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Bundeslehrstab (BLStab)

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Präsentation zum Thema: "Bundeslehrstab (BLStab)"—  Präsentation transkript:

1 Bundeslehrstab (BLStab)
Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V. Stand:

2 Alte Schießleiterausweise
behalten ihre Gültigkeit Wenn Ausweise nicht mehr verlängerbar sind werden diese Ausweise gegen Neue umgetauscht (sofern Ausweise noch ihre Gültigkeit haben. Wenn Ausweise länger als ein halbes Jahr abgelaufen sind werden diese nicht mehr verlängert.) Stand:

3 Schießleiterausbildung
Fortbildungen Zeitabstände ca. 5 Jahre Inhalte – Aktuelle Änderungen Waffenrechtlich Schießsportordnung Schießstätten Waffen – und Munitionstechnik Stand:

4 Ausbildung 1.1 Sachkunde § 7 WaffG - §1-3 AWaffV
1.2 Schießleiterausbildung 1.2.1 Sportordnung 1.2.2 Sicherheit auf Schießständen 1.3 Jugendschießleiter (durch BdSJ) Stand:

5 Lehrgang zur Waffensachkunde § 7 WaffG § 1-3 AWaffV
die nachzuweisende Sachkunde umfasst nach § 1 AWaffV ausreichende Kenntnisse über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie Notwehr und des Notstandes. auf waffentechnischem Gebiet über Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses. In der Handhabung von Schusswaffen einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen. Stand:

6 Lehrgang zur Waffensachkunde
Die Dauer der Sachkundeausbildung muss eine sachgerechte Vermittlung der erforderlichen waffenrechtlich und waffentechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleisten. Die Sachkundeausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Die Teilnehmerzahl darf Personen nicht überschreiten. Die Kosten betragen 30€ Stand:

7 Lehrgang zum Schießleiter Verantwortliche Aufsichtspersonen
I. Voraussetzungen Der Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson muss: eine Erste Hilfe Ausbildung haben volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein Stand:

8 Lehrgang zum Schießleiter
II. Voraussetzungen Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt diese Voraussetzungen ohne weiteres. Die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten für Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 WaffG) muß die Sachkunde nach § 7 WaffG nachweisen. Dieses ist die Voraussetzung zur Ausbildung als Schießleiter. Stand:

9 Lehrgang zum Schießleiter
Die Schießleiterausbildung umfasst: mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Aufsichtspersonen mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Sportordnung und Schießstände Die Teilnehmerzahl darf Personen nicht überschreiten. Die Kosten betragen 30€ Stand:

10 Bedarfsermittlung der Bruderschaften
Die nächsten Schritte Bedarfsermittlung der Bruderschaften Welche Lehrgänge sind zu erst erforderlich Mit welcher Anzahl von Teilnehmern ist zu rechnen Planung der Lehrgänge mit Start im nächsten Frühjahr Zusage von 5 Lehrgängen im nächstem Jahr davon 2 in Oldenburg 2 im Niederrhein 1 in Münster höchst wahrscheinlich aber auch 2 Stand:

11 Für weitere Wünsche und Anregungen stehe ich natürlich zu Verfügung.
Stand:


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