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Saat- und Pflanzgut-Tagung Güstrow, 26.02.2009
Umsetzung der Beschlüsse der EU-Kommission zum Health Check - Auswirkungen für MV Dr. Jürgen Buchwald, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
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Grundsätzliche Bewertung Health Check
MV bewertet Beschluss HC als nicht optimal, insbesondere wegen Entscheidung zur progressiven Modulation, Oberste Maxime bleibt: Verlässlichkeit und Planungssicherheit, nach 2013 weitere Änderungen GAP zu erwarten, regional einheitlicher Prämiensatz in D wird langfristig angestrebt, Betriebe sind gefordert, Wirkungen des HC sachlich zu bewerten und keine übereilten Schlüsse zu ziehen – Wirkungen der Entkopplung in D größer als Modulation; regionale Umverteilung zwischen Ländern vermeiden Landesregierung wird im Dialog mit Berufsstand und WiSo-Partnern Verwendung zusätzliche Mittel für neue Herausforderungen beraten, Milchfonds hat in MV nicht das Primat – Milchmarkt öffnet sich, daher Wettbewerbsfähigkeit der Milcherzeuger stärken, Umstrukturierung bei Umstieg in andere Bereiche begleiten. Güstrow,
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Modulation - Verwendung der zusätzlichen Mittel
Health Check zusätzliche Modulationsmittel fließen vollständig (100 %) in die Mitgliedsstaaten zurück und sollen dort für die 7 Neuen Herausforderungen: (Klimawandel, erneuerbare Energien, Wassermanagement, Biodiversität, Milch- begleitende Maßnahmen, Innovationen zu 1-4, Breitbandversorgung) verwendet werden, Anpassung des EPLR bis erforderlich, gilt ab Anrechnung aller Maßnahmen des EPLR mit diesen Zielen ab 2010 möglich, gemeinschaftliche Kofinanzierung, die im Bereich der Neuen Herausforderungen eingesetzt werden, wird auf 75% (90 % in Konvergenzgebieten) begrenzt. Position MV wesentliche Forderungen der Mitgliedsstaaten erfüllt, Modulationsmittel flexibler und additiv im ELER einsetzbar, regionale Verwendung bei nationaler Umsetzung hat oberste Priorität Die KOM wollte zunächst, dass die zusätzlichen Modulationsmittel ab 2010 gesondert für die Neuen Herausforderungen eingesetzt und ausgewiesen werden müssen. Additiv bedeutet: Es dürfen auch Maßnahmen, die bereits jetzt in den EPLR enthalten sind, den 6 Prioritäten der neuen Herausforderungen entsprechen und deren Auszahlung ab 2010 erfolgt, angerechnet werden. Wenn also in Höhe der zusätzlichen Modulationssumme die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden, kann der darüber hinaus zur Verfügung stehende Betrag für weitere Maßnahmen der zweiten Säule eingesetzt werden. Eine gesonderte Ausweisung gegenüber der KOM ist jedoch erforderlich – mehr Bürokratie! Güstrow,
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Auswirkungen der Modulation in MV in Mio. €
Beim Aufkommen aus der zusätzlichen Modulation ergibt sich eine Differenz zwischen Land und Bund. Berechnungen MV basieren auf den tatsächlichen Zahlungen 2007. Berechnungen Bund gehen von den zugewiesenen Zahlungsansprüchen aus. Insgesamt stehen dem Land aus der Modulation 2009 bis 2013 in Summe 84,586 Mio. Euro in der zweiten Säule – ländliche Entwicklung - zusätzlich zur Verfügung. Falls Betriebe versuchen, mit Anpassungsmaßnahmen z.B. Betriebsteilung die progressive Modulation zu vermeiden und weniger Mittel zur Verfügung stehen, muss das Land das finanzielle Minus auf der Ausgabeseite ausgleichen. Denn die zugewiesenen Mittel sind für die neuen Herausforderungen zwingend einzusetzen. Obwohl die Direktzahlungen bereits 2009 gekürzt werden, stehen die sich daraus ergebenden Modulationsmittel ausgabeseitig erst ab 2010 zur Verfügung. Dies ist EU-Recht und unveränderbar! Des Weiteren sind ► der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum im Zeitraum 2007 bis 2013 (EPLR M-V) zu überarbeiten und durch die EU-KOM zu genehmigen; ► der Doppelhaushalt für 2010/2011 sowie die Finanzplanung 2012/2013 zu erarbeiten sowie ► das Kabinett, der Landtag, die WiSo- Partner und der ELER- Begleitausschuss in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Güstrow,
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP) insbesondere für Investitionen in die Milchwirtschaft und/oder zum Umstieg in andere Bereiche - 6,2 Mio. €, Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) u. a. Renaturierung von Gewässern - 21,8 Mio. €, Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) - 28,5 Mio. €, Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV) - 28,0 Mio. €, Blühflächen zur Bienenweide ab ,5 Mio. €, Weiterführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) bis ,1 Mio. €. 1.) Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP/A) In den Jahren 2007 und 2008 wurden 24,4 Mio. € Zuschüsse ausgezahlt, was einem Investitionsvolumen von rund 90 Mio. € entspricht. Im Zeitraum 2009 bis 2013 sind pro Jahr 16 Mio. € Zuschuss (GAK u. ELER -Mittel) vorgesehen. Bei einem Regelfördersatz von 25% entspricht dies einem Investitionsvolumen von 64 Mio. €. Eine Erhöhung des Fördersatzes um 5%-Punkte bedeutet einen zusätzlichen Fördermittelbedarf in Höhe von 3,2 Mio. € pro Jahr. Die ELER-VO lässt einen Zuschuss – einschließlich des Wertes der Bürgschaft – von bis zu 40% zu. Ob eine Erhöhung des Fördersatzes für den Rahmenplan 2010 der GAK in Frage kommt, ist derzeit offen. Für eine Erhöhung sprechen folgende Argumente: AFP ist tragende Säule des „Milchfonds“Erhöhung des Eigenkapitals und bessere Verhandlungsposition bei den Kreditinstituten Argumente, die dagegen sprechen: keine oder kaum zusätzliche Investitionsanreize (Mitnahmeeffekt)Ungleichbehandlung im Vergleich mit den im Zeitraum 2007 bis 2009 bewilligten Vorhaben/ geförderte Betriebeggf. falsches Signal für kleinstrukturierte Betriebe ( nur “Südschiene“) Die Mehrheit der Bundesländer hat sich in der Fachreferentenberatung am gegen eine Erhöhung der Fördersätze ausgesprochen. MV hat Unterstützung für die Erhöhung der Fördersätze signalisiert. Das Verfahren ist noch im Anfangsstadium. Der PLANAK zum Rahmenplan 2010 wird darüber Ende April 2009 endgültig entscheiden. 2.) Wasserrahmenrichtlinie Die Modulationsmittel sind für investive Maßnahmen an den Gewässern und deren Projektierung/Bauvorbereitung vorgesehen. Planungen, die dem vorausgehen, werden nicht aus Modulationsmitteln bezuschusst. Es bestehen grundlegende Vorbehalte des BV („Bauerngeld in Bauernhand“). Unsere Position: Die freiwerden Mittel sollen im Bereich der ländlichen Entwicklungspolitik eingesetzt werden und zwar dort, wo der Handlungsbedarf aus der Sicht der Gesellschaft am größten ist. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine solche Aufgabe, gerade in unserem wasserreichen Bundesland. Ich will das bisherige Schrittmaß deutlich erhöhen. 3.) Förderung des erosionsmindernden Ackerfutterbaus sowie von Mulch- und Direktsaatverfahren Bereits im Rahmen der Programmplanung für die Förderperiode wurde Mecklenburg-Vorpommern seitens der Kommission aufgefordert, neben den bisherigen auch Agrarumweltmaßnahmen anzubieten, die einer weiteren Erosionsgefährdung vor allem auf Ackerflächen entgegenwirken sollen. Die Anwendung erosionsmindernder Produktionsverfahren des Ackerbaus ist Bestandteil des GAK- Förderrahmens und im genehmigten Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern zwingend vorgegeben. Die in Erarbeitung befindliche und bereits mit den WiSo- Partnern abgestimmte Förderrichtlinie beinhaltet zwei Fördertatbestände: Anbau und Ernte von Ackerfutterpflanzen mit Ausnahme von Silomais, Getreide und Futterrüben als Hauptfrüchte jährlich auf mind. 10 % der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ackerfläche (mind. 2 ha). Erosionsminderung durch die kombinierte Anwendung von Winterbegrünung und Mulch-/ Direktsaat im Frühjahr auf Flächen, die für die Bestellung des Folgejahres mit Sommerkulturen vorgesehen sind. Es besteht Einvernehmen mit dem Bauernverband, dies so umzusetzen und mit Modulationsmitteln mitzufinanzieren. Dieses Programm kann dazu beitragen, die Milchviehhalter zu unterstützen. 4.) Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren (UTHV) MV ist neben NRW das einzige Land, das diesen Fördergrundsatz der GAK umgesetzt hat und dies im Rahmen der Modulation ab 2009 (Bewilligung) weiterhin plant. Vorgesehen sind dafür pro Jahr (erste Auszahlung 2010) 5.600 T€ EU-Mittel1.400 T€ GAK-MittelSumme:7.000 T€ Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt der in den Jahren 2007 und 2008 ausgezahlten Mittel in Höhe von T€ ist eine Deckungslücke bei unveränderter Richtlinie von 2.100 T€/Jahr zu verzeichnen. Diese kann nur durch Streichung von Fördertatbeständen in der Richtlinie odererhöhten Modulationsmittelansatz (aus den „Neuen Herausforderungen“) gedeckt werden. 6.) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) In MV sind ha LF seit 1992 als benachteiligtes Gebiet nach der Richtlinie 92/92/EWG des Rates vom 09. November 1992 eingestuft. Die AGZ wird seit 2005 nur für das Grünland gezahlt. Im HH-Jahr 2008 wurden 7,0 Mio. € für eine Fläche von ha ausgezahlt, was einem Hektarsatz von rund 59 €/ha entspricht. Eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete ab 2010 nach europaweit einheitlichen Kriterien wird es erst ab 2014 geben. Somit behält die oben genannte Gebietskulisse bis 2013 ihre Gültigkeit. Da aus den seit 2005 vorliegenden Überlegungen der EU-KOM bisher abzusehen war, dass sich die Gebietskulisse in MV ab 2010 drastisch verringern wird, sind im EPLR bis 2010 nur 7,42 Mio. Euro eingestellt. Bei einer Fortführung bis zum Ende der Programmperiode ergibt sich somit ein Fehlbedarf von ,0 Mio. Euro. Es ist Anliegen des Bauernverbandes, dass die AGZ auch weiterhin nur für das Grünland gezahlt werden soll. Insoweit ist dem BV signalisiert worden, dass dies nur in Frage kommt, wenn die WRRL mit Modulationsmitteln umgesetzt wird. Fazit: Die Modulationsmittel werden Bestandteil des Förderhaushaltes des LU und stehen ausgabeseitig im Zeitraum 2010 bis 2015 zur Verfügung. Wenn nunmehr Verbände u. a. Schnelligkeit bezüglich der Verwendung einfordern, ist dies zwar verständlich, sollte jedoch nicht zu vorschnellen Entscheidungen führen. Mit den Planungsschritten im 1. Quartal 2009 Anpassung an den Rahmenplan 2009 der GAK Doppelhaushalt 2010/2011Finanzplanung bis 2013Überarbeitung EPLR M-V ist die Förderstrategie des LU bis zum Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 in Abstimmung mit den anderen Ressorts zu überarbeiten und titelscharf in den Haushaltsplänen abzubilden. Güstrow,
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 1.) Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP) [wird diskutiert ab Rahmenplan GAK 2010] 1. Anhebung der Fördersätze Investitionen im Bereich der Tierproduktion: generelle Erhöhung um + 5 % auf 30 % des Fördersatzes Erhöhung des Fördersatzes für Investitionen für bauliche Anlagen, die besonders tierartgerecht sind: + 5 % (auf 35 %) 2. Streichung der Obergrenze des maximalen förderfähigen Investitionsvolumens (1,5 Mio €) Güstrow,
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 2.) Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 1. Renaturierung von Fließgewässern 21,8 Mio. € Fischdurchgängigkeit verbesserter Wasserrückhalt in der Fläche durch verminderte Fließgeschwindigkeit Herabsenkung der Erosion von Ufer und Sohle Verminderter Unterhaltungsaufwand für die Gewässer und dadurch mittelfristige Senkung der finanziellen Flächenbelastung für Grundstückseigentümer 2. Zusätzlich in fachlicher Diskussion befindliche Maßnahmen für eine EPLR-Änderung: Maßnahmen zur Minderung von diffusen Stoffeinträgen in Gewässer: Agrarumweltmaßnahme: gewässerschonendes Düngemanagement, stoffeintragsmindernde Bewirtschaftung Nichtproduktive Investitionsmaßnahme: bauliche Investitionen zum Rückhalt von Wasser und Nährstoffen in der Fläche Sanierung von Grundwasserverunreinigungen aufgrund punktueller Belastungen Finanzielle Untersetzung zur Zeit noch nicht gesichert. Die Maßnahmen an Gew. 1. Ordnung sind Landesaufgabe und die an 2. Ordnung werden über die Förderrichtlinie für Gewässer und Feuchtlebensräume gefördert. Unter dem 2. Punkt sind Maßnahmen zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen und Grundwassersanierung aufgeführt, die zunächst zurückgestellt wurden (Codes 214, 216 und 323) und Mitte des Jahres erneut beantragt werden sollen. Die Höhe des Modulationsmitteleinsatzes ergibt sich aus den bisherigen Anträgen und ist u.a. in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kofinanzierungsmittel erneut zu prüfen. Güstrow,
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) 1. Erosionsmindernder Ackerfutterbau Anforderungen: Anbau und Ernte von Ackerfutterpflanzen mit Ausnahme von Silomais, Getreide und Futterrüben als Hauptfrüchte jährlich auf mind. 10 % der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ackerfläche (mind. 2 ha) Anbau von Leguminosen auf der beantragten Fläche nur im Gemisch mit Gräsern Umbruch des Ackerfutters ist zwischen dem 01. August und dem 15. Oktober des Antragsjahres mit einer unmittelbar folgenden Aussaat (Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte) zulässig Förderung erfolgt in besonders erosionsgefährdeten Gebieten gemäß Gefährdungsklassen (Gebietskulisse: Feldblöcke mit der Einstufung in Gefährdungsklasse 3 bis 5) und auf Gewässerrandstreifen sowie Schutzstreifenanlangen in großen Feldblöcken Schutzstreifenförderung ist auch außerhalb der Gebietskulisse möglich Höhe der Beihilfe 170 € je Hektar geförderter Ackerfutterfläche in konventionell wirtschaftenden Betrieben 70 € je Hektar für Betriebe, die eine Beihilfe für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten. Güstrow,
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) 2. Kombinierte Anwendung von Winterbegrünung und Mulch-/Direktsaat im Frühjahr auf Flächen die für die Bestellung des Folgejahres mit Sommerkulturen vorgesehen sind Anforderungen: (flächendeckende Förderkulisse vorgesehen) Begrünung von jährlich min. 5 % der zum Zeitpunkt der bei Antragstellung bestehenden Ackerfläche über Winter durch - Aussaat von Zwischenfrüchten nach Ernte der Hauptfrucht oder - Beibehaltung von Untersaaten bzw. Begrünungen über Winter, kein Umbruch bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt des Jahres, das dem Jahr der Ansaat der Zwischenfrüchte oder Untersaaten folgt Anbau von Hauptfrüchten ohne wendende Bodenbearbeitung, so dass Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenfrüchte oder der Untersaaten auf der Bodenoberfläche verbleiben Einhaltung eines Mindestviehbesatzes von 0,6 GVE/ha, bezogen auf die Futterflächen (Dauergrünland und Ackerfutterflächen) Anwendung von Maßnahmen zur verminderten bzw. verringerten Herbizidausbringung Beibehaltung des Umfang der Dauergrünlandfläche Höhe der Beihilfe: 95 € je ha förderfähiger Ackerfläche für konventionelle und ökologische Betriebe. Güstrow,
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
zu 4.) Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV), Förderung nach bisheriger Richtlinie wird überprüft und wieder angeboten jährlicher Mittelumfang ca 9,1 Mio. € Erstantragsstellung zum 15. Mai 2009 Vorgesehene Fördersätze: A) Laufstall + Weidehaltung je GVE Milchkühe 88 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 61 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 94 Euro für Mastschweine 121 Euro; für Zuchtschweine 121 Euro B) Laufstall + Stroh je GVE Milchkühe 37 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 36 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 167 Euro für Mastschweine 115 Euro; für Zuchtschweine 146 Euro C) Laufstall + Stroh + Weidehaltung oder Außenauslauf bei Schweinen je GVE Milchkühe 100 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 74 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 203 Euro für Mastschweine 167 Euro; für Zuchtschweine 189 Euro Güstrow,
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zu 5.) Blühflächen zur Bienenweide ab 2009
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 5.) Blühflächen zur Bienenweide ab 2009 Antragstellung erstmals am Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Anlage von Blühflächen und Blühstreifen aus verschiedenen Blütenpflanzenarten, die den Bienen dienen ca ha Förderfläche Förderumfang max. 2 ha je Betrieb Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer Vereinbarung zwischen dem landw. Unternehmen und dem Imker zur Umsetzung der Maßnahme Förderhöhe: 540 € / ha Güstrow,
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zu 6.) Weiterführung der AGZ für benachteiligte Gebiete bis 2013
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 6.) Weiterführung der AGZ für benachteiligte Gebiete bis 2013 Förderrichtlinie wird in der bisherigen Form bis 2013 weitergeführt Neuabgrenzung der Gebietskulisse nach neuen Kriterien wird es voraussichtlich erst ab 2013 geben Ausgleichszulage beträgt nach der derzeitigen Richtlinie je ha Dauergrünlandfläche bei einer Landwirtschaftlichen Vergleichszahl des Betriebes: a) in benachteiligten Gebieten: bis 15 bis zu 76 Euro über 15 bis 20 bis zu 68 Euro über 20 bis 25 bis zu 60 Euro über 25 bis 30 bis zu 52 Euro b) auf Inseln ohne feste Straßenanbindung an das Festland: bis zu 100 Euro Güstrow,
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Ökologischer Landbau Förderung im Bundesvergleich (Stand 31.12.2008)
TH NW SL RP BY BW SH SN ST BB NI MV HE Beibehalter AL 137 116 120 210 150 160 135 GL 131 Einführer 187 262 159 200 300 SL: Förderung Neueinsteiger 5 Jahre; NI, SH und SN: Förderung Neueinsteiger 2 Jahre. Güstrow,
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Vorgesehene Förderung für 2009
Ökologischer Landbau in MV Vorgesehene Änderungen der Förderhöhe Richtlinie 2007 bisher Vorgesehene Förderung für 2009 €/ha Viehbesatz RGV/ha GL 0 bis 2,0 GVE/ha LF ≥ 0,3 * RGV/ha GL (Geflügel und Schweine GVE/ha GL) bis 0,3 RGV/ha GL (Geflügel und Schweine GVE/ha GL) Übrige LF, davon: Ackerfläche (AF) 135 150 Grünland (GL) Gemüse 308 Dauerkulturen 588 Um auch weiterhin eine positive Entwicklung des ökologischen Landbaus in MV zu ermöglichen, wird eine Erhöhung des Budgets von 104 Mio. € auf 115 Mio. € für die laufende Förderperiode vorgenommen (2, 5 Mio. € jährlich mehr ab 2010). Hoher Stellenwert des ökologischen Landbaus in MV wird weiter ausgebaut, Ziel ist: Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus auf hohem Niveau In MV ist vorgesehen, den Fördersatz des ökologischen Landbaus zu erhöhen. Der Prämiensatz für Einführer und Beibehalter soll wie bisher in MV in der Höhe einheitlich sein, aber auf 150 €/ha Acker- bzw. Grünlandfläche angehoben werden. Die Fördersätze für Gemüse- und Dauerkulturflächen bleiben in der bestehenden Höhe erhalten. Beibehalter und Neueinsteiger erhalten gleichen Fördersatz, da nach wie vor die Ernährungswirtschaft aufgefordert ist bei einer höheren Nachfrage nach Ökoprodukten aus Deutschland auch Anreize zu setzen. Bei der Förderung des ökologischen Landbaus soll Viehhaltung stärker honoriert werden. Um einen stärkeren Anreiz für die Nutzung des Grünlandes mit Tieren zu geben, sollte ausschließlich Grünland gefördert werden, welches mit einem äquivalenten Viehbesatz genutzt wird. Dieser soll bei mindestens 0,3 RGV/ha GL liegen. Unternehmen mit einem geringeren Satz erhalten zukünftig für ihr GL keine Förderung. Eine Besonderheit stellen Geflügelhaltende Betriebe dar. Um die GL-Flächen nicht auszuschließen, soll auch hier eine Förderung für GL ab einen Besatz von 0,3 GVE/ha GL erfolgen. Sogenannte “Ökomulcher” erhalten damit keine zusätzliche Ökoprämie mehr für ihre Grünlandflächen. Keine Förderung von Grünland mit Viehbesatz unter 0,3, da Grünlandprämie im Rahmen der Betriebsprämien steigt und hiervon Landwirte mit keinem oder sehr geringen Viehbesatz bereits stark partizipieren. (Mit der Nivellierung auf einen einheitlichen Prämiensatz von ca. 320 €/ha in MV würde sich alleine der Wert der Zahlungsansprüche für Betriebe mit Ökoförderung um 18,1 Mio. € verbessern). Wollen diese Betriebe von der höheren Öko-Prämie partizipieren, so müssen sie ihren Tierbestand aufstocken. Landwirtschaftliche Unternehmen haben die Möglichkeit in 2009 unter den neuen Förderbedingungen einen Antrag zustellen bzw. in eine neue fünfjährige Verpflichtung zu wechseln. Beantragung durch Landwirtschaftsbetriebe bereits zum vorgesehen Güstrow,
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