniers 12 ans. Geschwister (29%) Andere Bindungen (4%) n= 737 Source:Swisstransplant

48 Spender Empfänger Männer 35% Männer 64% Frauen 65% Frauen 36%
Aufteilung nach Geschlecht der Nierenspender April 1993 bis Januar 2005 Spender Empfänger Männer 35% Männer 64% 264 256 473 481 La distribution des donneurs selon leur sexe Frauen 65% Frauen 36% n = 737 Source:Swisstransplant

49 Transplantationen und
Warteliste der Schweiz Source:Swisstransplant

50 Anzahl transplantierte Organe
Source:Swisstransplant

51 Transplantierte Organe in der Schweiz
Anzahl transplantierte Organe 2005: 428 Herz 33 transplantierte Organe Niere 260 transplantierte Lunge 31 transplantierte Leber 80 transplantierte This slide shows you the total number of organs transplanted in CH in 2005 33 Heart transplantations 31 lung transplantations 80 liver transplantations And 260 kidney transplantations The total number of transplanted organs is 428 In 2005, 82 living kidney transplantations and 2 liver living transplantations was performed Source:Swisstransplant

52 Anzahl transplantierte Organe in der Schweiz 2001-2005
2001 Total: 424 2002 Total: 410 2003 Total: 491 2004 Total: 432 2005 Total: 428 Quelle:Swisstransplant

53 Patienten auf der Warteliste
Le nombre total de patients inscrits en liste d’attente et le nombre de patients transplantés sur l’année Source:Swisstransplant

54 Patienten auf der Warteliste 2005
- Transplantiert: Patienten - Von der Liste genommen: 30 Patienten - Auf der Liste verstorben: Patienten Quelle:Swisstransplant

55 Patienten auf der Warteliste 01.07.2006
Quelle:Swisstransplant

56 Patienten auf der Warteliste Januar- Juni 2006
Während der Periode von Januar bis Juni waren insgesamt 981 Patienten auf der Warteliste verzeichnet. 202 wurden transplantiert. Quelle:Swisstransplant

57 Alter der transplantierten Patienten / Organ
Patienten auf der Warteliste 2005 Alter der transplantierten Patienten / Organ Age moyen, age minimal et maximal des patients transplantés par organe recu Quelle:Swisstransplant

58 Patienten auf der Warteliste 2005
Patienten mit Super-urgence Status Organ Transplantiert Abgemeldet Verstorben Total Herz 9 3 1 15 Lunge 2 Leber 12 14 (Auf der Liste am : 4 Patienten SU Herz) Quelle:Swisstransplant

59 Aufteilung nach Geschlecht
Patienten auf der Warteliste F 36% M 64% Transplantierte Patienten F 37% M 63% Verstorbene Spender F 48% M 52% Lebendspender F 70 % M 30% Distribution of the sex of patients on WL, transplanted patients, deceased donors and living donors Quelle:Swisstransplant

60 Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
(Transplantationsgesetz) vom 8.Oktober 2004 Source:Swisstransplant

61 Die Organtransplantation war in der Schweiz lange kantonal und nach privaten Richtlinien und Empfehlungen geregelt.

62 Der Kanton Wallis hat die Entnahme und Einpflanzung im Gesundheitsgesetz von 1996 geregelt.

63 Erst mit dem am 7. Februar 1999 durch das Volk angenommene Artikel 119a der Bundesverfassung wurde der Bund verpflichtet, Vorschriften zum Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit zu erlassen und für eine gerechte Zuteilung der Organe zu sorgen. Der Verfassungsartikel verbietet den Handel mit menschlichen Organen und schreibt vor, dass die Spende von menschlichen Organen unentgeltlich erfolgen muss. Quelle:Swisstransplant

64 Das Transplantationsgesetz wurde in der Schlussabstimmung der Herbstsession 2004 vom Nationalrat (145 gegen 10 Stimmen) und vom Ständerat (einstimmig) gutgeheissen

65 Bundesgesetz über die Transplantation Mit dem neuen Transplantationsgesetz wird die Rechtszersplitterung im Bereich der Transplantationsmedizin beendet. Das Gesetz schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit und die Gesundheit sowohl des Spenders als auch des Empfängers und verhindert den missbräuchlichen Umgang mit Organen.

66 über die Transplantation
Bundesgesetz über die Transplantation Bei verstorbenen Personen dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Spender oder seine nächsten Angehörigen die ausdrückliche Zustimmung gegeben haben (Erweiterte Zustimmungslösung).

67 über die Transplantation
Bundesgesetz über die Transplantation In der Frage des Todeskriteriums stützt sich das Gesetz auf das "Hirntod" Konzept ab, wonach der Mensch tot ist, wenn die Funktion seines Hirns irreversibel ausgefallen ist.

68 über die Transplantation
Bundesgesetz über die Transplantation Es ist verboten, mit menschlichen Organen, Geweben und Zellen Handel zu treiben Es gilt der Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Spende menschlicher Organe

69 über die Transplantation
Bundesgesetz über die Transplantation Die Lebendspende von Organen wird positiv beurteilt: Grundsätzlich kann jede Person für eine Lebendspende in Frage kommen (Verwandtschaft oder besonders enge Beziehungen werden nicht vorausgesetzt).

70 über die Transplantation
Bundesgesetz über die Transplantation Die Zuteilung erfolgt durch die nationale Zuteilungsstelle. Niemand darf bei der Zuteilung von Organen diskriminiert werden. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, auf Verordnungsstufe die Zahl der Transplantationszentren zu beschränken.

71 über die Transplantation
Bundesgesetz über die Transplantation Es ist nicht die gleiche Arztgruppe, die den Tod feststellen und an der Entnahme der Organe oder der Transplantation teilnehmen.

72 über die Transplantation
Bundesgesetz über die Transplantation Die Kantone behalten Aufgaben betreffend Transplantationen bei, insbesondere müssen sie einen Koordinator für die Spitäler ernennen. Sie müssen der Öffentlichkeit Fragen über Transplantationen beantworten und diese informieren.

73 Die vier Ausführungsverordnungen
Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Entwürfe der Ausführungsverordnungen zum Transplantationsgesetz in die Anhörung bei den interessierten Kreisen gegeben. Das Verfahren dauert bis zum 28. Februar Es gibt vier Verordnungen: Die Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen legt die Voraussetzungen fest, unter denen lebenden und verstorbenen Personen Organe, Gewebe und Zellen entnommen und transplantiert werden dürfen. Sie statuiert die Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Organen, Geweben und Zellen und bestimmt die Aufgaben der Kantone in Transplantationszentren und Spitälern sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit der Führung des Stammzellenregisters.

74 Die vier Ausführungsverordnungen
Die Verordnung über die Zuteilung von Organen gewichtet die im Transplantationsgesetz festgelegten Zuteilungskriterien wie medizinische Dringlichkeit und medizinischer Nutzen einer Transplantation, Wartezeit und Chancengleichheit oder bringt sie in eine Reihenfolge. Sie regelt das Zuteilungsverfahren, den internationalen Organaustausch sowie das Verfahren und die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Warteliste oder die Streichung daraus.

75 Die vier Ausführungsverordnungen
Die Verordnung über die Transplantation von tierischen Organen, Geweben und Zellen legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen im klinischen Versuch oder als Standardbehandlung erfolgen darf. Sie hält die dabei bestehenden Sorgfaltspflichten fest, namentlich die Testpflicht im Hinblick auf die Infektionssicherheit. Weiter regelt sie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht für die Rückverfolgbarkeit sowie den Umgang mit Spendertieren. Die Verordnung umschreibt zudem die bei Xenotransplantationen zu befolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmassnahmen für die Empfängerinnen und Empfänger sowie für deren Kontaktpersonen. Die Verordnung über Gebühren für den Bundesvollzug der Transplantationsgesetzgebung legt die Gebühren etwa für Bewilligungen der Vollzugsbehörden des Bundes und von dazu beauftragen Dritten fest.

76 Für weitere Informationen
Swisstransplant: (Statistik - Rubrik mehr erfahren- , Jahresbericht…) Bundesamt für Gesundheit (BAG): 31/index.html?lang=de (Rubrik Krankheiten und Medizin, Transplantationsmedizin, Transplantationsgesetz ) Distribution of the sex of patients on WL, transplanted patients, deceased donors and living donors Source:Swisstransplant


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