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Christoph Scheffknecht Nachbarschaftstag V1 und V2 ARA Rauch 24.11.2009 Emissionsregisterverordnung Umsetzung in Vorarlberg.

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1 Christoph Scheffknecht Nachbarschaftstag V1 und V2 ARA Rauch 24.11.2009 Emissionsregisterverordnung Umsetzung in Vorarlberg

2 Christoph Scheffknecht Übersicht Vorstellung eines ausgewählten Stoffes Informationen zur Durchführung der Messung Stoffe für die Jahresfrachten anzugeben sind

3 Christoph Scheffknecht Stoffe für die Jahresfrachten zu ermitteln sind EmRegV-OW, Anlage A, Tabelle 2: Welche Stoffe können branchenspezifisch vorhanden sein; fachliche Auswahl Sonderfall Kommunale Kläranlagen: Weitere Einschränkung der zu messenden Stoffe durch Erlass EmRegV-OW, Anlage A, Tabelle 1: Verzeichnis zusätzlicher Abwasserinhaltsstoffe (Wasserrahmen- richtlinie, PRTR, QZVChemie-OG etc.) Stoffe, deren Messung bereits per Bescheid vorgeschrieben ist

4 Christoph Scheffknecht Zusätzliche Messungen bei Abwassereinigungsanlagen Parameter Bemessung EW60 > 10000 NonylphenolX TributylzinnX DiuronX CadmiumX Erlass des Ministeriums Parameterliste in der Verordnung für ARAs Projekt UBA Parameter Bemessung EW60 > 10000> 100000 DichlormethanXX NonylphenolXX TributylzinnXX DEHP X DiuronXX AtrazinXX Chlorpyrifos X BleiXX CadmiumXX Nickel X QuecksilberXX

5 Christoph Scheffknecht Nonylphenol I Verwendung über chemikalienrechtliche Regelungen verboten oder eingeschränkt Verwendung (Auszug) Herstellung von Nonylphenolethoxylaten (Nichtionische Tenside) Additive in Polymeren (Weichmacher, Antioxidans, Vernetzer) und Kraftstoffen Nonylphenol ist ein Gemisch aus zahlreichen Isomeren Herstellung von Phenolharzen Bauchemie, Textilhilfsmittel, …

6 Christoph Scheffknecht Nonylphenol II Eigenschaften Auch im häuslichen Abwasser enthalten: Neuer Vermeidungsansatz erforderlich, da die Betrachtung gewerblicher Punktquellen nicht mehr ausreicht. Ätzend, umweltgefährlich Schwer abbaubar und bioakkumulierend Endokrin wirksam

7 Christoph Scheffknecht Nonylphenol III Nonylphenol in Abwässern und Oberflächengewässern Vorarlbergs Bericht: www.vorarlberg.at/umweltinstitut

8 Christoph Scheffknecht Nonylphenol IV Nonylphenol in Klärschlammkomposten Vorarlbergs Bericht: www.vorarlberg.at/umweltinstitut

9 Christoph Scheffknecht Messung: Definitionen Methode / Vorschrift: Wie wird der Parameter analytisch bestimmt Parameter: Was wird gemessen Vorschrift durch EmRegV-OW: Vorgabe durch Verweis auf Norm, Alternative ist nur nach Nachweis der Gleichwertigkeit zulässig Messung der Gesamtgehalte der unfiltrierten Probe !

10 Christoph Scheffknecht Messung: Bestimmungsgrenze Bestimmungsgrenze: Kleinste Konzentration eines Parameters, die quantitativ bestimmt werden kann. Abhängig von der Vorschrift ! Bestimmungsgrenze kann nicht kleiner als die untere Anwendungsbereichsgrenze sein Wenn die gemessene Konzentration unter der Bestimmungsgrenze liegt, entfällt nach dem ersten Zyklusjahr die Messverpflichtung Siehe auch: EU Guidance No 19, Guidance on surface water chemical monitoring EmRegV-OW: Keine Angabe der Bestimmungsgrenze Bei Verwendung von Methoden mit niedrigerer Bestimmungsgrenze: Eventuell Verlängerung der Messverpflichtung

11 Christoph Scheffknecht Messung: Methode und Vorschriften StoffgruppeVorschriftParameter Bemessung EW60 > 10000 AlkylphenoleEN ISO 18857-1; Nov 2006NonylphenolX ZinnorganikaEN ISO 17353; Okt 2005TributylzinnX HerbizideEN ISO 11369; Mai 1998DiuronX SchwermetalleGemäß AAEV bzw. spez. AEVCadmiumX

12 Christoph Scheffknecht Bestimmung von Diuron nach EN ISO 11369 EN ISO 11369 als Vorschrift in EmRegV-OW vorgegeben (HPLC / UV) Gemäß EU Guidance No 19 aber für verschmutztes Oberflächenwasser ungeeignet Grund: Vortäuschen von Diuron durch andere Substanzen bei UV-Detektion: Ausweg: Detektion mit Massenspektrometer, entspricht aber nicht Vorschrift, Nachweis der Gleichwertigkeit erforderlich Alternative: Optimierung der Methode für Diuron ARA Ablauf ARA Ablauf + 0,5 µg/l Diuron

13 Christoph Scheffknecht Messung: Laborauswahl Untersuchung der mit Bescheid vorgegebenen Stoffe ist etabliert Labor sollte ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 17025 ímplementiert haben Eine Akkreditierung der jeweiligen Methode macht derzeit jedoch keinen Sinn: Viele sehr gute Labors könnten nicht berücksichtigt werden Teure Methoden: Preisvergleich lohnt sich ! Wird für die zusätzlichen Messungen ein dem Auftraggeber bisher unbekanntes Labor beauftragt, so sollte dieses zumindest die Hälfte der Parameter selbst bestimmen können.

14 Christoph Scheffknecht Vorschlag Umweltinstitut Gemeinsame Beauftragung eines Labors Vorteile: Preis Homogener Datensatz Beprobung und Übermittlung der Daten wie bei Fremdkontrolle Qualitätsmängel sind leichter erkenn- und behebbar Kein zusätzlicher Aufwand für ARA Ab Jahresmitte können einige Parameter im Umweltinstitut gemessen werden -> weitere Preissenkung möglich Gemeinsames Vorgehen macht nur Sinn, wenn mindestens 10 der 15 betroffenen ARAs mitmachen Beauftragung vorerst für ein halbes Jahr

15 Christoph Scheffknecht Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ! Selbstverständlich stehe ich jederzeit sehr gerne für Fragen zur Verfügung: christoph.scheffknecht@vorarlberg.at www.vorarlberg.at/umweltinstitut Schluss


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