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Willkommen zur LeiterInnentagung 2019/2020

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Präsentation zum Thema: "Willkommen zur LeiterInnentagung 2019/2020"—  Präsentation transkript:

1 Willkommen zur LeiterInnentagung 2019/2020
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

2 Inhalte Begrüßung Änderungen und Informationen zum TKKG
KIBET: Eingabe/ Termine / Ablauf / Fehlerquellen Sprachförderung Pause (15 Minuten) Neue Richtlinien Informationen zum pädagogischen Alltag Allfälliges LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

3 Wechsel Abt. Bildung – Abt. Gesellschaft und Arbeit
Mit Wechsel von der Abt. Bildung in die Abt. Gesellschaft und Arbeit LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

4 Rechtliche Bestimmungen im TKKG
LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

5 Bildungsauftrag (§ 5) Verwendung der Grundlagendokumente
LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

6 Bildungsauftrag (§ 5) Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich Leitfaden Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen (Modul für Fünfjährige) Leitfaden Werte leben Werte bilden, Wertebildung im Kindergarten (Werte- und Orientierungsleitfaden) Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt. Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

7 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung
LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

8 Bedarfsorientierte Mittagsbetreuung (§ 2 Abs. 10, § 45a)
Betreuung schulpflichtiger Kinder von Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt Angebot eines Mittagessens Keine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des TKKG => kein Bildungsauftrag Förderung gesetzlich verankert und in einer Richtlinie geregelt LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

9 Bedarfsorientierte Ferienbetreuung (§ 45b)
Betreuung schulpflichtiger Kinder in Ferienzeiten Keine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des TKKG => kein Bildungsauftrag Förderung gesetzlich im TKKG verankert, wird in einer Richtlinie geregelt LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

10 Mindestpersonaleinsatz (§ 29)
Förderung der Doppelbesetzung mit Fachkraft und Assistenzkraft im Kindergarten seit dem Kinderbetreuungsjahr 2018/19 In den Randzeiten darf vom Mindestpersonaleinsatz insofern abgewichen werden, als in diesen Zeiten zumindest eine Betreuungsperson des Mindestpersonals anwesend sein muss. Ausnahme: Integrationsgruppen => Einvernehmen mit der Landesregierung LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

11 Förderungen durch das Land Tirol (§ 38)
Hinweis: Die Kinderbetreuungseinrichtung muss zumindest während des gesamten Kindergartenjahres geöffnet sein 2019/2020: 190 Öffnungstage Öffnungszeiten sind durchgängig zu gewährleisten LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

12 Pflichten der Eltern (§ 28 Abs. 7)
In Kinderkrippen und Kindergärten ist Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist, verboten. LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

13 KIBET Abteilung Gesellschaft und Arbeit LeiterInnentagung 2019/2020
Bereich Elementarbildung

14 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Fristen/Ablauf: Stichtag: Zeitraum: Mai 2019 bis Förderrelevante Korrekturmeldungen: Jänner Anfang Juni 2020 Achtung: Keine Auszahlung des ersten Teilbetrags, wenn bis zum die meldepflichtigen Daten nicht übermittelt werden! LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

15 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Informationsschreiben: mit einem Überblick über Einstieg ins Portal Tirol, Übersicht über die meldepflichtigen Daten, näheren Angaben zum Handbuch und Kontaktdaten des Kibet-Service LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

16 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Eingabe in KIBET muss wahrheitsgetreu sein Plausibilitätsprüfungen ermöglichen die automatische Kontrolle (z.B. Mindestpersonal, Gruppengröße, Alter der Kinder, Fehlen von Anzeigen und Ansuchen, Einsatz von Fachkräften ohne entsprechende Ausbildung usw.) Letztverantwortung liegt beim Erhalter, der die Datensätze an die Behörde weiterleitet Förderungsmissbrauch LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

17 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Einstieg ins Portal Tirol nur mit Handysignatur = persönliche Unterschrift der Leitung Weitere Voraussetzung = Leitungsaccount Leitungsänderungen an LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

18 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Wichtig: Kontrolle Betreuungsjahr vor dem Bearbeiten LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

19 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Häufige Fehlerquelle: Änderungen beim Meldungspunkt Personal haben immer Auswirkung auf die Öffnungszeit(en) der Einrichtung! LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

20 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

21 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Häufige Fehlerquelle: Fehlende Kontrolle von Mindestpersonaleinsatz und Plausibilitäten vor dem Weiterleiten LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

22 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Anzeigen und Ansuchen LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

23 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
Benutzerhandbuch und Anleitungsvideos LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

24 Übermittlung der meldepflichtigen Daten in KIBET (ehemals Grunddatenmeldung und Gratiskindergarten)
LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

25 Sprachförderung Abteilung Gesellschaft und Arbeit
LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

26 Sprachförderung Art. 15a B-VG Vereinbarung Bund und Länder
NEU: Sprachstandfeststellung mittels BESK (DaZ) KOMPAKT verpflichtend für ALLE Einrichtungen, auch für Kinder, die aufgrund einer Anzeige von der Besuchspflicht gem. § 26 Abs.4 lit. e ausgenommen werden sollten ZIEL: ALLE Personen, die in Tiroler Kindergärten tätig sind, werden in den sprachförderlichen Kompetenzen gestärkt VORAUSSETZUNG: Konzept, Rückmeldung Beobachtungszeiträume, Ernennung eines/r MultiplikatorIn, Fort- und Weiterbildung gemäß der Fortbildungsverpflichtung LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

27 Sprachförderung Art. 15a B-VG Vereinbarung Bund und Länder
Sprachberaterinnen stehen für alle Kindergärten zur Verfügung Sprachberaterin unterstützt Einrichtungen in der Planung und Umsetzung des Konzeptes Sprachförderung grenzt sich von der therapeutischen Arbeit der Logopädie ab en__Richtlinien/Leitfaden_Sprachfoerderung__2_.pdf LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

28 Sprachförderung Art. 15a B-VG Vereinbarung Bund und Länder
Sprachstandserhebung in ALLEN Kindergärten MultiplikatorIn, der/die den Schwerpunkt Umsetzung der Sprachförderung im Haus übernimmt Einmalige Teambetreuung (8 Std.) für jeden Kindergarten in Tirol während des Vereinbarungszeitraums Zusatzpersonal bei Gruppen ab 50% Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf und/oder Kindern mit nicht deutscher Erstsprache in der Gruppe Teilnahme an regionalen Netzwerktreffen Fortbildung: Lehrgang „Frühe sprachliche Förderung“ LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

29 Sprachförderung Ablauf
Antrag über LWF (landesweite Förderung) wird vom Erhalter gestellt Rückmeldung der Auswertung des BESK (DaZ) Kompakt über KIBET (Weiterleitung direkt an Behörde) Konzept erstellen gemäß Vorlage (wie Arbeitsbericht) Alltagsintegrierte Sprachförderung Besuch von Lehrgängen bzw. Fortbildungen Kollegialer Austausch bei regionalen Netzwerktreffen – Themen darüber ins Team einbringen Abrechnung nach Ende des Kinderbetreuungsjahres über LWF (Erhalter) VertreterInnen des Bundes machen unangekündigte Hospitationen (gemäß 15a B-VG) LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

30 Übergabeblatt Gesetzliche Grundlage
Individuelle Begleitung in der Schuleingangsphase Informationsweitergabe mit ressourcenorientiertem Blick Gesprächsgrundlage Keine Auswirkung auf Einstufung in der Schule Möglichkeit zur digitalen Befüllung und Speicherung Einmaliges Ausdrucken für Eltern Auf Nachfrage der Schulleitung direkte Weitergabe an die Schule möglich LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

31 Aufbewahrungsfrist BESK (DaZ) kompakt + Übergabeblatt
Die Daten zur Sprachstandsfeststellung und zur erfolgten Sprachförderung sind vom Erhalter des Kindergartens nach der Beendigung des Betreuungsverhältnisses ein Jahr lang aufzubewahren und nach dem Ablauf dieser Frist zu vernichten oder zu löschen. LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

32 Sprachförderung Kontaktpersonen:
Rechtliche Beratung: Dr. Sabina Nagele Inhaltliche Auskunft: Julia Raich, BA und Sprachberatung Teamleitung SprachberaterInnen: Mag. Nina Redlich Technischer Support: LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

33 Pause Abteilung Gesellschaft und Arbeit LeiterInnentagung 2019/2020
Bereich Elementarbildung

34 Richtlinien Abteilung Gesellschaft und Arbeit
LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

35 Richtlinien Rahmenrichtlinie Elementarbildung
Richtlinie Ausbau Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß 15 a B-VG Richtlinie Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus Richtlinie betreffend die Förderung der Ausstattung zur Verbesserung der Strukturqualität LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

36 Rahmenrichtlinien Grundlage sämtlicher Einzelrichtlinien
Regelt die allgemein gültigen Förderbedingungen LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

37 Richtlinien Ausbau Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gem
Richtlinien Ausbau Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gem. 15a B-VG Antrag über LWF (landesweite Förderung) wird vom Erhalter gestellt Investitionskosten zur Erreichung VIF – konformer Öffnungszeit (KK und KG) Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit (KK und KG) Investitionskosten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kinderkrippen Personalkosten zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:4 max. für drei Betriebsjahre in Kinderkrippen LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

38 Richtlinien Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus
Antrag über LWF (landesweite Förderung) wird vom Erhalter gestellt Förderung von baulichen Maßnahmen Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit in Horten Investitionskosten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindergärten und Horten LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

39 Richtlinien Förderung der Ausstattung zur Verbesserung der Strukturqualität
Antrag über LWF (landesweite Förderung) wird vom Erhalter gestellt Förderung von Ausstattung für alle Räume Förderung von Ausstattung des Ess- und Mittagstischbereiches Außenspielbereich LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

40 Informationen zum pädagogischen Alltag
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41 Pädagogischer Alltag Mittagessen
Ablauf Pädagogische Gesichtspunkte – der Alltag als Lernfeld Qualität des Essens LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

42 Pädagogischer Alltag Stellenprofil Assistenzkraft
Reinigungstätigkeiten Basteln von Dekoration, etc. während der Kinderdienstzeiten LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

43 Pädagogischer Alltag Rahmenbedingungen für Bildungsprozesse
Bildungsprozesse werden als ganzheitliche, vom Individuum selbst gesteuerte Prozesse verstanden, die sich nur im Austausch mit der Umwelt vollziehen können. Räume fördern die Entwicklung kindlicher Kompetenzen Breit gestreutes Angebot an qualitätsvollen Bildungsmitteln regt unterschiedliche Bildungsprozesse an Freie Wahl von Spielmaterialien, SpielpartnerInnen sowie Spielaktivitäten fördert die Selbstbestimmung der Kinder Differenzierte Bildungsangebote, die in vielfältige anregende Kontexte eingebettet sind und an die individuellen Erfahrungen der Kinder anknüpfen, stimulieren die Aufmerksamkeit und Konzentration Kinder können durch genügend Zeit und Muße beim Lernen im Spiel eigene kreative Ideen entwickeln Atmosphäre des Vertrauens und der Akzeptanz schaffen LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

44 Pädagogischer Alltag BildungsRahmenPlan Bildung-Lernen-Spiel
Bildung wird als lebenslanger Prozess der aktiven Auseinandersetzung des Menschen mit sich selbst und mit der Welt verstanden An Bildung werden 3 Ansprüche gestellt: der Anspruch des Menschen auf Selbstbestimmung der Anspruch auf Partizipation an der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung der Anspruch an jeden einzelnen Menschen, Verantwortung zu übernehmen Lernprozesse stellen die Basis von Bildung dar: Durch Neugier, Experimentierfreude, Selbsttätigkeit, entdeckendes Lernen, Lernen am Modell und Lernen im Spiel erwerben Kinder ständig neues Wissen und gewinnen Erfahrungen über sich und ihre Umwelt. Dem Spiel kommt eine große Bedeutung zu Insbesondere ist das freie Spiel eine ideale Quelle für die Lernmotivation, die sozial- kommunikativen Kompetenzen und das divergente Denken. Das Spiel ist die wichtigste Lernform. LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

45 Pädagogischer Alltag BildungsRahmenPlan Kompetenzen
Unter Kompetenzen wird ein Netzwerk von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie Strategien und Routinen verstanden. Selbstkompetenz Positives Selbstkonzept, Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Eigenverantwortung Sozialkompetenz bedeutet in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen urteils- und handlungsfähig zu sein Grundlage = die Erfahrung anerkannt zu werden, einer Gruppe anzugehören und Mitverantwortung zu tragen Sachkompetenz Urteils- und Handlungsfähigkeit in untersch. Sachbereichen (Domänen) Grundlage = explorierende, handlungsnahe Umgang mit Objekten und Materialien sowie das sprachlich-begriffliche Erfassen von Merkmalen und Zusammenhängen LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

46 Pädagogischer Alltag BildungsRahmenPlan Kompetenzen
Lernmethodische Kompetenz Darunter versteht man in erster Linie die Entwicklung eines Bewusstseins der eigenen Lernprozesse sowie förderlicher Lernstrategien Durch Unterstützung von Erwachsenen bekommen die Kinder die Möglichkeit über ihr eigenes Lernen nachzudenken sowie die eigenen Denk- und Lernprozesse zu planen und zu beurteilen Metakompetenz ist die Fähigkeit, die Erlernbarkeit und den Entwicklungsstand der eigenen Kompetenzen einzuschätzen und diese situationsbezogen anzuwenden LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

47 Inspektionsbericht Abteilung Gesellschaft und Arbeit
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48 Inspektionsbericht Arten der Inspektion: Pädagogische Inspektion
Errichtungskontrolle Erhalterkontrolle Themenbereiche: Strukturqualität Prozessqualität Orientierungsqualität Ablauf: Beobachtung/Lokalaugenschein und kurzes Interview mit Leitung angekündigt oder unangekündigt möglich Ziel: Feststellung des Reifegrads Kontrolle gesetzlicher Vorgaben oder Förderbedingungen LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

49 Fachberatung für Inklusion
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50 Fachberatung für Inklusion
Grundlage des Aufgabenbereichs der Fachberaterinnen für Inklusion bildet der § 18 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes Beratung und Begleitung der pädagogischen Teams in den Kinderbetreuungseinrichtungen, um die Teilhabe aller Kinder mit ihren unterschiedlichen Ausgangslagen, Lernstrategien und Lernentwicklungen zu ermöglichen Liegt eine außergewöhnlich belastende Gruppenkonstellation vor, wird anhand einer Situationsanalyse festgestellt, ob der Einsatz von zusätzlichem Personal erforderlich ist Gemeinsam werden Ziele und qualitätssichernde Maßnahmen vereinbart LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

51 Allfälliges Abteilung Gesellschaft und Arbeit
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52 Wichtige Informationen
Telefonische Amtsstunden der Pädagogischen Aufsicht: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montags 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr TSN-Einrichtungspostfach regelmäßig sichten: Kommunikation zwischen Abteilung Gesellschaft und Arbeit – Kinderbetreuungseinrichtung Einsteigen mit: ken (Stat. Kennzahl der Einrichtung) LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

53 Wichtige Informationen
Öffnungszeiten: festgelegte Öffnung gilt grundsätzlich für das ganze Kinderbetreuungsjahr; allfällige Änderungen frühzeitig und in Absprache mit Eltern Fortbildungspflicht: Überprüfung liegt beim Erhalter Erste-Hilfe-Kurs: Anstellungserfordernis Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden Alle vier Jahre ist eine Auffrischung im Ausmaß von 8 Stunden verpflichtend Bauliche/Räumliche Änderungen: betreffend Organisationsform, Standort, Raumnutzung, Verkleinerung/Vergrößerung => meldepflichtig! Genehmigungspflichtige Ansuchen: fristgerechte Einreichung notwendig – ohne Bewilligung (bis zu zwei Monate!) keine Durchführung LeiterInnentagung 2019/2020 Abteilung Gesellschaft und Arbeit Bereich Elementarbildung

54 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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