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ThGRE/03/01/01 Theoretische und handlungspraktische Grundlagen der Regionalentwicklung © Peter Weichhart Modul 0301 Planungstheoretische Voraus- Planungstheoretische.

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1 ThGRE/03/01/01 Theoretische und handlungspraktische Grundlagen der Regionalentwicklung © Peter Weichhart Modul 0301 Planungstheoretische Voraus- Planungstheoretische Voraus- setzungen 1: Das Image und der Stellenwert der Raumordnung 290207 VU SS2011 2 Std., 3 ECTS-Punkte Dienstag 15:15 -16:45; HS 5A d. Inst., (MG-S3-NPI) (MG-W3-NPI) (MR3-NPI) (L2-c-zLV) (Td-S1-I.b) (Tef-W-C3) (Rb8)

2 Ein erstaunlicher Befund ThGRE/03/01/02 Obwohl auf Grund der Erfordernisse der postfordistischen Standortdynamik eigent- lich ein massiver Aufschwung der Bedeu- tung und Effizienz des Raumordnungssys- tems zu erwarten wäre, muss festgestellt werden, dass die Raumordnung ihren viel- fältigen Aufgaben immer weniger gerecht werden kann. Warum ist das so? Was sind die Ursachen?

3 Akzeptanzprobleme der Raumordnung ThGRE/03/01/03 In der Öffentlichkeit und im politischen Dis- kurs wird das Projekt der Raumordnung immer wieder desavouiert und grundsätz- lich suspekt gemacht; Raumordnung hat ein eher negatives Image und gilt als bloße „Verhinderungsinstitution“, deren Sinnhaftigkeit of nicht eingesehen wird.

4 (Bewusste) Fehldeutungen? ThGRE/03/01/04 Raumordnung wird als „obrigkeitliche“ An- maßung einer Art „Planwirtschaft“ gedeutet, die als zentralistische Bevormundung der Staatsbürger und der Wirtschaft anzuse- hen sei. Unwissenheit oder bewusste Umdeutung realer Gegebenheiten und absichtsvolle Diffamierung des Raumordnungssystems?

5 Der politische Stellenwert der Raumordnung... ThGRE/03/01/05... ist nahezu vernachlässigbar. Der Raum- ordnung und dem Planungssystem kommen im Gefüge politischer Macht- und Einfluss- faktoren nur eine sehr bescheidene Position zu. Die Koordinationsaufgaben der Querschnitts- materie „Raumordnung“ werden von den po- litischen Entscheidungsträgern nicht erkannt.

6 Ignoranz der räumlichen Dimension von Sachproblemen ThGRE/03/01/06 Viele lebensweltliche Probleme besitzen eine raum- strukturelle Dimension. Sie entstehen oft nur deshalb, weil die räumliche Verteilung von Sachstrukturen den Nutzungserfor- dernissen nicht entspricht. Die Ignoranz der räumlichen Problemdimen- sion führt dazu, dass die Bedeutung der Opti- mierung von Standortsystemen (und damit die Bedeutung der Raumordnung) nicht ge- sehen wird.

7 Die Fehler der Vergangenheit ThGRE/03/01/07 Ein Beispiel: Der „Ausnahmeparagraph“ (§ 19/3) des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977. Ermöglich- te die Errichtung von Gebäuden aller Art im Grünland. Zwischen 1977 und 1988 wurden fast 7.000 Ausnahmegenehmigungen beantragt, davon wurden 92% bewilligt. Im Flachgau stellen die über Ausnahmerege- lung bebauten Grundstücke 42% der gesam- ten Siedlungsfläche dar!

8 Die Fehler der Vergangenheit Hochleistungs- strecke der ÖBB?ThGRE/03/01/08

9 Suburbanisierungsdynamik ThGRE/03/01/09 Wachstumsdruck der Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung; Bodenpreisentwicklung in den Kernstädten; Baulandhortung Beschleunigung der Suburbanisierung Disperse Bevölkerungsverteilung im Umland Unterversorgung mit ZO-Diensten UST Mobilitätszwänge

10 Gemeindeautonomie ThGRE/03/01/10 Den Gemeinden kommt im Planungsrecht Österreichs ein besonders herausgehobener Status zu. Die grundlegenden raumplanerischen Ent- scheidungen, bei denen parzellenscharfe Festlegungen getroffen werden, finden auf der Ebene der Ortsplanung statt. Bürgernähe Problem für die überörtliche Planung

11 Unzulängliche Gebietsreform ThGRE/03/01/11 In den 1970er Jahren wurde in der BRD eine Gebietsreform durchgeführt, bei der die Ge- meinden auf eine den aktuellen Gegebenhei- ten angepasste Größe aufgestockt wurden. In Österreich wurde zwar ebenfalls eine Ge- bietsreform durchgeführt, im europaweiten Vergleich ist der überwiegende Teil der Ge- meinden nahezu winzig.

12 Suboptimale Gemeindegröße ThGRE/03/01/12 „Die Aufgaben, die unser... Sozialstaat den Gemein- den zuweist, kann eine Gemeinde nach überwiegen- der Auffassung von Wissenschaft und Praxis aber nur dann wirksam erfüllen, wenn die Gemeinde mindes- tens 5.000-8.000 Einwohner hat und das Gemeinde- gebiet so zugeschnitten ist, dass die Bauleitplanung eine räumlich ausgewogene Siedlungs- und Freiraum- entwicklung vorgeben kann. Für Stadt-Umland-Ge- meinden, vor allem im Verdichtungsraum, werden weit höhere Mindestgrößen genannt.“ E. MÜNZER, 1995, S. 366-367

13 „Wozu sollten neue und umstrittene Strukturen geschaffen werden, wenn gut funktionierende und nahe Einheiten existieren? Die Industri- ellenvertreter beharren auf ihrer abstrusen Idee, obwohl die Men- schen sogar in Umfragen der IV dem „Gemeinde-Kahlschlag“ eine Absage erteilen. Offenbar spielen Zahlen und Fakten nicht immer eine Rolle. KOMMUNAL bringt einen Überblick über die Dis- kussion und hat die Meinungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eingeholt.“ Die Antwort auf derartige Vorstöße: 2.359 Gemeinden, 9 Bundesländer, 9 Raumordnungsgesetze! Größenklassen der Gemeinden in Österreich nach Einwohnerzahlen ThGRE/03/01/12b

14 Gebietsreform und Eingemeindungen... ThGRE/03/01/13... sind in Österreich ein Tabuthema. Die Autonomie der Gemeinden im Bereich der Raumordnung auf der Grundlage der be- stehenden Grenzen darf nicht angetastet werden. („Begehrlichkeit“ der Stadt Sbg.) Verbandslösungen mit Kompetenzabtretung haben keine politische Akzeptanz und wer- den nicht einmal ernsthaft diskutiert. Ungünstige Ausgangslage für die Regional- planung!

15 „Resolution“ gegen Eingemeindungen ThGRE/03/01/13 b

16 ThGRE/03/01/13 c Quelle: Bezirksblatt Flachgau Nord, Nr. 21, v. 25. 5. 2005, S. 2-3 „Resolution“ gegen Eingemeindungen „Gegen die Tendenz zur „Eingemeindung“ von Flachgauer Gemeinden im Grenzbereich zur Stadt Salzburg protestierte die Flachgauer Volkspartei. Jüngst wurden … wieder Stimmen laut, die sich für eine Eingemeindung etwa von Wals, Bergheim oder Hallwang aussprachen. Der Grund: Die Ge- meinden profitieren durch die Ansiedlung von Betrieben zu Lasten der Stadt.“ „Das Argument regt VP-LAbg. Wolfgang Saliger auf: „Unsere Gemeinden, die Flachgauer Identität und die Eigenständigkeit kleinerer Einheiten in un- serem Land sind zu schade für derart vordergründige Begehrlichkeiten. Die Stadt hat es selbst in der Hand, ihre Möglichkeiten zu nutzen. Auf die er- folgreichen Flachgauer Gemeinden zu schielen, lenkt nur von den eigenen Problemen ab“, so Saliger. Der Vorstand der Flachgauer Volkspartei verab- schiedete nun eine Resolution, „die der Forderung nach Eingemeindung … eine klare Absage erteilt … Es sei der falsche Zugang, wenn die Stadt ihre Probleme auf Kosten der Umlandgemeinden lösen wolle.“

17 Information oder bezahlte Anzeige? ThGRE/03/01/13 d Quelle: Salzburger Fenster, SF 18/2005, S. 9, Rubrik Lokales, Bildung Werbung

18 „Vordergründige Begehrlichkeiten“? ThGRE/03/01/13 d Quelle: Flachgauer Nachrichten v. 25. 5. 2005, S. 5

19 Zusammenfassende Bewertung des Status der Raumordnung ThGRE/03/01/14 Raumordnung als zukunftsgerichtete Gestaltungs- aufgabe ist ein ungeliebtes Stiefkind der politischen Handlungspraxis. Engagement in diesem Arbeitsbe- reich bietet anscheinend nur wenig Möglichkeiten, im tagespolitischen Wettstreit zu punkten. Übergeordne- te Gestaltungsziele werden oft zu Gunsten einer kurz- sichtig-populistischen Minimierung vermeintlicher Nachteile verwässert oder gar aufgegeben. Dies ge- schieht auch deshalb, weil die komplexen raumstruk- turellen Kausalzusammenhänge, die hinter den Prob- lemlagen stehen, oft nicht unmittelbar einsichtig sind.

20 Lange Reaktionszeiten ThGRE/03/01/15 Raumordnung ist meist durch ein „Anpassungs- oder Auffangshandeln“ mit allzu langen Reaktions- zeiten charakterisiert. Ehe endlich auf negative raum- strukturelle Tendenzen (und dann oft nur halbherzig) reagiert wird, sind die Schäden oft nicht mehr repa- rierbar. Was fehlt, ist der Mut zu einer aktiv-gestalten- den Entwicklungsplanung, die negative Trends unter- läuft und Visionen zulässt.

21 Die schöpferische Planung als Gegenbild ThGRE/03/01/15b Die letzte Chance individueller Freiheit, die uns verbleibt, ist die der Planung. Warum ergreifen wir sie nicht mit aller Entschie- denheit? Man hat Hemmungen; Planung ist für viele … durch- aus ein Angstwort … In der Tat kennen wir ja noch kaum eine andere Planung, die schöpferische Art, die nicht verbietet, son- dern verlockt, Anreize in die Welt setzt und so, indem sie sich den natürlichen Eigennutz der Leute zunutze macht, das Ge- wollte entstehen lässt; die schöpferische Planung sagt nicht: hier darfst du nicht! Sondern: Dort darfst du! Sie verhindert nicht, sie stiftet. Sie personifiziert sich nicht in einem Polizisten, sondern in einem Pionier; sie eröffnet Möglichkeiten, sie befreit, sie begeistert, und ihre Macht ist die einzig annehmbare, näm- lich die Macht der produktiven Idee.“ (Max FRISCH, 1953, Cum grano salis. Eine kleine Glosse zur schweizerischen Architektur, S. 240/241.)

22 Hohe Konfliktpotentiale ThGRE/03/01/16 Es gibt keine konfliktfreie Raumordnung. Jede raum- ordnungspolitische Maßnahme hat Verlierer und Ge- winner. Die Kunst der Raumplanung besteht darin, eine im Konsens aller gesellschaftlichen Gruppen als erstrebenswert angesehene Raumstruktur herzu- stellen und zu erhalten. Dabei ist ein möglichst hoher Nutzen für die Allgemeinheit anzustreben.

23 Durchsetzungskraft der Bürgermeister-Lobby ThGRE/03/01/17 Anfragebeantwortung der ÖVP Salzburg zum Thema Regionalplanung: „Die im ROG 1992 festgelegte gesetzliche Verpflich- tung zur Ausarbeitung von Regionalprogrammen sollten das raumplanerische „Gegenstromprinzip“ umsetzen. Die Regionalprogramme sollen ein Binde- glied zwischen überörtlicher und örtlicher Planung darstellen und von beiden beeinflusst Ziele und Maß- nahmen zur Sicherung der natürlichen Umwelt, Be- völkerungsverteilung, Siedlungs-, Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung festlegen.“

24 ThGRE/03/01/18 Durchsetzungskraft der Bürgermeister-Lobby „Die gesetzliche Verpflichtung zur Ausarbeitung von Regionalprogrammen hat sich aber als nicht zweck- mäßig erwiesen. Viele Gemeinden fürchten, auf Grund der sich oft rasch ändernden Rahmenbedin- gungen ihren zukünftigen Handlungsspielraum in der örtlichen Planung zu sehr einzuschränken.“

25 ThGRE/03/01/19 „Wir stehen daher auf dem Standpunkt, dass die in § 9 ROG festgelegte Muss-Bestimmung zur Erlas- sung von regionalen Entwicklungsprogrammen in eine Kann-Bestimmung umgewandelt werden soll, damit die Festlegung von regionalen Pro- grammen auch wirklich nur dort erfolgt, wo sie Auf Grund der Gegebenheiten zweckmäßig und sinnvoll erscheint.“ Schreiben von ÖVP-Clubchef Ing. G. GRIESSNER v. 30. 11. 1999; Hervorhebungen P. W. Hervorhebungen P. W. Durchsetzungskraft der Bürgermeister-Lobby


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