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Evaluationsergebnisse
Teilhabeausschuss 2018 Evaluationsergebnisse Aktion 1000 – Perspektive 2020 Arbeit Inklusiv
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Teilhabe am Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen
Teilhabe findet dann statt, wenn wesentlich behinderte Menschen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und realitätsbezogen im Mittelpunkt der Beratungen und Betrachtungen stehen, die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten und Grenzen am allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten und es ihnen als Arbeitnehmende gelingt, einen (von innen und außen) anerkannten Beitrag zum Betriebsergebnis zu leisten.
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Teilhabeausschuss Aktion 1000 – Perspektive 2020 und Arbeit Inklusiv
LERNEN FÖRDERN Landesverband Teilhabeausschuss Regionalkonferenzen zur Umsetzung des Kompetenzinventars in Gültstein (KM/RP – RD/AA – KVJS/IFD) Arbeitsausschuss WfbM Arbeitsausschuss Übergänge Arbeitsausschuss Schule Arbeitsausschuss Berufsausbildung Lokale Ebene (Netzwerk- und Berufswegekonferenzen)
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Entwicklungen 2005 - 2008 Integrationsfachdienste beauftragt 2005
Integrationsunternehmen auf- und ausgebaut BVE und KoBV starten ESF- Co-finanziert Teilhabeausschuss und Arbeitsausschüsse Netzwerk- und Berufswegekonferenzen Teilhabeplan entwickelt und eingeführt Grundlagen zur Förderung von Übergängen 2008 Eckpunkte und Schulversuchsbestimmung des KM zur Umsetzung von BVE und KoBV
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Entwicklungen 2008 - 2012 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse 2008
Aktion 1000plus mit Nachhaltigkeitsevaluation 2009 11. Leistungsbeschreibung Jobcoaching in KoBV 12. Kooperationsvereinbarung zu BVE/KoBV 13. Rahmenvereinbarung „Jobcoaching“ (LAG-WfbM u. KVJS) 14. Initiative Inklusion 15. Kompetenzinventar auf Basis der ICF 16. Förderprogramme: „Arbeit Inklusiv“ und „Ausbildung Inklusiv“
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Entwicklungen Kompetenzinventar und BWK in Sonderschulen 2013 Kompetenzinventar und BWK in Schulen 2014 Ausbildung Multiplikatoren für Kompetenzinventar Inklusives Schulgesetz tritt am in Kraft 2015 Bildungswege- und Berufswegekonferenzen Kompetenzinventar (KI) BVE und KoBV sind nun gesetzlich geregelt. Klausurtagung für Multiplikatoren Konzeption zum Ausbildungscoaching (Schwerpunkt Autisten)
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Entwicklungen 23. Regionalkonferenzen zum KI (4 RP-Bezirken ) Ausbildung Autismusbeauftragte für Gymnasien 25. Entwicklung Qualifizierungsnachweise für KoBV-Absolventen (Berufsschule und Betriebe) 26. Inklusionsinitiative II – „Alle im Betrieb“ startet 27. Einführung Qualifizierungsnachweise KoBV 2017 28. Weitere Regionalkonferenzen zum KI (4 RP-Bezirken) 29. Fortschreibung „Arbeit Inklusiv“ (inkl. Budget für Arbeit) Aktualisierung der Verwaltungsvereinbarungen zu „Arbeit Inklusiv“ Verstetigung des IFD-Mandats zur Unterstützung wbM
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Entwicklungen 2018 Entwicklungen im 1. Halbjahr 2018:
32. Umsetzung von Arbeit Inklusiv – inkl. Budget für Arbeit 33. Verwaltungsvereinbarungen mit allen Stadt-und LK 34. Fortschreibung der Rahmenempfehlung „Jobcoaching“ (KVJS-InA - LAG-WfbM) 35. Fortschreibung des Kompetenzinventars Vorhaben im 2. Halbjahr 2018: 36. Umsetzung Pilotprojekt: Inklusionsvereinbarungen zur Beschäftigung wes. Beh. Menschen bei den Stadt- und Landkreisen 37. Klausurtagung (KM, SM, RD und KVJS) zur besseren Einbindung inklusiv beschulter junger Menschen 38. Weitere Regionalkonferenzen in allen 4 RP‘en
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Ausblicke 2019 / 2020 39. Gemeinsame Onlineplattform für IFD/BVE/KoBV 40. Sichtbarwerden: Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zeigen, dass sie kompetent Teilhaben; Medien-Kampagne zu den Wirkungen von BVE/KoBV 41. Forschungsvorhaben zur Wirksamkeit v. Arbeit Inklusiv: Qualitative Erhebungen zum Kompetenzgewinn bei Arbeitnehmern und Sichtweisen bei Arbeitgebern 42. Gemeinsame Publikationen zum Rentenrecht wbM 43. Strukturen der Vernetzung nach 2020? 44. …….
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IFD – Aufgaben im Kontext Arbeit Inklusiv
Unterstützung durch IFD allgemeiner AM + IFD allgemeiner AM Arbeitslos/Reha + IFD allgemeiner AM WfbM + IFD Schule
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Schüler/innen * davon in einer BVE
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Klienten: WfbM/KoBV
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IFD Klientel Art der funktionalen Beeinträchtigung
2016 2017 Seelische oder hirnorganisch/neurologische 3.275 3.116 Sehen / Hören 689 764 Lernen bzw. geistige Entwicklung 3.079 3.216 Körper Struktur/Funktionen 905 1.282 Insgesamt 7.948 8.378
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BVE und KoBV- Entwicklung
Stand:
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BVE – Entwicklung Regionale Verteilung BVE in Betrieb 58 57
BVE in Betrieb BVE in Planung Stand:
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KoBV – Entwicklung Regionale Verteilung 2017 2016
KoBV / BVE an öffl. Berufsschule: KoBV an öffentlicher Berufsschule: KoBV an privater Berufsschule : Summen: KoBV in Planung: Stand:
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Arbeitsverhältnisse Summe: 4488 Arbeitsverhältnisse Stand:
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Nachhaltigkeitsquote
Stand: n = 3.095
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Förderung Arbeitsverhältnisse
wesentlich behinderter Menschen Auswertung Arbeit Inklusiv Stand: Durchschnittslohn: 1.383€ (1.266€ in 2016) AN-Brutto bei 31,1 h/ Woche (31,3 h/Woche in 2016) 9,87 € pro h (9,34 € pro h in 2016) Hochrechnung auf 38,5 h/Woche: € Brutto (1.557 € in 2016)
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Übliche / unübliche Arbeitsverhältnisse
Rentenrecht nach § 43 SGB VI „Erwerbsminderung orientiert sich an den üblichen Beschäftigungsbedingungen – es setzt Wettbewerbsfähigkeit voraus“ versus Teilhaberecht nach § 33 SGBIX „sichert die Teilhabe am Arbeitsleben in jeder denkbaren Form der Erwerbstätigkeit“
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Arbeit Inklusiv 2012 - 2020 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse
Anteile KVJS-Integrationsamt bzw. Träger der EH Fallzahlen Stand:
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Ergänzende Lohnkostenzuschüsse
Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Freiburg ( 2017 n = 181) Stand:
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Ergänzende Lohnkostenzuschüsse
Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Karlsruhe ( 2017 n = 336) Stand:
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Ergänzende Lohnkostenzuschüsse
Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Stuttgart ( 2017 n = 188) Stand:
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Ergänzende Lohnkostenzuschüsse
Fallzahlenentwicklung 2014 / 2015 / 2016 / 2017 Regierungsbezirk Tübingen ( 2017 n = 107) Stand:
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Arbeit Inklusiv ab 2018 Ziele
Vorrangiges Ziel ist es, individuell angepasste, voll umfänglich sozialversicherungspflichtige (unübliche) Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen > 15 Wochenstunden (Wh) zu erreichen / bzw. nachhaltig zu sichern (Teil 1) Sind vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse > 15 Wh (in IP > 12 Wh) wegen Leistungsschwäche des Klienten nicht möglich, soll das Budget für Arbeit greifen (Teil 2)
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Arbeit Inklusiv ab 2018 Voraussetzungen zur Nutzung
Verwaltungsvereinbarungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe (EHT) Individuelle Bestätigungen der EHT zur Zuordnung zur Zielgruppe und Bereitschaft zur Förderung dem Grunde nach für Teil 1 – Beauftragung des InA zur Ausführung des Budgets für Arbeit nach Teil 2 Kooperationsvereinbarung mit den anderen Rehabilitationsträgern auf Landesebene und Beauftragung der IFD auf Basis der GE-IFD
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Arbeit Inklusiv ab 2018 Verwaltungsvereinbarungen wurden mit allen 44
Stadt- und Landkreisen neu abgeschlossen 28
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Arbeit inklusiv ab 2018 - Teil 1 Komplexleistung AA / Reha-Träger und InA / EH-Träger
Zusagen an Arbeitgeber zu Beginn für bis zu 60 Monate bis 30 % Träger der Eingliederungshilfe (ergänzende LKZ) „Arbeit Inklusiv“ plus EGZ nach SGB III / IX bis 70 % Volumen: 2017 – 2022 plus 55 Mio. € bis 40 % KVJS- Integrationsamt 36 Monate ab 37.Monat Zusätzlicher Anreiz: bis zu 3 Inklusionsprämien Laufzeit: 2012 bis 2022
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Arbeit Inklusiv ab 2018 - Teil 2 Budget für Arbeit: gemeinsame Förderung KVJS-InA / EH-Träger
Unbefristeter Lohnkostenzuschuss (LKZ) an Arbeitgeber Aber: Keine Beteiligung nach SGB III ! Ergänzender LKZ in Höhe von bis zu 30 % KVJS-InA + Jobcoaching + IFD Grundbetrag für LKZ in Höhe von 40 % EGH-Träger + Sonstige personale Unterstützung Notwendige Anleitung und Begleitung (IFD / Job-Coach / Sonstige) Basis für die Beteiligung des Integrationsamt = § 185 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX Voraussetzung: Neue Verwaltungsvereinbarung
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Getrennter Blick auf Förderbedarf des Arbeitgebers erforderlich
Arbeit Inklusiv ab 2018 Zugangskriterien < 5 % > 5 bis < 30 % > 30 % Aufnahme Kriterium: FuB durch: EGH-T Aufnahme Kriterium: AB WfbM durch: EGH-T & InA gemeinsame Förderung für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen durch: AA & InA & EGH-T Getrennter Blick auf Förderbedarf des Arbeitgebers erforderlich
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Arbeit Inklusiv: Zielgruppen Aktion 1000 / Budget für Arbeit
Teil 1 Aktion 1000 Austauschverhältnis Leistungs-fähigkeit Entgelt Teil 2 Budget für Arbeit Mindestens 30 % eigene Arbeitsleistung Weniger als 30 %, mehr als 5% eigene Arbeitsleistung
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Arbeit Inklusiv ab 2018 Anbahnung / Bewilligung (Stand: 30.06.2018)
* Zusätzlich 80 Bewilligungen in 2018 zu Fällen mit Arbeitsbeginn 2017
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Arbeit Inklusiv ab 2018 – Teil 2 Fallbeispiel – Budget für Arbeit
Junger Mann, 24 Jahre, lebt bei den Eltern Geistige Behinderung und erhebliche körperliche Beeinträchtigungen. GdB: 100. IFD-Betreuung seit 6/2016 auf Veranlassung des EGH-Trägers Integrative Beschulung - sonderpädagogische Förderbedarfe :geistige und körperliche Entwicklung. Umfassende Schulbegleitung durch EGH-Träger. Nach Schulabschluss als Alternative zur Aufnahme in die WfbM durch Agentur für Arbeit persönliches Budget. Damit wurde für zwei Jahre ein Arbeitserzieher in Vollzeit finanziert, um eine berufliche Vorbereitung in einer Kita zu ermöglichen. AG/Kita ermöglicht anschließend ein befristetes AV für 2 Jahre. Die Arbeitsleistung schwankt nach Einschätzung des IFD in Abhängigkeit zur Anwesenheit des Arbeitserziehers zwischen 5 und 10 %. Der personale Unterstützungsaufwand ist derzeit noch deutlich höher als im Arbeitsbereich der WfbM. Der Arbeitserzieher steht weiterhin halbtags zur Verfügung. Aktuell: Der EGH-Träger bewilligt Budget für Arbeit und finanziert zusätzlich den Einsatz des Arbeitserziehers bis zur Höhe der Kosten im Arbeitsbereich der WfbM. Der AG erhält einen LKZ in Höhe von 70 % der Arbeitgeberbruttolohnkosten (davon 40 % EGH und 30 % InA). Bewilligung erfolgt zunächst für zwei Jahre.
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Inklusionsunternehmen
Anzahl von Stand:
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Inklusionsunternehmen Beschäftigte
*davon 362 wbM
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Inklusionsunternehmen Zielgruppe: Art der Beeinträchtigung
Art der funktionalen Beeinträchtigung: 2016 2017 Seelische oder hirnorganisch/neurologische 430 422 Sehen / Hören 154 173 Lernen bzw. geistige Entwicklung 560 571 Körper Struktur/Funktionen 394 404 Insgesamt 1.538 1.570
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Projektleitung und Evaluationsstelle
Ansprechpersonen beim KVJS: Projektleitung: Evaluation: Berthold Deusch Dagmar Rendchen KVJS – Integrationsamt KVJS – Integrationsamt Erzbergerstraße Erzbergerstraße 119 76133 Karlsruhe Karlsruhe von 2008 bis 2014: Steffi Gerster – Ravensburg (gestorben am ) Weitere Informationen unter:
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