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Stress im Straßenverkehr

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Präsentation zum Thema: "Stress im Straßenverkehr"—  Präsentation transkript:

1 Stress im Straßenverkehr
Probleme des Falles Unfallbegriff bei psychisch vermittelten Einwirkungen Ausschluss psychischer Reaktionen Ärztliche Feststellung der Invalidität Belehrungsprobleme Zeitpunkt der Invaliditätsbemessung Abzug des Vorinvaliditätsgrades

2 Stress im Straßenverkehr
Aufgabe 1: Ist die Klage des A schlüssig? Anspruchsgrundlage: Versicherungsvertrag i.V.m. § 178 VVG I. Wirksames Zustandekommen eines Versicherungsvertrages Zwischen A und V ist ein wirksamer Versicherungsvertrag über eine private Unfallversicherung zustande gekommen. II. Anspruchsvoraussetzungen: 1.Versicherungsfall „Unfall“ eingetreten? (Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis? Sind schreckvermittelte Einwirkungen auf den Körper gedeckt?) (+) Aber warum? [Vgl dazu BGH IV ZR 283/02 VersR 2003, 634] VVG und AVB kennen kein Unmittelbarkeitserfordernis!

3 Ärztliche Feststellung der Invalidität
2. Ärztliche Feststellung der Invalidität Die in den AVB vorgesehene fristgemäße ärztliche Feststellung von Invalidität wird von der Rechtsprechung als Anspruchsvoraussetzung betrachtet. a. Inhalt: Ärztliche Feststellung, dass „durch“ (Kausalitätsfeststellung fehlt) einen Unfall voraussichtlich (und nicht nur möglicherweise) dauerhafte gesundheitliche Folgen eingetreten sind: -) b. Belehrung: § 186 Satz 2 VVG: Dem Wortlaut nach darf V sich nur auf die Versäumung der Frist nicht berufen. Streitig ist, ob das im Rechtsstreit nachgeholt werden kann. (Argumente: Wortlaut ./. Sinn und Zweck) Alternative Lösungsmöglichkeiten: Klage nicht schlüssig oder Klage schlüssig. Im ersteren Fall ist III erst am Anfang der Aufgabe 2 zu erörtern.

4 Ausschluss psychischer Reaktionen
III. Ausschluss der Deckung „Fraglich ist, ob VR Leistungen schuldet, weil es sich bei der Invalidität des K um eine psychische Reaktion gehandelt hat. Nach Ziffer AUB 2008 sind „ausgeschlossen…außerdem folgende Beeinträchtigungen: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“  Ausschließlich durch die psychogene Natur erklärbare Vorgänge! Nicht: Physiologische, also körperliche Vorgänge! Die Klage des A ist schlüssig!

5 Aufgabe 2: Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung
Muss V eine Invaliditätsentschädigung in Höhe von € oder von € zahlen? § 180 Satz 2 VVG bestimmt lediglich, dass eine Beeinträchtigung dauerhaft ist (also Invalidität vorliegt), wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird. Damit wird allerdings nichts über die Grundlage der sogenannten Erstbemessung gesagt. Die Beantwortung der Frage ist streitig. A.Maßgebend ist der Zeitpunkt 1 Jahr nach Unfall B.Maßgebend ist der Zeitpunkt der Erstbemessung durch den VR C.Maßgebend ist der Zeitpunkt 3 Jahre nach dem Unfall, wenn Erst- und Neubemessung streitig sind D.Maßgebend ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung Streitentscheid nicht erforderlich, weil in jedem Fall von 50%iger Invalidität auszugehen ist bei A,B und C. D ist abzulehnen wegen Manipulationsgefahr!

6 Abzug wegen Vorinvalidität
AUB regeln, dass Grad der Vorinvalidität abzuziehen ist!  VN räumt selbst Vorinvaliditätsabzug von 50% ein. Also: Zahlung von €


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