Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für Ihr Unternehmen

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für Ihr Unternehmen"—  Präsentation transkript:

1 Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für Ihr Unternehmen
Stand März 2018

2 Unsere klare Positionierung und breite Aufstellung…
Auf einen Blick ERGO Group AG Kompetenz und umfassendes Angebot Versicherung – Vorsorge – Beratung – Service Unsere klare Positionierung und breite Aufstellung… …machen uns zu einer der großen Versicherungsgruppen 18,5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen Exzellente Ratings für Finanzstärke Vers.-leistungen von 16 Mrd. Euro Kapitalanlagen von 133 Mrd. Euro Rund Mitarbeiter und Vertriebspartner . Lebens- und Schaden-/ Unfallversicherung 37,9 Millionen Kunden Gesundheit, Rechts-schutz und Reise Direkt- und Onlineversicherung Internationale Präsenz in über 30 Ländern mit Fokus auf Europa und Asien Teil von Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

3 Agenda Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Hintergrund und Ausgangslage Nutzen für Ihr Unternehmen Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Weitere steuerliche Verbesserungen Fazit und Ausblick Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

4 Koalitionsvertrag aus 2013
Hintergrund und Ausgangslage Verbreitung von Betriebsrenten in kleinen und mittleren Unternehmen stagniert seit Jahren Koalitionsvertrag aus 2013 Betriebsrenten sind noch nicht ausreichend verbreitet. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei Beschäftigten mit niedrigen Einkommen bestehen Lücken. Deshalb sind weitere Anstrengungen und auch neue Wege notwendig, um eine möglichst weite Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit verbunden ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen.“ 2,4 Millionen Unternehmen Ziel: Stärkung der Rahmenbedingungen, um bAV insgesamt, aber insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen und Geringverdienern zu verbreiten Über 17 Millionen Beschäftigte Geringe Tarifbindung KMU-Definition gemäß Statistischem Bundesamt: Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz Quelle: Alterssicherungsbericht 2016, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

5 Hintergrund und Ausgangslage
Ebenfalls bereits heute klar: Der Kampf um Fachkräfte wird sich absehbar verstärken Die Anzahl der Beschäftigten steigt, während die Anzahl der Auszubildenden sinkt. Der zunehmende Fachkräftemangel wird das zentrale personalpolitische Thema, gerade in KMU Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

6 + Neuer Schwung für die Betriebsrente! Allgemeine Regelungen
Hintergrund und Ausgangslage Neuer Schwung für die Betriebsrente! Allgemeine Regelungen Traditionelle bAV Die Ziele des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Verdoppelung des Förderrahmens AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung Freibetrag in der Grundsicherung Geringverdiener-Förderung Vereinfachung der Vervielfältigung Die ersten 5 allgemeinen Regelungen können Sie bereits heute zur Kundenansprache nutzen! Die tarifvertragliche Gestaltung basiert stets auf Tarifvertrag. Dieses neue Regelwerk beinhaltet folgende Kernmerkmale: Keine Garantien / reine Beitragszusage Laufende Renten können sinken Nur Renten, kein Kapitalwahlrecht Ggfs. Sicherungsbeitrag für den Arbeitgeber Kein Insolvenzschutz Die tarifvertraglichen Regelungen, die erst in 2018 und später ihre ersten Ausgestaltungen finden werden, werden wir nicht ausgiebig besprechen. Allerdings werden wir auf der folgenden Seite auf den einen oder anderen Unterschied hinweisen. Zum Punkt Geringverdiener-Förderung: Hier wird ERGO im 2. Halbjahr 2018 eine Lösung anbieten Nachzahlung steuerfreier Beiträge + Entwicklung offen Tarifvertragliche Regelungen

7 Ab sofort: Handlungsbedarf für alle Unternehmer
Hintergrund und Ausgangslage Die Spielräume des neuen Gesetzes schon heute gezielt nutzen! Ab sofort: Handlungsbedarf für alle Unternehmer Von bewährten Rahmenbedingungen profitieren Neue Höchstgrenzen in der Förderung ergreifen Versorgungszusage zukunftsfest gestalten Vorteile für Arbeitnehmer gezielt nutzen Handlungsspielräume ausschöpfen Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

8 Mitarbeiter-gewinnung / -bindung
Hintergrund und Ausgangslage Positionieren Sie die bAV als effektives Instrument der Personalpolitik! Mitarbeiter-gewinnung / -bindung Motivation Kosten-effizienz Staatliche Förderung und Skaleneffekte, vor allem mit Ihrer Beteiligung gewährleisten niedrige Kosten. Immer mehr Unternehmen schätzen die bAV als attraktives und aktives Element der Vergütung. Sie steigert Motivation und Verbundenheit. Studien belegen: Für immer mehr Menschen spielt das Angebot der bAV eine wichtige Rolle bei der Wahl des Arbeitgebers.

9 Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Nutzen für Ihr Unternehmen
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Weitere steuerliche Verbesserungen Fazit und Ausblick Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

10 Für Fach- und Führungskräfte Für mittlere und kleinere Einkommen
Nutzen für Ihr Unternehmen Neue Chancen für alle! Für Fach- und Führungskräfte Für alle Mitarbeiter Für mittlere und kleinere Einkommen Aus 4% wird 8% 15% + x Arbeitgeber-Zuschuss 100 € + 30% Freibetrag Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen AG-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung für Geringverdiener + Weitere steuerliche Verbesserungen Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet Ihnen zahlreiche Ansätze, sich in 2018 mit der bAV zu beschäftigten – für die gesamte Belegschaft von Führungskräften bis zu unteren Lohngruppen.

11 Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Nutzen für Ihr Unternehmen
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Weitere steuerliche Verbesserungen Fazit und Ausblick Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

12 Mehr Spielraum für Ihre Mitarbeiter
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Mehr Spielraum für Ihre Mitarbeiter Nach § 40b EStG pauschalversteuerte Versorgungen werden künftig in den Förderrahmen eingerechnet Höherer Förderrahmen + Dynamisierung = hervorragender Versorgungsspielraum

13 Vorteile für Sie und Ihre Beschäftigten
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Vorteile für Sie und Ihre Beschäftigten Unternehmen Mitarbeiter Bindung von Fach- und Führungskräften Ausnutzen des erhöhten steuerlichen Förderrahmens Nutzung der bAV als personalpolitisches Instrument Bessere Schließung der Rentenlücke Ideale Basisversorgung für GGF ohne Wartezeiten, Erdienbarkeit etc. Einfache Durchführung über die Direktversicherung (häufig kein zweiter Durchführungsweg nötig) Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

14 Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Nutzen für Ihr Unternehmen
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Weitere steuerliche Verbesserungen Fazit und Ausblick Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

15 Ein Schub für die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter!
Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Ein Schub für die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter! Zwei wichtige Umsetzungstermine Für neu abgeschlossene Verträge ist die Regelung ab dem 1. Januar 2019 umzusetzen. Für bestehende Verträge ist der Arbeitgeber-Zuschuss ab dem 1. Januar 2022 zu leisten.

16 ! Der Arbeitgeber-Zuschuss als aktives Gestaltungselement
Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Der Arbeitgeber-Zuschuss als aktives Gestaltungselement 15% verpflichtender Zuschuss Wird von den Beschäftigten als bloße Umsetzung der gesetzlichen Pflicht wahrgenommen Der Beitrag der bAV wird nicht richtig wertgeschätzt Vorteile bei Einsatz Ihres eigenen Zuschusses: Wird von Belegschaft als echter Mehrwert wahrgenommen und hebt das Unternehmen ggf. im Wettbewerb ab Ist für Sie im bestehenden System ohne großen Mehraufwand umsetzbar. Unser Tipp: Vereinbarung eines Zuschusses in Höhe von mindestens 25%, idealerweise von 50% und mehr. Nutzung der Leistungsnachweise, um sich als personalpolitisch und sozialer AG zu präsentieren ! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

17 Ein wichtiges Instrument für die Personalpolitik!
Der neue gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss Ein wichtiges Instrument für die Personalpolitik! Umsetzung ab sofort möglich! Frühestmögliche Weitergabe des Vorteils an Ihre vorsorgewilligen Mitarbeiter Weniger Verwaltungsaufwand bei Neuabschlüssen, Vertragsanpassungen in 2022 entfallen. Positionierung als sozialer und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt.

18 Die kostenneutrale freiwillige Lösung
Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Die kostenneutrale freiwillige Lösung Rechenbeispiel mit 25% AG-Zuschuss Schematische Darstellung Beitrag aus Entgeltumwandlung 100,00 EUR 25% AG-Zuschuss 25,00 EUR Gesamtbeitrag in Versicherungsvertrag Ersparnis Lohnnebenkosten aus Entgeltumwandlung* - 24,76 EUR Steuer- und SV-Ersparnis - 48,00 EUR** Aufwand 0,24 EUR 52,00 EUR Netto-Aufwand bei Unternehmenssteuer 30% ≈ 0,17 EUR Arbeitgeber Arbeitnehmer 125,00 EUR * SV-Beiträge (19,37%) + beispielhaft Umlagen U1/U2 (3,89%) und BG-Beitrag (1,5%): 24,76% ** Abhängig von Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse etc. Ein Zuschuss in Höhe von 25% ist für Sie nahezu kostenneutral! Effektivität des Nettoaufwands beim Mitarbeiter wird zusätzlich gesteigert! Für 52 EUR Netto erhält Ihr Mitarbeiter 125 EUR für seine Altersversorgung! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

19 Rechenbeispiel mit 50% AG-Zuschuss
Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Der Motivationsschub für Ihre Mitarbeiter Rechenbeispiel mit 50% AG-Zuschuss Schematische Darstellung Beitrag aus Entgeltumwandlung 100,00 EUR 50% AG-Zuschuss 50,00 EUR Gesamtbeitrag in Versicherungsvertrag Ersparnis Lohnnebenkosten aus Entgeltumwandlung* - 24,76 EUR Steuer- und SV-Ersparnis - 48,00 EUR** Aufwand 25,24 EUR 52,00 EUR Netto-Aufwand bei Unternehmenssteuer 30% ≈ 17,67 EUR Arbeitgeber Arbeitnehmer 150,00 EUR * SV-Beiträge (19,37%) + beispielhaft Umlagen U1/U2 (3,89%) und BG-Beitrag (1,5%): 24,76% ** Abhängig von Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse etc. Auch bei einem hohen Zuschuss von 50% für Ihre Mitarbeiter bleibt der Nettoaufwand für Ihr Unternehmen überschaubar. Für 52 EUR Netto erhält Ihr Mitarbeiter 150 EUR für seine Altersversorgung! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

20 Vorteile für alle Beteiligten
Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Vorteile für alle Beteiligten Unternehmen Mitarbeiter Mitarbeiter-Motivation und -Bindung Erhöhter Versorgungsbeitrag für mehr Rente im Alter Abgrenzung vom unmittelbaren Wettbewerb Sichtbare Belohnung der Eigenvorsorge und Wertschätzung Positionierung als sozialer und verantwortungsbewusster Arbeitgeber Bei Verrechnung mit Bestand höheres Netto bei gleichem Versorgungsniveau Zuschuss mindert als Betriebsausgabe steuerpflichtigen Gewinn Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

21 Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Nutzen für Ihr Unternehmen
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Weitere steuerliche Verbesserungen Fazit und Ausblick Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

22 Bislang galt: Volle Anrechnung auf die Leistungen zur Grundsicherung!
Freibetrag in der Grundsicherung Kleine Zusatzrenten bleiben jetzt erhalten! Neuer Freibetrag gilt für Renten aus der bAV sowie aus privaten Riester- und Rürup-Verträgen Sockelfreibetrag von 100 € zuzüglich 30% der übersteigenden Leistung Maximaler Anrechnungsfreibetrag 50% der Regelbedarfsstufe I Ab damit bis zu 208 € monatlich mehr verfügbares Einkommen möglich Bislang galt: Volle Anrechnung auf die Leistungen zur Grundsicherung! ! Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! Eigenvorsorge lohnt sich künftig in jedem Fall auch für Mitarbeiter mit kleinen oder mittleren Einkommen.

23 Maximaler Freibetrag = 208 Euro
Freibetrag in der Grundsicherung Maximaler Freibetrag = 208 Euro 0 € 500 € 400 € 300 € 200 € 100 € Freibetrag für bAV-Leistungen bei Bezug von Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung Sockelfreibetrag maximal 208 € 460 € Rentenhöhe anrechnungsfrei Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

24 Spürbar erhöhte Attraktivität zusätzlicher Altersvorsorge
Freibetrag in der Grundsicherung Spürbar erhöhte Attraktivität zusätzlicher Altersvorsorge So rechnet sich der Freibetrag: Mit dem Freibetrag entfällt ein wesentliches Hindernis für Arbeit- nehmer, die bislang Sorge hatten, dass ihre bAV-Leistung im Alter vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben!

25 ! Die bessere Alternative zur Lohnerhöhung!
Förderbetrag für „Geringverdiener“ Die bessere Alternative zur Lohnerhöhung! Neuer staatlicher bAV-Förderbetrag für „Geringverdiener“ im ersten Arbeitsverhältnis Für Mitarbeiter mit einem Arbeitslohn von monatlich maximal Euro Sie können jährlich zwischen 240 und 480 Euro zusätzlich zum Gehalt zum Beispiel in eine Direktversicherung einzahlen Dieser Beitrag ist für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei Sie erhalten hierfür einen 30%igen Zuschuss vom Staat Gutschrift erfolgt auf dem Weg der Sofort-Verrechnung mit der Abführung der Lohnsteuer Der verbleibende Aufwand ist als Betriebsausgabe absetzbar Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben! ! Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber verlangt für die Umsetzung des neuen Förderbetrages besondere Produktlösungen. ERGO hat auf dieser Basis ein Angebot entwickelt.

26 Förderbetrag für „Geringverdiener“
So rechnet sich der neue Förderbeitrag: Für Sie und für Ihre Mitarbeiter! Auf den Anrechnungsfreibetrag von max. 208 EUR kommt man bei einer bAV-Rente in Höhe von 460 Euro. 460 minus 100 Grundfreibetrag gleich 360. Davon 30 Prozent ergibt 108 Euro. Plus dem Grundfreibetrag ergibt 208 Euro. Die Frage ist, welcher Geringverdiener sich eine bAV in dieser Höhe leisten kann. Deshalb die positive Kernaussage, dass 100 Euro immer anrechnungsfrei sind. Außerdem auch GKV-frei. Zu den Informationen über das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es einen eigenen Bereich im Vertriebsportal geben!

27 Vorteile vor allem für Geringverdiener
Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Vorteile vor allem für Geringverdiener Unternehmen Mitarbeiter Lohnenswerte Zusatzleistung auch für die unteren Einkommensgruppen Eigenvorsorge lohnt sich auch bei geringem Einkommen deutlich mehr bAV auch bei Teilzeitkräften und Minijobbern zielgerichtetes personalpolitisches Instrument Für ein Mehr zur Grundsicherung im Alter Förderbetrag für „Geringverdiener“ Umsetzung im Start über MetallRente möglich Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

28 Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Nutzen für Ihr Unternehmen
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Weitere steuerliche Verbesserungen Fazit und Ausblick Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

29 Vorteile für Abfindungszahlungen und bei Rückkehr in den Job
Weitere steuerliche Verbesserungen Vorteile für Abfindungszahlungen und bei Rückkehr in den Job Ganz neu: die Nachdotierung, um Versorgungslücken zu schließen. Für „Ruhezeiten“ kann bei Wiederaufnahme der Beschäftigung künftig mit steuerfreien Einzahlungen in eine Direktversicherung nachträglich vorgesorgt werden. Deutlich vereinfacht: die Vervielfältigungsregel Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses konnten Sie zusammen mit dem betroffenen Mitarbeiter auch bisher schon die sogenannte Vervielfältigungsregel anwenden. Damit konnte ein höherer Betrag einmalig vollständig oder anteilig steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Das war und bleibt zum Beispiel bei Abfindungszahlungen interessant. 8% der BBG x Fehljahre = steuerfreie Nachdotierung für eine Direktversicherung 4% der BBG x Dienstjahre (max.10) = steuerfreier Einmalbeitrag für eine Direktversicherung 2018: max EUR Versorgungslücke schließen! 2018: max EUR

30 Agenda BRSG: Hintergrund und Ausgangslage Nutzen für Ihr Unternehmen
Erhöhung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung Optimierung des gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschusses Freibetrag in der Grundsicherung + Förderbetrag für „Geringverdiener“ Weitere steuerliche Verbesserungen Fazit und Ausblick Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018

31 Neue Chancen für Sie und Ihre Mitarbeiter!
Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 Neue Chancen für Sie und Ihre Mitarbeiter! Auf einen Blick: Neuerungen sorgen für deutliche Verschlankung und sinnvolle Erweiterung der gesetzlichen Regelungen. ERGO bietet Ihnen attraktive Produktlösungen mit Beitragsgarantien für Ihre Mitarbeiter. Die Reform bringt Ihnen neue Möglichkeiten zur Mitarbeitermotivation und -bindung. Profitieren Sie vom Know-how der ERGO zur neuen Förderung der betrieblichen Altersversorgung!

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für den Arbeitgeber - Januar 2018


Herunterladen ppt "Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neue Chancen für Ihr Unternehmen"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen