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Öffnungsaktionen für Beamte

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Präsentation zum Thema: "Öffnungsaktionen für Beamte"—  Präsentation transkript:

1 Öffnungsaktionen für Beamte

2 Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Voraussetzungen für die Aufnahme:  Erstmaliger Abschluss einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung  Antragsteller gehört zum teilnahmeberechtigten Personenkreis  Einhaltung der Antragsfrist

3 Teilnahmeberechtigter Personenkreis
 Beamte auf Widerruf  Beamtenanfänger  Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte  Erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige

4 Beamtenanfänger im Sinne der Öffnungsaktion sind:
 Beamte auf Probe (die während der Verbeamtung auf Widerruf GKV-versichert sind)  Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn keine Probedienstverhältnis vorangegangen ist  Richter  Soldaten bzw. Zeitsoldaten  Geistliche und Kirchenbeamte  Dienstordnungsangestellte

5 Besonderheit für heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte und Soldaten
 für teilnahmeberechtigte Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge bzw. freie truppenärztliche Versorgung bezieht sich das Öffnungsangebot auf eine entsprechende Anwartschaftsversicherung

6 Freiwillig gesetzl. versicherte Beamte im Sinne der Öffnungsaktion sind:
 Beamte, die am in einem der folgenden Dienstverhältnisse standen und zum Zeitpunkt der Antragsstellung freiwillig in der GKV versichert sind  Beamte auf Probe sowie auf Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe (keine Soldaten), auch bei Bezug von Ruhegehalt  Richter mit Anspruch auf Beihilfe  Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Beihilfe (Beamte und Richter im Ruhestand)

7 Antragstellung im Rahmen der Öffnungsaktion
 Bei Antragstellung kann sofort auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion hingewiesen werden  Aufnahme im Rahmen der erleichterten Bedingungen erfolgt nur bei dem Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde  Wir empfehlen daher zuerst eine Vorabanfrage zu stellen, um aus Sicht des Kunden das optimale Öffnungsaktions-Tarifangebot der teilnehmenden Unternehmen zu finden

8 Erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige im Sinne der Öffnungsaktion sind:
 Ehegatten  Eingetragene Lebenspartner  Kinder  Adoptivkinder Wichtig: - Der Beihilfeberechtigte, über den die Berücksichtigungsfähigkeit abgeleitet wird muss selbst PKV – bzw. AWV - versichert sein - Der Angehörige darf nicht GKV-pflichtversichert sein

9 Voraussetzung für berücksichtigungsfähige Kinder:
 es besteht Familienversicherung über einen GKV-pflichtversicherten Elternteil  es besteht Familienversicherung über einen freiwillig GKV-versicherten Elternteil, der gleichzeitig in die PKV wechselt Neugeborene können alternativ natürlich auch über die KNV-Regelung in der PKV versichert werden.

10 Wahl des Versicherungsunternehmens bei Angehörigen
 beim PKV-Unternehmen, bei dem der Beihilfeberechtigte selbst versichert ist (AWV bei Heilfürsorge gilt entsprechend)  Nimmt das PKV-Unternehmen des Beihilfeberechtigten nicht an Öffnungsaktion teil, kann ein teilnehmendes Unternehmen gewählt werden

11 Fristen im Rahmen der Öffnungsaktion
Grundsätzliches:  Die Antragstellung muss im genannten Zeitraum erfolgen, nicht der Versicherungsbeginn  Aufnahme im Rahmen der erleichterten Bedingungen erfolgt nur bei dem Versicherer, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde  Wir empfehlen daher zuerst eine Vorabanfrage zu stellen, um aus Sicht des Kunden das optimale Öffnungsaktions-Tarifangebot der teilnehmenden Unternehmen zu finden

12 Fristen im Rahmen der Öffnungsaktion
Teilnahmeberechtigte Beamte:  Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger innerhalb von 6 Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung  Zeit- und Berufssoldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch innerhalb von 6 Monaten ab Begründung des Heilfürsorgeanspruchs (bzw. truppenärztliche Versorgung)  Freiwillig gesetzliche versicherte Beamte jederzeit

13 Fristen im Rahmen der Öffnungsaktion
Angehörige:  von Beamten auf Widerruf - innerhalb von 6 Monaten nach ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit  von Beamtenanfängern - bei Neugeborenen innerhalb von 6 Monaten ab Geburt - unabhängig vom Bestand einer GKV-Familienversicherung  die selbst noch GKV-pflichtversichert sind - innerhalb von 6 Monaten nach Ende der GKV-Versicherungspflicht  von freiwillig versicherten Beamten - innerhalb eines Jahres nach Wechsel des Beihilfeberechtigten

14 Die erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion
 keine Ablehnung aus Risikogründen  keine Leistungsausschlüsse  Begrenzung des Zuschlags auf 30 % des tariflichen Beitrags

15 Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Die Öffnungsaktion gilt für beihilfekonformen Versicherungsschutz, d.h.: Wahlleistungstarife können nur versichert werden, wenn ein Beihilfeanspruch für Wahlleistungen besteht: Die erleichterten Bedingungen gelten bei der Marke SIGNAL IDUNA für folgende Tarife: Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern KOMFORT-B Bund, Baden-Württemberg*, Bayern, Hessen*, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz*, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen KOMFORT-B, KOMFORT-B-W, EKH 15 Sämtliche tariflichen Optionsrechte werden aus- geschlossen * wenn 22 € (Baden-Württemberg), 18,90 EUR (Hessen) bzw. 26 € (Rheinland-Pfalz) gezahlt werden; sonst nur KOMFORT-B

16 Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Die Öffnungsaktion gilt für beihilfekonformen Versicherungsschutz, d.h.: Wahlleistungstarife können nur versichert werden, wenn ein Beihilfeanspruch für Wahlleistungen besteht: Die erleichterten Bedingungen gelten bei der Marke Deutscher Ring Krankenversicherung folgende Tarife: Berlin, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern BK Bund, Baden-Württemberg*, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz*, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen BK, BS * wenn 22 € (Baden-Württemberg) bzw. 26 € (Rheinland-Pfalz) gezahlt werden; sonst nur BK

17 Dauernde PKV-Öffnungsaktion für Beamte
Die Öffnungsaktion gilt auch für die beihilfekonforme Pflegepflicht-Versicherung Es gelten „Altbestandsrechte“ d.h. - kein Risikozuschlag - max. 50% des SPV-Höchtsbeitrages - jedoch kein Anspruch auf Ehegattenkappung

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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