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Veröffentlicht von:Cäcilie Eckard Geändert vor über 11 Jahren
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Bildungspolitische Konferenz Qualifizierungsoffensive für Fachkräftesicherung - ein Thema für die betriebliche Interessenvertretung
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Fachkräftemangel und trotzdem keinen Ausbildungsplatz - Neue Entwicklungen im Übergangs-system Beispiel: Hamburg Bildungspolitik
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Strukturbild
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Ausbildungsplätze für alle Schulabsolventen/-absolventinnen
Das Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung hat sich zum Ziel gesetzt, grundsätzlich allen Schulabsolventen/-absolventinnen einen Ausbildungsplatz zusichern, die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss zu minimieren und den Fachkräftebedarf zu sichern. Maßnahmen: Reform der beruflichen Bildung in Hamburg, Flächendeckende Berufsorientierung in den Klassen 8, 9 und 10 der Stadtteilschulen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur Bildungspolitik
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Übergangssystem Schule
Neue Struktur der Berufsorientierung Lernort Betrieb Neuausrichtung der BF tq (Berufsfachschule teilqualifizierend , z. B. Handelsschule ) Unterstützung durch die Jugendberufsagentur ( JBA in den Stadteilen, Kooperation HIBB - AA) Neue Struktur der Ausbildungsvorbereitung (AV dual, schulische Durchführung, keine Trägerbeteiligung) Ausbildungsplatzgarantie „Hamburger Modell“ (BQ Ausbildung 1. Ausbildungsjahr schulisch, 2. und Ausbildungsjahr im Betrieb oder beim Träger Bildungspolitik
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Ziele der Übergangsqualifizierung
Steigerung der Übergangsquote in Ausbildung im direkten Anschluss an die Sek I, Weiterentwicklung der schulischen Konzepte zur Berufs- und Studienorientierung, u.a. bezugnehmend auf: - Übergangssystem und Anschlüsse an Sek I, - heterogene Lerngruppen (und Abschlussziele Jg. 10), - Kooperation von beruflichen und Stadtteilschulen Gestaltung des Prozesses zur Entwicklung und Umsetzung des Anschlusses in passgenaue Bildungsgänge nach der Sek I, Vermeiden von Fehlentscheidungen und Abbrüchen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in der bedarfsgerechten Qualifizierung und zur Umsetzung der Anschlussentscheidung (Jg. 10).
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Übergangsqualifizierung in Jahrgang 9
Lernen am außerschulischen Lernort Verzahnen von außerschulischem und schulischem Lernen Lernen am außerschulischen Lernort ist verbindlich, Umsetzung erfolgt regelhaft in Langform: ganzes Jahr, 1 Tag/Woche, Je Halbjahr: 1 Kompaktwoche und 12 Wochen à 1 Tag am außerschulischen Lernort (=34 Tage), Einsatz von 6 U-Std. aus der Kontingentstundentafel (ohne D/M/E) In der Umstellungsphase optional 2 Blockpraktika à 3 Wochen, davon mind. eins in Jg. 9 (=30 Tage), Unterrichtliche Vor- und Nachbereitung in 2 U-Std/Woche Übergangsqualifizierung verbindlich, Prinzip leistungsheterogener Lerngruppen: Entscheidung für eine Organisationsform schließt alle Klassen des Jahrgangs ein, Ablösung der Blockform durch die Langform wird angestrebt.
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Übergangsqualifizierung in Jahrgang 10
Qualifizieren für den Anschlusswunsch Umsetzen des Anschlusswunsches Lernen in Qualifizierungsmodulen ist verbindlich, Qualifizierungstag: 1 Tag/Woche (6 U-Std.) über das gesamte Schuljahr plus 2 U-Std./Woche an einem Folgetag, Qualifizierungstag wird vollständig kompetenzorientiert gestaltet, fachliche und fachbezogene Förderung und Vertiefung sowie anwendungsbezogene Lernformen, Verbindliche Unterrichtseinheit: „Vorbereitung auf betriebliche Ausbildung/ Lernen am außerschulischen Lernort“, Auswahl der Einheiten durch die Schülerinnen und Schüler nach Beratung „Anschlussentscheidung Jg. 10“.
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Ressourcen, Personal Festlegung der Fächer und Lernbereiche für außerschulisches Lernen/ Übergangsqualifizierung durch die Schule regulärer Bestandteil der Unterrichtsarbeit, kein eigenes Fach, Mindeststunden der Kernfächer D/M/E bleiben für „Regelunterricht“ Stunden für die Übergangsqualifizierung werden ausgewiesen. Gemeinsame Verantwortung von Lehrkräften der beruflichen und der Stadtteilschulen Ab : 83 Stellen aus dem HIBB für die Übergangsqualifizierung , davon 28 ohne und 55 mit Anrechnung, BS-Lehrkräfte werden an die StS umgesetzt und arbeiten dort regelhaft mit 0,5 Stellenanteil, Übergangsqualifizierung auch durch Lehrkräfte der StS: Tutoren, Fachlehrkräfte.
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Aufgaben der BS-Lehrer
Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praktika Durchführung der Reflexion der Übergangsqualifizierung Anbieten von Einheiten in der Übergangsqualifizierung Coaching und Beratung von Schüler/-innen in der Übergangsqualifizierung Angebote im Bereich Arbeiten und Lernen
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Berichtspflicht Stadtteilschulen berichten zum der Schulaufsicht über „Übergang in duale Ausbildung nach Jg. 9“, „Übergänge in duale Ausbildung nach Jg. 10“, „Übergänge und Abbrecher in der Vorstufe“, schuleigene Konzepte in den Jahrgängen 9, 10 und 11, Bewertung und Einschätzung der Maßnahmen, Kooperation mit außerschulischen Partnern, Qualität und Quantität der bereitgestellten Praktikumsplätze und betriebliche Lernaufgabe.
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Umsetzung, Meilensteine
ab wöchiger Jour Fixe für Schulen, die bereits beginnen, Beratungs- und Qualifizierungsangebote bis Klärung von Personalfragen: 55 anzurechnende BS-Lehrerstellen für die Arbeit an StS in 13/14 ab Beispiele für betriebliche Lernaufgaben und Qualifizierungsmodule bis Entscheidung zur Umsetzung an SAB melden bis Umsetzungsplanung für den Start 14/15 Beginn der verpflichtenden Umsetzung zum Erste Berichtspflicht der Schulen
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Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
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