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Ihre Pensionskasse
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Informationsveranstaltung der Pensionskasse AR
Für angeschlossene Arbeitgeber 27. April 2017 Nathalie Teta-Ender, Geschäftsführerin Pensionskasse AR
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Programm Zeit Thema Referent 16.00 - 16.05 Begrüssung K. Frei
Aktuelle Situation der Pensionskasse AR N. Teta-Ender und künftige Herausforderungen Teilrevision Gesetz über die Pensionskasse AR K. Frei/ (PKG) – Auswirkungen auf die Arbeitgeber, N. Teta-Ender Versicherten und die PKAR Beantworten von Fragen der Teilnehmer K. Frei/alle ca Apéro alle 18.30 Ende der Veranstaltung
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Aktuelle Situation der Pensionskasse AR
→ / Aktuelles / Jahresbericht 2016
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Meilensteine im 2016 Evaluation einer neuen PK-Verwaltungssoftware
Arbeitsgruppe zur Vorbereitung Massnahmenpaket und Anpassungen Vorsorgereglement für weitergehende Umwandlungssatzsenkung Neuorganisation des Liegenschaftenausschusses Schätzungen der Liegenschaften und Neubeurteilung der Bewertungsrichtlinien für Immobilien Neubauprojekte in St. Gallen
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Entwicklung der Kasse (Stand 31.12.2016)
Anzahl angeschlossene Arbeitgeber: Anzahl aktive Versicherte: 3’408 Anzahl Rentner: 1’127 Verhältnis Aktive / Rentner: 3.02/1
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Kassenvermögen, Wertschwankungsreserven, Renditen
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Deckungsgrade
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Vermögensstruktur
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Renditen der Vorsorgeeinrichtungen 2016
PKAR 4.6% Quelle: Swisscanto Vorsorge AG und Prevanto AG
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Entwicklung Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen 2005 – 31.12.2016
PKAR 100.8% Quelle: Swisscanto Vorsorge AG und Prevanto AG
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Ziele im 2017 Umsetzung neues Scheidungsrecht und Revision Unfallversicherungsgesetz per 1. Januar 2017 Projekt Implementierung neue PK-Verwaltungssoftware, Produktivstart per 1. Januar 2018 Prüfung Archivierungs- und Scanningsystem Teilrevision Gesetz über die Pensionskasse AR 2017, Begleitung politischer Prozess im Kantonsrat Implementierung neues Vorsorgereglement per 1. Januar 2018 in Abstimmung mit PKG-Revision Prüfung Umsetzung Reformpaket Altersvorsorge 2020
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Neues Scheidungsrecht per 1.1.2017
Die während der Ehe erworbene Austrittsleistung wird weiterhin hälftig unter den Ehegatten geteilt Neu Teilung des Altersguthabens, wenn Ehepartner bereits in Pension oder Bezüger einer Invalidenrente ist Stichdatum für die Berechnung ist neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens Bestehende Leistungen aus bisherigen Scheidungsurteilen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Jahres in Vorsorgerenten nach neuem Recht umgewandelt werden Für Pensionskassen gelten zusätzliche Informations- und Meldepflichten Verwaltungskommission hat an der Sitzung vom den Nachtrag 1 zum bestehenden Vorsorgereglement erlassen
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Revision Unfallversicherungsgesetz per 1.1.2017
Damit verbunden ist eine Revision der Überentschädigungsregelung der obligatorischen beruflichen Vorsorge Minime Anpassung der Koordinationsbestimmungen Verwaltungskommission hat an der Sitzung vom den Nachtrag 2 zum bestehenden Vorsorgereglement erlassen
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Implementierung PK-Verwaltungssoftware 1.1.2018
Wichtige Voraussetzungen für Systemwechsel/Jahresabschluss 2017: Abgleich der Beiträge sollte monatlich erfolgen, spätestens per November 2017 ist der Abgleich vorzunehmen (Excel-Beitragsliste kann auf Wunsch zugestellt werden) Meldungen und Korrekturen 2017 (Eintritte, Mutationen, Austritte) bis spätestens am 15. Dezember 2017 bzw. Anpassungen von Stundenlöhnen/Honoraren sind bereits im Dezember hochzurechnen SV-Nr., Adressen der Versicherten melden bis am 15. Dezember 2017 Lohnlisten 2018 sind spätestens bis am 15. Januar 2018 zu übermitteln Neu: Bei Mehrfachanstellungen wird künftig für jede Anstellung ein separater Vorsorgeausweis erstellt
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Reformpaket Altersvorsorge 2020 (BVG-Minimum)
Erhöhung Referenzalter Frauen von 64 auf 65 ab in drei Schritten Flexibilisierung Rücktrittsalter zwischen 62 und 70, wobei reglementarisch ein Rücktrittsalter 60 möglich ist Ab Senkung BVG-Umwandlungssatz von 6.8 % auf 6.0 % in vier Schritten Ausgleichmassnahmen: - Reduktion und Flexibilisierung BVG-Koordinationsabzug - Erhöhung BVG-Altersgutschriften um 1 % Altersgruppen u J. - Zuschüsse für Übergangsgeneration (20 Jahre) über Sicherheitsfonds - AHV-Zuschlag von CHF 70 pro Monat für Neurentner - Erhöhung des Plafonds der AHV-Renten für Ehepaare von 150 % auf % der Maximalrente - Erhöhung der MwSt um 0.6 % für die AHV-Finanzierung Volksabstimmung am
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Teilrevision Gesetz über die Pensionskasse AR (PKG)
→ / Aktuelles
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Herausforderungen in der 2. Säule und bei der PKAR
Anhaltende Tiefstzinsphase auf dem Kapitalmarkt, Negativzinsen Demografische Entwicklung (Langlebigkeit, Umverteilung Aktive - Rentner) Vorsorgeeinrichtungen senken technischen Zins und Umwandlungssatz Ohne Massnahmenpaket erhebliche Renteneinbussen Mit Senkung Umwandlungssatz fallen weniger Umwandlungsverluste an → Stärkung finanzielle Lage der PKAR, Risiko Unterdeckung reduzieren Erwartete Nettorendite mit aktueller Anlagestrategie von ca. 2.1 % p.a. Notwendige Sollrendite von ca. 1.8 % p.a. Reservedefizit, Äufnung Wertschwankungsreserve auf Zielgrösse 18.9 %
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Zinsentwicklung als Auslöser der Teilrevision PKG
Zinsniveau in der Schweiz unterliegt seit Jahren einem Abwärtstrend, 10-jährige Bundesobligationen Ø 2.7 %, Ø 0.2 %, Allzeittief % Quelle: / Prevanto AG
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Lebenserwartung im Alter 65
Frauen Alter Männer Alter Veränderung der Altersstruktur: Seit 1985 hat der Anteil der über 65-jährigen von 14,2 % auf 17,8 % zugenommen, der Anteil 20-jährigen hat jedoch von 25,9 % auf 20,2 % abgenommen. Quelle: Swisscanto Vorsorge AG, PK-Studie 2016
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Eckdaten einzelner Kant. Pensionskassen 31.12.2016
Kantonale Pensionskassen DG Perf. 16 tZ UWS , Senkung 107.00% * 3.50% 1.75% 6.00%, % 100.80% 4.60% 2.00% 6.30%, % (voraussichtlich %) 101.40% 3.60% 2.50% 6.44%, % 92.00% * 3.31% 6.40%, % 104.90% * 4.11% 5.80%, % 99.20% 3.80% 3.00% 5.79% 104.80% 4.10% 2.50% (VJ 2.75%) 6.04%, % 103.50% 4.30% 6.56%, % 99.40% 5.70% 2.00% (VJ 3.25%) 4.87% * prov. Deckungsgrad (DG), Perf.= Performance, tZ = technischer Zinssatz, UWS = Umwandlungssatz Quelle: VPS – Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe April 2017
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Reaktionen einzelner Vorsorgeeinrichtungen
UWS aktuell UWS künftig Zusätzliche Massnahmen BVK 4.87% Gutschrift für Versicherte über 48, höhere Sparbeiträge für alle Publica 5.65% 5.09% ab 2019 Übergangsregelung für über 58-jährige, weitere Massnahmen vorgesehen SGPK 6.4% 5.2% ab 2019 Sanierungs- und Beteiligungskonzept, geplant war, dass Kanton CHF Mio. in PK einschiesst, Fiko empfiehlt KR Nichteintreten auf Vorlage PK Bühler 5.4% Variables Rentenmodell seit 2017 Post 5.35% 5.0% ab 2018 Gutschrift für die aktiv Versicherten Ruag 4.57% 4.56% ab 2018 Bis Ende 2016 erzielte Rente garantiert, höhere Sparbeiträge für alle SBB 5.21% 5.20% ab 2018 CS 5.94% 4.865% bis 2025 Gutschrift für Versicherte über 55, Rentenbezug eingeschränkt
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Zuständigkeiten Umsetzung Teilrevision PKG
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Vier Kernelemente als Massnahmenpaket
Nr. Element Kompetenz 1 Schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes im ordentlichen Rücktrittsalter 65 von 6.0 % im Jahr 2020 auf 5.4 % bis ins Jahr Vorhandenes Sparguthaben x UWS = jährliche Altersrente Verwaltungskommission 2 Erhöhung der Sparbeiträge innerhalb der PKG-Bandbreiten um insgesamt: bis Alter % des versicherten Jahreslohnes und ab Alter % des versicherten Jahreslohnes, Beginn Sparprozess ab Alter 18 (bisher Alter 25), Ziel: unverändertes Rentenziel 55 % 3 Individuelle Einlagen der Arbeitgeber von rund CHF 6 Mio. zur Begrenzung der mit der Umwandlungssatz-Reduktion verbundenen Altersrenteneinbussen bei Neurentnern auf 5 % und PKG Gesetzgeber (Kantonsrat oder Volk) 4 zusätzliche Einlagen der PKAR von rund CHF 10 Mio. zur Begrenzung der Renteneinbusse auf 3 % Verwaltungskommission bei Zustimmung Gesetzgeber => Mindestleistungen gemäss BVG sind eingehalten => Bereits laufende Renten sind von UWS-Senkung nicht betroffen
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Neuer Art. 17a PKG Der Erlass bGS (Gesetz über die Pensionskasse AR; PKG), Stand 1. Januar 2014, wird wie folgt geändert: Art. 17a (neu) Einmalige Arbeitgebereinlage 1 Die angeschlossenen Arbeitgeber leisten für ihre Versicherten per 1. Januar 2018 eine einmalige Einlage zur Minderung von Leistungs- einbussen bei künftigen Altersrenten. 2 Die gesamte Einlage beträgt maximal 6 Mio. Franken. Sie wird nach Massgabe der für ihre Versicherten resultierenden Vorteile auf die angeschlossenen Arbeitgeber verteilt.
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Technischer Zinssatz (tZ), Umwandlungssatz (UWS)
Technischer Zinssatz drückt aus, welchen Kapitalertrag der angelegten Rentenkapitalien die Kasse erzielen muss, damit die versprochenen laufenden Renten in der Zukunft ohne einen Verlust auch effektiv ausbezahlt werden können (Diskontsatz künftiger Rentenverpflichtungen) Referenzzinssatz gemäss Kammer der Pensionskassen-Experten % (Stand ), Tendenz sinkend Vorhandenes Sparguthaben x UWS = lebenslange Altersrente Für UWS von 6.0 % wird Anlagerendite von 3.5 % netto benötigt, versicherungstechnisch korrekter UWS wäre bei tZ von 2.0 % noch 5.0 %
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Senkung Umwandlungssatz – Erhöhung Sparbeiträge
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Unverändertes Rentenziel von knapp 55 %
* Annahme: Realverzinsung von 1 % ist eingerechnet
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Modellbeispiel Erhalt Rentenziel
Aktueller Vorsorgeplan Versicherter Jahreslohn CHF 76’ End-Sparguthaben im Alter 65 CHF 700’ (76’ x 915 %) Jährliche Altersrente CHF 42’ (700’ x UWS 6 %) Neuer Vorsorgeplan Versicherter Jahreslohn CHF 76’ End-Sparguthaben im Alter 65 CHF 776’ (76’ x 1015 %) Jährliche Altersrente CHF 41’ (776’ x UWS 5.4 %)
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Individuelle Einlagen Arbeitgeber und PKAR
Quelle: Prevanto AG
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Einlagen je Arbeitgeber und PKAR
Annahme: Versichertenbestand , Projektionszinssatz 1 %
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keine Renteneinbussen und somit keine Einlagen
Altersrente im Alter 65 pro Jahrgang, Ø-Werte in CHF, mit/ohne Einlagen Jahrgang Ø AR aktuell in CHF Ø AR neu mit erhöhten Spar-beiträgen (ohne individuelle Einlagen) in CHF Ø Renteneinbusse in % Ø AR neu mit erhöhten Sparbeiträgen und individuellen Einlagen in CHF 1953 27‘627 27‘685 keine keine Renteneinbussen und somit keine Einlagen 1954 29‘864 30‘037 1955 24‘293 24‘571 1956 22‘639 22‘231 -1.8 % 1957 22‘583 21‘476 -4.9 % 21‘914 -3.0 % 1958 24‘113 22‘194 -8.0 % 23‘389 59-61 21‘558 20‘033 -7.1 % 20‘912 62-65 22‘440 21‘127 -5.9 % 21‘773 66-70 24‘177 23‘086 -4.5 % 23‘468 -2.9 % 71-75 25‘298 24‘485 -3.2 % 24‘616 -2.7 % 76-80 26‘075 25‘439 -2.4 % 25‘469 -2.3 % 81-85 26‘197 25‘730 25‘740 -1.7 % 86-90 24‘251 23‘980 -1.1 % 23‘981 91-95 19‘740 19‘755 +0.1 % Ø individuelle Einlage beträgt rund CHF 10’000.00 im Ø finanzieren die Arbeitgeber 3/8 und die PKAR 5/8 der Einlagen Annahme: Versichertenbestand , Projektionszinssatz 1 %
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Einzelbeispiele (Jg. 1957) Jahrgang 1957 Alter 61 Sparguthaben 200’000
Vers. Lohn 50’000 Beitrags-erhöhung AN-Beitrag bisher 6’825 AN-Beitrag neu 7’450 +625 13.65% 14.90% AR-Reduktion AR bisher 15’917 AR neu ohne EE 15’176 -4.7% EE max. 3% 4’490 AR neu mit EE 15’439 -3.0% Annahme: Stichtag , Projektions- und Diskontierungszinssatz von 1 %
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Einzelbeispiele (Jg. 1958) Jahrgang 1958 Alter 60 Sparguthaben 800’000
Vers. Lohn 120’000 Beitrags-erhöhung AN-Beitrag bisher 16’380 AN-Beitrag neu 17’880 +1’500 13.65% 14.90% AR-Reduktion AR bisher 60’233 AR neu ohne EE 55’093 -8.5% EE max. 3% 58’535 AR neu mit EE 58’426 -3.0% Annahme: Stichtag , Projektions- und Diskontierungszinssatz von 1 %
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Einzelbeispiele (Jg. 1962) Jahrgang 1962 Alter 56 Sparguthaben 500’000
Vers. Lohn 80’000 Beitrags-erhöhung AN-Beitrag bisher 10’120 AN-Beitrag neu 11’120 +1’000 12.65% 13.90% AR-Reduktion AR bisher 44’830 AR neu ohne EE 41’448 -7.5% EE max. 3% 34’246 AR neu mit EE 43’485 -3.0% Annahme: Stichtag , Projektions- und Diskontierungszinssatz von 1 %
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Einzelbeispiele (Jg. 1966) Jahrgang 1966 Alter 52 Sparguthaben 150’000
Vers. Lohn 60’000 Beitrags-erhöhung AN-Beitrag bisher 6’990 AN-Beitrag neu 7’740 +750 11.65% 12.90% AR-Reduktion AR bisher 22’967 AR neu ohne EE 21’881 -4.7% EE max. 3% 6’395 AR neu mit EE 22’278 -3.0% Annahme: Stichtag , Projektions- und Diskontierungszinssatz von 1 %
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Einzelbeispiele (Jg. 1985) Jahrgang 1985 Alter 33 Sparguthaben 20’000
Vers. Lohn 65’000 Beitrags-erhöhung AN-Beitrag bisher 5’948 AN-Beitrag neu 6’435 +487 9.15% 9.90% AR-Reduktion AR bisher 31’150 AR neu ohne EE 30’936 -0.7% EE max. 3% AR neu mit EE Annahme: Stichtag , Projektions- und Diskontierungszinssatz von 1 %
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Auswirkungen Arbeitgeber - Alter 18-24: %-Punkte, Ø knapp 3 % des AHV-Lohnes - Alter 25-42: %-Punkte, Ø 0.5 % des AHV-Lohnes - Alter 43-65: %-Punkte, Ø 1.0 % des AHV-Lohnes - Einlagen betragen je nach Altersstruktur ca % der AHV-Lohnsumme Versicherte - Beitragserhöhung gleich wie für Arbeitgeber (Parität) - Renteneinbusse max. 3 %, hauptsächlich Jahrgänge erhalten individuelle Einlagen auf ihr Sparkonto PKAR - Zusätzliche Einlagen von CHF 10 Mio. kostet ca. 1.1 % Deckungsgrad - In Zukunft jährlich CHF Mio. weniger Umwandlungsverluste - Unterdeckungs- und Sanierungsrisiko wird reduziert
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Budgetierung Arbeitgebereinlagen
Finanzhaushaltrechtlich besteht gesetzliche Verpflichtung für alle angeschlossenen Arbeitgeber zur Bezahlung der gebundenen Ausgabe Es bedarf keiner weiteren Ausgabenbewilligung mehr Grössenordnung der Einlage ist gemäss Vorlage bekannt, die Beträge können in den Voranschlag 2018 aufgenommen werden Inkraftsetzung PKG-Revision beschliesst Regierungsrat aufgrund des Gesetzgebungsprozesses Einzahlung AG-Einlagen bis Frühling 2019
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Auswertung der Vernehmlassung
Für alle Teilnehmenden der Vernehmlassung grundsätzlich nachvollziehbar, dass PKAR infolge Tiefstzinsphase und Zunahme der Lebenserwartung Massnahmen ergreifen muss. Mehrheit stimmt dem Gesamtpaket unter gewissen Auflagen zu Einordnung der PKAR gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf Finanzierungs-/Leistungsverhältnis sehr unterschiedlich beurteilt Quervergleich zeigt, dass Leistungen knapp durchschnittlich sind Mit paritätischer Beitragsaufteilung bildet PKAR sogar eine Ausnahme, bei öffentlich rechtlichen VE tragen im Ø die Arbeitgeber rund 60 % der Beiträge → Keine Änderungen am Gesamtpaket vorgenommen
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Folgen bei Ablehnung Gesamtpaket
Aufgrund finanzieller Lage hat die PKAR keinen Spielraum für höhere Einlagen, ohne in Unterdeckung zu geraten Ohne Einlagen würden die Renteneinbussen im Durchschnitt bis 8 %, individuell bis zu 10 % betragen Mit Vorsorgereglement, gültig ab , vorgesehene Massnahmen (im Kompetenzbereich der Verwaltungskommission): - Erhöhung der Sparbeiträge (je hälftig AN und AG, Bandbreiten PKG) - schrittweise Reduktion des reglementarischen Umwandlungssatzes - je nach finanzieller Lage Eingriff in die geltenden Übergangsbe- stimmungen, welche noch bis 2020 dauern
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Terminplan – weiteres Vorgehen
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