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Demokratie und Globalisierung

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Präsentation zum Thema: "Demokratie und Globalisierung"—  Präsentation transkript:

1 Demokratie und Globalisierung
Konstruktive Kritik eines Weltstaatmodells Frei nach Otfried Höffe‘s »Demokratie im Zeitalter der Globalisierung«

2 Erstes konstruktives Veto
Es muss das Prinzip Föderalismus gelten Ein Weltstaat muss also ein staatlich gestufter sein: Ein Weltbundesstaat. Der Weltstaat ist ein dann ein Vielvölkerstaat im Sinne von civitates – »Bürgerschaften« (nicht im Sinne von gentes, »Völkern« wie bei »Völkerrecht«. Staaten sind aus drei Gründen von Bedeutung Sind die international maßgeblichen Akteure Haben Gewicht im positiven Völkerrecht Durch Volkssouveränität & M.recht legitimiert (2) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

3 Zweites konstruktives Veto
Darf nicht im Handstreich errichtet werden Muss dem Prinzip »Übergangsphase« gehorchen als Vorstufe Organisationen, Regelwerke, die aber Minimalbedingungen Demokratie erfüllen müssen Behalten ein Recht auch in Weltrepublik Weitere Stufung Besteht aus Einzelstaaten Besteht Internationalen Organisationen Weltrepublik zunächst Konföderation, dann Föderation (3) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

4 Drittes konstruktives Veto
Empfehlung der Subsidiarität: Was Einzelstaaten zu leisten vermögen, sollen sie auch weiter leisten Nur dort, wo die Demokratien nicht reichen, wird der Weltstaat zuständig (Subsidiär-föderale Republik) Es besteht ein doppeltes Recht Auf Weiterbestand Auf Eigenverantwortung (4) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

5 Viertes Veto: Kommunitarismus 1
Dem staatstheoretischen Kommunitarismus geht Weltstaatlichkeit zu weit. Der Mensch brauche Zugehörigkeiten und Tiefenbindung, ist auf Gemeinschaften angewiesen, braucht die dort entwickelten und gelebten Werte Es gelte also eher eine partikulare als eine universelle Moral Der Einzelstaat sei die höchste soziale Einheit, in der es noch geteilte Werte gibt und deshalb moralische und politische Begriffe mit Sinn und Bedeutung (5) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

6 Viertes Veto: Kommunitarismus 2
Gerade zu Zeiten der Globalisierung sei Integrität politischer Gemeinschaft (Einzelstaat) zu wahren Der Weltstaat verstärkt Kräfte der Nivellierung, die aus Globalisierung ohnehin massenweise entstehen, obwohl gerade deren Gegenkräfte wichtiger werden Besonderheiten, sozialer und kultureller Reichtum der Menschheit sind zu fördern und zu schützen Die daran geknüpfte Identität der Individuen ist ein hohes Gut und sei unbedingt zu wahren Überantwortung allen Pluralismus‘ an ein einziges Gemeinwesen erhöhe nur das Konfliktpotenzial (6) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

7 Fünftes Veto: Pro Globalismus
Dem staatstheoretischen Globalismus geht eine gestufte Weltstaatlichkeit nicht weit genug. Den beiden einander gegenüber stehenden konträren Veto‘s kann nach Subsidiaritätsprinzip und dem Sparsamkeitsprinzip des Ockham‘schen Rasiermessers folgendes geantwortet werden: Es darf keine politische Einheit geben, die man nicht für den letzten Zweck alles Politischen – nämlich für die natürlichen Subjekte – unbedingt benötigt. Der Weltstaat aber ist für umfassenden Rechtsschutz unverzichtbar und in dieser Hinsicht notwendig. (7) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

8 Viertes konstruktives Veto (1)
Es stimmt, dass ein Staat aus gemeinsam geteilten Werten lebt und seine Auflösung den Reichtum an Lebensformen bedroht und verringert. Die Identität der Individuen wird gefährdet und unter ihnen herrschende Solidarität geschwächt. Demokratische Staaten haben Recht auf Differenz Staaten stärken zudem konkrete politische Verantwortung und sichern aufgrund besonderer Bürgernähe demokratische Legitimation. Abgrenzungsbedürfnis spricht nicht gegen Weltstaat (9) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

9 Viertes konstruktives Veto (2)
Staaten sind weder autarke noch voneinander völlig unabhängige Gemeinwesen, noch Selbstzweck. Konkrete Staaten sind politische Einheiten, die von ihren Bürgern aufgelöst, neu formiert und in kleinere oder größere Einheiten überführt werden dürfen, wenn die Bürger sich dafür frei entscheiden wollen. Das universale Rechts- und Staatsgebot verlangt nach einer globalen Rechts- und Staatsordnung. Diese Staatsordnung ist nicht alternativ, sondern kom- plementär als Ergänzung von Einzelstaaten zu sehen. Letztere haben originäres Recht auf Selbstbestimmung (9) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

10 Fünftes konstruktives Veto
Jede Staatlichkeit ist subsidiär und rechtsmoralisch; dies gilt für den Welt- wie den Einzelstaat. Rechtlosigkeit bezieht sich nicht auf das Innere der Staaten; zwischen den Staaten besteht ein zwischen-staatlicher oder völkerrechtlicher Naturzustand. Föderalismus kennt dualen Föderalismus (Trennprinzip) z.B. USA, wo Bund und Länder ihre Finanz- und Rechtsangelegenheiten unabhängig regeln oder den kooperativen F. (Verbundprinzip) z.B. D, wo bei beiden oft Anhörungen, Beratungen und Abstimmungen stattfinden. (10) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

11 Sechstes Veto (KANT) Ein Weltstaat ist wegen seiner Ausdehnung unregierbar. Der Schutz eines jeden Gliedes ist unmöglich und die Fähigkeit schwindet, Gesetze durchzusetzen; somit schwindet die Legitimationsgrundlage und Leitaufgabe des Rechtsschutzes. Statt also die Garantie von Rechtsschutz zu erreichen, fällt der Weltstaat in den Zustand der Anarchie zurück. (11) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

12 Sechstes konstruktives Veto (1)
Der Weltstaat ist so einzurichten, dass die Regierbarkeit trotz Größe und Heterogenität gesichert ist. Es empfiehlt sich eine politische Innovation: Eine Weltrepublik muss nicht dem Muster der Vereinten Nationen folgen und Superstaaten wie die USA neben Liechtenstein, Andorra und Bahamas beherbergen. Sie kann Größen wie kontinentale und subkontinentale Einheiten subsidiär dazwischen schieben. Die meisten Probleme können so nach dem Muster der EU im »eigenen Hause« behandelt und sogenannte Restprobleme der Weltrepublik überlassen werden. (12) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

13 Sechstes konstruktives Veto (2)
Für die transnationale (nicht globale!) Organisation sprechen weitere 5 gute Gründe: Untereinheiten ermöglichen größere Nähe zu kollektiver Identität Besonderheiten lassen sich besser berücksichtigen Nachbarschaftsprobleme bleiben »lokal« und stören keine Unbeteiligten Kulturell und sozial größere Nähe fördert die jeweils passenden und meist akzeptablen Lösungen Fördert auf diese Weise die föderale und subsidiäre Qualität der neuen Weltrechtsordnung (13) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER

14 Zweifacher Gesellschaftsvertrag
Völkerrechtlicher Gesellschaftsvertrag Weltrepublik rechtfertigt sich vor den Staaten der Welt Weltbürgerlicher Gesellschaftsvertrag Weltrepublik rechtfertigt sich vor den Bügern der Welt, den Individuen selbst Föderalistische Zweiteilung des Gesetzgebers Drei Wege demokratischer Legitimation Globales Staatsvolk (nur Wille der Weltbevölkerung) Staatenlegitimation (nur Wille der Einzelstaaten) Verbindungsansatz beider – scheint sachgerecht (13) DR. HANS-JOCHEN GSCHEIDMEYER


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