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Veröffentlicht von:Curt Koch Geändert vor über 5 Jahren
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Aufgabe der Forderungsbewertung, Einbringlichkeit
Aufgabe der Forderungsbewertung (Forderungsabschreibung) ist die buch-mäßige Berücksichtigung der bereits eingetretenen oder der zu erwarten-den Forderungsverluste. Aufgabe der Forderungsbewertung, Einbringlichkeit Insolvenzverfahren Nach der Einbringlichkeit lassen sich die Forderungen folgendermaßen einteilen: Voll einbringliche Forderungen Diese sind mit ihrem vollen Wert zu bilanzieren. Bei diesen ist ungewiss, ob und inwieweit sie eingehen werden. Sie sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzu- setzen. Zweifelhafte Forderungen Diese sind sowohl auf außergerichtlichem als auch auf gerichtlichem Wege nicht mehr eintreibbar oder ihre Ein- treibung wäre mit zu großen Kosten verbunden. Sie sind voll abzuschreiben. Uneinbringliche Forderungen ü
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ü Insolvenzverfahren Aufgabe der Forderungsbewertung, Einbringlichkeit
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