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BLOCKCHAIN & SMART CONTRACTS

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Präsentation zum Thema: "BLOCKCHAIN & SMART CONTRACTS"—  Präsentation transkript:

1 BLOCKCHAIN & SMART CONTRACTS
Hype or ripe? Seminarreihe „rechtliche Aspekte der Digitalisierung“ 25. April 2019 © veida7_fotolia

2 Blockchain & Smart COntracts AGENDA
Was ist ein Smart Contract? Smart Contracts – Inhalt & Umsetzung Use Cases Blockchain & Smart Contracts

3 Blockchain & Smart COntracts
Was ist ein Smart Contract? Smart Contracts – Inhalt & Umsetzung Use Cases Blockchain & Smart Contracts

4 Distributed (Dezentral) Ledger (Offenes Kontobuch)
Blockchain Was steckt dahinter? Sicher Peer-to-Peer Die Kommunikation im Blockchain Netzwerk wird mittels kryptographischer Verfahren verschlüsselt. Eine Blockchain ist Peer-to-Peer organisiert und benötigt keine übergeordnete Institution zur Validierung der Transaktionen. Distributed (Dezentral) Ledger (Offenes Kontobuch) Die Blockchain Datenbank wird dezentral auf den Rechnern aller Netzwerkteilnehmer gespeichert. Die Datenbank ist so aufgebaut, dass einmal aufgenommene Transaktionen als unveränderlicher Datensatz bestehen bleiben. Blockchain & Smart Contracts

5 Teil des neuen technologischen Umfelds
Blockchain Teil des neuen technologischen Umfelds World Economic Forum, The New Physics of Financial Services, Understanding how artificial intelligence is transforming the financial ecosystem (August 2018), 12. Blockchain & Smart Contracts

6 Blockchain Arten bitkom, Faktenpapier Blockchain und Datenschutz (2017), 10. Blockchain & Smart Contracts

7 wie kann Man sich entscheiden?
Blockchain wie kann Man sich entscheiden? z.B. Bitcoin, Monero z.B. Ethereum (zukünftig?), Bitshares z.B. Konsortialsysteme z.B. banking, fast payment infrastructure, corporate usage Top left quadrant: Openness: Permissionless / Public Consensus: PoW Anonymity of the User: High Immutability: High Scalability: Low Top right quadrant: Openness: Permissioned / Public Consensus: PoS Immutability: Moderate Scalability: Moderate Bottom left quadrant: Consensus: FBA Anonymity of the User: Moderate Bottom right quadrant: Openness: Permissioned / Private Consensus: PBFT / Multisignature Anonymity of the User: Low Immutability: Low Scalability: High Kravchenko, Ok, I need a blockchain, but which one? ( ), Blockchain & Smart Contracts

8 Rechtliche Problemfelder
Blockchain Rechtliche Problemfelder Aufsichtsrecht Pseudonymität und Pflicht zur Identifizierung nach Geldwäschevorschriften? Zahlungstransaktionen über die Blockchain (staatliches Geld, E-Geld)? Handelssysteme für Aktien- und sonstigen Wertpapierhandel über Blockchain? Datenschutzrecht „die Blockchain-Technologie [steht] in einem Konflikt mit Prinzipien der seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [...], falls personenbezogene Daten in der Blockchain gespeichert werden.“ 1) Konzession nach PSD-II /ZaDiG 2018? 2.1) Nach MiFiD II sind der Betrieb eines organisierten Handelssystems und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems zulassungspflichtig? Wer ist der Betreiber? 2.2) Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer […]: „Eine Ausgabe übertragbarer Wertpapiere (in dematerialisierter Form) unmittelbar über die Blockchain – ohne Hinterlegung bei einem Zentralverwahrer – ist dann (ohne Änderung des europäischen Rechts) praktisch nicht zulässig.“ 3) Dezentral, unveränderbar… Bitkom, #Banking Ein Leitfaden zum Ansatz des Distributed Ledger und Anwendungsszenarien (November 2016), 47ff ; Antwort der (deutschen) Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Blockchain und Distributed-Ledger-Technologien – Potenziale und Anwendungsfelder, Drucksache 19/5868 vom Blockchain & Smart Contracts

9 Pro & contra Datenschutz
Blockchain Pro & contra Datenschutz Pro Privacy by design Privacy by default Contra Personenbezug, der in der Blockchain gespeichert Daten? Wer ist der Verantwortliche in einem Blockchain-System (dezentrale Struktur)? Exkurs Smart Contracts: Developer kann lediglich ein Technologieanbieter sein, oder, bei Beteiligung an der Datenverarbeitung, Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (z.B. Smart Contract Developer bei (vollautomatisierter) Versicherung für Flugverspätungen auf Blockchain-Basis, Beispiel: AXA „fizzy“) Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés(CNIL), Blockchain: Solutions for a responsible use of the blockchain in the context of personal data ( ) Blockchain & Smart Contracts

10 Pro & contra Datenschutz
Blockchain Pro & contra Datenschutz Grundsatz der Datenminimierung? Grundsatz der Speicherbegrenzung? Ausübung der Rechte der betroffenen Personen? Recht auf Löschung? Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer? public Blockchains? CNIL, Blockchain ( ) Blockchain & Smart Contracts

11 Blockchain Workarounds
Mögliche technische und organisatorische Maßnahmen: Die Daten mit Encryption- und Decryption-Keys zu erstellen und im Falle der Löschungspflicht den Decryption-Key zu löschen. Nur der betroffenen Person einen Private-Key zur Verfügung zu stellen, der den Lesezugriff erst ermöglicht. Die Kontrolle liegt dann bei der betroffenen Person. Die (i) Daten in einer referenzierten verschlüsselten Datenbank ablegen und (ii) den Pointer und Hash in der Blockchain ablegen (Off-Chain Lösung). Der Hash dient dann als Nachweis, dass die Daten nicht verändert wurden. Bei Löschanforderung wird der Eintrag in der Datenbank gelöscht und der Pointer geht ins Leere. Verwendung von Zero Knowledge Proof-Verfahren Verwendung von „redactable“ Blockchain (chameleon hashes, Beispiel: Accenture…) Besondere Rechtfertigung für die Speicherung der Daten in der Blockchain (on chain) (begrenzte Anzahl der Fälle, vor allem staatliche Anwendungen; „Registerverordnung“) Grob vereinfacht sind Zero-Knowldege-Protokolle und Zero-Knowledge-Proofs Mechanismen, mit denen Person A Person B beweisen kann, dass sie etwas weiß. Allerdings ohne das Wissen an sich preiszugeben.  bitkom, Faktenpapier Blockchain und Datenschutz (2017), 18; CNIL, Blockchain, 6ff. Blockchain & Smart Contracts

12 DSGVO-konforme Gestaltung?
Blockchain DSGVO-konforme Gestaltung? Pilotprojekt: Gemeinsames Register mehrerer privater Unternehmen, Speicherung der personenbezogenen Daten on chain. Erkenntnisse verallgemeinerungsfähig. Konzept für ein (privates) zulassungsbeschränktes Blockchain-System Folie 7, bottom right quadrant Forgó/Škorjanc, Ausgewählte datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Personenzertifizierung in der Blockchain (Dezember 2018), Blockchain & Smart Contracts

13 Schreibende Teilnehmer (gemeinsam) Verantwortliche
Blockchain zulassungsbeschränktes Blockchain-system Unterschiedliche Rollen der Teilnehmer des Blockchain-Systems Schreibende Teilnehmer (gemeinsam) Verantwortliche Nicht-schreibende Teilnehmer = „einfache“ Betreiber von Blockchainknoten (Node) Auftragsverarbeiter Forgó/Škorjanc, Ausgewählte datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Personenzertifizierung in der Blockchain (Dezember 2018), Blockchain & Smart Contracts

14 öffentlich einsehbare Blockchain?
zulassungsbeschränktes Blockchain-system Zweckmäßig, die Anzahl der nicht-schreibenden Teilnehmer zu beschränken Grundsatz der Datenminimierung praktische Umsetzbarkeit der datenschutzrechtlichen Vorgaben öffentlich einsehbare Blockchain? Interessierte Unternehmen und Personen, welche die Auskünfte erhalten, sind in beiden Fällen nicht Teilnehmer des Blockchain-Systems, sondern als Dritte zu qualifizieren Serviceanbieter als Auskunftsstellen für die Öffentlichkeit und somit eine Art „Gatekeeper“ des Blockchain-Systems Blockchain & Smart Contracts

15 zulassungsbeschränktes Blockchain-system
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Beauskunftung oder zum Betrieb bzw. zur Funktionsfähigkeit der Datenbank erforderlich sind: Art 6 Abs 1 lit a: Einwilligung. Widerrufbarkeit? Art 6 Abs 1 lit b: Erfüllung eines Vertrags. Erforderlichkeit? Art 6 Abs 1 lit c: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Konkretisierende Rechtsgrundlage? Erforderlichkeit? Art 6 Abs 1 lit f: Wahrung der (überwiegenden) berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten. Erforderlichkeit? Interessenabwägung mit Interessen der betroffenen Person? Berücksichtigung von Einzelfällen? Blockchain & Smart Contracts

16 zulassungsbeschränktes Blockchain-system
Rechte der betroffenen Personen Recht auf Berichtigung Berichtigung/Vervollständigung durch sog. „Reverse transactions“; eine (fiktive) Eintragung, die den inhaltlich korrekten Status („Inhaltswahrheit“) herstellt. Der neue Block mit richtigen und vollständigen Daten berichtigt den alten Block. Die Berichtigung durch eine ergänzende Erklärung lässt den alten „berichtigten“ Block und die darin enthaltenen Daten intakt  alte Block ist zu löschen. Widerspruchsrecht Wenn Verarbeitung auf berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten gestützt wird. (Allgemeines) Widerspruchsrecht aus Gründen, die sich aus „besonderen Situation“ der betroffenen Person ergeben. Ein berechtigter Widerspruch stellt einen Löschgrund dar. Blockchain-Systeme stehen wegen der „Unveränderbarkeit“ der in der Blockchain gespeicherten Daten in einem Spannungsverhältnis mit der effektiven Erfüllung bestimmter Rechte der betroffenen Personen, die die Veränderung oder die Löschung eines in der Blockchain gespeicherten Datums voraussetzen Blockchain & Smart Contracts

17 zulassungsbeschränktes Blockchain-system
Recht auf Löschung jede Art der Unkenntlichmachung, nicht nur die endgültige physische Vernichtung Keine Wiederherstellung eines Personenbezugs ohne unverhältnismäßigen Aufwand wirkungsorientierte Löschung Technische Umsetzbarkeit in der Blockchain bei zulassungsbeschränkten Blockchain-Systemen: technische und organisatorische Verfahren denkbar, die Änderung der Daten (on chain) ermöglichen (Pruning, Chameleon Hash…). Die Äquivalenz des angewendeten Verfahrens mit der wirkungsorientierten Löschung iSd DSGVO sollte im Einzelfall beurteilt werden Löschung bei jedem Blockchain-Knoten erforderlich  Einsatz einer zentralen Instanz / anderen Mechanismus, die/der die Vornahme der Löschung gewährleistet. Rechtliche Einflussmacht des (zentralen) Verantwortlichen, der die Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen sichert, ist vorzusehen Begriff der Löschung in der DSGVO nicht definiert ist, umfasst jedwede Art der Unkenntlichmachung, nicht nur die endgültige physische Vernichtung. Weder der Verantwortliche selbst noch ein Dritter kann ohne unverhältnismäßigen Aufwand einen Personenbezug wiederherstellen. Eine wirkungsorientierte Löschung. Technische Umsetzbarkeit in der Blockchain: bei zulassungsbeschränkten Blockchain-Systemen sind technische und organisatorische Verfahren denkbar, welche eine Änderung der in der Blockchain gespeicherten Daten (on chain) ermöglichen (Pruning, Chameleon Hash…). Die Äquivalenz des angewendeten Verfahrens mit der wirkungsorientierten Löschung iSd DSGVO sollte im Einzelfall beurteilt werden Löschung eines Datums erfordert eine gesonderte Löschung bei jedem Blockchain-Knoten und daher (in der Regel) den Einsatz einer zentralen Instanz oder eines anderen Mechanismus voraussetzt, die/der die Vornahme der Löschungen in der Blockchain gewährleistet. Rechtliche Einflussmacht des (zentralen) Verantwortlichen, welche die Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen sichert, ist vorzusehen (z.B. Vereinbarung zwischen den gemeinsam Verantwortlichen oder die [jeweilige] Auftragsverarbeitungsvereinbarung). Blockchain & Smart Contracts

18 zulassungsbeschränktes Blockchain-system
Im Ergebnis ist eine technische und organisatorische Implementierung des Rechts auf Löschung in der Blockchain – aus Perspektive des Datenschutzrechts – möglich. Dispositionsfähigkeit der Rechte der betroffenen Personen Ist in einem Blockchain-System die Löschung der personenbezogenen Daten (i) (technisch) nicht – oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand – umsetzbar, kann die betroffene Person (ii) in Verfolgung ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten und/oder sonstigen legitimen Interessen auf ihre Betroffenenrechte verzichten, (iii) soweit dies ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Erreichung eines dieser Interessen ist und nach Abwägung des Nutzens für die betroffene Person und der Beeinträchtigung ihrer grundrechtlich geschützten Position angemessen ist. (iv) In diesem Fall ist die Verarbeitung von Daten, welche mangels Verzichts zu löschen wären, jedoch einzuschränken (d.h. grundsätzlich bleibt nur Speicherung zulässig). Blockchain & Smart Contracts

19 zulassungsbeschränktes Blockchain-system
„Konkretisierende“ Rechtsgrundlage Art 6 Abs 1 lit c: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (siehe oben) (Nationales) Gesetz oder eine (Register-)Verordnung vor allem staatliche Anwendungen (Grundbuch?) (Möglicher) Inhalt Verpflichtung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten (in einer Blockchain?), Rollen der Teilnehmer, Regelung der Beziehungen zwischen den Teilnehmern, Beschränkung der Rechte der betroffenen Personen; dann ist kein Verzicht der jeweiligen betroffenen Person erforderlich Blockchain & Smart Contracts

20 Standardisierung von Blockchain Technologien
International Organization for Standardization (ISO), Blockchain & Smart Contracts

21 Standardisierung von Blockchain Technologien
International Organization for Standardization (ISO), Blockchain & Smart Contracts

22 Blockchain & Smart COntracts
Was ist ein Smart Contract? Smart Contracts – Inhalt & Umsetzung Use Cases Blockchain & Smart Contracts

23 Blockchain & Smart Contracts definition
„having or showing a quick-witted intelligence“ Definition „smart“ (Oxford English Dictionary) Contract (Vertrag) nach österreichischem Recht übereinstimmende Willenserklärungen Geschäftsfähigkeit und Rechtsfolgewillen der Parteien weitere Voraussetzungen (Ernstlichkeit der Willenserklärung; frei von Irrtum und Zwang; Möglichkeit und Erlaubtheit; Formerfordernisse) Hier können wir im Vortrag darauf hinweisen, dass sich "smart" (wohl) auf Einsatz der KI bezieht. "Weder sind die (derzeit) eingesetzten Programme „smart“ im Sinne des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz, noch geht es um den Vertragsschluss (allein), sondern vielmehr um dessen Ausführung“. siehe Forgó in in Forgó/Zöchling-Jud, Das Vertragsrecht des ABGB auf dem Prüfstand: Überlegungen im digitalen Zeitalter, 20. ÖJT Band II/1, 342f. Blockchain & Smart Contracts

24 Blockchain & Smart Contracts Erscheinungsformen
„echter“ Vertrag (bzw. Vertragsteil) im Zivilrechtssinn Bestimmungen (teilweise) in Computer-Code abgefasst enthält immer Merkmale eines Smart Contract Codes (z.B. automatisierte Vertragsabwicklung), aber nicht vice versa Smart Legal Contract Computer-Code, welcher zur automatisierten Vertragsabwicklung eingesetzt wird dient Vertragserfüllung, nicht Vertragsabschluss Smart Contract Code Quelle Grafik: Can smart contracts be legally binding contracts? An R3 and Norton Rose Fulbright White Paper Blockchain & Smart Contracts

25 Vollständige Integration
Blockchain & Smart Contracts Merkmale „A smart contract is a set of promises, specified in digital form, including protocols within which the parties perform on these promises“ Nick Szabo (US-amerikanischer Jurist und Informatiker) (Smart Contracts: Building Blocks for Digital Markets, 1996) Der Vertrag besteht rein aus Computer-Code, Daten und Programmen. Laufzeitumgebung ist idR eine Blockchain-Technologie Digitalisierte Form Vertragsklauseln werden als Computer-Code in Software eingebettet und führen technisch bedingt immer zum selben (rechtlichen) Ergebnis. Vollständige Integration Ausführung der Vertrags-bestimmungen geschieht rein anhand von technologie-bestimmten Parametern („If this, then that“). Kein Mitwirken der Parteien notwendig. Ausführung Sobald die Ausführung eingeleitet ist, kann der Vorgang typischerweise nicht mehr gestoppt bzw. rückgängig gemacht werden. Unwiderruflichkeit Blockchain & Smart Contracts

26 Blockchain & Smart Contracts Technischer Ablauf
Vereinbarung zwischen den Parteien: Festhalten der Vertragsbestimmungen Transformation der Vereinbarung in einen „Smart Contract“: Meldung an die Blockchain Beginn der Transaktion bei Erfüllung der im Smart Contract festgelegten Parameter Durchführung der Transaktion: der Smart Contract wird an einen „Block“ angehängt Nach Validierung des Blocks wird dieser an die Blockchain angehängt; damit ist der Smart Contract für jedermann nachvollziehbar Quelle Grafik: Shahram Rezasade, Blockchain and Smart Contracts - simplified Blockchain & Smart Contracts

27 Blockchain & Smart COntracts
Was ist ein Smart Contract? Smart Contracts – Inhalt & Umsetzung Use Cases Blockchain & Smart Contracts

28 Operative Bestimmungen
Blockchain & Smart Contracts Aufbau eines Vertrags konditionale Logik (wenn…, dann…) Kernstück eines Vertrags zur automatisierten Verarbeitung geeignet Operative Bestimmungen betreffen das rechtliche Verhältnis zwischen den Parteien, beispielsweise Zusicherungen, Gestaltungsrechte (Kündigung) nur bedingt zur automatisierten Verarbeitung geeignet Nicht-operative Bestimmungen Grenzen der formalen Repräsentation „The words used may, and often do, represent a formula which means different things to each side, yet may be accepted because that is the only way to get ‚agreement‘ and in the hope that disputes will not arise.“ Lord Wilberforce (Prenn v Simmonds [1971] 1 WLR 1381 at 1385) Unbestimmte natürlichsprachliche Formulierungen können nur schwer durch ein nach formalistischen Kriterien vorgehendes System verarbeitet werden. Richard Orme Wilberforce, Baron Wilberforce PC, QC, OBE, CMG (* 11. März 1907 in Jalandhar, Indien; † 15. Februar 2003 in London) war ein britischer Jurist. Er war zwischen 1932 und 1982 sowohl als Anwalt als auch als Richter tätig und von 1964 bis 1982 als Lordrichter Mitglied des House of Lords. Dissens wegen Mehrdeutigkeit. Antrag und Annahme stimmen zwar überein, doch sind sie an sich mehrdeutig und werden von den Parteien anders ausgelegt. Versteckter Dissens (eher nicht: offener Dissens). Wenn diese Mängel auch durch Auslegung nicht beseitigt werden können  Rechtsgeschäft nicht zustandegekommen (sonst ev Irrtum). KW Beispiel: Kaufe Sache um 1000 Franken. Verkaufe Sache um 1000 Franken. Unklar, ob CHF, FRF oder BEF. Unklarheitenregel hilft nicht, weil beide unklar. Objektiver Erklärungswert? Blockchain & Smart Contracts

29 Blockchain & Smart Contracts Das „Orakel Problem“
Trigger Event löst Vertragsabwicklung aus Reale Ereignisse abseits der Blockchain „Orakel“ bestätigt den Eintritt eines Trigger Events Unter Umständen aufwendige Prüfung notwendig Trigger Event Betriebsunterbrechungsversicherung Komplexe Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Schadens Hohes Maß an Vertrauen in das Orakel Rocket Science KFZ Versicherung Aufwendige Begutachtung des Schadens durch „Orakel“ Feasible Easy AXA fizzy Entschädigung bei Flugverspätung Quelle Grafik: medium.com Blockchain & Smart Contracts

30 Blockchain & Smart Contracts Technische Umsetzung
Vertrag bleibt in bisheriger (natürlichsprachlicher) Form daneben werden gewisse Elemente automatisch durchgeführt (außerhalb des Vertrages dokumentiert) Code wird nicht Teil des rechtlichen Vertrags Smart Contract Code + Externes Modell Vertrag bleibt großteils in natürlichsprachlicher Form gewisse Elemente werden im Vertrag formal(er) repräsentiert allenfalls erfolgt die Abbildung in Computer-Code oder in für Computer durchführbarer Sprache Code is Contract Gibt der Code die Willensübereinkunft richtig wieder? Wird bei Umsetzung durch Computer das gewünschte Resultat erreicht? Internes Modell Quelle Grafik: martechtoday.com Blockchain & Smart Contracts

31 Blockchain & Smart Contracts RECHTLICHE FRAGEN
Bindungswirkung Zurechnung der Willenserklärung Bezeichnung als „Vertrag” nicht ausreichend muss notwendige Elemente (essentialia negotii) enthalten Einschränkung der Dispositionsfreiheit durch die Grenzen der Privatautonomie Kann eine Maschine eine rechtsverbindliche Willenserklärung abgeben? Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Schaffung einer dritten (Roboter-)Person neben natürlicher und juristischer Person Weiterentwicklung der juristischen Person? Endgültigkeitswirkung Gesetzliche Formvorgaben Widerspruch zu zwingenden Regeln des Privatrechts Ansprüche aus Leistungsstörungen Ansprüche aus Wurzelmängeln konsumentenschutzrechtliche Regelungen bei B2C-Transaktionen Grundsatz der Formfreiheit Einschränkung durch Sonderregeln Derzeit keine gesetzliche Spezialbestimmung für Smart Contracts Beispiel Eingeschränkte Dispositionsfreiheit Ein Leasingauto weiß, ob die Leasingrate beglichen wurde. Bei Zahlungsverzug lässt sich das Fahrzeug nicht mehr öffnen. Problem: Der Leasingnehmer könnte gute Gründe dafür haben, die Rate nicht zu bezahlen (zB Aufrechnung). Auch könnte das automatische Versperren des Fahrzeugs als unzulässige Selbsthilfe gewertet werden. Weiteres Beispiel: Mietwohnung, die sich bei Zahlungsverzug nicht mehr öffnen lässt Beispiel Elektronische Persönlichkeit Das Europäische Parlament schlägt vor, langfristig einen speziellen rechtlichen Status für Roboter zu schaffen, damit zumindest für die ausgeklügeltsten autonomen Roboter ein Status als elektronische Person festgelegt wird, die für den Ausgleich sämtlicher von ihr verursachten Schäden verantwortlich wäre. Ebenso käme die elektronische Persönlichkeit in jenen Fällen zur Anwendung, in denen Roboter eigenständige Entscheidungen treffen oder anderweitig auf unabhängige Weise mit Dritten interagieren. Blockchain & Smart Contracts

32 Blockchain & Smart Contracts RECHTLICHE FRAGEN
Durchsetzbarkeit Bei Vertragsstreitigkeiten sind weiterhin die staatlichen Gerichte zuständig. Welche Rechtsordnung ist anwendbar? „Situs“-Problem bei Finanzinstrumenten, die in einem dezentralisierten Netzwerk registriert werden Kein offensichtlicher Beklagter für Betriebsstörungen oder fehlerhafte Programmlogik, die zur Nichterfüllung eines Smart Contracts führen. Identifikation der realen Gegenpartei mitunter schwierig Digitale Form des Smart Contracts könnte zu Beweisschwierigkeiten führen Streitbeilegungsmechanismus im Smart Contract? Differenzierung zwischen schwachen und starken Smart Contract Differenziert wird danach, ob eine nachträgliche Korrektur des Smart Contracts durch eine menschliche Intervention, zB durch ein Gericht, zu vertretbaren Kosten möglich ist oder nicht. „Wird, beispielsweise, ein Smart Contract über die automatisierte Bezahlung von Kreditkartenrechnungen geschlossen, dann ist das ein schwacher Smart Contract, weil eine Rückabwicklung einer Fehlbuchung mit vertretbarem Aufwand erreicht werden kann.“ Wird hingegen „ein Smart Contract darüber geschlossen, dass A den Computer des B um 100 wartet und eine vertragliche Obliegenheitsverletzung auf Seiten des B zur Selbstzerstörung dieses Computers im Wert von führt, dann ist dies ein starker Smart Contract, weil eine Rückabwicklung des Vertragsgeschehens mit vernünftigem Aufwand nicht (mehr) möglich ist, sobald die Zerstörung eingetreten ist.“ „Ein starker Smart Contract, in dem der Grundsatz der Priorität staatlicher Hilfe unterwandert wird, weil diese mit Sicherheit zu spät käme, könnte wegen Verstoßes gegen §§ 344 iVm 19 ABGB nichtig sein.“ Blockchain & Smart Contracts

33 Regulatorische Vorgaben
Blockchain & Smart Contracts RECHTLICHE FRAGEN Regulatorische Vorgaben Aufsichtsrecht schafft Regelungen für Intermediäre Dank Blockchain-Technologie ist Peer2Peer Abwicklung ohne Intermediäre möglich Kann man so den aufsichtsrechtlichen Vorgaben (zB Konzession) entkommen? Beispiel: Finanzmarktaufsichtsrecht Konzentration auf konzessionierte Intermediäre Regulierung der Intermediäre soll Vertrauen der Nutzer in das System stärken „Systemstabilität durch Regulierung“ Wettbewerbs- und Kostenvorteil eines blockchainbasierten Systems gegenüber einem klassischen Anbieter? Geschäftsfeld kann unter Umständen Konzessionspflicht auslösen (z.B. Entgegennahme von Kundengeldern zur Verwaltung / Einlage löst Konzessionspflicht nach § 1 Abs 1 Z 1 BWG aus) Blockchain & Smart Contracts

34 Blockchain & Smart Contracts RECHTLICHE FRAGEN
Anwendbares Recht Blockchain-Netzwerke operieren auf globaler Ebene und nehmen keine Rücksicht auf nationale Grenzen Welches Recht ist anwendbar? De lege lata: Anwendung der Kollisionsnormen des IPR (u.U. auch UN-Kaufrecht) Rechtswahl sollte bereits bei der Programmierung eines Smart Contract berücksichtigt werden Blockchain & Smart Contracts

35 Blockchain & Smart COntracts
Was ist ein Smart Contract? Smart Contracts – Inhalt & Umsetzung Use Cases Blockchain & Smart Contracts

36 Banking and Capital Markets
Use Cases Grenzenlose Einsatzmöglichkeiten Banking and Capital Markets Manufacturing Retail Insurance Government Health Asset tracking Real-time auction for supplier contracts Supply chain transparency Dynamic commodities pricing Loyalty tracking Product provenance Logistics management Digital rewards P2P selling Ticket purchases Claims management MBS/Property payments Fraud detection Automated underwriting Audit compliance Bond issuance Trade finance Loan syndication Post trade settlement Global payments Derivatives trading KYC/AML Land registry Benefits distribution Aid tracking Military security Voting Copyrights Justice system administration Personalized medicine Records sharing Compliance Pharmaceutical provenance Blockchain & Smart Contracts

37 Use Cases Beispiel: Axa Fizzy
Axa bietet mit “Fizzy” Versicherungsverträge an, die auf der Ethereum Blockchain abgewickelt warden. Sie ermöglichen die automatische Auszahlung des Entschädigungsanspruchs nach der europäischen Fluggastrechteverordnung bei Flugverspätungen. Der Smart Contract prüft durch Abfrage in Flugdatenbanken, ob der versicherte Flug verspätet angekommen ist. Abrufbar unter: Blockchain & Smart Contracts

38 Use Cases Beispiel: Axa Fizzy
Quellcode abrufbar unter: Blockchain & Smart Contracts

39 Beispiel: sofort-kredit
Use Cases Beispiel: sofort-kredit Blockchain & Smart Contracts

40 Beispiel: sofort-kredit
Use Cases Beispiel: sofort-kredit Abrufbar unter: Blockchain & Smart Contracts

41 Beispiel: sofort-kredit
Use Cases Beispiel: sofort-kredit Abrufbar unter: Blockchain & Smart Contracts

42 Beispiel: sofort-kredit
Use Cases Beispiel: sofort-kredit Abrufbar unter: Blockchain & Smart Contracts

43 Beispiel: sofort-kredit
Use Cases Beispiel: sofort-kredit Abrufbar unter: Blockchain & Smart Contracts

44 Fragen? EMANUEL WELTEN Mag. iur., LL.M. (NYU) PARTNER
Žiga Škorjanc Univ.-Ass., Mag. INSTITUT FÜR DIGITALISIERUNG IM RECHT T +43 (1) Hinweis: Diese Präsentation stellt lediglich eine generelle Information und keineswegs eine Rechtsberatung dar. Diese Information kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Für Inhalt und Richtigkeit dieser Präsentation wird keine Haftung, gleich welcher Art, übernommen.


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