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Öffnungsaktionen für Beamte
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Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Voraussetzungen für die Aufnahme: Erstmaliger Abschluss einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung Antragsteller gehört zum teilnahmeberechtigten Personenkreis Einhaltung der Antragsfrist
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Teilnahmeberechtigter Personenkreis
Beamte auf Widerruf Beamtenanfänger Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte Erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige
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Beamtenanfänger im Sinne der Öffnungsaktion sind:
Beamte auf Probe (die während der Verbeamtung auf Widerruf GKV-versichert sind) Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn keine Probedienstverhältnis vorangegangen ist Richter Soldaten bzw. Zeitsoldaten Geistliche und Kirchenbeamte Dienstordnungsangestellte
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Besonderheit für heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte und Soldaten
für teilnahmeberechtigte Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge bzw. freie truppenärztliche Versorgung bezieht sich das Öffnungsangebot auf eine entsprechende Anwartschaftsversicherung
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Freiwillig gesetzl. versicherte Beamte im Sinne der Öffnungsaktion sind:
Beamte, die am in einem der folgenden Dienstverhältnisse standen und zum Zeitpunkt der Antragsstellung freiwillig in der GKV versichert sind Beamte auf Probe sowie auf Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe (keine Soldaten), auch bei Bezug von Ruhegehalt Richter mit Anspruch auf Beihilfe Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Beihilfe (Beamte und Richter im Ruhestand)
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Antragstellung im Rahmen der Öffnungsaktion
Bei Antragstellung kann sofort auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion hingewiesen werden Aufnahme im Rahmen der erleichterten Bedingungen erfolgt nur bei dem Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde Wir empfehlen daher zuerst eine Vorabanfrage zu stellen, um aus Sicht des Kunden das optimale Öffnungsaktions-Tarifangebot der teilnehmenden Unternehmen zu finden
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Erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige im Sinne der Öffnungsaktion sind:
Ehegatten Eingetragene Lebenspartner Kinder Adoptivkinder Wichtig: - Der Beihilfeberechtigte, über den die Berücksichtigungsfähigkeit abgeleitet wird muss selbst PKV – bzw. AWV - versichert sein - Der Angehörige darf nicht GKV-pflichtversichert sein
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Voraussetzung für berücksichtigungsfähige Kinder:
es besteht Familienversicherung über einen GKV-pflichtversicherten Elternteil es besteht Familienversicherung über einen freiwillig GKV-versicherten Elternteil, der gleichzeitig in die PKV wechselt Neugeborene können alternativ natürlich auch über die KNV-Regelung in der PKV versichert werden.
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Wahl des Versicherungsunternehmens bei Angehörigen
beim PKV-Unternehmen, bei dem der Beihilfeberechtigte selbst versichert ist (AWV bei Heilfürsorge gilt entsprechend) Nimmt das PKV-Unternehmen des Beihilfeberechtigten nicht an Öffnungsaktion teil, kann ein teilnehmendes Unternehmen gewählt werden
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Fristen im Rahmen der Öffnungsaktion
Grundsätzliches: Die Antragstellung muss im genannten Zeitraum erfolgen, nicht der Versicherungsbeginn Aufnahme im Rahmen der erleichterten Bedingungen erfolgt nur bei dem Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde Wir empfehlen daher zuerst eine Vorabanfrage zu stellen, um aus Sicht des Kunden das optimale Öffnungsaktions-Tarifangebot der teilnehmenden Unternehmen zu finden
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Fristen im Rahmen der Öffnungsaktion
Teilnahmeberechtigte Beamte: Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger innerhalb von 6 Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung Zeit- und Berufssoldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch innerhalb von 6 Monaten ab Begründung des Heilfürsorgeanspruchs (bzw. truppenärztliche Versorgung) Freiwillig gesetzliche versicherte Beamte jederzeit
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Fristen im Rahmen der Öffnungsaktion
Angehörige: von Beamten auf Widerruf - innerhalb von 6 Monaten nach ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit von Beamtenanfängern - bei Neugeborenen innerhalb von 6 Monaten ab Geburt - unabhängig vom Bestand einer GKV-Familienversicherung die selbst noch GKV-pflichtversichert sind - innerhalb von 6 Monaten nach Ende der GKV-Versicherungspflicht von freiwillig versicherten Beamten - innerhalb eines Jahres nach Wechsel des Beihilfeberechtigten
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Die erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion
keine Ablehnung aus Risikogründen keine Leistungsausschlüsse Begrenzung des Zuschlags auf 30 % des tariflichen Beitrags
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Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Die Öffnungsaktion gilt für beihilfekonformen Versicherungsschutz, d.h.: Wahlleistungstarife können nur versichert werden, wenn ein Beihilfeanspruch für Wahlleistungen besteht: Die erleichterten Bedingungen gelten bei der Marke SIGNAL IDUNA für folgende Tarife: Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern KOMFORT-B Bund, Baden-Württemberg*, Bayern, Hessen*, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz*, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen KOMFORT-B, KOMFORT-B-W, EKH 15 Sämtliche tariflichen Optionsrechte werden aus- geschlossen * wenn 22 € (Baden-Württemberg), 18,90 EUR (Hessen) bzw. 26 € (Rheinland-Pfalz) gezahlt werden; sonst nur KOMFORT-B
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Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Die Öffnungsaktion gilt für beihilfekonformen Versicherungsschutz, d.h.: Wahlleistungstarife können nur versichert werden, wenn ein Beihilfeanspruch für Wahlleistungen besteht: Die erleichterten Bedingungen gelten bei der Marke Deutscher Ring Krankenversicherung folgende Tarife: Berlin, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern BK Bund, Baden-Württemberg*, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz*, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen BK, BS * wenn 22 € (Baden-Württemberg) bzw. 26 € (Rheinland-Pfalz) gezahlt werden; sonst nur BK
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Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Die Öffnungsaktion gilt auch für die beihilfekonforme Pflegepflicht-Versicherung Es gelten „Altbestandsrechte“ d.h. - kein Risikozuschlag - max. 50% des SPV-Höchtsbeitrages - jedoch kein Anspruch auf Ehegattenkappung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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