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Ethik in der Mediation und Berufsethik

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Präsentation zum Thema: "Ethik in der Mediation und Berufsethik"—  Präsentation transkript:

1 Ethik in der Mediation und Berufsethik
Mag. Ulrich Wanderer

2 Was ist Ethik? Wissenschaft über die Moral
Moral ist höchstpersönlich, Ethik ein übergeordneter Begriff Normierung der grundsätzlichen Vorgaben eines Berufsstandes (-> Standesregeln) EthikRL Netzwerk Mediation Codes of Conduct Mag. Ulrich Wanderer

3 Praktische Relevanz der EthikRL
Schadenersatzhaftung gem. § 1299 ABGB bei Nichtbeachtung und darausfolgendem (auch immateriellem) Schaden eines Medianden. Missachtung einzelner Punkte kann zu Entzug der Eintragung führen Zuwiderhandeln schadet dem Ruf der Mediation und des/der MediatorIn Mag. Ulrich Wanderer

4 Ethik-Moral-Recht Ethik ist die Wissenschaft von der Moral
Moral ist nicht gleich Recht Moral ist höchstpersönlich Recht ist für alle Normadressaten eine allgemeingültige und sanktionierte Moral zu postulieren hätte einen absolutistischen Anspruch und führt zur Diktatur „positives Recht“ Mag. Ulrich Wanderer

5 In welchen Fällen kann es zu Problemen kommen?
In welchen Fällen kann Mediation ethisch nicht vertretbar sein? Wer entscheidet dies? Strafrecht: Tatausgleich, wenn das Opfer zur Diversion gedrängt wird Familienrecht: Scheidung mit massivem Machtungleichgewicht zugunsten des „Täters“ Arbeitsrecht: „Feigenblattmediation“ zur Verhinderung von Schadenersatzklagen Mag. Ulrich Wanderer

6 Ist Mediation ethisch vertretbar?
Was bedeutet Ethik? Gibt es eine generell universelle Ethik? Selbstverständnis des Mediators Mediation bedeutet, sich nicht über die MediandInnen zu stellen, daher auch nicht unsere Moral über sie zu stellen Mag. Ulrich Wanderer

7 Praktische Anwendungspunkte
Vorfeld der Mediation Werbung (nicht vergleichend mit anderen MediatorInnen, nicht abwertend, keine Falschinformationen etc , keine offensive Akquise, Vorsicht bei „trojanischem Marketing) Während der Mediation Wahrung der Interesse der MediandInnen, keine Eigeninteressen des/r MediatorIn (Zwiespalt Anwalt-Mediator) Nach der Mediation Datenschutz und Vertraulichkeit Mag. Ulrich Wanderer

8 Datenschutz ist Ethik Recht auf baldige Löschung der Daten
MediandInnen haben Recht darauf, dass Notizen baldmöglichst gelöscht werden; wann ist das? Sobald der Zweck erfüllt ist Recht auf Datensparsamkeit Nur die notwendigen Daten dürfen gespeichert werden Mag. Ulrich Wanderer

9 Ist Recht ethischer als Mediation?
ZPO, StPO, AußStrG etc sind demokratisch legitimiert, ist es OK die Konfliktregelung auf eine andere Ebene zu stellen? Instanzenzug soll Rechtssicherheit garantieren Prozessrecht hat Faustrecht und Stammesfehde abgelöst Mag. Ulrich Wanderer

10 Mediation ist kein Widerspruch zu Recht
Privatautonomie ist Wesenszug des Privatrechts Rechtsweg bleibt als letzte Instanz weiter möglich Prätorischer Vergleich nach Mediation Mediation ist gesetzlich geregelt und ins Gesetz implementiert Mag. Ulrich Wanderer

11 Anspruch der Mediation
Ethischer Anspruch an die Mediation? Unterstützung der Medianden Verringerung der Konflikte Unterstützung der mitbetroffenen Kinder Respekt und Aufmerksamkeit hinsichtlich der Themen und des Leidensdruckes der Medianden Jeder Mediand ist wertvoll Mag. Ulrich Wanderer

12 Wann ist Mediation gut gelungen?
Schnelle Vereinbarung? Zufriedenheit aller? Erfahrung der/s MediatorIn konnte einfließen? MediatorInnen sind Dienstleister, nicht Priester Vereinbarung hält über die Jahre Mag. Ulrich Wanderer

13 Neutral - Allparteilich
Neutral: keine eigene Werthaltung einbringen Werthaltungen des Mediators sind irrelevant Allparteilich: Wir sitzen im gleichen Boot Alle ziehen am gleichen Strang, Konsens ist oberstes Ziel Was kann das für die moralische Haltung bedeuten? Mag. Ulrich Wanderer

14 Moral vom Standpunkt der Mediation
Mediation ist ein Konfliktbewältigungstool von vielen ( ) Mediation hilft den MediandInnen Mediation ist gesetzlich eingebunden Mag. Ulrich Wanderer

15 Moral vom Standpunkt des Mediators
Moral des M. ist in der Mediation irrelevant Was, wenn es zu massiven Diskrepanzen zwischen der persönlichen Moral des Mediators und dem Fall kommt? z.B.: Gewalt Homo-/Xeno-/etc-phobie Politische Einstellung (Antisemitismus etc) Mag. Ulrich Wanderer

16 „ungerechtes Ergebnis“ aus Sicht des Mediators
Scheidungsvereinbarung, die grob einseitig ist Arbeitsplatzvereinbarung, die gerichtlich nicht halten würde (sittenwidrig) Erbrechtsverzicht/Pflichtteilsverzicht der grob einseitig wäre Mögliche Lösungsansätze: Empfehlung an externe (Rechts-)Beratung vor endgültiger Beratung ………… Mag. Ulrich Wanderer

17 Moral aus Sicht der MediandInnen
Bezug auf Moral impliziert idR. Vorwurf an Gegenseite Hinweis auf Moral ist oftmals Versuch der Untermauerung des eigenen Standpunktes, jedoch Moral nicht objektivierbar Moralische Sichtweisen sind praktisch nie deckungsgleich (sonst wären sie kein Thema) Oftmals Grundsatzeinigung (z.B. Kindeswohl) möglich Mag. Ulrich Wanderer

18 Problematische Settings
Nachbarschaftsmediation Auftraggeber (HV ist nicht Teil des Settings) Scheidungsmediation Ergebnis entspricht nicht der moralischen Vorstellung des Mediators Arbeitsplatzmediation AG hat Interesse, Inhalte aus Mediation zu erfahren Mag. Ulrich Wanderer

19 Probleme für Mediator Mediator erhält Honorar von Auftraggeber
„Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing?“ Ruf der Mediation Schadenersatzklagen wegen Bruchs der Verschwiegenheit möglich Nachfolgeaufträge nur bei korrekter Arbeit! Daher: Vorab die Regeln mit allen Beteiligten klären! Mag. Ulrich Wanderer

20 Fall-Rollenspiele Scheidung Nachbarschaft
Arbeitsplatz (Vorbesprechung mit AG) Mag. Ulrich Wanderer

21 Danke und viel Erfolg! www.mediation-wanderer.at
Mag. Ulrich Wanderer

22 Nachlese WEKA Handbuch Mediation Mediation ist Do it Yourself
Bei Fragen: Mag. Ulrich Wanderer


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