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Neuerungen und Ausblick

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Präsentation zum Thema: "Neuerungen und Ausblick"—  Präsentation transkript:

1 Neuerungen und Ausblick
Hintergrund der Novelle und Datenverwendung

2 Wozu gibt es das EMREG-OW, was gibt es Neues und wie geht es weiter?
4 Europäische Rechtsnormen verpflichten zur Datenlieferung über Emissionen aus Punktquellen ins Wasser: Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser Wasserrahmenrichtlinie Tochterrichtlinie Prioritäre Stoffe PRTR 2 Datenbanken sammeln diese Daten in Österreich: Emissionsregister Oberflächenwasserkörper EMREG-OW ePRTR

3 Rückblick EMREG-OW 2009 Verlautbarung BGBl. 29/2009 Evaluierung 2014
Wiederverlautbarung BGBl. 207/2017

4 Wesentliche Neuerungen im EMREG-OW
Lesbarkeit der Verordnung Messverpflichtung für branchenspezifische prioritäre Stoffe nur mehr ein Jahr im sechsjährigen Berichtszyklus Entfall der zusätzlichen Messjahre bei Überschreitung gebietsspezifischer Schwellenwerte Entfall der Spalte-V-Stoffe Entfall der Erhebung von Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffen Entfall der zusätzlichen Erfassung von Emittenten in stofflich belasteten Einzugsgebieten Branchenbezug über Industrie-Emissions-Richtlinie Anpassung der zugeordneten prioritären Stoffe zu den Branchen

5

6 EmRegV-OW §2 (2): Soweit die Einwirkungen der Punktquelle auf ein Oberflächengewässer (§ 32 Abs. 2 lit. a WRG 1959) oder ihre Indirekteinleitungen (§ 32b Abs. 5 WRG 1959) unter Anwendung wasserrechtlicher Vorschriften bewilligt wurden, sind die Emissionsdaten folgender Punktquellen zum Register zu melden (registerpflichtige Punktquellen): 1. Anlagen, die zur Gänze oder teilweise zur Durchführung einer der in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannten industriellen Tätigkeiten bestimmt sind, hinsichtlich jener Punktquellen, die Abwasser aus diesen Tätigkeiten enthalten;

7 Wie wird man registerpflichtige Person?
Bescheid betrifft Tätigkeit gemäß IE-RL und basiert auf §32 oder §32b WRG Teilstrom enthält Abwasser aus der IE-RL-Tätigkeit + JA Bescheid betrifft Lebensmittel-industrie und basiert auf §32 WRG EMREG-OW + Bemessungswert > 4000 EW JA Bescheid betrifft kommunale ARA und basiert auf §32 WRG + Bemessungswert ≥ 2000 EW JA

8 Vorbereitungen auf das Messjahr 2023
Essentiell ist die korrekte Zuordnung von abwassererzeugenden Tätigkeiten gemäß Industrie-Emissions-Richtlinie zu den rechtlich bewilligten Teilströmen der registerpflichtigen Produktionsanlage: Die Kombination von Zuordnung des Teilstroms zu Branchen gemäß AAEV mit Branchen gemäß IE-RL bestimmt den Umfang der Liste zu meldender und zu messender prioritärer Stoffe. Das BMNT erarbeitet auf Grundlage des ZAReg gemeinsam mit den Landeshauptleuten für jede registerpflichtige Person einen Vorschlag, der in der Stammdatenmeldung präsentiert wird. Es wird um kritische Durchsicht und konstruktive Korrekturvorschläge ersucht. Im Jahr 2021 werden die zu messenden Stoffe individuell zur Kenntnis gebracht werden.

9 Übergangslösung bezüglich der zugeordneten prioritären Stoffe zu den Teilströmen
Bis einschließlich 2022 werden die bisher gemessenen und gemeldeten prioritären Stoffe in der Stoffliste auf Seite 3 des EMREG-OW weiterhin angezeigt. Wenn 2015/2016 Frachten eingetragen wurden, wird auf Grund dieser Meldungen automatisiert ein mit Hilfe der Jahresabwassermenge aktualisierter Meldungsvorschlag angezeigt. Dieser kann überschrieben werden, wenn neuere Daten vorliegen. Außerdem besteht die Möglichkeit Einzelmessungen in eine Berechnungsmaske einzugeben, um Umrechnungsfehler und nicht verordnungskonforme Auswertungen zu vermeiden. Jahresabwassermenge ist ein Pflichtfeld!

10 Was passiert mit den gesammelten Daten?
Meldungen an die EU: Wasserrahmenrichtlinie, Prioritäre Stoffe Richtlinie, Kommunale Abwasserrichtlinie, WISE Europäische Umweltagentur OECD / Eurostat Internationale Gewässerschutzkommissionen IKSD (Internationale Kommission zum Schutz der Donau) IKSR (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins) NIR - Austria´s National Inventory Report Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol

11 Darstellung der gemeldeten Daten UWWT 1

12 Darstellung der gemeldeten Daten UWWT 2

13 Darstellung der gemeldeten PRTR-Daten

14 Was passiert noch mit den gesammelten Daten?
Konsistenzkriterium für PRTR-Datenprüfung Belastungsanalyse nach Art. 5(1) nach WRRL Bestandsaufnahme nach §55d, WRG 1959: Grundlage für den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan Präsentation der Ergebnisse aggregiert auf die Einzugsgebiete der Überblicksmessstellen im WISA Forschungsprojekte, zum Beispiel: Emissionsmodellierung auf Einzugsgebietsebene: MONERIS (Nährstoffe) MORE (prioritäre Stoffe) SCHTURM (Emissionen aus dem urbanen Siedlungsgebieten) RELAKO (Lachgasemissionen aus dem Abwasserbereich)

15 Rahmenbedingungen für die Datennutzung
Umweltinformationsgesetz Keine Weitergabe der Stammdaten per se In der Regel werden die Emissionsdaten nur aggregiert und / oder anonymisiert nach Freigabe durch das BMNT weitergegeben Bei Anfragen gemäß UIG zu einem einzelnen Emittenten sind die Emissionsdaten nicht anonymisiert für einen einzelnen Betrieb weiterzugeben – bisher nur ein Anlassfall gegeben

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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