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4. Kammer für Handelssachen Landgericht Düsseldorf

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Präsentation zum Thema: "4. Kammer für Handelssachen Landgericht Düsseldorf"—  Präsentation transkript:

1 4. Kammer für Handelssachen Landgericht Düsseldorf
Werkstattgespräche auf Schloss Mickeln Düsseldorf, den 11. Februar 2009 Massnahmen zur Beweissicherung im Markenrecht nach der Umsetzung der Enforcement–Richtlinie VRLG Dr. Horst Butz 4. Kammer für Handelssachen Landgericht Düsseldorf

2 1. Notwendigkeit und Probleme der Beweissicherung im Markenrecht
- Rechtsinhaber benötigt Informationen und Sicherung von Beweismitteln - Gefahr der Ausforschung eines Konkurrenten - Schutz vertraulicher Informationen bei Verletzer

3 2. EU-Enforcement-Richtlinie und deren Umsetzung in das deutsche Recht
Richtlinie 2004/48/EG vom Massnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom am in Kraft getreten

4 3. Auskunftsanspruch § 19 MarkenG
a. Bisherige Rechtslage b. Auskunftsanspruch gegen Dritte (§ 19 MarkenG) c. Einbeziehung Dritter in das Markenrechtsverletzungsverfahren d. Inanspruchnahme des Dritten in einem selbständigen Verfahren

5 4. Beweissicherung durch Vorlage- und Besichtigungsanspruch § 19 a MarkenG
a. Bisherige Rechtslage b. Vorlage- und Besichtigungsansprüche c. Merkmal der hinreichenden Wahrscheinlichkeit d. Einstweiliger Rechtsschutz (§ 19 a Abs. 3 MarkenG) e. Schutz des Vorlage- und Besichtigungs- schuldners

6 Erweiterte Sicherungsmöglichkeiten Einstweiliger Rechtsschutz
5. Sicherung von Schadensersatz-ansprüchen § 19 b MarkenG Erweiterte Sicherungsmöglichkeiten Einstweiliger Rechtsschutz

7 Einstweiliges Verfügungsverfahren
6. Fallbeispiel aus der Gerichtspraxis des Landgerichts Düsseldorf Einstweiliges Verfügungsverfahren

8 Fallbeispiel Einstweiliges Verfügungsverfahren
Neben ihrem Unterlassungsbegehren (Ziffer 1) beantragt die Antragstellerin, der Antragsgegnerin aufzugeben, 2. der Antragstellerin folgende Auskünfte im Hinblick auf die unter Ziffer 1. aufgeführten Waren zu erteilen: a)     Namen und Anschriften der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, b)     Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer oder deren Auftraggeber, c)      Mengen der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Gegenstände,

9 Fallbeispiel Einstweiliges Verfügungsverfahren
3. der Antragstellerin die nachfolgend aufgelisteten Urkunden vorzulegen: - Lieferscheine und Eingangsrechnungen im Hinblick auf die unter Ziffer 1. aufgeführten Waren Lieferscheine und Ausgangsrechnungen im Hinblick auf die in Ziffer 1. aufgeführte Ware Auszüge ihrer Geschäftskonten, aus denen sich die Bezahlung der Eingangsrechnungen ergibt Auszüge ihrer Geschäftskonten, aus denen sich der Ausgleich der Ausgangsrechnungen ergibt Ausdruck der Liste ihres Warenbestandes (Inventarverzeichnis)

10 Fallbeispiel Einstweiliges Verfügungsverfahren
4. die Besichtigung und Untersuchung ihrer in den Geschäftsräumen X-Str. 1, X-Stadt, befindlichen Computeranlage zu dulden, insbesondere der Antragstellerin Zugang zu den entsprechenden Arbeitsplätzen zu gewähren, entsprechende Passwörter zum Schutz der der Computeranlage und des -systems bekannt zu geben und/oder einzugeben und der Antragstellerin bzw. einem von ihr zu benennenden Dritten uneingeschränkten Zugang zu der Computeranlage zu gewähren und zu dulden, dass dort vorhandene Daten durch die Antragstellerin auf mobilen Datenträgern gesichert werden.

11 7. Schlussbemerkungen

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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