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Veröffentlicht von:Baldewin Schnake Geändert vor über 11 Jahren
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Beteiligung von Kommunen bei Windenergieprojekten Gemeinsamer Diskussionsbeitrag von: Corinna Cwielag, BUND Arp Fittschen, Städte- und Gemeindetag Bernd Jeske, Naturwind
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Gliederung: 1. Planerische Beteiligung 2
Gliederung: 1. Planerische Beteiligung 2. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten 3. Auswahl und Zertifizierung von Projektentwicklern
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1. Planerische Beteiligung
1.1 Regionalplanung Ausweisung von Eignungsgebieten weiter auf Ebene der Regionalplanung Gesamtabwägung ist auf kommunaler Ebene nicht zu leisten Kommunen frühzeitig einbeziehen und beteiligen, bereits bei ersten Entwürfen der Weißflächenkartierung: - fachliche Prüfung der Kriterien, z.B. Abstände zur Bebauung - Prüfung, welche kommunalen Grundstücke liegen im Eignungsgebiet, welche könnten einbezogen werden, um die Steuerungsmöglichkeit der Kommune zu erhöhen - zeitlichen Spielraum erforderlich, um mit Grundstücksbesitzern, Projektentwicklern u.a. Partnern geeignete Lösungen zu entwickeln - Information der Bürger organisieren Kompetente Beratung u. Begleitung der Kommunen ist dabei erforderlich
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1.2 Kommunale Planung Möglichkeit für Kommunen schaffen, über den Flächennutzungsplan (FNP) Gebiete zwischen 20 und 35 ha Größe auszuweisen (Mindestgröße für Regionalplanung ist 35 ha) Alle Ausschlusskriterien sind einzuhalten, außer: - Größe des Eignungsgebietes, aber mind. 20 ha - Lage im Tourismusschwerpunktraum - > Diese Kriterien sind im Rahmen der Abwägung zum FNP zu prüfen.
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2. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten
Ziel: Kommunen und Anwohner sollten als Betroffene von Windparks in ihrer Kommune wirtschaftlich profitieren Dies führt auch zur: - Stärkung des ländlichen Raums in M-V - Förderung der Akzeptanz von Windenergieanlagen Von Einnahmen der Kommune oder eines kommunalen Unternehmens profitieren immer auch die Bürger der Region. Kommunale Beteiligung gewährleistet in der Regel eine sozial ausgewogene Verwendung der Einnahmen, stärker als bei der Beteiligung zumeist finanzstärkerer Einwohner der Region. In der Regel sollten beide Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden.
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2.1 Grundsteuer B für Windenergieanlagen
Besonders geeignetes Instrument für Kommunen: Erhebung höherer Grundsteuer B (statt A) für Anlagen-Standorte: - Gemeinde profitiert automatisch, ohne aktiv werden zu müssen - Einnahmen in gleichmäßiger Höhe ab Errichtung der Anlage - Die Gemeinde geht keinerlei finanzielles Risiko ein >Land sollte auf Bundesebene für eine Änderung werben 2.2 Gewerbesteuer für Windenergieanlagen Anteil von 70 % der Gewerbesteuer geht bereits an WEA-Standort > Land sollte auf Bundesebene für Erhöhung auf 90 % werben Kommunen sollten verhandeln: - freiwillige Erhöhung des Gewerbesteueranteils für WEA-Standort (bereits jetzt möglich) - Ansiedlung des Betreibers in der Kommune Finanzausgleichsgesetz weiterentwickeln, erhöhte Steuer-einnahmen dürfen nicht zu überproportionalen Abzügen führen
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2.3 Direkte finanzielle Beteiligung
Kommunen sollte Beteiligung von mind. 25 % angeboten werden > rechtliche Grundlage ist zu prüfen, ggf. freiwilliger Standard Beteiligung von 25 % als Option, keine Pflicht zur Nutzung: - könnte Kommunen überfordern - könnte als Blockadeinstrument genutzt werden Mehrere Formen der Beteiligung ermöglichen, z.B.: - Kommune, kommun. Unternehmen oder Zusammenschluss - Bürger im Umkreis der Anlage - von Kommunen beauftragte Genossenschaft (z.B. NEG), schnell handlungsfähig, kann schrittweise Geld einsammeln, wenn kommun. Haushalt beschlossen/private Anlagen frei sind Andere Modelle prüfen, z.B. günstiger Strompreis für Anwohner Kommunen brauchen in jedem Fall der finanziellen Beteiligung kompetente Beratung u. Begleitung durch Landes-Energieagentur oder ähnliche fachlich kompetente und unabhängige Institution Beteiligung ist eine Chance, birgt aber auch finanzielle Risiken
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2.4 Eigene Anlagen der Kommune
Kommunen, Bürgergenossenschaften ermöglichen und erleichtern, selbst Anlagen zu errichten Kompetente Beratung und Begleitung sowie professioneller Anlagenbetrieb erforderlich Beratung: - Landes-Energieagentur oder ähnliche fachlich kompetente und unabhängige Institution Betrieb: - Beauftragung eines geeigneten externen Betreibers - Stadtwerke, ggf. Kooperation mit ländl. Standortgemeinden - Genossenschaft mit Beteiligungsmögl. für Anwohner - Ausweitung kommunaler Gesellschaften, Wohnen o.ä. - Zweckverband oder andere kommunale Gemeinschaftsunternehmen
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3. Auswahl und Zertifizierung von Projektentwicklern
Auswahl Projektentwickler ist wichtiges Instrument der Steuerung - Einfluß Kommune: nur auf eigene Flächen - Kooperation Land und Kommune: landeseigene Flächen - Vorschlag: BVVG-Flächen in Eignungsgebieten zu vertretbaren Konditionen an Land oder Kommunen abgeben, als Beitrag des Bundes zur Umsetzung seiner energiepol. Ziele (wie Vorkaufsrecht für Naturschutzflächen gem. BNatSCHG) Kommunen: aktiv für eigene Interessen auf Grundstückseigentümer und Projektentwickler zugehen: - finanzielle Beteiligung - auf Klärung dringen, wenn sich Projektentwickler blockieren, weil mehrere Zugriff auf Teilflächen haben Kommunen u.a. Eigentümer können auf geeignete Projektentwickler hingewiesen werden, wenn es objektive Bewertung gibt Landes-Energieagentur könnte Zertifizierung vornehmen, z.B. - Teilnahme an Weiterbildungen u.a. - Kooperation mit Kommunen (z.B. Selbstverpflichtung, Mindestbeteiligung von 25 % für Kommune anzubieten)
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Vielen Dank für das Interesse!
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Beteiligung von Naturschutzbehörden und Umweltverbänden bei Windenergieprojekten Gemeinsamer Diskussionsbeitrag von: Corinna Cwielag, BUND Arp Fittschen, Städte- und Gemeindetag Bernd Jeske, Naturwind
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1. Regionalplanung 1.1 Weißflächenkartierung
Frühzeitige Einbeziehung im Entwurfsstadium, auch der Unteren Naturschutzbehörden und der Umweltverbände: - Fachliche Prüfung ob Ausschlusskriterien berücksichtigt sind - Ergänzungen, sofern aktuellere Kartierungsdaten vorliegen 1.2 Auslegungs- und Beteiligungsverfahren Beteiligung im Rahmen des üblichen Verfahrens zu RREP Aufgreifen von Hinweisen als Prüfkriterien für das immissionschutzrechtliche Verfahren.
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2. Immissionsschutz-Verfahren
2.1 Grundsätze des Genehmigungsverfahrens Erarbeitung von Arbeitshilfen unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörden und Umweltverbände, z.B.: - Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Vogelschutzes - Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes 2.2 Untersuchungsrahmen des Genehmigungsverfahrens Einbeziehung neben der Unteren Naturschutzbehörden auch der Umweltverbände bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens: - Hinweise auf sensible Arten und Biotope in der Region - Vorschläge zum konkreten Prüfbedarf: besonders intensiver Untersuchungsbedarf aber auch verzichtbare Prüfungen
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2.3 Vorschläge zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Einbeziehung der Umweltverbände bei der Definition sinnvoller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Gemeinsame Konferenz von Projektentwickler, Naturschutzbehörde, Umweltverbänden und Kommune zur Festlegung geeigneter Kompensationsmaßnahmen 2.4 Formelles Genehmigungsverfahren (BiMSCH) Information der Umweltverbände über die Einleitung entsprechender Verfahren Beteiligung im Rahmen des üblichen Verfahrens
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Vielen Dank!
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