Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Fördermöglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Fördermöglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz"—  Präsentation transkript:

1 Fördermöglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz
(RL EuK/2007) Referent: Harald Herter Abteilung Umwelt und Landwirtschaft

2 1. Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz (RL EuK/2007)
vom 24. Juli 2007 Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik des Freistaates Sachsen investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Modell- und Demonstrationscharakter Verbundvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, Minderung verkehrsbedingter Immissionen, Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen rund 60 Mio. Euro bis 2013 EU-Mittel  Erstattungsverfahren

3 max € max. 500 € min €

4 Vorrangige Bewilligung
Maßnahmen mit Modell- und Demonstrationscharakter hoher Innovationsgrad bei praxiserprobter Marktreife hohe Energieeffizienz - signifikante Umweltentlastung und CO2-Minderung große Beispielwirkung ILE Gebiete

5 Hinweis zur Förderung ab einem Subventionswert > 40.000 EUR
- Ab einem Subventionswert von EUR wird die Zuwendung für Investitionen als Kombination von nicht rückzahlbarem Zuschuss (75 Prozent der Zuwendung) und zinsverbilligtem Darlehen (25 Prozent der Zuwendung als Zinszuschuss) ausgereicht. - max. Fördersatz für KMU 45 % der zuwendungsfähigen Kosten

6 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Initialberatung K2 Energieeffizienz in KMU Förderung kann für einen Antragsteller nur einmal beantragt werden Kosten für Beratungsunternehmen, das die Initialberatung durchführt Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. € 500

7 Übersicht Förderung für Kommunen
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Nichtinvestive Maßnahmen N.1 Lokale und Regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte Förderung nur in Verbindung mit anschließender Durchführung investiver Maßnahmen Anforderungen an Mindestinhalte siehe Merkblatt Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten; maximal Euro N.2 Verbundvorhaben European Energie Award (EEA) für energieeffiziente Kommunen und Landkreise Mindestens 3-jährige Teilnahme am EEA-Programm, Gemeinderats-beschluss Programmbeitrag; Moderations- und Beratungsleistungen; Kosten zur Durchführung des externen Audits Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Einstieg und bis zu 60 % für die Weiterführung

8 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Maßnahmen in der Regelförderung R.1 Wärme- bzw. Kälteerzeugung mittels Sorptionstechnik Anlagen der Nah- und Fernwärme sollten vorwiegend über KWK oder Solaranlage verfügen Gesamtleistungs-aufnahme von 5 MW wird nicht überschritten Kosten für Anlagen zur Energieumwandlung und -speicherung, Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Brennstoffzufuhr, Be- und Entfeuchtung, Abgasan-lagen, Mess-,Steuer- u. Regelungseinrichtungen Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten R.2 Errichtung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung Kosten für Einsatz von Lüftungsanlagen im Wohnungs- u. Geschäftsbau, Nutzung thermischer Energie aus Abwasser, Nutzung von Prozessabwärme innerhalb des Betriebes Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, im Wohnungsbau max. €1.500 pro WE R.3 Errichtung von energieeffizienten Anlagen zur Elektroenergie- und Wärmeerzeugung, wie Kraft-Wärme-Kopplung: BHKW Gesamtwirkungsgrad muss mehr als 85 % betragen die Feuerungswärme-leistung von 5 MW wird nicht überschritten BHKW darf nur wärmegeführt betrieben werden Kosten für Anlagen zur Energieumwandlung und -speicherung sowie Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Brennstoffzufuhr und -lagerung, Abgasanlage, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung 400 €/kW elektrische Leistung, jedoch minimal 3.000,- € und maximal 20 % der zuwendungsfähigen Kosten

9 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen R.4 Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Heizwärme und Klimakälte unter Einsatz Wärmepumpen Jahresnutzungsgrad der Wärmepumpen muss mind. 125 % betragen eine Feuerungs- wärmeleistung von 5 MW wird nicht überschritten Kosten für Anlagen zur Energieumwandlung und -speicherung sowie Pumpen und Ausdehnungsgefäße, Brennstoffzufuhr und -lagerung, Abgasanlage, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten R.5 Einsatz von energieeffizienten Pumpen und Antrieben Einsatz hocheffizienter Elektromotoren (Leistungsbereich 1 bis 90 kW) der Wirkungsgradklasse EFF I nach EU/CEMEP Kosten für Motoren und Antriebe, Getriebe, Drossel, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten R.6 Optimierung von Drucklufterzeugungs- und Verteilungsanlagen Darstellung des SOLL- als auch IST-Zustandes Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses Energieberatungsbericht gemäß VDI 3922 Kosten für Kompressoren, Anlagen zur Abwärmenutzung, Netz und Leitungen, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung R.7 Beleuchtungsanlagen Nachweis über Kennwerte der Innenraumbeleuchtung innerhalb von Gebäuden Nachweis über Kennwerte der Straßenbeleuchtung Kosten für Leuchtmittelsubstitution, Ersatz konventioneller Vorschaltgeräte, Anlagen zur Beleuchtungssteuerung

10 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen R.8 Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen, einschl. Verteilleitungen Darstellung SOLL- als auch IST-Zustand Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses Vorlage eines Energieberatungsberichts gemäß VDI 3922 Kosten für Anlagen zur Wärme-/Kälteerzeugung, Wärme-/Kältespeicherung sowie Abwärmenutzung, Wärmeübertrager, Abgas-anlage, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung, Dämmung der Leitungsnetze Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten R.9 Energieeffiziente Fertigungsverfahren z. B. bei Trocknungsprozessen Kosten für Öfen/Trockner/Herde/ Wärmeübertrager, Anlagen zur Abwärmenutzung, Mess- Steuer- und Regelungseinrichtungen, Energieträgersubstitution Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten

11 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen R.10 Energetische Sanierung von Betriebsgebäuden Anforderungen der EnEV-Neubau müssen nach Sanierung um mind. 30 % überschritten werden, entsprechender Nachweis EnEV ist dem Antrag beizufügen Kosten für Wärmedämmung (Außenwände Dach, Fensteraustausch, Kellerdecke, oberste Geschossdecke…), Minimierung der Wärmebrücken und Lüftungswärmeverluste, energetische Optimierung der Gebäudetechnik Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten R.11 Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz Darstellung SOLL- als auch IST-Zustand Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergie-passes Vorlage eines Energieberatungs-berichts gemäß VDI 3922 z.B. Kosten für Ventilatorsysteme (inkl. Antrieb und ggf. Getriebe, Be- und Entfeuchtung, Kühlung…), Transformatoren (inkl. Isolation, Kühlung, Abwärmenutzung), Energieverbrauchserfassung (Zähler und ggf. Visualisierung für Strom, Wärme, Brennstoff)

12 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen Verbundvorhaben V.2a Innovations- und Praxis- Verbund für Passiv- Häuser in Sachsen Neubauten nach Passiv- hausstandard Berechtigungsnachweis nach PHPP Vorlage Berechnung der beheizten Nutzfläche AEB nach PHPP in m2 Nachweis nach Energieeinsparver-ordnung Gegenüberstellung des Einsparpotentials der CO2-Emissionen nach EnEV-Standard Im Rahmen von Verbundvorhaben sind Mehrkosten zuwendungsfähig, die über den gesetzlichen Standard hinaus in der Kostengruppe 300 (Gebäude) und 400 /Technik) bei der Errichtung von Passivhäusern entstehen. Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten V.2b Sanierung Faktor 10 Fördervoraussetzungen entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben sind Mehrkosten zuwendungsfähig, die über den gesetzlichen Standard hinaus in der Kostengruppe 300 (Gebäude) und 400 /Technik) bei der Errichtung von Passivhäusern entstehen. Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, V.3 Energetische Sanierung von Einzelbaudenkmälern Vorlage SäGEP, Maßnahme nach §12 des sächsischen Denkmalschutzgesetzes Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. T€ 20 für EFH, max. T€ 25 für EFH/ZFH sowie MFH, max T€ 30 für freistehende MFH

13 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen V.5 Grubenwassernutzung hohe Gesamtenergieeffizienz der Anlage, Umfang der CO2-Emissionsminderung, Nutzungskonzept der Anlage energetische Güte des zu versorgenden Objektes, innovativer Charakter der Anlage Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten V.6 Effiziente Nutzung erneuerbarer Energien a. BHKW auf Basis Pflanzenöl b. Innovative Klimatisierung mit Erdwärme c. innovative Technologien zur energetischen Verwertung von Biomasse Umfang derCO2-Emissionsminderung, a) Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten b) Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten c) Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten V7 Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biogas Biogasanlagen mit besonderer KWK-Nutzung Aufbereitung von Biogas (für Gasnetzeinspeisung, Tankstellen u.a.) a) 55 – 65 % Jahresnutzungsgrad Bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Kosten; max € b) Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten

14 Übersicht Förderung für KMU
Nr. Fördertatbestand Voraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Konditionen V.8 Innovative Verfahren zur Kraft-Wärme-Kopplung hohe Gesamtenergieeffizienz der Anlage, Umfang derCO2-Emissionsminderung, Nutzungskonzept der Anlage energetische Güte des zu versorgenden Objektes, innovativer Charakter der Anlage Zuwendungsfähige Kosten entsprechend den im Merkblatt definierten Bedingungen Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten; V.9 Biomasseverbund Sachsen Berücksichtigung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die bis beantragt wurden Investive Kosten für die Errichtung der Biomassefeuerung einschließlich Zubehör, der Abgasanlage, der Brennstoffzufuhr und – lagerung, des Pufferspeichers Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten, ggf. Ausnahmen V.10 Minderung verkehrsbedingter Immissionen Erfüllung EU-Richtlinie /96/EG bezügl. Partikel- und NOx-Emissionen Erreichung der Euro-IV-Anforderungen a) Abgasreduktion bei Bussen und Nutzfahrzeugen b) Modellprojekte zu innovativen Antriebstechnologien oder alternativen Mobilitätsformen und b) Bis zu 45 % der zuwendungs- fähigen Kosten

15 Förderung von BHKW´s auf Basis Pflanzenöl
Was wird gefördert Voraussetzungen Konditionen Verbundvorhaben effiziente Nutzung erneuerbarer Energien in Sachsen: Merkblatt V.6 – SAB Blockheizkraftwerke auf Basis Pflanzenöl Demonstrations- vorhaben Bewertung des jeweiligen Vorhabens erfolgt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien Hohe Gesamtenergieeffizienz Umfang der CO2-Emissions- minderung Energetische Güte des zu versorgenden Objekts Innovativer Charakter bzw. Innovationsgrad des Gesamtprojekts Einsatz Pflanzenöl nach V DIN 51605 bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten Für KMU ist der Fördersatz auf maximal 45 % der begrenzt.

16 Förderung im Rahmen der Regelförderung
Was wird gefördert Voraussetzungen Konditionen Errichtung von energieeffizienten Anlagen zur Elektroenergie- und Wärmeerzeugung, wie Kraft-Wärme-Kopplung: BHKW, Merkblatt R3 – SAB Gesamtwirkungsgrad muss mehr als 85 % betragen Feuerungswärmeleistung von 5 MW wird nicht überschritten Zuwendung berechnet sich aus der installierten elektrischen Leistung der KWK 400,--€/kW elektrische Leistung, jedoch minimal € 3000,-- und maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

17 2. Der Sächsische Gewerbeenergiepass (SäGEP)
ist … - eine komplexe Energieverbrauchsanalyse für Unternehmen - ein Instrument zur detaillierten Bewertung der - Querschnittstechnologien und - aller relevanten Hauptverbraucher z.B. in der Fertigung, Verarbeitung, Verpackung etc. - dafür entwickelt worden, konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz auf vergleichbarer Datenbasis ermitteln zu können - der Beitrag Sachsens, einen Standard in der Gewerbeenergieberatung auf höchstmöglichen Qualitätsniveau zu definieren

18 Rahmenbedingungen der zeitliche Aufwand des Energieberaters liegt zwischen 5 und 10 Tagewerken der Sächsische Gewerbeenergiepass wird im Rahmen der Förderrichtlinie EuK mit 50 % der Beraterkosten bei max € bezuschusst. investive Maßnahmen zur Erhöhung der Kosten- und Energieeffizienz sind förderfähig, Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

19 Weitere Fördermöglichkeiten über die SAB
Klimadarlehen der SAB Schwerpunkte: Erneuerbare Energien Photovoltaikanlagen große Solarkollektoranlagen Biogasanlagen Biomasse-Anlagen zur Thermischen Nutzung Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung Energiecontracting Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank


Herunterladen ppt "Fördermöglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen