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Neue Schadenstheorie und rechtsstaatliche Grundsätze Innovation im Kartellrecht – Innovation des Kartellrechts 26.6.2019 Wolfgang Weiß.

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Präsentation zum Thema: "Neue Schadenstheorie und rechtsstaatliche Grundsätze Innovation im Kartellrecht – Innovation des Kartellrechts 26.6.2019 Wolfgang Weiß."—  Präsentation transkript:

1 Neue Schadenstheorie und rechtsstaatliche Grundsätze Innovation im Kartellrecht – Innovation des Kartellrechts Wolfgang Weiß

2 Überblick A. Einleitung: Anlass und Fragestellung
B. Neue Schadenstheorie auf der Basis der bestehenden Rechtsgrundlage C. Rechtsstaatliche Parameter für unbestimmte Rechtsbegriffe und ihre Anwendung 1. Bestimmtheitsanforderungen im Wettbewerbsrecht und Entscheidungsspielräume der Kommission 2. Konkretisierungsleistung der Rechtsanwendung und effektiver Rechtsschutz D. Verteidigungsrechte und Waffengleichheit E. Fazit: Innovationsbetrachtungen im Wettbewerbsrecht Wolfgang Weiß

3 A. Einleitung: Anlass und Fragestellung
Auswirkungen von Fusionen von Wettbewerbern auf Innovation Fusionskontrollentscheidungen Dow/DuPont und Bayer/Monsanto Loslösung der wettbewerblichen Betrachtung von konkreten oder zumindest in Entwicklung befindlichen Produkten; es geht (allgemein) um Innovation(skapazitäten) Wolfgang Weiß

4 B. Neue Schadenstheorie auf der Basis der bisherigen Rechtsgrundlagen
Gesetzesvorbehalt auch im Unionsrecht, Art 52 I GRC; Schutz der Vertrags- und Wettbewerbsfreiheit, Art 17 Unbestimmte Rechtsbegriffe in Art 2 EU-FusKontrollVO  Starke Ausweitung des Konzepts potentiellen Wettbewerbs Wolfgang Weiß

5 C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest
C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest. Rechtsbegriffe und ihre Anwendung 1. Bestimmtheitsanforderungen im Wettbewerbsrecht und Entscheidungsspielräume der Kommission Bestimmtheit von Eingriffsnormen: die Rechtsunterworfenen müssen „den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau erkennen und ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können“ so EUGH Gleichwohl: unbestimmte Rechtsbegriffe, ja sogar Beurteilungsspielräume der Verwaltung anerkannt Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe entspricht dem Bestimmtheitsgebot, wenn „die Eigenart des geregelten Gegenstands eine genauere Substantiierung im Gesetz selbst ausschließt“ (Huber) Wolfgang Weiß

6 C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest
C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest. Rechtsbegriffe und ihre Anwendung 2. Konkretisierungsleistung der Rechtsanwendung und effektiver Rechtsschutz Unbestimmte Rechtsbegriffe in Rechtsanwendung zu konkretisieren Erkennbarkeit von ökonomischen Modellen und Konzepten zumindest fallgruppenspezifische Standardisierung der genutzten ökonomischen Analysemodelle und der zugrundeliegenden Theorien Wolfgang Weiß

7 C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest
C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest. Rechtsbegriffe und ihre Anwendung Gerichtliche Kontrolle Zurückgenommene Kontrolle bei ökonomischen Wertungen Beurteilungsspielraum bedeutet aber nicht „dass der Gemeinschaftsrichter eine Kontrolle der Auslegung von Wirtschaftsdaten durch die Kommission unterlassen muss. Er muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen. Eine solche Kontrolle ist umso nötiger, wenn es sich um eine zur Prüfung eines geplanten Zusammenschlusses … erforderliche Untersuchung der voraussichtlichen Entwicklung handelt.“ Vgl. EuGH, Rs C-12/03, Rn. 39 ff. S. auch EuG, Rs. T-201/04, Rn. 89 – Microsoft, für die Missbrauchskontrolle. Wolfgang Weiß

8 C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest
C. Rechtsstaatliche Parameter für unbest. Rechtsbegriffe und ihre Anwendung Daher: Konkrete ökonomische Theorie für Innovationsauswirkung? Im Lichte Rechtssicherheit und Rechtsschutz: gesteigerte Anforderungen an Begründung der ökonomischen Analysen wirtschaftswissenschaftlichen Analysemodelle zur Beurteilung der Auswirkungen einer beabsichtigten Fusion und die zugrunde gelegten Theorien offenlegen, und über Eignung Rechenschaft ablegen. Die Modelle müssen plausibel begründet und mit empirischen Daten zu den zugrunde gelegten Kausalitäten unterlegt sein. Wolfgang Weiß

9 D. Verteidigungsrechte und Waffengleichheit
Spielräume der Kommission versus Wahrung der Verteidigungsrechte und prozessualer Waffengleichheit Insbesondere: Anforderungen an Effizienzeinreden “All the efficiencies alleged by the Parties depend on future strategic decisions by the companies and on detailed knowledge of companies' assets and capabilities and of the function of the industry and its dynamics. They likely take place in the long-term based on a complex and long chain of events. The efficiencies are thus difficult for the Commission to verify on its own and the submissions by the Parties do not provide any concrete evidence on how these efficiencies are being planned and how much they would improve the productivity of the merged entity.” Entscheidung Dow/DuPont, Rn Wolfgang Weiß

10 E. Fazit Die Hinwendung der Fusionskontrolle zur Analyse von Innovationsvorgängen erscheint grundsätzlich als rechtstaatlich im Rahmen der weiten Tatbestände des Wettbewerbsrechts möglich. Allerdings gehen damit im Interesse der Rechtssicherheit und der Bestimmtheit Anforderungen an die Begründung durch die Kommission, die gerichtliche Kontrolldichte und die Waffengleichheit einher Furman Bericht “Central to updating merger policy is ensuring that it can be more forward-looking and take better account of technological developments. This will require updated guidance about how to conduct these assessments based on the latest economic understanding, and updated legislation clarifying the standards for blocking or conditioning a merger.” Wolfgang Weiß

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Wolfgang Weiß


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