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Veröffentlicht von:Inken Biermann Geändert vor über 5 Jahren
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Migration Push & Pull-Faktoren Gefühle äussern
Lektion an GIBB eli2018a Michael Zwahlen
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Michael Zwahlen © Michael Zwahlen
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unterrichts-Ablauf Die Unterlagen zu dieser Lektion finden Sie auf Wer sind wir Gesellschaftsthema Sprache & Kommunikation Abschluss © Michael Zwahlen
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Wer seid Ihr? Welche Eigenheiten und Hobbies habt ihr? Wohnort?
Wo geboren? © Michael Zwahlen
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Migration Theorie © Michael Zwahlen
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Migration Migration bedeutet Ein- und Auswanderung von Menschen. In der Vergangenheit sind immer wieder Menschen - teilweise sogar ganze Bevölkerungsgruppen - in andere Regionen der Welt gezogen, weil sie hofften, dort bessere Existenzgrundlagen zu finden. Kriege haben in den letzten Jahrhunderten mehrfach riesige Flüchtlingsströme ausgelöst. © Michael Zwahlen
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Migration Migrationsgründe
Viele Gründe bewegen Menschen dazu, ihr Heimatland zu verlassen. Man unterscheidet dabei Push- und Pult-Faktoren (Schub- und Sogfaktoren). © Michael Zwahlen
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Push-Faktoren Push-Faktoren bezeichnen die Situation, dass Menschen aus ihrem ursprünglichen Gebiet «weggedrückt» werden. Push-Faktoren (Schubfaktoren) • Krieg • Verfolgung wegen der Religion, der politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen • Umweltkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Hungersnöte) • Überbevölkerung verbunden mit Armut, Arbeitslosigkeit, Mangel an Zukunftsperspektiven © Michael Zwahlen
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PuLL-Faktoren Bei Pull-Faktoren geht man davon aus, dass Menschen von einem anderen Gebiet «angezogen» werden. Pull-Faktoren (Sogfaktoren) • Gute Verdienstmöglichkeiten, hoher Lebensstandard und Wohlstand • Sicherheit vor Verfolgung, Gewährleistung grundlegender Menschenrechte • Toleranz gegenüber Religionen und Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen • Gute Bildungsmöglichkeiten © Michael Zwahlen
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auftrag © Michael Zwahlen
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Lösungen © Michael Zwahlen
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Asyl ist ein Menschenrecht
Theorie © Michael Zwahlen
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ASYLRECHT IST EIN MENSCHENRECHT
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AEMR, Art. 14, Abs. 1 (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
14 - Recht auf Asyl «Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.» Auf das Asylrecht, Artikel 14 der AEMR, hinweisen. 22. Januar 2020 | Folie 14
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FLÜCHTLINGSKONVENTION VON 1951
Quelle: UNHCR/Arni/Archiv Flüchtlinge (gem. Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und 1967): Das Abkommen wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet, um das Flüchtlingsproblem in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg zu lösen. Angesichts neuer Flüchtlingskrisen Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre wurde es notwendig, dessen ursprünglich begrenzten geographischen und zeitlichen Anwendungsbereich auszuweiten. Dies erfolgte mit der Verabschiedung eines formellen Protokolls zu dem Abkommen im Jahre Seitdem gilt die Konvention nicht nur universal, sondern auch global. 22. Januar 2020 | Folie 15
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Flüchtende sind Personen, die sich…
«aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb ihres Heimatlandes befinden und dessen Schutz nicht beanspruchen können.» Artikel 1(A)(2) de la Convention de 1961 Gemäss Flüchtlingskonvention Artikel 1(A)(2) der Konvention wird jede Person als flüchtende Person anerkannt, sofern sie folgende drei Flüchtlingseigenschaften erfüllt: Individuelle Verfolgung bzw. begründete Furcht vor individueller Verfolgung aufgrund von Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu bestimmter sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung Ausserhalb des eigenen Landes Kein Schutz im eigenen Land gewährleistet 22. Januar 2020 | Folie 16
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RÜCKWEISUNGSVERBOT Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (1951) Art. 33: Verbot der Ausweisung und Zurückstellung Bundesverfassung der Schweiz: Art. 25: (2) «Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden. Art. 25: (3) «Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.“ Nicht Zurückweisung Das Ausweisungsverbot in Länder, wo Füchtlingen Verfolgung oder Folter ausgesetzt wären sind verboten. Dieses Zurückweisungsverbot ist in der Schweizerischen Bundesverfsassung integriert une gilt als zwingend einzuhaltendes Recht. 22. Januar 2020 | Folie 17
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Wer muss eigentlich die Menschenrechte schützen?
IHRE MEINUNG… Wer muss eigentlich die Menschenrechte schützen?
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Verantwortung der Staaten
Die Staaten sind souverän: Es ist das Asylrecht der Staaten, welches die Aufnahme und die Aufenthaltsbewilligungen der Asylsuchenden auf dem Staatsgebiet regelt. Die Staaten haben die Verantwortung und die Pflicht, flüchtende Menschen zu schützen und ihre Rechte zu achten. Das Asylgesetz. 22. Januar 2020 | Folie 19
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Schutzsystem der Menschenrechte
Internationale Schutzmechanismen Regionale Schutzmechanismen Nationale Schutzmechanismen Ich, Du, Wir, Alle Bei kürzeren WS oder jüngeren SuS weglassen! Besser aufzeichnen auf Flip!! Staaten: In erster Linie sind die Staaten und ihre Gerichte für die Umsetzung der Menschenrechte verantwortlich. Viele Staaten verfügen heute über nationale Menschenrechtskommissionen, welche die Umsetzung der Menschenrechte überwachen. Die Schweiz hat keine nationale Menschenrechtsinstitution. Amnesty setzt sich mit anderen Organisationen für die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution ein. Update Juni 2016: Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz eine nationale Menschenrechtsinstitution erhalten soll. Das bisherige Kompetenzzentrum für Menschenrechte, das es seit 2011 gibt, ist nur ein Pilotprojekt. Regionale und Internationale Überwachungsmechanismen Die Erfahrung zeigt allerdings, dass nationale Mechanismen Menschenrechtsverletzungen oft nicht zu verhindern vermögen. Deshalb hat das Völkerrecht eine Vielzahl regionaler und internationaler Überwachungsmechanismen geschaffen. Besonders bedeutsam sind die Aktivitäten des Uno-Menschenrechtsrats und der internationalen Strafgerichte. Auf der regionalen Ebene gibt es Schutzmechanismen in Europa, Afrika und Amerika, jedoch nicht in Asien oder im Mittleren Osten. Zivilgesellschaft: Aber natürlich sind auch Du und ich wichtig, deine Eltern, Freunde, Nachbarn. Wir sind alle verantwortlich für das was wir tun und die Rechte anderer nicht zu verletzen. Wenn man seine Rechte kennt, kann man sie einfordern und sich gegen Menschenrechtsverletzungen aussprechen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty spielen hier eine grosse Rolle, indem sie Menschenrechtsverletzungen öffentlich machen und Druck auf die Verantwortlichen ausüben. Internationale Konventionen & Institutionen: UNO MR Rat, Internationale Strafgerichte Regionale Schutzmechanismen in Europa, Afrika und Amerika, jedoch nicht in Asien. Bsp: EMRK und Nationale Gesetze & Institutionen (Foto: Schweizer Bundesverfassung). In erster Linie sind die Staaten und ihre Gerichte für die Umsetzung der Menschenrechte verantwortlich!
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Gefühle ausdrücken Modell © Michael Zwahlen
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Gefühle Mitteilen Du machst dir erst klar, welche Situation genau der Auslöser für dein Gefühl ist. Du prüfst in deinem Innern, ob diese Gefühlsreaktion sich wirklich richtig anfühlt. Wenn ja, kannst du das Gefühl mit deinen Mittmenschen teilen. Du teilst der Person aus deiner Perspektive mit, was du wahrgenommen hast. Im nächsten Schritt teilst du mit, welches Gefühl das in dir ausgelöst hat: „Es hat in mir das Gefühl der Traurigkeit ausgelöst.“ ! Achte darauf, dass ihr nicht diskutiert und dass du wirklich nur von dir erzählst, ohne jegliche Vorwürfe. Im letzten Schritt kannst du mitteilen, was du dir von dem anderen jetzt in diesem Moment wünschst, z.B. „Ich wünsche mir, dass …“ Hinweis: Es ist allein die freie Entscheidung des anderen, wie er mit deinem Wunsch umgeht. © Michael Zwahlen
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Modell Gefühle Mitteilen
Ausgangs-Situation beschreiben. Du teilst aus deiner Perspektive mit, was du wahrgenommen hast. Welches Gefühl hat das in dir ausgelöst? Angst Freude Traurigkeit Wut Scham Teile mit, was du dir diesbezüglich in diesem Moment wünschst © Michael Zwahlen
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Modell «Gefühle Mitteilen»
„Ich habe gelesen/erlebt/mitverfolgt/gesehen oder gehört/... „Das hat mir das Gefühl … ausgelöst.“ „Deshalb wünsche ich mir, …“ © Michael Zwahlen
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auftrag Halte auf Papier oder elektronisch zwei bis drei Gefühle zum Thema Migration fest. Nutze dazu das Modell «Gefühle mitteilen». Mindestens zwei unterschiedliche Basis-Gefühle müssen beschrieben werden. Zeit: siehe Wandtafel Setzt euch in der publizierten Gruppe zusammen. Lest jeweils zwei eurer Gefühle zum Thema Migration vor. Wählt in der Gruppe, wer eines seiner Gefühle der Klasse vorlesen soll. ! Achte darauf, dass ihr nicht diskutiert und dass du wirklich nur von dir erzählst, ohne jegliche Vorwürfe. © Michael Zwahlen
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Gruppen Gruppe 1 Bogdan S Berhe A Tanneer L Kafrosh A Bloch T
Gruppe 3 Aebersold M Muster Y Bigler D Gaafar L Corulka I Gruppe 2 Skroban F Mohammedi G Steiner T Jovanovic M Latifi E Gruppe 4 Mast T Ahmafi H Lehmann T Gladyshev A Streit C © Michael Zwahlen
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Kontrolle der Gefühlsformulierungen
Modell «Gefühl mitteilen» eingehalten? Wurde nicht diskutiert? Fühlt es sich richtig an, dieses Gefühl auszudrücken? Es ist allein die freie Entscheidung des anderen, wie er mit deinem Wunsch umgeht. © Michael Zwahlen
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Abschluss © Michael Zwahlen
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