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Veröffentlicht von:Julia Hochberg Geändert vor über 5 Jahren
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Die neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Rechtsanwalt Bertram Kögler Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll. Jena – Dresden - Pößneck Markt 5 07743 Jena Tel: 03641/443655 RA Kögler Stand Mai 2018
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Themen Allgemeines zur DSGVO Die Datenschutzerklärung Einwilligung
Verarbeitungsverzeichnis Datenschutz-Folgeabschätzung Auskunftsansprüche Verschlüsselung Meldepflichten RA Kögler Stand Mai 2018
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Was? und Wann? Ab 25.05.2018 Gesetze bleiben bestehen TMG, UrhG, UWG …
DSGVO Datenschutz – Grundverordnung Gesetze bleiben bestehen TMG, UrhG, UWG … BDSG neu – Bundesdatenschutzgesetz Ab 2019? - Cookie Richtlinie ePrivacy Verordnung RA Kögler Stand Mai 2018
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Wer? Alle Unternehmen und Seitenbetreiber, die personenbezogene Daten verarbeiten Name und Anschrift IP Adresse Adresse Bankdaten Tracking, Social Media RA Kögler Stand Mai 2018
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Datenschutzerklärung
Einfache, verständliche Sprache einfache Vorschaltseite? Weiter im Detail Kontaktdaten des Seitenbetreibers (Miniimpressum) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen wenn vorhanden/ab regelmäßig 10 Mitarbeiter Anpassung ab für ALLE notwendig RA Kögler Stand Mai 2018
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Konkrete gesetzliche Regelung oder Einwilligung
NEU Rechtsgrundlage muss benannt werden! Konkrete gesetzliche Regelung oder Einwilligung RA Kögler Stand Mai 2018
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Informationen Datenverarbeitung auf der Webseite Kunden/Bestelldaten
Tracking, Cookies, Social Media Newsletter, AVV Dauer der Speicherung Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf Datenherausgabe und Übertragbarkeit Einwilligung NICHT innerhalb der Erklärung RA Kögler Stand Mai 2018
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Einwilligung Art. 7 DSGVO
Wenn keine gesetzliche Erlaubnis vorhanden ist, dann ist immer eine Einwilligung notwendig. Nicht in der Datenschutzerklärung Umfassend (welche Daten, wozu? Weitergabe?) Mündlich (Beweisproblem), elektronisch, schriftlich Hinweis auf Widerrufsrecht RA Kögler Stand Mai 2018
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Einwilligung Art. 7 DSGVO
Freiwillig (echtes Kopplungsverbot) Problem: Daten, die nicht für Vertragsschluss nötig sind Was ist bei kostenlosen Diensten (Inhalt gegen Newsletter / Mail-Adresse)? Berechtigtes Interesse RA Kögler Stand Mai 2018
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Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 DSGVO
Bei mehr als 250 Mitarbeitern oder Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 Abs 1 DSGVO) oder Die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich RA Kögler Stand Mai 2018
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Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 DSGVO
Pflichtteil Erweiterter Teil Aufzeichnung wie Fahrtenbuch Beispiele nicht vorhanden RA Kögler Stand Mai 2018
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RA Kögler Stand Mai 2018
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Datenschutz-Folgeabschätzung Art. 35 DSGVO
Steuerdaten Daten mit Berufs- und Geschäftsgeheimnissen Daten zur Religion, Personaldaten Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit Risiken evaluieren Geplante Maßnahmen RA Kögler Stand Mai 2018
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Auskunftsansprüche Art. 15 DSGVO
Alle Betroffenen haben Anspruch auf Auskunft zu ihren Daten Welche Daten sind gespeichert? Herkunft der Daten, wenn nicht selbst erhoben? An wen wurden die Daten übermittelt? Geplante Speicherdauer Hinweis zu Widerspruch RA Kögler Stand Mai 2018
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Spätestens 1 Monat ab Auskunftsverlangen
Schriftlich, elektronisch ( ), auf Verlangen mündlich Form: Unverzüglich Frist: Spätestens 1 Monat ab Auskunftsverlangen RA Kögler Stand Mai 2018
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Datenschutzbeauftragter Art. 37, 38 DSGVO
DSGVO erlaubt nationale Regelungen BDSG neu In der Regel min. 10 Personen mit Verarbeitung beschäftigt Bei Pflicht zur Datenschutz- Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO Bei Pflicht zur Bestellung Mitteilung an Aufsichtsbehörde RA Kögler Stand Mai 2018
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Verschlüsselung Pflicht zur Verschlüsselung Art. 32 DSGVO
Daten im Unternehmen Daten außerhalb des Unternehmens (externe Dienstleister, Cloud-Anbieter) Verschlüsselung von Bestellprozessen und Kontaktformularen Zwingend SSL Verschlüsselung RA Kögler Stand Mai 2018
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Löschpflicht Art. 17 DSGVO
Daten müssen gelöscht werden, wenn: Erhebungszweck weggefallen ist Einwilligung widerrufen wurde (Newsletter-Abmeldung) Widerspruch des Nutzers keine gesetzlichen Speicherpflichten entgegen stehen (Steuer- und Buchhaltungsregeln) RA Kögler Stand Mai 2018
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ADV und DSGVO Nicht mehr Auftragsdatenverarbeitung (ADV) sondern Auftragsverarbeitung (AV) Erheben und Verarbeiten eines Auftragnehmers für Unternehmen Weisungsrecht des Unternehmers Agentur führt Werbemaßnahmen aus Externen Newsletter-Anbieter Hoster Externe Wartungsverträge RA Kögler Stand Mai 2018
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Meldepflicht bei Datenpannen
Strengere Anforderungen als bisher: Meldepflicht ggü. Aufsichtsbehörde Unverzüglich und „möglichst binnen 72 Stunden“ Umfassende Dokumentationspflicht Gegenüber den Betroffenen RA Kögler Stand Mai 2018
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Bußgelder und Abmahnung
Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Vorjahresumsatzes Abmahnung Datenschutzrecht hat wettbewerbsrechtliche Relevanz Verstöße können nach der DSGVO abgemahnt werden Drastische Erhöhung RA Kögler Stand Mai 2018
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Die technische Umsetzung
Auskunftsansprüche, Berichtigungsansprüche Löschung der Daten Unter Berücksichtigung des Zeitablaufs oder Wegfall des Erhebungszwecks Verschlüsselung – aktueller Stand der Technik Zukünftig: Einwilligung vor Betreten der Webseite …Cookies, Tracking, Logdateien RA Kögler Stand Mai 2018
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Die neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Rechtsanwalt Bertram Kögler Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll. Jena – Dresden - Pößneck Markt 5 07743 Jena Tel: 03641/443655 RA Kögler Stand Mai 2018
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