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l DOSB I Bewegt in die Zukunft l

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Präsentation zum Thema: "l DOSB I Bewegt in die Zukunft l"—  Präsentation transkript:

1 l DOSB I Bewegt in die Zukunft l
Sportvereine und Kommunen setzen auf Geschlechtergerechtigkeit

2 I Sportvereine und Kommunen setzen auf Kooperation I
Städte, Gemeinden und der organisierte Sport sind Partner bei der Entwicklung des Sports in Deutschland. Sport – Breitensport und auch der Leistungssport – finden in der Kommune statt. Mit seinen flächendeckenden, vielfältigen Sport- und Bewegungs- angeboten für alle Bevölkerungsschichten übernimmt der organisierte Sport zentrale gesellschaftliche Integrationsfunktionen und ist ein gewichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Förderung des Vereinssports durch die Kommunen, die Bereitstellung von Infrastruktur und die Unterstützung der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Gesundheitsförderung sind wesentliche Bestandteile einer konstruktiven Zusammenarbeit vor Ort. 2

3 I „Starker Sport – starke Städte und Gemeinden“ I (Kooperationsvereinbarung, 2008)
Das Ziel Förderliche Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Sport- und Kommunalpolitik zu schaffen.

4 I „Starker Sport – starke Städte und Gemeinden“ I (Kooperationsvereinbarung, 2008)
Herausforderungen der modernen Gesellschaft demografischer Wandel unterschiedlichste Lebenszusammenhänge Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Gesundheitsvorsorge und z.B. eine sanierungsbedürftige Infrastruktur bei knappen öffentlichen Kassen Es gibt viele gute Beispiele einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit im Bereich der geschlechtergerechten Sportpolitik allerdings kann intensiviert werden, um die genannten Herausforderungen meistern zu können. 4

5 I Gleichstellung im Sport l Ein Thema der Kooperationsvereinbarung
Der organisierte Sport und die Städte und Gemeinden streben an, die Chance der sportlichen und gesellschaftlichen Partizipation und Integration von Mädchen und Frauen durch gezielte Kooperationen und Projekte noch stärker zu nutzen. So können vor Ort Synergien entwickelt werden und Impulse zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in andere gesellschaftliche Bereiche gegeben werden. (Zitat: Starker Sport – starke Städte und Gemeinden. Kooperationsvereinbarung, 2008, S. 9) 5

6 I Sportvereine und Kommunen setzten auf Geschlechtergerechtigkeit l
Ziele, erarbeitet in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe: Die Interessen von Frauen und Männern bei der Stadt- und Sportentwicklung gleicher-maßen zu berücksichtigen. Die Sportangebote und die Sportinfrastruktur an dem Leitsatz des DOSB „Sport für alle“ auszurichten. Kooperationen im Bereich der Kinder-, Jugend-, Senioren-, Gesundheits- und Gleichstellungsarbeit ausbauen und vertiefen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Sportvereine und weitere Interessierte können diese Ziele gemeinsam befördern.

7 l Der DOSB ist die Dachorganisation l
für 98 Sportverbände und über Sportvereine, d.h. für 27,8 Mio. Mitglieder, inklusive 8,85 Mio. Freiwillige & Ehrenamtliche!

8 I Die Organisationsstrukturen im verbandlichen Sport l
Die kommunale Ebene In Deutschland gibt es über Sportvereine. In manchen Städten gibt es Kreis- und Stadtsportbünde. In ... (Hier können Sie den Namen Ihrer Stadt und die Anzahl der Sportvereine einfügen). Die Landesebene In den 16 Ländern gibt es jeweils auch einen Landessportbund. Im Land gibt es sportartenspezifische Fachverbände. Die Bundesebene Im DOSB sind 62 Spitzenverbände, 16 Landessportbünde und 20 Verbände mit besonderen Aufgaben organisiert. Vgl. „DOSB I Bewegt in die Zukunft“ (Seite 46) Frage an die Gleichstellungsbeauftragte: Kennen Sie die Sportvereine hier vor Ort? Ist Ihnen bekannt, welche Sportarten dort angeboten werden? (Anregung: Wenn nicht, könnten die ortsansässigen Sportvereine kurz genannt werden.)

9 I Geschlechtergleichstellung im DOSB – Die Satzung l
Präambel: (9) Der DOSB fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Er wirkt mit gezielter Frauenförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin und verpflichtet sich, bei allen Maßnahmen und auf allen Ebenen die Strategie des Gender Mainstreamings anzuwenden, um Chancengleichheit im Sport zu sichern. § 3 Aufgaben: ... die Förderung der gleichberechtigten Teilnahme von Männern und Frauen in allen Organen und Gremien, Frauen-Vollversammlung mit eigenständigen Rechten Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung (Quelle: Satzung des DOSB, 2012) Übersicht über die gleichstellungspolitisch relevanten Paragraphen der Satzung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) (Stand: 2012)  Präambel (9) Der DOSB fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Er wirkt mit gezielter Frauenförderung auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin und verpflichtet sich, bei allen Maßnahmen und auf allen Ebenen die Strategie des Gender Mainstreamings anzuwenden, um Chancengleichheit im Sport zu sichern. Allgemeine Bestimmungen § 3 Aufgaben (1) Der DOSB hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen im Rahmen seiner Zwecke insbesondere die folgenden Aufgaben: Allgemeines: die Förderung der gleichberechtigten Teilnahme von Männern und Frauen in allen Organen und Gremien, Mitgliederversammlung § 11 Zusammensetzung/Antragsberechtigung (2) Mitgliedsorganisationen sollen in angemessenem Umfang weibliche Delegierte in die Mitgliederversammlung entsenden. (4) Alle Mitglieder gemäß § 6 Absatz 1, das Präsidium, die Vollversammlung der Deutschen Sportjugend sowie die in § 22 aufgeführten Gremien des DOSB mit Aus-nahme der Beiräte sind berechtigt, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. § 12 Aufgaben Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: die Entgegennahme des Berichts des Präsidiums, des Berichts über den Stand der Umsetzung der Gleichstellung sowie weiterer Berichte, Präsidium § 16 Zusammensetzung (1) Das Präsidium besteht aus -…, Vizepräsident/in Frauen und Gleichstellung -… Weitere Gremien § 22 Allgemeine Regelungen (1) Weitere Gremien des DOSB sind: Frauen-Vollversammlung Konferenzen / Frauen-Vollversammlung § 26 Zusammensetzung und Aufgaben der Konferenzen / Frauen-Vollversammlung (1) Die Konferenz der Spitzenverbände, die Konferenz der Landessportbünde und die Konferenz der Verbände mit besonderen Aufgaben treten bei Bedarf zusammen. (2) Die Frauen-Vollversammlung setzt sich aus den Vertretern/innen der Mitgliedsorganisationen des DOSB zusammen. (3) Die Konferenzen und die Frauen-Vollversammlung beraten über Angelegenheiten aus ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ihre Beschlüsse haben empfehlenden Charakter für die Organe des DOSB. (4) Die Konferenzen und die Frauen-Vollversammlung geben sich eigene Geschäftsordnungen.

10 I Frauen im Sport – Eine Erfolgsgeschichte l

11 I Anteil von Mädchen und Frauen: 1950 - 2012 l
1950: knapp von ca. 3 Mio. Mitgliedern sind weiblich (= 10%) 2012: über von 27,8 Mio. Mitgliedern sind weiblich (= 40%) (Quelle: DOSB)

12 I Sportarten mit dem höchsten Mitgliederanteil an Frauen und Mädchen l
(Quelle: Bestandserhebung des DOSB, 2012)

13 I Sportarten, die häufiger von Mädchen und Frauen betrieben werden l
(Quelle: Bestandserhebung des DOSB, 2012)

14 I Olympische Spiele in London – Ein Sommer der Frauen l

15 I Olympische Spiele in London – Daten und Fakten l
Erstmals traten alle Nationen mit Frauen an. 4.800 von Teilnehmenden (44 %) waren Frauen. 2012 waren so viele Athletinnen, wie noch nie bei Olympischen Spielen. Erstmals konnten sich auch die Boxerinnen aktiv im „Olympischen Ring“ beweisen. Viele Athletinnen trugen für ihre Nation die Fahne ins Stadion.

16 Altersgruppe weiblich männlich Bis 6 Jahre 24 % 26 % 7 – 14 Jahre 63 %
l Aber: Es gibt nach wie vor Handlungsbedarf! l Der Organisationsgrad im DOSB Altersgruppe weiblich männlich Bis 6 Jahre 24 % 26 % 7 – 14 Jahre 63 % 82 % 15 – 18 Jahre 49 % 70 % 19 – 26 Jahre 21 % 40 % 27 – 40 Jahre 18 % 29 % 41 – 60 Jahre 20 % 30 % Über 60 Jahre 14 % 27 % (Quelle: Bestandserhebung des Sports, 2011 / 2012) 16

17 l Frauen in den Präsidien l
(Quelle: Bericht der DOSB-Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung, 2012) 17

18 I Einflussfaktoren zur geschlechtergerechten Sportvereinsentwicklung l
Einflussfaktor: Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen Je mehr Frauen im Vereinsvorstand vertreten sind, desto mehr Frauen sind als aktive Sportlerinnen gemeldet. Einflussfaktor: Angebotsstruktur Ein vielseitiges Vereinsangebot kann den Anteil der weiblichen Mitglieder um bis zu 6,5% erhöhen. Einflussfaktor: Qualität des Angebots Ein qualitativ hochwertiges Vereinsangebot kann den Anteil der Frauen um 8% erhöhen. Legt der Verein viel Wert auf Tradition oder einen besonderen Schwerpunkt im Bereich des Leistungssports kann dieses den Mitgliederanteil in Bezug auf die Frauen um bis zu 4% senken. (Quelle: Breuer / Feiler, 2012: Geschlechtergerechte Vereinsentwicklung.) Quelle: DOSB I Bewegt in die Zukunft. (Seite 19 – 21)

19 I Unsere Antwort: Frauen gewinnen – gemeinsam gewinnen! l
Wir motivieren: FrauenSportWochen Wir integrieren: z.B.: Mehr Migrantinnen in den Sport Wir setzen uns ein: „Gewalt gegen Frauen – nicht mit uns!“ Wir qualifizieren: Führungstalente-Camps Wir fördern und motivieren: Mentoring-Projekte Wir beraten: Verbandsspezifische Organisationsberatung Wir zeichnen aus: Preise für Gleichstellung Handlungsfeld: Mitmachaktionen Mit zwei bundesweiten Aktionen will der DOSB auf kommunaler Ebene die Sportvereine aktivieren. FrauenSportTage: Jährlich ruft der DOSB alle Sportvereine auf, im Herbst FrauenSportTage zu veranstalten. Das sind in der Regel Tagesveranstaltungen mit unterschiedlichsten Sport-Angeboten, die sich meist an die ganze Familie richten. An der Aktion kann sich jeder Verein beteiligen. „Gewalt gegen Frauen – nicht mit uns“: Jährlich ruft der DOSB zum Iinternationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ (25. Nov.) die Sportvereine auf, Schnupperkurse im Bereich Selbstbehauptung/Selbstverteidigung zu veranstalten. An der Aktion kann sich jeder Kampfsportverein oder jeder Verein mit einer Kampfsportabteilung beteiligen. Beide Aktionen bieten sich für eine Zusammenarbeit zwischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Sportvereinen an. In der Broschüre gibt es eine Reihe von bewährten Praxisbeispielen (S. 33 – 36). Handlungsfeld: Mehr Frauen in ehrenamtliche Führungspositionen Im Sport sind Frauen in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Das gilt gleichermaßen für Vereinsvorstände, wie für die Präsidien der unterschiedlichen Sportverbände. Der DOSB versucht mit Netzwerkbildung und Qualifizierungsangeboten, Frauen in Führungspositionen zu etablieren. Ähnliche Maßnahmen werden auch von LSB durchgeführt. Mentoring: Aktuell wird ein Mentoring-Projekt durchgeführt, welches auf die Zielgruppe der Leistungssportlerinnen ausgerichtet ist und diese für ehrenamtliche Führungspositionen gewinnen will. Organisationsberatung: Der DOSB berät seine Mitgliedsorganisationen, wenn sie ihre Gleichstellungspolitik strategisch neu ausrichten möchten. Hierfür gibt es eine eigenes Programm mit dem Titel „Gut beraten – gemeinsam an die Spitze“. Führungstalente-Camps: Der DOSB lädt Frauen, die an Führungspositionen interessiert sind, zu modular aufgebauten Fortbildungsseminaren ein. Themen sind z. B. „Fit in Sportpolitik und –management“ oder „Fit in Führung“

20 I Geschlechtergerechte kommunale Sportentwicklungsplanung l
Ziel Es müssen alle geschlechtstypischen Zugangsbarrieren zum organisierten Sport abgebaut werden. Die Infrastruktur muss den geschlechtsspezifischen Bedürfnissen angepasst werden. Die Kurs-Angebote der Sportvereine sollen die Interessen der Mitglieder widerspiegeln. Handlungsbereiche (z.B.) Sportstätten Vereinsangebote Freibäder/Schwimmbäder Out-Door-Sport Geschlechtergerechte Sportentwicklungsplanung Folgende Fragen können in einem Prozess der kommunalen Sportentwicklungsplanung gestellt werden: Welches Sicherheitsgefühl vermitteln Sportanlagen Frauen und Männern? Wie sind sie die Sportanlagen zu erreichen? Wie steht es um Sauberkeit und Hygiene? Wie gut sind die Trainerinnen und Trainer ausgebildet, wie verantwortungsbewusst gehen sie mit ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen um? Die Basis eines jeden Planungsprozesses auf kommunaler Ebene ist die Datenerhebung. Unter der Perspektive von Gender Mainstreaming sollten Daten zum Sport- und Bewegungsverhalten zur Infrastruktur zur Angebotsstruktur der Vereine erhoben werden. Gleichzeitig ist es notwendig, in die Zukunft zu schauen und neben dem Ist-Stand auch künftige Bedürfnisse zu erheben. Innerhalb dieses Prozesses könnte eine Gleichstellungsbeauftragte darauf achten, dass die Geschlechterperspektive bei der Datenerhebung, bei der Auswertung und bei den Empfehlungen nicht vergessen wird. Vgl. die Handlungsbereiche in der Broschüre „DOSB I Bewegt in die Zukunft“ (Seite ) Sportstätten: Nicht nur die Wettkampftauglichkeit von Sportstätten ist wichtig. Aufenthaltsqualität, vielseitige Nutzbarkeit, variable Raumgrößen, gute Musikanlagen, Beleuchtung, Spiegel oder hygienische Verhältnisse, Wohnortnähe, ... sind Aspekte, die ebenso bedacht werden müssen. Vereinsangebote: Nicht immer nur Fußball! Freibäder/Schwimmbäder: Hier ein paar Beispiele, die bei einer geschlechtergerechten Perspektive ins Auge fallen: Der Bereich für Kleinkinder sollte besonders gut einsehbar sein. Dort sollten ausreichende Sitzmöglichkeiten vorhanden sein. Die Umkleiden sollten geräumig sein und über eine Grundausstattung an Haken und Schränken verfügen. Ein Kinderpflegeraum sollte zum Standard gehören. Es sollte auch Duschkabinen geben und nicht nur Sammelduschen. Out-Door-Sport: Insbesondere Frauen sind darauf angewiesen, dass die Infrastruktur stimmt. Damit sind u.a. beleuchtete Wege, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkplätze für Kinderwägen gemeint.

21 I Geschlechtergerechte Sportentwicklungsplanung: Beispiel Freiburg l
Das Ziel Allen Bürgerinnen und Bürgern sollen passende Sportangebote vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Eckdaten des Projekts Befragung der Bevölkerung Auswertung in Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Fachämtern und Sportvereinen. Erarbeiten von Handlungsempfehlungen, in denen die Sportinteressen von Frauen und Männern gleicher- maßen berücksichtig werden. Vgl. „DOSB I Bewegt in die Zukunft“ (Seite 37) Geschlechtergerechte Sportentwicklungsplanung in Freiburg Freiburg hat seine Sportentwicklungsplanung 2003 neu ausgerichtet. (Das Praxisbeispiel ist auf Seite 37 der Broschüre beschrieben.) Zur Befragung der Bevölkerung: Mit der Befragung wurden geschlechtersensible Daten über das Sporttreiben der Bevölkerung erhoben. Es wurden beispielsweise diese Fragen gestellt: Wer treibe wo Sport? Wie und zu welchen Zeiten sind welche Hallen/Sportplätze belegt? Was bieten die Sportvereine an? Wie ist das Sporttreiben in der Gemeinde organisiert? Zur Auswertung der Befragung: Die Ergebnisse wurden von unterschiedlichen kommunalen Fachämtern – auch der Gleichstellungsbeauftragten und Vertreter/innen des organisierten Sports gemeinsam ausgewertet. Zu den Handlungsempfehlungen: Weil sowohl in die Befragung als auch die Auswertung die unterschiedlichen Personen einbezogen worden sind, konnten sehr tragfähige Empfehlungen erarbeitet werden. Ergebnis Seit diesem Prozess gibt es in Freiburg beispielsweise beleuchtete Jogging-Strecken und mädchen- und jungenfreundliche Schulhöfe. Die Förderkriterien von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern sind überarbeitet worden.

22 I Praxisbeispiel: Aktionstag für Mädchen und Frauen l LSB Brandenburg

23 I Praxisbeispiel: Selbstverteidigung für Frauen mit Behinderung l Todtglüsinger-SV (Niedersachsen)

24 I Praxisbeispiel: Kooperation Stadt Erfurt l

25 I Praxisbeispiel: „Zeigt häuslicher Gewalt die rote Karte“ Nordhäuser SV Handball (Thüringen)

26 I Fazit l Wenn Sportvereine, kommunale Gleichstellungsbeauftragte und Sportämter sich vernetzen, können sie auch in Zeiten knapper Kassen gemeinsam innovative Projekte im Bereich von z.B. Integration, Gesundheit oder gegen Gewalt initiieren. Sie können zusammen mit allen Interessierten dazu beitragen, ihre Stadt lebenswerter und attraktiver zu machen.

27 I Bildnachweise l Folie 1: picture alliance
Folie 4: online Fokus ( ) Folie 5: (Berlin) Folie 9: DOSB Folie 13: DOSB Folie 20: picture alliance Folie 21: Freiburg Marathon © (2009) Folie 22: LSB Brandenburg Folie 23: Deutscher Rollstuhlsport Verband Folie 24: LSB Thüringen Folie 25: Nordhäuser SV Handball

28 l Copyright l © all rights reserved
Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Konzept sowie dessen Einzel- elemente jeweils als Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt sind. Jede Form der Nutzung und Verwertung – beispielsweise Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Nachahmung des Werks ganz oder in Teilen – ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des DOSB zulässig. Die nicht genehmigte Werknutzung ist strafbar (§ 106 UrhG) und begründet zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (§ 97 UrhG). Deutscher Olympischer Sportbund Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt am Main


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