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Veröffentlicht von:Herbert Gärtner Geändert vor über 6 Jahren
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Richtlinie des TMIL über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden durch Spätfrost im Obstbau im Jahr 2017 Informationsveranstaltung für Antragsteller: 19. Oktober 2018, LVG Erfurt Steffen Groß Martina Schmücker Claudia Kuhaupt TMIL TMIL LVG : : :
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1. Förderbedingungen, Zeitplan Herr Groß, TMIL 2
1. Förderbedingungen, Zeitplan Herr Groß, TMIL 2. Antragsverfahren, Antragsformulare Frau Kuhaupt, LVG Frau Schmücker, TMIL
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Die Blütenfrostereignisse Ende April und Anfang Mai 2017 werden als außergewöhnliches Naturereignis eingestuft. Dabei trafen lang anhaltende und tiefe Nachtfröste auf eine ungewöhnlich weit fortgeschrittene Vegetationsentwicklung. Die Folge waren gravierende Ertragsverluste, die nach den Daten des Thüringer Landesamts für Statistik bei den Hauptobstarten zu Ausfällen zwischen 39 % und 60 % gegenüber dem vorangegangenen dreijährigen Mittel führten. Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Obstbau, die durch widrige Witterungsverhältnisse verursacht werden, liegt zunächst in der Verantwortung der Unternehmen. Zur Milderung von Notlagen infolge von existenzbedrohenden Schäden, die unmittelbar durch das außergewöhnliche Naturereignis verursacht wurden, gewährt der Freistaat Thüringen auf der Grundlage der Richtlinie Finanzhilfen in Form einer Billig-keitsleistung.
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Gegenstand der Billigkeitsleistung
Teilausgleich von Schäden in Obstbaubetrieben, die unmittelbar durch den Spätfrost 2017 entstanden sind und die zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens führen.
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Begünstigte Begünstigte sind Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen, unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion obstbaulicher Erzeugnisse umfasst. Die Schadensberechnung und der Schadensausgleich erfolgt grundsätzlich nur für in Thüringen liegende Flächen.
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Grundvoraussetzung Die Billigkeitsleistung kann nur gewährt werden, wenn im Jahr 2017 durch den Spätfrost die durchschnittliche Jahreserzeugung der obstbaulichen Kulturarten des betreffenden Obstbauunternehmens gegenüber dem Basiszeitraum um mehr als 30% zurückgegangen ist. mit den Flächen gewichteter durchschnittlich erzielter Naturalertrag nicht einzelne Kulturarten sondern aller Obstkulturen des Betrieb! Basiszeitraum: vorangegangenen 3-Jahreszeitraum ( 2014, 2015, 2016 2017) vorhergehender 5-Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes
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Beispielrechnung Grundvoraussetzung/Auslöseschwelle
ha dt/ha 2018 Ertrags-ausfall mit Fläche gewichtet WW 400 78,9 54,4 (69%) -31,1% -10,4% WG 350 76,9 61,6 (80%) -19,9% -5,8% Raps 250 36,6 27,5 (75%) -24,9% -5,2% Grünland 200 52 (TM) 26,0 (50%) -50,0% -8,3% LF 1200 -29,7%
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Existenzgefährdung – Cash-Flow III
Begünstigte müssen in ihrer Existenz gefährdet sein. Eine Existenzgefährdung liegt vor, wenn der kalkulierte Schaden des Unternehmens über dem durchschnittlichen Cash-Flow III im vorangegangenen Dreijahreszeitraum liegt. Cash-Flow III = bereinigter Gewinn (Ordentliches Ergebnis) plus Abschreibungen abzüglich Entnahmen plus Einlagen abzüglich Tilgungsleistungen. Der Cash-Flow wird als Durchschnitt von den drei Kalenderjahren bzw. Wirtschaftsjahren berechnet, die vor dem Abrechnungsjahr liegen, in dem der finanzielle Schaden durch den Ertragsverlust des Blütenfrostereignisses nachgewiesen werden kann. Nachweis: Grundlage steuerlichen Buchführungsunterlagen, Bestätigung/Berechnung durch Steuerberater, Buchstelle oder sonstigen externen Sachverständigen
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Schadenskalkulation Der Gesamtschaden des Obstbauunternehmens wird für alle vom Spätfrost betroffenen Produktionsverfahren einzeln berechnet Einkommensminderung des jeweiligen Produktionsverfahrens = Durchschnittserlöse Basiszeitraum (durchschnittlicher Flächenertrag Basiszeitraum x durchschnittlicher Preis Basiszeitraum) minus Erlöse im Schadensjahr (Flächenertrag im Schadensjahr x erzielter Preis) x Anbaufläche im Schadensjahr. Die Berechnung des Schadens erfolgt auf der Ebene des Zuwendungsempfängers. Zwischen dem geltend gemachten Schaden des Zuwendungsempfängers und dem Spätfrostereignis 2017 muss ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang bestehen. Gutachterkosten sind anrechenbar.
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Schadenskalkulation - Basiszeitraum
entweder der vorangegangenen Dreijahreszeitraum oder der Dreijahresdurchschnitt auf der Grundlage des vorhergehenden Fünfjahreszeitraumes unter Aus-schluss des höchsten und des niedrigsten Wertes.
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Referenzwerte Für die Referenzwerte des Basiszeitraumes werden für die einzelne Obstarten im Antragsformular Durchschnittswerte vorgegeben (Erträge und Preise). Für Obstarten, zu denen keine Durchschnittswerte vorgegeben werden oder wenn der Antragsteller glaubhaft belegt, dass seine betrieblichen Werte von den durchschnittlichen Referenzwerten deutlich abweichen, können betriebliche Werte zugrunde gelegt werden. Diese sind durch geeignete betriebliche Unterlagen zu belegen. keine Vorgabe von Referenzwerten für Schadjahr!
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Existenzgefährdung – gewerbliche Einkünfte
Eine Existenzgefährdung gilt als ausgeschlossen, wenn im Jahr 2017 im antragstellenden Unternehmen die Summe der Einkünfte aus gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen mehr als 35% der Gesamteinkünfte betragen haben. Der Nachweis erfolgt auf der Grundlage der steuerlichen Buchführungsunterlagen der betreffenden Unternehmen. Dazu können wahlweise mit dem Antrag eingereicht werden: a) die jeweiligen Berechnungen durch einen Steuerberater, Buchstelle oder sonstigen externen Sachverständigen oder b) unter Beifügung der zugrunde gelegten steuerlichen Unterlagen eine Eigenberechnung durch den Antragsteller, die jedoch durch den Steuerberater oder der Buchstelle bestätigt werden muss.
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Existenzgefährdung – kurzfristig verwertbares Privatvermögen
Der Gesamtschadensbetrag ist um die Summe des kurzfristig verwertbaren Privatvermögens, dass über 50 Prozent des Schadens liegt, zu kürzen. Es gelten die Vermögensverhältnisse, die am 30. Juni 2018 bestanden. kurzfristig verwertbares Privatvermögen = insbesondere alle Guthaben wie z.B. Barvermögen, Konten, Sparbücher/-konten oder andere Formen der Geldanlagen soweit diese kurzfristig (1 Jahr) verfügbar sind Aktien sind mit ihrem aktuellen Nennwert anzurechnen (nicht Aktien des betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens)
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Existenzgefährdung – kurzfristig verwertbares Privatvermögen
Um wessen Vermögen geht es? bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften: die haftenden natürlichen Personen und ihre Ehegatten oder Lebenspartner bei juristischen Personen: die Gesellschafter, die über einen Gesellschaftsanteil von 10 Prozent oder mehr verfügen. Sollten bei juristischen Personen alle Gesellschafter über Gesellschaftsanteile unter 10 Prozent verfügen, werden mindestens die Gesellschafter mit den drei größten Gesellschaftsanteilen berücksichtigt. natürliche Personen als Gesellschafter von juristischen Personen: das kurzfristig verwertbare Vermögen ist für den jeweiligen Gesellschafter und dessen Ehegatten oder Lebenspartner anzugeben. d) juristische Person als Gesellschafter von juristischen Personen: kurzfristig verwertbares Privatvermögen = die in der letzten bestätigten Bilanz ausgewiesenen Bilanzpositionen „Kapitalrücklagen“ und „andere Gewinnrücklagen“
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Existenzgefährdung – kurzfristig verwertbares Privatvermögen
Fehlender Nachweis: Wird durch den Antragsteller der Nachweis zum kurzfristig verwertbaren Vermögen nicht vollständig erbracht, kann die Billigkeitsleistung nicht bewilligt werden! Achtung!!
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Beispielrechnung Vermögensanrechnung
Annahme: Familienbetrieb A.B. hat eine Schadenssumme von Euro 1 Betriebsleiter und Ehefrau beide besitzen Sparkonten von insgesamt Euro Freibetrag von Euro (50% von Schadenssumme) anrechenbares kurzfristiges Vermögen 0 Euro (= Euro Sparkonten – Freibetrag von Euro) Folgerechnung: Schadenssumme € - anrechenb. Vermögen € Anrechenbarer Schaden € Billigkeitsleistung € (Kürzung aus kvPV €)
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Beispielrechnung Vermögensanrechnung
Annahme: Betrieb XYZ GmbH hat eine Schadenssumme von Euro 8 Gesellschafter, dav. 2 mit jeweils 30% Anteil sowie 6 Gesellschafter mit jeweils unter 10% es werden nur die 2 Gesellschafter mit den jeweils 30% Anteil berücksichtigt beide besitzen Sparkonten mit insgesamt Euro Freibetrag von Euro (50% der Schadenssumme) anrechenbares kurzfristiges Vermögen Euro (= Euro Sparkonten – Freibetrag von Euro) Folgerechnung: Schadenssumme € - anrechenb. Vermögen € Anrechenbarer Schaden € Billigkeitsleistung € (Kürzung aus kvPV €)
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Fallbeispiele, häufige Fragen
Muss ich den Nachweis des kurzfristig verwertbaren Vermögens für alle meine Gesellschafter erbringen? Wir sind eine GmbH mit über 20 Gesellschaftern! Der Nachweis ist für alle Gesellschafter notwendig, die jeweils über Gesellschafteranteile von mehr als 10% verfügen. Sollten alle Gesellschafter über Anteile unter 10% verfügen, ist der Nachweis für die Gesellschafter mit den drei größten Gesellschaftsanteilen zu führen. Wir haben 50 Gesellschafter, die alle den gleichen Gesellschafteranteil halten. Wer zählt dann zu den drei größten Gesellschaftern? Verfügen alle Gesellschafter einer juristischen Person über den gleichen Gesellschafteranteil und liegt dieser unter 10%, ist der Nachweis für die Personen nötig, die einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens ausüben. Das sind Geschäftsführung, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder.
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Fallbeispiele, häufige Fragen
Wir können leider für einen Gesellschafter keine Angaben zum kurzfristig verwertbaren Vermögen liefern, da dieser nicht bereit ist, uns die entsprechenden Informationen zu geben. Mit welcher Folge muss ich nun rechnen? Wenn der Gesellschafter zu dem Personenkreis gehört, für den der Nachweis notwendig ist, muss der Nachweis unbedingt geführt werden. Anderenfalls wird die Beihilfe abgelehnt. Ein Gesellschafter unserer GmbH mit Geschäftsanteil von über 10% will uns keine detaillierte Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben. Wir haben deshalb vor, diesem Gesellschafter eine notarielle Beglaubigung vorzuschlagen, aus der hervorgeht, dass sein kurzfristig verfügbares Vermögen nicht über den Betrag X liegt. Wird dies anerkannt? Ja, ein solcher Nachweis für den Betrag X würde im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle anerkannt werden.
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Überkompensation Die Billigkeitsleistung darf nicht zu einer Überkompensation des Gesamtschadens führen. Der Gesamtschaden wird daher um folgende Beträge verringert: etwaige Versicherungszahlungen für Ernteausfälle, auch wenn damit keine Blütenfrostschäden ausgeglichen werden (z.B. Hagelversicherung), zweckgebundene Hilfen Dritter (z.B. Spenden, Zuwendungen aus anderen Hilfsprogrammen, Beihilfewert zinsverbilligter Darlehen) aufgrund des Schadensereignisses nicht entstandene Kosten. Von der Billigkeitsleistung ausgeschlossen sind: entgangener Gewinn sowie Produktions- oder Verdienstausfall.
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Höhe der Billigkeitsleistung
Die Höhe wird in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel sowie dem zu erwartenden Gesamtschadensumfang aller Antragsteller festgelegt und beträgt höchstens 50 % der Schadenssumme (die ggf. aus Anrechnung kvPV sowie Überkompensation gemindert wurde) Mindestbetrag: Euro
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Kürzung der Billigkeitsleistung - Prosperität
Von allen haftenden natürlichen Personen (bei natürlichen Personen und Personengesellschaften) bzw. bei juristischen Personen von allen Gesellschaftern (jeweils zusammen mit dem Ehegatten oder Lebenspartner) sind deren positive Einkünfte durch den letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen Die Summe der positiven Einkünfte darf jeweils Euro bzw Euro (bei Ledigen) im Jahr nicht überschreiten Bei Überschreitung: Von dem errechneten Betrag der Billigkeitsleistung ist der Prozentsatz, der dem Gesellschaftsanteil der haftenden natürlichen Personen bzw. der Gesellschafter entspricht, abzuziehen. Die positiven Einkünfte sind jeweils durch den letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen. Nicht mit der Antragstellung nachgewiesene oder angegebene Einkünfte gelten als Überschreitung der Prosperitätsschwelle.
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Kürzung der Billigkeitsleistung - Prosperitätsgrenze
Beispielrechnung: XYZ GmbH hat 5 Gesellschafter (alle verheiratet) Gesellschafter a (25% Anteile) Euro Gesellschafter b (35% Anteile) Euro Gesellschafter c (15% Anteile) Euro Gesellschafter d (20% Anteile) keine Angaben geliefert Gesellschafter e (5% Anteile) Euro Folge: Kürzung um 55% (= 35% + 20%)
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Versicherungsschutz Der Betrag der Billigkeitsleistung wird für die Unternehmen, die keine Versicherung gegen Frostschäden abgeschlossen haben, die mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Jahreserzeugung oder der durchschnittlichen Jahreseinnahmen der betroffenen Produktionsverfahren abdeckt, um 50 % gekürzt. Von der Kürzung kann abgesehen werden, wenn nachweislich kein oder kein erschwinglicher Versicherungsschutz angeboten wurde. subventionserhebliche Erklärung im Antrag bis auf Erdbeeren keine Versicherung für Blütenfrostschäden bekannt bzw. auf dem Markt
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Antrags- und Bewilligungsbehörde
Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (LVG) Leipziger Straße 75 a 99085 Erfurt (
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Kontrollen Die LVG prüft die Plausibilität der Antragsangaben vor einer Bewilligung grundsätzlich vor Ort anhand betrieblicher Unterlagen. Die LVG führt bei mindestens 5% aller Begünstigten Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Vor-Ort-Kontrollen können bis zu 6 Monate nach der Bewilligung erfolgen. Wenn die Vor-Ort-Kontrolle ergibt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Billigkeitsleistung nicht vorlagen, sind die gewährten Zahlungen zurückzufordern.
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Zeitplan Achtung!! 19. Oktober 2018 Informationsveranstaltung in LVG
22. Oktober Beginn Antragsverfahren 14. November spätester Antragstermin (Ausschlussfrist) Anfang Dezember: Bewilligungen bis 10. Dezember 2018 Mittelabrufe durch Zuwendungsempfänger noch in Auszahlungen Die Mittel können durch den Antragsteller bis spätestens zum 10. Dezember 2018 mit Erklärung eines Rechtsbehelfsverzichts bei der Behörde abgerufen werden. Danach verfallen die Mittel und der diesbezügliche Anspruch. Achtung!!
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