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BMA FLA Der anlagentechnische Brandschutz SAA RWA

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Präsentation zum Thema: "BMA FLA Der anlagentechnische Brandschutz SAA RWA"—  Präsentation transkript:

1 BMA FLA Der anlagentechnische Brandschutz SAA RWA
                                                                                     Der anlagentechnische Brandschutz BMA Brandmeldeanlagen Ansteuerung der Haustechnik, Lüftung, Türen Aufzüge ... SAA Sprachalarmanlagen, Evakuierung .... wirkt nur gemeinsam FLA Feuerlöschanlagen RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Ansteuerung weitere Systeme (z.B. EMA, Video ....) Der anlagentechnische Brandschutz wird aus verschiedenen Einzelsystemen (z.B. Feuerlöschanlage, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlage ..) gebildet, die jeweils für sich funktionierende Subsysteme bilden. Seine volle Wirkung entfaltet der anlagentechnische Brandschutz aber erst durch die Verknüpfung der einzelnen Subsysteme zu einem Gesamtsystem, dass auch noch mit der Haustechnik ( z.B. Brandschutzklappen- oder Aufzugsansteuerung usw.), dem Evakuierungssystem (z.B. Sprachalarmanlagen) und gegebenenfalls weiteren Sicherheitssystemen (Video, Einbruchsmelde- oder Schließanlagen) zu verbinden ist. Der anlagentechnische Brandschutz wirkt nur durch eine sachgerechte Vernetzung der Einzelsysteme miteinander unter Beachtung der verschiedenen Wechselwirkungen. In diesem Teil des Lehrgangs wird eine allgemeine Einführung zu Brandmeldeanlagen gegeben. Folie 1 von 11 1

2 anlagentechnischer Brandschutz nimmt den Bränden die Gefahr
Der anlagentechnische Brandschutz ist: Personenschutz Sachschutz Vermögensschutz Betriebsschutz Umweltschutz Ersatz für teure bautechnische Maßnahmen anlagentechnischer Brandschutz nimmt den Bränden die Gefahr Der Anlagentechnische Brandschutz wirkt ergänzend zu den Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Zum Teil kann er meist teure bauliche Maßnahmen wirkungsvoll ersetzen. Wenn die Vorgaben des baulichen Branschutzes: Brandabschnitte von 40 x 40 m mit einer max. Fluchtweglänge von 35 m nicht eingehalten werden können müssen zusätzliche technische Maßnahmen ergriffen werden. Der anlagentechnische Brandschutz erfüllt bei richtiger Planung, Errichtung und Instandhaltung die gesetzlichen und versicherungstechnischen Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Durch die frühe Branderkennung und die Einleitung vorgeplanter Schutz- und Abwehrmaßnahmen kann der anlagentechnische Brandschutz die im Gebäude anwesenden Personen so frühzeitig warnen, dass sie sich selbst retten können, die Brandeinwirkung auf das Gebäude und seine Einrichtung und damit den Sachschaden minimieren. Dadurch werden Vermögen und Betrieb geschützt. Viele Betriebe können nach einem Brand nicht mehr weiterexistieren. Die Umwelt wird deutlich weniger mit Schadstoffen (Brandaerosole, Feinstaub, toxische Gase, CO2, kontminiertes Löschwasser) beaufschlagt. Alles zusammengenommen kann man sagen, dass ein wirksamer, gut geplanter anlagentechnischer Brandschutz den Bränden sehr viel von ihrer Gefahr nimmt. Folie 2 von 11

3 Verhindern des Feuerüberschlags
Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz Baulicher Brandschutz Begrenzte Abschnitte (40m x 40m) F 90-Abtrennungen Problem:Öffnungen in den Grenzen Fluchtwege max. 40m Kein brennbares Material…. Fremdrettung Verhindern des Feuerüberschlags Abschnitt brennt aus Verhinderung der Brandentstehung Verbesserung Alarmierung/Flucht Meldung organisatorische Maßn. Automatische Löschtechnik Kompensation baulicher Anford. Die in der Musterbauordnung (MBO) aufgeführten Brandschutzvorkehrungen sind zumeist baulicher Natur. Sie beschränken die architektonische Freiheit (z.B. Bildung von Brandabschnitten) und erschweren oftmals die praktische Nutzung (Durchbrüche in Brandschutzwänden) eines Gebäudes. Um trotzdem die Sicherheit für die Gebäudenutzer zu erreichen und der Feuerwehr den Einsatz im Brandfall zu erleichtern werden Maßnahmen des anlagentechnischen Brandschutzes ergriffen, die zum einen über technische Detektoren einen Entstehungsbrand sehr frühzeitig melden (auch dann wenn kein Personal vorhanden ist) und auf Grund des Alarmes Brandfallsteuerungen aktivieren, die die weitere Ausbreitung des Brandes verhindern (Türen fallen zu) und die Selbstrettung von Gebäudenutzern unterstützen (Sprachalarmanlagen). Der organisatorische Brandschutz legt fest wie anlagentechnische und personelle Maßnahmen im Brandfall zusammenwirken. Folie 3 von 11

4 Gesetzliche Grundlagen
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es: 2-2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 14-2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Daraus entwickelt sich die Baugesetzgebung  je Bundesland Art. 12 Bayr. Bauordnung: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Baugenehmigung Betriebsgenehmigung Das Haftungsrecht: Verkehrssicherungspflicht § 823 des BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Maßstab: allgemein anerkannte Regeln der Technik Zivilrechtliche Regulierung von Schadensfällen  Schutzziele – und wie kommt man dazu: Die Basis liegt im Grundgesetz. Im Artikel 2, Satz 2 heißt es: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein paar Paragraphen weiter heißt es auch: Eigentum verpflichtet. Aus diesen beiden Sätzen fußt eine Fülle von Gesetzten und Vorschriften unter anderem auch alle Maßnahmen die mit Sicherheitssystemen zusammenhängen. Eine Detaillierung erfahren diese Grundgesetzsätze in der Baugesetzgebung der Bundesländer. Die Vorschriften der Bauordnungen der Länder haben Gesetzescharakter und sind die Grundlage für die Baugenehmigung und die Betriebsgenehmigungen der entstehenden Gebäude. Da endet dann die Einflussnahme der Bauordnung. Was nicht endet ist die Verkehrssicherheitspflicht und damit die Haftung. Der Eigentümer eines Gebäudes haftet für alle Schäden, die von seinem Eigentum ausgehen. Auch und insbesondere für Schäden (persönliche und materielle) die durch Unterlassung entstehen. Unterlassung auch, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik Sicherheitstechnik im Gebäude eingebaut bzw. auf aktuellem Stand gehalten werden müssen. Folie 4 von 11

5 Haftung Basis: 1. Verwaltungsrecht: Einhaltung der Landesbauordnung  Bußgeld 2. Strafrecht: Baugefährdung und Körperverletzung Bußgeld 3. Zivilrecht: §823 BGB Schadenersatz Die Nichteinhaltung der Landesbauordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einem Bußgeld von bis zu € ,- Wer bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und damit Leib oder Leben gefährdet hat sich nach §319 StGB schuldig gemacht Der mit der Genehmigungsplanung beauftragte Architekt/Planer haftet für eine vollständig rechtmäßige und dauerhaft bestandskräftige Gebäudeplanung Bauherr, Architekt oder Planer sind über die gesamte Betriebsphase (30J) eines Gebäudes Dritten (Gebäudenutzern) gegenüber haftbar falls nicht Schutzmaßnahmen gemäß dem jeweils allg. anerkannten Stand der Technik getroffen worden sind. Folie 5 von 11

6 Die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen für Leben und Sachwerte ist ganzheitlich zu betrachten: Welche Maßnahmen schaffen bei optimaler Wirtschaftlichkeit die höchstmögliche Sicherheit? Brandschutz unterliegt der Maßnahmenkette: Effektiver Brandschutz besteht aus mehreren Teilen, die alle zusammen wichtig sind und ohne einander nicht auskommen. Wie sollen die verschiedenen Brandschutzaspekte miteinander zusammenwirken? Welche Randbedingungen sind wie einzuhalten? Solche Fragen werden durch das Brandschutzkonzept beantwortet. Das Brandschutzkonzept bewertet Risiken und stellt ein Maßnahmenpaket zusammen, mit dem das Gebäude möglichst optimal geschützt werden kann. Der bauliche und technische Brandschutz ist ziemlich zuverlässig im Vergleich zum organisatorischen, denn auch im Brandschutz ist die größte Schwachstelle der Mensch. Deshalb muss insbesondere die Einhaltung der organisatorischen Maßnahmen; z.B. durch regelmäßige Übungen, laufend sichergestellt werden. Brandschutz ist eine Investition, um Leben und Werte zu schützen. Diese Investition muss gut geplant, durchgeführt und erhalten werden. Folie 6 von 11

7 Drei Dinge braucht das Feuer:
Das Feuer-Dreieck Drei Dinge braucht das Feuer: Brennbare Stoffe  Brandlast Zündenergie Sauerstoff Ein Brand ist die exotherme Oxidation von Stoffen. Hierzu müssen oxidationsfähige Stoffe und Oxidationsmittel (also Sauerstoff) in ausreichendem Maß vorhanden sein. Unsere Umwelt besteht überwiegend aus brennbaren Materialien und der für einen Verbrennungsvorgang nötige Sauerstoff ist in der Atmosphäre enthalten. Damit sind die Voraussetzungen für eine Brandentstehung jederzeit, überall gegeben. Zum Ausbruch eines Schadenfeuers ist darüber hinaus noch ein Faktor erforderlich: die Zündenergie. Die Zündenergie muss als treibende Kraft die exotherme Oxidation in Gang setzen. Quellen für die Zündenergie sind vielfältig: Elektrische Entladung (z.B. Blitz), elektrischer Kurzschluss, Funkenflug, heiße Oberflächen (Glühbirnen, Heizkörper usw.), direkte Flammeneinwirkung, gebündeltes Licht, um nur die wichtigsten zu nennen. Entsteht ein Feuer, so reicht die in ihm freigesetzte Energie meist aus, weitere Stoffe der Umgebung in Brand zu setzen, d.h. der Brand liefert sich selbst die notwendige Energie, um den Verbrennungsprozess in Gang zu halten bzw. zu steigern. Besteht die Aufgabe darin, Brände zu verhindern, ist es notwendig mindestens eine der drei Komponenten auszuschalten. Geschieht dies von Vorne herein, gehört diese Maßnahme zum vorbeugenden Brandschutz, geschieht dies erst während der Brandbekämpfungsphase gehört sie zum abwehrenden Brandschutz. Im Vorbeugenden Brandschutz wird somit die Brandlast möglichst reduziert, insbesondere in speziellen Räumen (z.B. Fluchtwegen). Man kann das Sauerstoffangebot der Atmosphäre grundsätzlich reduzieren hat allerdings dann die Atemluft für dauernden Aufenthalt negativ beeinflusst und zudem die Aufgabe, den Luftaustausch mit normaler Atmosphäre zu unterbinden. Damit bleibt die Vermeidung des Auftretens von Zündenergie, was aber bei der zunehmenden Automatisierung und Elektrifizierung unserer Gebäude schwierig ist. Folie 7 von 11

8 Maßnahmenkette erkennen verhindern bekämpfen lernen
Einen Brand verhindern: Ein Brand entsteht dann, wenn brennbares Material, ein Zündfunke und Sauerstoff zusammenkommen. D.h. schon die Möglichkeit zur Entstehung von Bränden sollte so gering wie möglich sein = vorbeugender Brandschutz: Geringe Brandlast z.B. durch Verwendung von nicht brennbaren Materialien Vermeidung von Zündfunken: z.B. Verbot von offenem Feuer Vermeidung von erhöhter Sauerstoffkonzentration, zu hohem Luftaustausch Verhinderung des Übergriffes von Bränden auf Nachbarräume/-gebäude Einen Brand so früh wie möglich erkennen = technischer oder organisatorischer Brandschutz: Flächendeckender Einsatz von empfindlichen Meldesystemen Weiterleitung der Alarme zu einer ständig besetzten Stelle Anlagen ständig in meldefähigem Zustand halten Menschen frühzeitig und gezielt evakuieren Wertvolle Einrichtungsgegenstände separat überwachen Besonders gefährdete Gebäudeteile/Räume/Einrichtungen gesondert überwachen Einen Brand bekämpfen: Einsatz von automatischen Löschsystemen Schnelle Alarmierung und Lenkung von Hilfeleistern Jede Behinderung des Löschangriffs vermeiden (z.B. Freihalten von Feuerwehr-Aufzügen) Aus Brandereignissen Schlüsse ziehen und diese zur künftigen Schadenverhinderung umsetzen: Registrierung, Analyse und Auswertung der bekannten Brände Umsetzung in technische Regeln und Erfahrungsberichte lernen Folie 8 von 11

9 Typische Brandentwicklung
Daraus folgt: mit einem Brandausbruch ist jederzeit zu rechnen. Wie sich der Brandverlauf in Abhängigkeit der Zeit darstellt ist der Brandverlaufskurve zu entnehmen. Frühphase: Schwache Oxidation von Brandmaterial, keine Thermik, Entwicklung vor allem unsichtbarer Aerosole, aber nur wenig sichtbarer Rauch. In dieser Zeit kann der Entstehungsbrand mit wenigen Deziliter Wasser gelöscht werden. Schwelphase: Es entwickelt sich gut sichtbarer, teilweise auch schon dichter Rauch. Meist läuft die Verbrennung nur unvollständig ab, weshalb in dieser Phase tendenziell viel (giftiges) CO produziert wird. Je nach Art der verbrennenden Stoffe (Brandlast) können in hohem Maße weitere toxische Brandaerosole entstehen. Zu Begin dieser Phase kann der Brand mit Hilfe eines Feuerlöschers oder ähnlichem Löschmittel gelöscht werden. Nach weiterem Fortschreiten, insbesondere in Abhängigkeit der chemischen Zusammensetzung der Brandaerosole, muss die Feuerwehr mit entsprechender Ausrüstung zum Einsatz kommen. Flammenbrandphase: Da immer mehr Energie vorhanden ist, entwickelt sich die Thermik, d.h. der Brandherd wird gut durchlüftet. Daher läuft die Verbrennung recht vollständig ab, was in einer hohen CO2-Produktion resultiert. Es handelt sich hier um einen offenen Brand, der von der Feuerwehr bekämpft werden muss. Feuersprung (flash over): Der Übergang zwischen offenem Flammenbrand und Vollbrand erfolgt durch den Feuersprung (flash over). Damit wird die explosionsartige Brandausbreitung bezeichnet, die genau dann stattfindet, wenn sich die in den Vorphasen gebildeten brennbaren Gase und Aerosole entzünden und so den Brand in alle Räume tragen, in die die Rauchgase der Vorphasen vorgedrungen sind. Vollbrandphase: In dieser Phase sind größere Gebäudeteile vom Brand erreicht worden. Meistens ist das Gebäude bzw. der Brandabschnitt nicht mehr zu retten, die Feuerwehr konzentriert sich deshalb in dieser Phase auf den Schutz benachbarter Gebäude und Brandabschnitte. Alle Brände verlaufen in diesen Schritten. Zum Teil stark unterschiedlich sind jedoch die Zeitspannen für die einzelnen Phasen. So sind z.B. bei Flüssigkeitsbränden die Schwelphasen annähernd gleich 0. Die Gesamtdauer der Brandentwicklung bis zum Vollbrand ist im wesentlichen von der Zusammensetzung und Durchlüftung der Brandlast bzw. dem Sauerstoffangebot abhängig. Folie 9 von 11

10 Brandphasen Flash-over Folie 10 von 11 Vor einem Brand Schwelbrand
Entstehungsbrand Vollbrand Abklingen T Brandraum V Rauch Rauchgasfreisetzung Flash-over Wärmefreisetzung Zeit t Folie 10 von 11

11 BMA FLA Der anlagentechnische Brandschutz SAA RWA
                                                                                     Der anlagentechnische Brandschutz BMA Brandmeldeanlagen Ansteuerung der Haustechnik, Lüftung, Türen Aufzüge ... SAA Sprachalarmanlagen, Evakuierung .... wirkt nur gemeinsam FLA Feuerlöschanlagen RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Ansteuerung weitere Systeme (z.B. EMA, Video ....) Die Abschlussfolie des Einführungsteils kann als Steuerfolie (in der Bildschirmpräsentationsansicht) für die folgenden Präsentationen (BMA, SAA, RWA,FLA) Verwendung finden. Ein Klick in die Rahmen um die langschriftlichen Erklärungen führt zu je einer Überblicksfolie (noch Bestandteil dieses Foliensatzes aber in der Präsentation ausgeblendet) Ein Klick in den Kreis führt zum Spezial-Foliensatz der jeweiligen Technik. Folie 11 von 11 11


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