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Veröffentlicht von:Abelard Westhoff Geändert vor über 9 Jahren
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Aufgaben 19, 20, 21 Oliver Wienerroither
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Richtige Antwort: c) Unverbindliche Preisempfehlungen sind generell erlaubt, da sie den Einzelhändler nicht binden und können nicht untersagt werden. Erklärung: „Durch die Preisangabe (z. B. in der Werbung) als UVP distanziert sich der Werbende von der generellen Gültigkeit des angegebenen Preises, er ist also nicht durch einen etwaigen Vertrag für eine Ware oder Leistung bindend.“ Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverbindliche_Preisempfehlunghttp://de.wikipedia.org/wiki/Unverbindliche_Preisempfehlung
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A) Räumliche Preisdifferenzierung B) Preisdifferenzierung nach Abnehmern C) Zeitliche Preisdifferenzierung Quelle: Buch Seite 93
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Niedrigpreispolitik Erklärung: Am Anfang will man dadurch Marktanteile vergrößern. Außerdem gibt es in diesem Bereich sicher eine große Konkurrenz, weshalb uns teure Produkte niemand abkaufen würde. Quelle: Buch S. 92
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