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Aktuelle Programme zur sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz

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Präsentation zum Thema: "Aktuelle Programme zur sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelle Programme zur sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
Emmelshausen, 16. September 2019 Ihr Referent: Folker Gratz Stabsabteilungsleiter Kundenbetreuung, Beratung

2 Wohnraumförderung ISB-Darlehen Wohneigentum Eigentum
Alle Förderprogramme auf einen Blick Eigentum ISB-Darlehen Wohneigentum Zuschüsse für Maßnahmen in Innerortslagen (WOS) Erwerb von Genossenschaftsanteilen / Konsortial-/Kommunalfinanzierung Modernisieren ISB-Darlehen für selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum ISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen ISB-Darlehen Mietwohnungen ISB-Darlehen für Wohngruppen / Wohngemeinschaften ISB-Darlehen für Studierendenwohnheime ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende Zuschüsse (Erwerb von Belegungsbindungen) Zuschüsse für Maßnahmen in Innerortslagen (WOS) Mietwohnungen

3 ISB-Darlehen Mietwohnungen
Wohnraumförderung ISB-Darlehen Mietwohnungen

4 Einkommen bis 60 % über § 13 LWoFG
ISB-Darlehen Mietwohnungen Einkommensgrenze (Beträge in EUR) Haushaltsgröße Einkommen § 13 LWoFG Einkommen bis 60 % über § 13 LWoFG Anzahl Personen davon Kinder Einkommensgrenze in EUR Jahresbrutto-einkommen ca. in EUR 1 15.300 22.857 24.480 35.971 2 22.000 32.429 35.200 51.286 23.000 33.857 36.800 53.571 3 27.100 39.714 43.360 62.943 28.100 41.143 44.960 65.229 29.100 42.571 46.560 67.514 4 32.100 46.857 51.360 74.371 33.200 48.429 53.120 76.886 34.200 49.857 54.720 79.171 56.320 81.457 5 37.200 54.143 59.520 86.029 38.300 55.714 61.280 88.543 39.300 57.143 62.880 90.829 40.300 58.571 64.480 93.114 41.300 60.000 66.080 95.400 Soziale Durchmischung

5 ISB-Darlehen Mietwohnungen Beispielhaft Fördermietenstufe 4 (Beträge in EUR) Stand August 2019
§ 13 LWoFG 20 Jahre Bindung Grunddarlehen Tilgungszuschuss Miete Konditionen 1.800 20 % 5,35 Jahr 0,0 % Jahr 0,5 % Jahr 1,0 % FMS 1: € / 800 € - Tilgungszuschüsse: 5, 10, 15 % - Miete: 4,00 € / 4,30 € FMS 6: € / € - Tilgungszuschüsse: 20, 25, 30 % - - Miete: 6,40 € / 7,25 € Jährliche Mieterhöhung 2% § 13 LWoFG 25 Jahre Bindung Grunddarlehen Tilgungszuschuss Miete Konditionen 1.800 25 % 5,35 Jahr 0,0 % Jahr 0,5 % Jahr 1,0 % § 13 LWoFG % 15 Jahre Bindung Grunddarlehen Tilgungszuschuss Miete Konditionen 1.225 15 % 5,95 1.-5. Jahr 0,0 % Jahr 0,5 % Jahr 1,0 % Fördervoraussetzungen: Mindesttilgung 1% p.a., 15 % Eigenleistung

6 ISB-Darlehen Mietwohnungen Zusatzdarlehen Stand: August 2019
EUR Bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten, maximal * Standortbedingte Mehrkosten (auch Kosten für den Abriss) maximal 16.000 Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen, i. H. v. 50 EUR/m² Wfl. maximal 4.000 Barrierefreiheit gem. DIN Teil II, soweit nicht nach geltender LBO verpflichtend – je m² förderfähige Wohnfläche 50* Einbau von Aufzügen, wenn diese gemäß § 36 Abs. 4 Landesbau-ordnung nicht vorgeschrieben sind, in Höhe von Euro je Wohnung, höchstens jedoch pro Aufzug 50.000 Zusatzdarlehen werden je Wohnung gewährt und können kumulativ eingesetzt werden. * Kumulierung dieser beiden Zusatzdarlehen ist ausgeschlossen Tilgungszuschuss auf alle Zusatzdarlehen 25 %.

7 ISB-Darlehen Mietwohnungen
Tilgungszuschuss Grunddarlehen EUR Zusatzdarlehen EUR Tilgungszuschuss 30 % = EUR Rückzahlungsbetrag EUR Tilgungszuschuss 25% = EUR Rückzahlungsbetrag EUR

8 ISB-Darlehen Mietwohnungen
Wohnflächenobergrenze Wohnungen unter 30 m² werden nicht gefördert Überschreitungen um bis zu 5 m² (§ 13 LWoFG) bzw. 20% (§ 13 LWoFG plus 60%) sind möglich Förderfähige Wohnflächen Einraumwohnungen bis zu 50 m² Zweiraumwohnungen 60 m² Dreiraumwohnungen 80 m² Vierraumwohnungen 90 m² Fünfraumwohnungen 105 m²

9 ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen
Wohnraumförderung ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen

10 ISB-Darlehen Modernisierung Förderfähige Maßnahmen
Nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser Maßnahmen für ein barrierefreies Wohnen (DIN Teil 2) Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts Bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse Instandsetzung (Streichen, Tapezieren, Boden-/Deckenbeläge) nur bei Modernisierungskern Wohnumfeldmaßnahmen nur bei Modernisierungskern Beratungskosten

11 ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen
Stand: August 2019 Zinsen 0,5 % p. a. Zinsbindung 15 Jahre 700 EUR / m² förderfähiger Wohnfläche in der FMS 4 Tilgungszuschuss 20 % des ISB-Darlehens Nachrangdarlehen Mindesttilgung 2,0 % p. a. Belegungs- und Mietbindung 15 Jahre (Mietobergrenze 5,95 Euro /m² Wfl. in der FMS 4) FMS 1: 575 € - Miete: 4,65 € FMS 6: 825 € - Miete: 7,25 €

12 ISB-Darlehen Wohneigentum
Wohnraumförderung ISB-Darlehen Wohneigentum

13 ISB-Darlehen Wohneigentum Auf einen Blick Stand: August 2019
Einkommensgrenze § 13 LWoFG plus 60 % Grunddarlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten und ggf. Zusatzdarlehen in Höhe von 5 % für soziale und städtebauliche Aspekte Darlehenshöchstbetrag EUR in FMS 4 (ab dem 3. Kind zzgl. 10 % für das 3. und jedes weitere Kind) Nachrangdarlehen Zinsbindung für 10, 15, 20 Jahre oder bis zur Volltilgung Tilgungszuschuss einkommensabhängig 7,5 % / 5 % des ISB-Darlehens Eigenkapital 10 % der Gesamtkosten Tilgung 2,2 % p. a. FMS 1: 135 TEUR FMS 6: 175 TEUR

14 bis zur Vollrückzahlung
ISB-Darlehen Wohneigentum Konditionen Stand: August 2019 Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Förderantrages bei der ISB 10 Jahre Zins 0,65 % p.a.* 15 Jahre Zins 1,00 % p.a.* 20 Jahre Zins 1,25 % p.a.* bis zur Vollrückzahlung Zins 1,35 % p.a.* *Zinssätze nach einer Zinsverbilligung des Landes von 1 % p. a. Tilgung: 2,20 % p. a. Tilgungszuschuss: Einmalig 7,5 % des ISB-Darlehens (EK-Grenze § 13 Abs. 2 LWoFG bis 10 %) Einmalig 5 % des ISB-Darlehens (EK-Grenze § 13 Abs. 2 LWoFG bis 60 %) Sondertilgung: Max. 10 % p. a. der Darlehenssumme Bearbeitungsentgelt: Einmalig 1 % der Darlehenssumme, mind. 250,- EUR Bereitstellungsprovision: Ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag

15 ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum
Wohnraumförderung ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum

16 ISB-Darlehen Modernisierung Auf einen Blick
Modernisierungskern analog des Programmes Modernisierung Mietwohnungsbau Einkommensgrenze § 13 LWoFG plus 60 % Darlehenshöchstbetrag EUR für bis zu vier Personen, unabhängig von der tatsächlichen Wohnfläche sowie EUR für jedes weitere Haushaltsmitglied Tilgungszuschuss einkommensabhängig 15 % oder 5 % des ISB-Darlehens Nachrangdarlehen Zinsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre Tilgung 2,2 % p. a. Kein Eigenkapitaleinsatz erforderlich

17 ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum Konditionen Stand: August 2019
Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Förderantrages bei der ISB 10 Jahre Zins 0,65 % p.a.* 15 Jahre Zins 1,00 % p.a.* 20 Jahre 1,25 % p.a.* * Zinssätze nach einer Zinsverbilligung des Landes von 1 % p. a. Tilgung: 2,20 % p. a. Tilgungszuschuss: Einmalig 15 % des ISB-Darlehens (EK-Grenze § 13 Abs. 2 LWoFG bis 10 %) Einmalig 5 % des ISB-Darlehens (EK-Grenze § 13 Abs. 2 LWoFG bis 60 %) Sondertilgung: Max. 10 % p. a. der Darlehenssumme Bearbeitungsentgelt: Einmalig 1 % der Darlehenssumme Bereitstellungsprovision: Ab dem 6. Monat 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag

18 Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Wohnraumförderung 2019 Wohnen in Orts- und Stadtkernen

19 Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Ziele Herstellung bedarfsgerechten, barrierefreien Wohnraums Beseitigung städtebaulicher und struktureller Missstände Förderung neuer Wohnformen, wie gemeinschaftliches, generationenverbindendes oder seniorenfreundliches Wohnen Reaktivierung von Brachflächen Stärkung der baukulturellen Identität

20 Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Eckdaten Das Objekt muss mindestens 3 Wohnungen enthalten Die Wohnungen sind für die Dauer von 10 Jahren zweckgebunden Nutzbare Wohnfläche nach Fertigstellung mindestens 60 % Kein vorzeitiger Baubeginn/Vertragsabschluss

21 Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Art und Höhe der Förderung Zuschuss bis zu 250 € pro m² ffg. Wohnfläche, höchstens jedoch 40 % der förderfähigen Kosten Zusätzlicher Zuschuss bis zu € der nachgewiesenen Mehrkosten für Barrierefreiheit gem. DIN Teil 2, es sei denn, die Wohnung muss gemäß LBauO barrierefrei errichtet werden. Zuschuss fällt unter die De-minimis-Beihilfe – maximaler Förderbetrag €

22 Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Förderfähige Maßnahmen Selbst genutzter Wohnraum sowie Mietwohnungen in innerörtlichen Lagen Ersatzbaumaßnahmen Umbau- , Ausbau-, Erweiterungs und Umwandlungsmaßnahmen und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen Neubaumaßnahmen nur, wenn sie im Zusammenhang mit einer der vorbezeichneten Baumaßnahmen stehen oder eine Baulücke geschlossen wird Wohnumfeldmaßnahmen wenn sie im Zusammenhang mit einer der vorbezeichneten Baumaßnahmen stehen

23 Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Wohnflächen Es gelten folgende förderfähigen Wohnflächenobergrenzen: Einraumwohnung bis zu 50 m² Zweiraumwohnung bis zu 60 m² Dreiraumwohnung bis zu 80 m² Vierraumwohnung bis zu 90 m² Fünfraumwohnung bis zu 105 m² Die Wohnflächenobergrenzen erhöhen sich für jeden weiteren Raum um 15 m². Küchen und Bäder zählen nicht als Raum. Wohnungen unter 30 m² werden nicht gefördert.

24 Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Fördervoraussetzungen Mietwohnungen: Mietobergrenzen 6,40 €/m² Mietenstufe 6 6,00 €/m² Mietenstufe 5 5,35 €/m² Mietenstufe 4 5,10 €/m² Mietenstufe 1, 2, 3 Selbstgenutztes Wohneigentum: Eigentümer dürfen die Einkommensgrenze des § 13 des LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigen Die Wohnungen sind für die Dauer von zehn Jahren zweckgebunden.

25 Homepage der ISB mit Rückrufservice: www.isb.rlp.de
16. September 2019 Beratung durch die ISB Homepage der ISB mit Rückrufservice:

26 ISB-Beratertag der Wohnraumförderung
1x monatlich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kostenlose Beratung über die attraktiven Programme rund um den Bau, den Kauf und die Modernisierung von Wohnraum Anmeldung unter Tel.: ISB Beratungszentrum Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Telefonische Erstberatung in Sachen Wohnraumförderung Tel.: 19. September 2019

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Holzhofstraße 4 Telefon 55116 Mainz Telefax Folker Gratz Stabsabteilungsleiter Kundenbetreuung, Beratung


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