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Orthopädie – Ausschreibung von zukünftigen Kassenarztstellen

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Präsentation zum Thema: "Orthopädie – Ausschreibung von zukünftigen Kassenarztstellen"—  Präsentation transkript:

1 Orthopädie – Ausschreibung von zukünftigen Kassenarztstellen
Dr. Thomas Holzgruber Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien

2 Einzelvertragssystem
Kassenärzte haben sog. Einzelverträge mit den Krankenkassen (GKK, SVA, BVA, VAEB und KFA) Einzelverträge enden mit Kündigung, Tod des Vertragsarztes Beendigung des Einzelvertrages führt dazu, dass dieser Vertrag neu ausgeschrieben wird ehem. Vertragsarzt hat keine Mitsprache

3 Stellenplanung jede Rücklegung führt zur Diskussion zwischen regionaler Ärztekammer und regionaler GKK, wie die Stelle nachbesetzt wird (örtlich und fachlich) Sonderversicherungsträger (SVA, BVA, VAEB und KFA) schließen sich immer (österreichweit) der Entscheidung der ÄK/GKK an

4 Ausschreibung Ausschreibung legt fest
welches Versorgungsgebiet zu versorgen ist und welche fachlichen Versorgungsleistungen notwendig sind welche Fachgebiete diese Versorgung gewährleisten können fachliche Qualifikation/Fachgebiete ein Sonderfach oder mehrere Sonderfächer, wenn mehrere Facharztgruppierungen fachlich medizinisch berechtigt sind die vorgesehenen Versorgungsleistungen zu erbringen

5 Bsp. Neurologie/Psychiatrie
bis 1994: Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie/ Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie ab 1994: getrennte Fachärzte für Neurologie und Fachärzte für Psychiatrie ab 2006: neu Fachärzte für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin Bsp. Ausschreibung psychiatrische Leistungen (WGKK): - Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, - Fachärzte für Psychiatrie, - Fachärzte für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin alle KollegInnen haben die gleiche Ausgangsposition

6 Orthopädie noch keine Festlegungen zwischen regionalen Ärztekammern und regionalen GKK‘s denkbare Vorgangsweise bei orthopädischer Versorgung: Ausschreibung für Fachärzte für Orthopädie Fachärzte für Orthopädie und Traumatologie nicht: Fachärzte für Unfallchirurgie (dürfen nicht orthopädisch versorgen) Entscheidung muss aber regional bei jeder einzelnen Ausschreibung getroffen werden


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